Frau Löhrmann, ich glaube, heute ist der Anlass, schon etwas kritischer und auch von Ihrer Stelle auch mal etwas selbstkritischer auf das Projekt der sogenannten Gemeinschaftsschule zu schauen. Weil Sie das trotz der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht an anderer Stelle, sondern im Rahmen dieser Haushaltsdebatte machen wollten, die auch eine allgemeinpolitische Aussprache ist – jedenfalls zu den Fachkapiteln Bildung –, wollen wir das auch gern tun.
Wir haben über 2.000 weiterführende Schulen. Dann haben Sie 17 ursprünglich seitens des MSW genehmigt. Drei Gemeinschaftsschulstandorte sind bereits im Anmeldeverfahren gescheitert: Bad Honnef, Sprockhövel und Bornheim. In Blankenheim-Nettersheim wurde am 15. Februar 2011 die gymnasiale Oberstufe vom Verwaltungsgericht Aachen gestoppt. In der Kommune Morsbach wurde notgedrungen auf die gymnasiale Oberstufe vor Ort verzichtet, sodass dort eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung mit der Kommune Waldbröl, die es wohl wahrscheinlich sonst gegeben hätte, entfallen ist. Finnentrop wurde zunächst vom Verwaltungsgericht Arnsberg gestoppt. Damit verbleibt nun noch die schicksalhafte Zahl der 13 Gemeinschaftsschulen für Nordrhein-Westfalen.
Weil Sie hier eben aus dem Gerichtsurteil zitiert haben, Frau Löhrmann, zitiere ich auch gern aus der Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 11. April 2011. Dort wird nämlich nicht nur gesagt, benachbarte kommunale Schulträger seien grundsätzlich berechtigt, auch ihre Interessen an dieser Stelle wahrzunehmen und dass auch die Frage Beachtung finden müsse, wie sich eine solche Genehmigungsentscheidung auf die Schullandschaft auswirke; vielmehr heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg ausdrücklich, sie lasse sich nicht auf die vom Schulministerium herangezogene Regelung des Schulversuchs in § 25 Abs. 1 Schulgesetz und auch nicht auf die zusätzlich zu beachtende Vorschrift über Versuchsschulen stützen. Das fragliche Vorhaben sei jedoch Teil einer systematischen, über punktuelle Projekte hinausgehenden Einführung einer neuen Schulform, die sich aus der Koalitionsvereinbarung und dem Runderlass vom 21. September 2010 ergebe. Ein derartiges Vorhaben unterliege dem Vorhalt des Gesetzes; es erfordere ein entsprechendes verfassungskonformes formelles Gesetz.
Frau Ministerin Löhrmann, auch wenn Sie gerade telefonieren und ich Ihnen das in der Haushaltsdebatte auch noch einmal darstellen wollte, weil Sie sich hier ja auch gerade zu diesem Gerichtsurteil geäußert und in diesem Zusammenhang unseren Fraktionsvorsitzenden angesprochen haben: Wenn das Oberverwaltungsgericht, dem wir – Sie und wir – ja im Rechtsstaat nicht vorweggreifen wollen, diese gerade vorgetragene Arnsberger Position unterstützt und sagt, es sei ganz grundsätzlich nicht möglich, hier dieses Instrument „Schulversuch“ zur Einführung einer neuen Schulform anzuwenden, dann können Sie als Regierung doch nicht allen Ernstes sagen: Wenn ein Oberverwaltungsgericht so etwas feststellt, hat das für die 13 anderen Standorte, die teilweise auch im selben Zuständigkeitsgebiet dieses Gerichtes liegen, keine Bedeutung, nur weil dort aufgrund irgendeines kommunalen Deals noch keiner geklagt hat.
Eine Regierung, die sich zur Rechtsstaatlichkeit bekennt, muss doch auch sehen, wie sich die Gerichtsurteile entwickeln. Ich weiß nicht, wie sie sich entwickeln; wir wussten es auch nicht bei dem Verfassungsgerichtsurteil über Ihren verfassungswidrigen Haushalt. Aber eine Regierung, die nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtstaat arbeitet, muss zur Kenntnis nehmen, wie Gerichte entscheiden.
Das Interessante an dem Arnsberger Urteil, Frau Löhrmann, ist doch, dass es die Auffassung wiedergibt, die wir immer vertreten haben, nämlich dass hier das Instrument des Schulversuchs, das natürlich an sich zulässig ist, wenn die Absicht eines Schulversuchs besteht, rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird.
Denn Ihr Ziel ist es doch nicht, ergebnisoffen etwas zu evaluieren, sondern Sie wollen, wie das Gericht ja herausgearbeitet hat, eine Koalitionsvereinbarung umsetzen,
in der Sie aufgeschrieben haben, dass Sie heute schon wissen, dass bis zum Jahr 2015 jede dritte Schule in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschule sein soll.
Das ist kein Versuch. Da ist doch nach Ihrem eigenen Fahrplan überhaupt erst einmal eine Zwischenevaluation 2014 möglich.
Hier wird das Instrument „Schulversuch“ rechtsmissbräuchlich eingesetzt, um für eine Minderheitsregierung, die sich parlamentarischen Entscheidungsprozessen nicht gestellt hat, auf diesem Weg
Genau damit hat Arnsberg Schwierigkeiten, und damit werden Sie auch an anderen Stellen in rechtlichen Entscheidungen noch Probleme bekommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Witzel, Ihre Reaktion, aber auch die der Kollegen der FDP und der CDU, auf das Wort „Gemeinschaftsschule“ ist schon fast mit einem Pawlowschen Reflex zu vergleichen. Nicht dass bei Ihnen dann der Speichel läuft,
sondern Sie bellen und beißen hier hierum, schlagen auf die Landesregierung ein und zeigen mal wieder auf, wie weit entfernt Sie von der Realität im Schulleben sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine gute Schule braucht man gute Lehrerinnen und Lehrer. Eine gute Qualität setzt aber ein motiviertes und zufriedenes Kollegium voraus. Wir erleben unter den Lehrerinnen und Lehrern aufgrund des erheblichen Nettoeinkommensunterschiedes eine Unzufriedenheit zwischen angestellten und verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.
Neben dem tatsächlichen finanziellen Unterschied wurmt die angestellten Kolleginnen und Kollegen der Umstand, der zu dieser Ungerechtigkeit führt. Letztlich ist es der Zufall, der über die Frage entscheidet, ob eine Lehrerin oder ein Lehrer verbeamtet wird oder nicht.
Ist heute die Altersgrenze noch 40 Jahre, bis zu der eine Pädagogin oder ein Pädagoge verbeamtet werden kann, so können dies morgen 35 Jahre sein. Im Dienst spielt der Unterschied keine Rolle mehr. Dieser Umstand sollte keinen Einfluss auf die Qualität des Unterrichts haben. So, wie Schülerin
nen und Schüler und Eltern einen Anspruch haben, einen guten Unterricht erleben zu dürfen, so hat die Lehrerin/der Lehrer einen Anspruch, dafür angemessen bezahlt zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durchschnittlich 600 € netto weniger als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen verdienen Angestellte im Schuldienst. Diese Ungerechtigkeit lastet auf unseren Schultern und Schulen wie Blei.
Wenden Sie sich endlich mal auch diesen Problematiken zu, und geifern Sie hier nicht rum, als wenn Ihnen der Knochen weggenommen werden soll.
Meine Damen und Herren, zudem müssen wir uns auch der Möglichkeit zuwenden, einen Ausgleich für die Kolleginnen, Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Schulen zu erzielen. Diese Kolleginnen – wir haben in diesem Hause schon darüber debattiert – machen eine Arbeit, die unverzichtbar und gesetzlich vorgegeben ist, sie erhalten aber keinen Ausgleich.
Wir fordern Sie auf – Sie kennen unseren Antrag –, dass diese Kolleginnen wenigstens eine Stunde Entlastung pro Woche erhalten. Sicher wird jetzt sofort wieder der Pawlowsche Reflex kommen: Aber sie bekommen ja eine Entlastung. Nein, diese Entlastung beruht eben nur auf Freiwilligkeit der Schule.
Also noch einmal: Bitte nicht nur die Gemeinschaftsschule in den Fokus stellen, sondern die breite Schullandschaft nicht aus den Augen verlieren. Ich glaube, dann können auch Sie als FDP und auch Sie als CDU eine gute zielorientierte Schulpolitik für dieses Land, für Schüler, für Eltern und für Kolleginnen und Kollegen machen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Beuermann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme mir zwar ein bisschen blöd vor, wenn ich ausgerechnet den Schluss der schulpolitischen Debatte zum Haushalt dazu nutze, Sie zu ermahnen, ein bisschen Ruhe zu halten.
Es ist sehr laut. Wir hier oben sind uns alle einig. Man bekommt die Zwischenfragen kaum richtig mit. Wenn Sie in den Saal kommen, seien Sie doch bitte leise, führen Sie Gespräche leise oder am besten gar nicht. Ich darf das an der Stelle im Namen des gesamten Präsidiums einmal sagen.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Das hätten Sie ja mal vorher sagen können! Das störte schon, Herr Keymis!)
Ich lasse mich aber von Ihnen nicht zurechtweisen, Frau Kollegin, und nehme die Dinge so wahr, wie ich das für richtig halte.
Wir sind am Ende der Debatte. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar über den Einzelplan 05. In Beschlussempfehlung Drucksache 15/1705 wird empfohlen, den Einzelplan in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP.