Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Sehr geehrter Herr Dr. Sternberg, ich sage Ihnen, dass die Frage nach der gegenseitigen Rücksichtnahme – das ist jetzt wieder unjuristisch ausgedrückt – eigentlich der Hauptgrund des Verfahrens war. Ich lese jetzt einmal aus dem Gerichtsurteil vor, das Sie zum Anlass für die Behauptung nehmen, dass sozusagen alle Schulen nicht ordnungsgemäß genehmigt werden:

„Der Genehmigungsbescheid verletzt das drittschützende Verbot der Bestandsgefährdung nicht. Zwar ist § 83 Abs.1 Satz 2 SchulG vorliegend nicht unmittelbar, sondern analog anwendbar, da die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht vorliegen und hier die Genehmigung der Versuchsschule gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 SchulG, nicht gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchulG erfolgt ist.“

Das bezieht sich auf die Frage des Versuchs.

„Das sich darüber hinaus aus den „Eckpunkten“ ergebende Verbot der Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers durch die Errichtung einer „Gemeinschaftsschule“ (Ver- suchsschule) wird aber nach gegenwärtigem Erkenntnisstand im Rahmen dieses vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht verletzt. Eine

rechtserhebliche Bestandsgefährdung liegt danach vor, wenn die konkurrierende Schule des Nachbarschulträgers voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform zur Fortführung grundsätzlich erforderliche Mindestzügigkeit

(vergl. § 82 Abs. 4 bis 6 SchulG) fällt.

Unabhängig von der Frage, innerhalb welchen Prognosezeitraums die konkurrierende Schule in ihrem Bestand gefährdet sein muss, und ungeachtet der Frage, ob sich die Antragstellerin als öffentlicher Schulträger auf eine mögliche Bestandsgefährdung der in ihrem Gebiet liegenden privaten Ersatzschulen berufen kann, hat die Antragstellerin“

das ist die klagende Gemeinde

„mit Stellungnahme vom 30. November 2010 und auch im Rahmen dieses einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bei Beachtung der bereits erkennbar werdenden nachhaltigen Veränderung der Beschulungssituation auch in ihrem Gebiet nicht glaubhaft gemacht, dass die beiden Gymnasien oder die städtischen Hauptschulen

und Realschulen in absehbarer Zeit in ihrem Bestand konkret gefährdet sind.

Die Ausführungen des Antragsgegners in der angefochtenen Genehmigung sind abgesehen von der Auffassung, dass die Belange der Ersatzschulen grundgesetzlich unbeachtlich seien, aufgrund der Stellungnahme der Antragstellerin vom 30. November 2010 nicht zu beanstanden.“

Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Bewertung der gegenseitigen Rücksichtnahme der Schulen durch uns als Genehmigungsbehörde unter Beachtung der von uns sehr hoch gesetzten Hürden ordnungsgemäß war. Das hat das Gericht ausdrücklich bestätigt. Ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar für diese Zwischenfrage, Herr Kollege Sternberg. Sonst wären all diese Ausführungen auf meine Redezeit angerechnet worden.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Worum geht es jetzt noch? – Das Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass die Genehmigung der Gemeinschaftsschule Finnentrop ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Dies ist konträr zur Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen. Ich habe dem Schulausschuss heute beide Urteile noch einmal zugeleitet, damit Sie sich beide Urteile noch einmal anschauen können.

Die entscheidende Frage ist also nun, ob der Modellversuch durch das Schulgesetz gedeckt ist oder nicht. Da uns zwei widerstreitende Verwaltungsgerichtsurteile vorliegen, muss dies die nächsthöhere Instanz klären. Natürlich hoffe ich, dass das OVG zeitnah eine Entscheidung fällt.

Ich wiederhole noch einmal sehr gerne, was ich zur Frage des Schulversuchs und der Genehmigung der Gemeinschaftsschulen an mehreren Stellen – auch schon auf der ersten Sitzung der Bildungskonferenz am 23. September 2010 – gesagt habe:

„Wir beabsichtigen ausdrücklich nicht, durch die Schulversuche die Gemeinschaftsschule flächendeckend quasi durch die Hintertür einzuführen, das Schulgesetz zu umgehen oder von Landesseite eine Schulform abzuschaffen: weder das Gymnasium, noch die Gesamt-, die Real- oder die Hauptschule.

Der Schulversuch ist eng umgrenzt. Allein wegen der engen Terminvorgaben und der anspruchsvollen Vorarbeiten wird nur eine begrenzte Zahl von Schulträgern einen Antrag stellen können.

Falls sich – wovon ich überzeugt bin – die Pilotschulen erfolgreich entwickeln und viele weitere Schulträger ebenfalls Gemeinschaftsschulen

gründen möchten, werden wir selbstverständlich das erforderliche ordentliche gesetzliche Verfahren in Gang setzen.“

Ich will das noch einmal ausdrücklich sagen, um deutlich zu machen, dass von mir als Landesregierung, als Verfassungsorgan ein Rahmen für die genehmigten Gemeinschaftsschulen in NordrheinWestfalen gesetzt worden ist.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine zweite Zwischenfrage von Herrn Prof. Sternberg?

Gerne.

Bitte schön, Herr Kollege.

Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU) : Danke

schön, Frau Ministerin. Da Sie gesagt haben, Sie seien für die erste Frage dankbar gewesen, möchte ich noch eine zweite Frage stellen.

Das Gerichtsurteil aus Arnsberg stellt ausdrücklich fest, die Versuchsgrenze werde überschritten, wenn im Koalitionsvertrag auf 30 % der Schulen hingewiesen werde.

Meine Frage geht aber in folgende Richtung: Ist es korrekt, dass in Aachen eine andere Sache entschieden und tatsächlich die Sekundarstufe II untersagt worden ist? Die wesentliche Argumentation des Gerichts in Bezug auf die Sekundarstufe I ging nicht dahin, das Gegenteil von Arnsberg zu sagen. Die Antragsberechtigung des Hermann-Josef

Kollegs im Kloster Steinfeld in Aachen als private Ersatzschule wurde abgelehnt, da diese Schulen als nichtkommunale Einrichtung nicht klageberechtigt seien. Ist das richtig?

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Dr. Sternberg, mir ist bekannt, dass unterschiedliche Sachverhalte Auslöser der Klagen waren. Wir wussten, es gibt Klagen. Es ging in beiden Fällen um die Anordnung des sofortigen Vollzugs. Die Verwaltungsgerichte haben aber unabhängig voneinander auch Stellung zu den Grundsätzen des Schulversuchs genommen.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat sich unsere Rechtsauffassung zu Eigen gemacht und Prof. Pieroth sowie das Gysi-Gutachten des Verbandes Bildung und Erziehung angeführt. Es hat deutlich gemacht, ja, dieser Schulversuch ist durch § 25 des Schulgesetzes begründet und belegt, wird also auf gesetzlicher Grundlage und nicht am Parlament vorbei durchgeführt.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Rechtsauffassung von Herr Gärditz und anderen zur Grundlage für seine Entscheidung genommen.

Da zwei Gerichte zwei unterschiedliche Rechtslinien vertreten, ist dies nicht nur für die Gemeinschaftsschule, sondern vielleicht auch für andere Schulversuche eine gute Grundlage dafür, dies vom nächsten Gericht prüfen zu lassen. Mir ist bekannt, dass es unterschiedliche Linien gibt. Beide Gerichte haben aber eine unterschiedliche Rechtsposition eingenommen. Es ist doch völlig legitim, dann die nächsthöhere Instanz anzurufen. Das betrachte ich nicht als Rechtsbruch wie Herr Kollege Papke. Es ist Teil eines bürgerrechtlich vernünftigen Verfahrens. Deswegen haben wir als Landesregierung so entschieden und gehen in die nächste Instanz.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Es wird versucht, Unruhe zu stiften, als ob alle Gemeinschaftsschulen von dem Arnsberger Urteil betroffen seien. – Alle anderen Schulen können starten. Die Klagefristen sind abgelaufen. Deswegen sind diese Schulen nicht gefährdet. Es gibt noch ein weiteres Klageverfahren in Blankenheim/Nettersheim. Das wurde schon angesprochen. Dort wird noch zwischen den Bürgermeistern gesprochen. Vielleicht kann diese Klage sogar zurückgenommen werden.

Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Haushalt. Wir wollen mit dem Haushalt 2011 die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter nach vorne bringen. Wir wollen den Ganztag an allen Schulformen weiter ausbauen. Wir wollen die längst überfällige Anpassung der Fördersätze für die offene Ganztagschule vornehmen. Wir werden die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern verbessern. Wir werden die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent angehen. Wir wollen die Inklusion voranbringen. Darin liegt ein ganz besonderer Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs 2011, was zusätzliche Mittel angeht. Und wir wollen damit beginnen, Schulleiterinnen und Schulleiter wegen der gewachsenen Managementaufgaben in eigenverantwortlichen Schulen durch mehr Leitungszeit zu entlasten.

Meine Damen und Herren, ich führe jetzt die zusätzlichen Stellen, wie sich das alles zusammensetzt, nicht mehr ausführlich aus, weil das zum Teil schon passiert ist. Ich will nur noch mal auf einen Punkt eingehen, Frau Pieper-von Heiden: Die 325 Stellen für Personalräte, die Sie hier als „Rot-Grün will den Personalräten mal was Gutes tun“ hinstellen, gehen auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die Vorgängerregierung zurück, verehrte Frau Kollegin, weil Sie hier nicht rechtskonform gehandelt haben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Das war mal ein klassisches Eigentor; ich sage nur: Rechtsstaatspartei FDP ade.

Meine Damen und Herren, wir haben darüber hinaus Akzente gesetzt, was die Fortbildung angeht. Ich will auch noch etwas zu den Mitteln für den Modellversuch sagen: Wir wussten bei Aufstellung in der Tat nicht ganz genau, wie viele Schulen es werden. Wir wissen aber, dass es großen zusätzlichen Beratungsbedarf und viele zusätzliche Wünsche gibt. Deswegen werden diese Mittel auch in zusätzliche Beratung von Kommunen fließen, die Gemeinschaftsschulen gründen wollen, in regionale Netzwerke, in Fortbildungsmittel. Das war auch so beim Modellvorhaben „Selbstständige Schule“. Das machen wir alles transparent. Wir haben ja gemeinsam das Ziel, dass wir die Schulen auf eine Rechtsgrundlage stellen können.

Ein weiterer Punkt ist die Mittelkürzung für die Weiterbildung – ich will das hier ausdrücklich nennen –: Wir wollen dem Anspruch gerecht werden, in Nordrhein-Westfalen eine leistungsstarke, vielfältige und plurale Weiterbildungslandschaft zu unterhalten. Mit dieser Erhöhung können ab 2011 wieder die gesetzlichen Ansprüche nach dem Weiterbildungsgesetz in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, dieser Schulhaushalt macht gute Schulpolitik möglich und machbar. Dabei achten wir selbstverständlich auf die finanzpolitische Balance.

Sie wissen, meine Damen und Herren: Ich war nicht immer einverstanden mit der Schulpolitik meiner Amtsvorgängerin. In einem aber bin ich mit ihr einig, nämlich mit ihrer Aussage anlässlich der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2010 in diesem Hohen Hause. Ich zitiere Barbara Sommer laut Plenarprotokoll 14/136:

„Weil uns bewusst ist, dass Investitionen in die Bildung auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes … sind, …“

Ja, meine Damen und Herren, als hätte Frau Sommer die Prognos-Studie schon gekannt, dass mit früher und richtiger Förderung Sozialausgaben in Milliardenhöhe vermieden werden können! Kurz gesagt: Richtige und vernünftige Vorsorge erspart der Gesellschaft erheblich höhere Reparaturkosten in den späteren Jahren.

Der Haushalt 2011 folgt diesem neuen Denkansatz der Prävention. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass es richtig ist, verstärkt in Bildung zu investieren. Das wusste im Übrigen auch schon Benjamin Franklin im 18. Jahrhundert; er hat gesagt: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“

Meine Damen und Herren, ich freue mich, wenn dieser Haushalt die Zustimmung oder zumindest die Mehrheit des Hohen Hauses findet. Es ist ein guter Haushalt für die Schülerinnen und Schüler von Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner ist für die FDPFraktion Herr Kollege Witzel gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zuruf von den GRÜNEN: Herr Witzel, wir wollen doch Fußball schauen!)