Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Böth das Wort.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir haben einen Antrag vorliegen, den wir schon vor geraumer Zeit gestellt haben. Es geht um das Kooperationsabkommen zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, das unter Frau Sommer mit dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr abgeschlossen worden ist. Welchen Inhalt hat dieses Kooperationsabkommen? Es verschafft der Bundeswehr privilegierten Zugang zu den Schulen. Das geschieht nicht nur dadurch, dass den Schulen deutlich gemacht wird, dass es dieses Kooperationsabkommen gibt, sondern auch

dadurch, dass der Bundeswehr der Zugang zur Homepage des Ministeriums ermöglicht und damit ein privilegierter Zugang auch zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften hergestellt wird.

Offensichtlich finden das ganz viele falsch. In „ganz viele“ beziehe ich auch SPD und Grüne ein, die der Auffassung gewesen sind,

(Beifall von Michael Aggelidis [LINKE])

dieses unbedingt nicht mehr so weiterbestehen zu lassen. Aber SPD und Grünen ist es in der Zwischenzeit, während unser Antrag lief und wir dazu eine Anhörung durchgeführt haben, nicht gelungen, eine modifizierte Fassung des Antrags – das ist ja Ihre Idee – vorzulegen. Vielmehr haben Sie im Ausschuss schlicht und ergreifend gegen diesen Antrag gestimmt. Das bedeutet, dass die privilegierte Situation der Bundeswehr bestehen bleibt.

In der Beratung im Ausschuss ist völlig deutlich geworden, dass niemand diesen Kooperationsvertrag braucht.

(Beifall von der LINKEN)

Die Bundeswehr hatte vorher – genauso wie auch jetzt nicht – keinen eigenen Zugang zur Schule, sondern die Lehrkräfte werden nach wie vor aufgefordert, ihren Unterricht zu gestalten. In diesem Zusammenhang wird aber durch den Kooperationsvertrag der Eindruck erweckt – das hat auch die Deut

sche Vereinigung für Politische Bildung in der Anhörung ganz deutlich gesagt –, dass insbesondere die, die ohne fachliche Ausbildung Politik oder ähnliche Fächer unterrichten, dazu angeleitet werden, auf eine Ausgewogenheit entsprechend den Beutelsbacher Beschlüssen zu verzichten. Insbesondere was den Bereich der Fortbildung und der Lehrerinnenausbildung angeht, gibt es diese Kooperationsvereinbarung nur für die Bundeswehr. Die Vereinbarung legt eben nahe, dass sie ein privilegierter Partner sei.

Genau das ist das Problem dieser Kooperationsvereinbarung, das allen klar zu sein scheint. Dennoch halten Sie diese Kooperationsvereinbarung weiter aufrecht. Wir halten das für einen Skandal. Wir glauben auch nicht, dass Ihre Strategie, anderen Organisationen einen ähnlichen Kooperationsvertrag zu geben und zu sagen „Dann ist das sehr ausgewogen“, sinnvoll ist. Mit Verlaub, das ist doch großer Blödsinn.

(Beifall von der LINKEN)

Es gibt sehr viele andere Organisationen, und ich kann nicht mit jeder einzelnen einen Vertrag schließen. Wenn ich das nicht tue, bedeutet das, ich grenze Organisationen aus. Das heißt, ich nehme welche rein und andere wieder raus. Diese Liste würde ich gerne einmal sehen.

Zudem geht es bei den Debatten im Politikunterricht nicht nur um Sicherheitspolitik, sondern auch um viele andere Fragen: zum Beispiel um den Status der Bundeswehr, um Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Anwesenheit der Bundeswehr etwa in Afghanistan auseinandersetzen. All das wird und soll im Unterricht problematisiert werden. Es kann aber nicht sein zu suggerieren, dass die Bundeswehr sozusagen ein besonderes Privileg hat und eine besondere Vertrauensorganisation ist, die alleine zur Ausgewogenheit des Unterrichts beitragen könnte. Das ist das Problem hierbei.

Deshalb erhalten wir trotz der Beschlussfassung des Ausschusses diesen Antrag aufrecht und würden gerne die Abstimmung hier noch einmal in größerer Öffentlichkeit wiederholt sehen. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Wiedon.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge dieser Diskussion ist es, glaube ich, ganz sinnvoll, hier noch einmal einen Auszug aus der Anhörung zum Besten zu geben. Prof. Ipsen war für das Staatsrecht zuständig. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich ihn:

„Vereinigungen, die sich den Schutz oder die Förderung des Friedens zum Ziel gesetzt haben,

sind Organisationen der Gesellschaft. Ihre Tätigkeit ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit geschützt. Sie bewegen sich aber auf einer prinzipiell anderen Ebene als die Streitkräfte und können deshalb nicht als ihre Antipoden begriffen werden.“

(Beifall von Sören Link [SPD])

„Die Streitkräfte haben einen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich die Verteidigung, während Friedensgruppen und andere politische Vereinigungen welcher Provenienz auch immer eindeutig dem gesellschaftlichen Bereich zuzuordnen sind.“

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Armeen führen Kriege und sind keine Friedenstauben!)

„Es besteht kein Zweifel, dass der Beitrag, den diese Gruppen leisten, zur öffentlichen Diskussion in einer demokratischen Verfassungsordnung erwünscht ist und in seiner Zuspitzung auch zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Gleichwohl werden diese Gruppen nicht durch Verfassung oder Volk legitimiert, sondern allein durch ihre Mitglieder. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Mitwirkung in staatlichen Institutionen, um in den Schulen gewissermaßen als notwendiger Gegenpart zu den Kontakten mit der Bundeswehr aufzutreten. Dies wäre ein grundsätzliches Missverständnis unserer Verfassungsordnung.“

So weit der Staatsrechtler dazu.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Jetzt stellen Sie sich hierhin, Frau Böth, und sagen, dass die Bundeswehr nicht das Recht hätte, als privilegierter Partner in die Schulen zu gehen.

Wir haben in der Anhörung allerdings auch festgestellt, dass die Schulen damit sehr verantwortlich umgehen, dass viele Friedensgruppen eingeladen werden, um die Frage pluralistisch aufzubereiten.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Ich habe auch mitbekommen, dass die Landesregierung einen Etatposten festgesetzt hat, sodass auch diese Gruppen Fahrtkosten abrechnen können. Ich glaube, dass wir auf einem ganz vernünftigen Weg sind.

Ich finde Ihr Staatsverständnis fast abenteuerlich; das muss ich wirklich sagen. Sie haben das Gefühl: Ein junger, schneidiger Offizier kommt mit einer schicken Uniform in die Schule

(Zustimmung von der LINKEN)

und gibt kriegsherrliche Lyrik von sich,

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Das sagen Sie!)

sodass die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag in den Krieg ziehen wollen. Das ist doch eine abenteuerliche Vorstellung.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von der FDP)

Was haben Sie denn eigentlich für eine Vorstellung, mit welchem kritischen Bewusstsein junge Menschen dem heute gegenüberstehen? Das kann ich nicht nachvollziehen, meine Damen und Herren. Ihr Antrag ist ohne Wenn und Aber abzulehnen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Ralf Michalowsky [LINKE]: Selbst das Arbeitsamt rekrutiert junge Soldaten!)

Danke, Herr Wiedon. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Link.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als ehemaliger Schüler, als Bürger und als Demokrat sage ich ganz deutlich: Die Bundeswehr gehört als demokratisch legitimierte Parlamentsarmee eben nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern mitten in die Gesellschaft.

(Beifall von der SPD, von der CDU und von der FDP)

Sofern es um Informationen und Diskussionen zum Thema Sicherheitspolitik geht, gehört sie demnach auch in unsere Schulen und wird ganz selbstverständlich – ob mit oder ohne Kooperationsabkommen – seit vielen Jahren in die Arbeit im Politikunterricht an unseren Schulen durch verantwortungsvoll arbeitende Lehrerinnen und Lehrer eingebunden. Das ist auch gut so.

Ich sage ausdrücklich – weil an dieser Stelle auch bei mir die Grenze erreicht ist –, dass es hier nicht um Personalwerbung geht. Insofern haben Sie völlig recht: Das gehört nicht in die Schule. Aber darum geht es hier auch nicht. Hier geht es um Informationen zu einem, wie ich finde, äußerst wichtigen und zur schulischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern gehörenden Thema, nämlich um die Sicherheitspolitik. Es geht darum, dass Schülerinnen und Schüler sehr wohl kontrovers über bestimmte Themen und Aspekte dieser Sicherheitspolitik informiert werden,

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Das ist die Aufgabe der Lehrer!)

diskutieren und sich eine Meinung bilden sollen. Das können diese Schülerinnen und Schüler auch. Ich weiß nicht, was Sie für ein Bild dieser Schülerinnen und Schüler haben. Ich weiß nicht, was Sie für ein Bild von den Lehrerinnen und Lehrern haben. Ich glaube, dass die Lehrkräfte sehr wohl selbstverantwortlich einen guten und breiten Politikunterricht anbieten können. Dazu gehören klare Standpunkte wie zum Beispiel der Standpunkt der Bundeswehr als ein Standpunkt dazu.

Die Schülerinnen und Schüler haben nicht nur ein Recht auf diese Art von Information und politischer Bildung, wir haben als Gesellschaft nahezu eine Pflicht dazu.

(Beifall von der FDP)

Denn es bedarf bei der internationalen Sicherheitslage, in der wir uns befinden, des aufgeklärten und informierten Staatsbürgers.

(Beifall von der FDP – Bärbel Beuermann [LINKE]: Aber nicht durch die Bundeswehr!)

Dazu gehört eben auch die Einbindung in den Politikunterricht.