Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1545 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? – Wer enthält sich? – Dann gehe ich davon aus, dass die Ausschussempfehlung einstimmig angenommen worden ist.
Die Beratung eröffnet die Landesregierung durch Herrn Minister Kutschaty in Vertretung des Ministers Dr. Walter-Borjans.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für die Jahre 2011 und 2012 vor. Mit diesem Gesetz soll das für die Tarifbeschäftigten der Länder am 10. März 2011 erzielte Verhandlungsergebnis wirkungsgleich auf die verbeamteten Beschäftigten des Landes und der Kommunen übertragen werden.
Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger sollen zunächst eine Einmalzahlung von 360 € erhalten, die Anwärter entsprechend den Auszubildenden im Tarifbereich eine Einmalzahlung von 120 €. Ab 1. April 2011 sollen die Bezüge dann linear um 1,5 % steigen. Ab 1. Januar 2012 sollen die Bezüge linear um weitere 1,9 % sowie anschließend um einen Sockelbetrag von 17 € erhöht werden; der Sockelbetrag für die Anwärter soll 6 € betragen.
Mit dem Ihnen nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Grundlage für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich geschaffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird von uns als äußerst dringlich angesehen, um eine schnellstmögliche Zahlung der erhöhten Bezüge sicherzustellen und damit eine Gleichstellung der Beamtenschaft mit den tariflich Beschäftigten in zeitlicher Hinsicht zu erreichen.
Die Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes sowie die kommunalen Spitzenverbände haben dem Gesetzentwurf in einem einvernehmlich verkürzten Anhörungsverfahren zugestimmt.
Auch wenn die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage, die uns allen bekannt ist, eine nicht unbeträchtliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt, so hält die Landesregierung sie dennoch für erforderlich und richtig; denn wir wollen die Beamtinnen und Beamten nicht weiter von den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst abkoppeln und ihnen auch keine weiteren Sonderopfer abverlangen.
Außerdem hat die Beamtenschaft einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Anpassung ihrer Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen. Diesen Anspruch erfüllen wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.
Mit diesem Vorhaben kommt die Landesregierung im Übrigen der Aufforderung an sie in einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Januar 2009 nach, ein Auseinanderfallen der Gehaltsanpassungen im Tarif- und Beamtenbereich ab dem Haushalt 2009 zu verhindern.
Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie, meine Damen und Herren, deshalb, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben, damit die über 360.000 Beamten und Versorgungsempfänger bei uns im Land die Erhöhungen tatsächlich auch zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten erhalten können. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifvertragsparteien haben am 10. März dieses Jahres eine Einigung für die Tarifbeschäftigten erzielt. Wir haben gesehen, dass die Tarifvertragsparteien – sowohl die öffentlichen Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften – einen ebenso maßvollen wie vernünftigen Tarifab
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Dies wird von der CDU-Fraktion vorbehaltlos begrüßt. Den Landesbediensteten können wir die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir das verkürzte gesetzgeberische Beratungsverfahren gewählt haben und auf die an sich selbstverständlichen Anhörungen der Interessensverbände verzichten,
Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass nach der heutigen ersten Lesung bereits morgen hier im Plenum die zweite, abschließende Lesung stattfinden kann, damit die Bediensteten zeitnah in den Genuss der erhöhten Bezüge kommen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der fortgeschrittenen Zeit fasse ich mich kurz: Dies ist eine gute Nachricht für die Bediensteten und Versorgungsempfänger und insgesamt ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen sowohl in der Landesverwaltung als auch in den Kommunen; denn mit der Einbringung des Gesetzes und der zeitgleichen und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 10. März löst die Landesregierung ihre Zusagen ein, die sie den Beschäftigten gegeben hat. Dafür will ich mich ausdrücklich im Namen der SPDFraktion bedanken.
Dieser Gesetzentwurf ist richtig und er ist wichtig, weil die Beamtinnen und Beamten dringlich einen Ausgleich für die aktuellen Preissteigerungen benötigen. Der jetzt übertragene Tarifabschluss stellt eine moderate Einkommenserhöhung dar.
Ich will daran erinnern, dass wir bei beamteten Kolleginnen und Kollegen häufig über beamtete Kolleginnen und Kollegen der unteren Einkommensklassen sprechen. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass viele Beamtinnen und Beamte eher zu den Geringverdienern dieses Landes gehören. Wenn man sich etwa das Eingangsamt der Feuerwehrbeamten im Lande Nordrhein-Westfalen – A 7 – anschaut, dessen Dotierung in der Stufe 1 bei 1.836 € im Monat liegt, dann weiß man, dass die Beamtin
Es ist aber auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in diesem Land. Wir haben in den letzten Tagen das Prognos-Gutachten durch die Landesregierung vorgelegt bekommen.
In diesem Gutachten wird von einer Facharbeiterlücke in einer Größenordnung von über 600.000 Arbeitsplätzen im Jahre 2020 ausgegangen. Das bedeutet, dass wir in der Perspektive bei der Frage, wie wir Menschen für den öffentlichen Dienst in diesem Lande gewinnen, auch über die Einkommenssituation von Beamtinnen und Beamten in diesem Land sprechen müssen. Insoweit ist dieser Gesetzentwurf auch ein Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in diesem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch sehr deutlich machen, dass der Entwurf einen wichtigen Baustein darstellt, um Vertrauen bei den Beschäftigten des Landes zurückzugewinnen – Vertrauen, das in den letzten fünf Jahren massiv beschädigt worden ist.
Wir haben erleben müssen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung ihre Zusagen an die beamteten Kolleginnen und Kollegen in den letzten fünf Jahren nicht eingehalten hat – ob es um die Frage der Verlängerung der Erhöhung der Wochenarbeitszeit über 2008 hinaus, um die Frage der Entkoppelung der Besoldungserhöhung 2008 um sechs Monate oder um die nicht komplette Übertragung des Tarifabschlusses 2009 ging.
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes aus seinem Schreiben an die CDU-Fraktion vom 3. April 2009:
„Auch Ihren letzten Satz: ‚Wir stehen zu den Beamten in NRW und sind stolz auf ihre Arbeit‘, muss der dbb nrw leider fast als Hohn empfinden. Wo hat die CDU-Fraktion seit 2005 zu den Beamten gestanden?“
Darf ich einmal unterbrechen? Entschuldigung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass Sie, wenn Sie in den Saal kommen, weil demnächst eine Abstimmung ansteht, dies vielleicht so tun, dass der Redner in diesem Haus noch ver
„Wo hat die CDU-Fraktion seit 2005 zu den Beamten gestanden? Und wenn Sie stolz auf deren Arbeit sind, warum bezahlen Sie die Menschen nicht gerecht und degradieren sie zur finanzpolitischen Manövriermasse?“
Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir werden ihm zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.