Besonders unangenehm ist es offenbar, sich konkret zu Fragen der Finanzierung zu äußern, denn dann könnte das Image der grünen Wohlfühlpartei schnell hässliche Schrammen bekommen. Wenn es dann doch mal um Geld geht, wie bei der Frage einer besseren Bezahlung von Pflegekräften, heißt es in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2010 lapidar, dass der Bundesgesundheitsminister eben neue Wege aufzeigen solle. Der Dienst am Menschen müsse unserer Gesellschaft mehr wert sein, weiß die Ministerin.
und dass die Sparanstrengungen, die auf der Ausgabenseite im GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehen sind, von allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu erbringen sind.
Mit einem Bundesgesundheitsminister Rösler sorgen wir also tatsächlich für die Gerechtigkeit, von der Sie nur reden.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Dann fragen Sie mal die Hebammen! – Wolfgang Zim- mermann [LINKE]: Das ist ja ein Witz der Geschichte!)
Es ist davon auszugehen und realistisch, dass die gesundheitliche Versorgung in den nächsten Jahren insgesamt teurer werden wird. Einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion darüber, wie die weitere Ausgestaltung des Gesundheitswesens in einer älter werdenden Gesellschaft aussehen muss, muss diskutiert werden.
Dieser Diskussion wollen wir als FDP uns natürlich stellen. Zu einer Lösung dieses Problems hat RotGrün im Bund bestenfalls halbherzig beigetragen. Zu mehr sind Sie bislang augenscheinlich auch in Nordrhein-Westfalen nicht bereit.
Nach diesen Vorbemerkungen komme ich zur konkreten Ausgestaltung des Einzelplans 15 für die Bereiche Gesundheit, Alter und Pflege. Die Patientenrechte zu stärken ist ein Vorhaben, das von der FDP voll und ganz unterstützt wird. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt hat. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Bürgerrechte auch im Gesundheitswesen eine größere Rolle einnehmen. Versicherte und Patienten müssen in die Lage versetzt werden, das Angebot im Gesundheitswesen mehr als bisher bewerten zu können, obwohl klar ist, dass es aufgrund der Komplexität der Materie und im akuten Krankheitsfall immer ein Ungleichgewicht zwischen den Gesundheitsberufen und den Patienten geben wird. Dennoch benötigen die Patienten Informationen und mehr Transparenz in Fragen des Angebots und dessen Qualität.
Das gilt ganz sicher für die Fachstelle „Frauen und Sucht“, die mit 200.000 € wieder eingerichtet werden soll. Dieses Vorhaben ist kritikwürdig, weil es die Renaissance der alten Strukturen beinhaltet und gesellschaftspolitische Notwendigkeiten, die eine Ausrichtung an beiden Geschlechtern erfordern, schlicht ignoriert.
Mit einem Fragezeichen zu versehen sind zusätzliche Mittel auch in anderen wichtigen Handlungsfeldern wie der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. CDU und FDP haben in der letzten Legislaturperiode ein Programm zur Vermeidung eines Ärztemangels im ländlichen Bereich aufgelegt.
Es ist zu hinterfragen, ob es richtig ist, dass RotGrün die Mittel um eine weitere Million aufstocken möchte.
Bei HIV und Aids sieht die Sache zumindest inhaltlich anders aus. Selbstverständlich ist ein Engagement der Landesregierung neben der fachbezogenen Pauschale an die Kommunen unverzichtbar. Eine noch stärkere zielgruppenbezogene Prävention ist von elementarer Bedeutung. Trotzdem muss kritisch hinterfragt werden, ob Mehrausgaben für diesen Bereich angesichts der dramatischen Haushaltslage das Gebot der Stunde sind.
Das gilt auch für das Politikfeld „Drogen und Sucht“. Wir haben als FDP einen Antrag zur Alkoholprävention und besseren Versorgung von alkoholkranken Menschen vorgelegt, aus dem ein fraktionsübergreifender Antrag entstanden ist. Die Anforderung besteht zugegebenermaßen darin, mit den vorhandenen Ressourcen etwas Gutes für das Land zu tun. Das gelingt vor allem durch Kooperation bzw. eine abgestimmte Zusammenarbeit der Akteure. So kann man viel dazu beitragen, die Qualität des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
Neue oder wieder aufgelegte Maßnahmen sind daher umso kritischer zu betrachten. Ob dazu die erneute Förderung einer Koordinationsstelle „Frauen und Gesundheit“ beiträgt, ist mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Das ist nichts anderes als die Rückkehr zur Politik aus der Zeit vor 2005. Ich bezweifle, dass die dazu veranschlagten Mittel in Höhe von 200.000 € gut investiertes Geld sind. Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Gesundheit von Jungen und Männern in den letzten Jahren vernachlässigt wurde und spezifische Versorgungsansätze ebenso notwendig sind wie für das weibliche Geschlecht.
Die von den Grünen gerade beschworene GenderOrientierung hat noch immer zu oft allein die Frauen im Blick. Das ist uns zu wenig. Es wäre aber auch nicht zielführend, wenn man jetzt eine Koordinierungsstelle für Frauen- und Männergesundheit einrichten würde. Stattdessen sollte die Landesregierung dafür eintreten, dass die Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Ausrichtung des Gesundheitswesens als Botschaft bei allen Akteuren in Nordrhein-Westfalen ankommt und zu einer differenzierten Ausgestaltung des gesundheitlichen An
Auf Bundesebene wird derzeit an einem Versorgungsgesetz gearbeitet, in dem es exakt um die genannte Problematik geht. Sie ist ja keineswegs NRW-spezifisch. Es ist unerlässlich, sich weiter zu engagieren. Man sollte dies aber in Form einer gemeinschaftlichen Anstrengung sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene tun, anstatt sich als vermeintlicher Wohltäter aufzuspielen.
SPD und Grüne haben auch in anderen Bereichen die Spendierhosen an. Ich nenne beispielsweise den sogenannten Krankenhaussonderfonds. Zum einen soll damit eine Untersuchung finanziert werden, die Strukturschwächen der Krankenhäuser vor allem in den Betriebsabläufen identifiziert. Zum anderen ist die Förderung von Modellprojekten vorgesehen, mittels derer eine bessere Patientenorientierung sowie eine geschlechterspezifische Ausrichtung erprobt werden sollen. Da muss man sich doch fragen, ob der finanzielle Mehraufwand angesichts der kritischen finanziellen Lage des Landes nicht reichlich übertrieben ist.
Im Bereich des Maßregelvollzugs zeigt sich wie in den Jahren zuvor das Bestreben, grundsätzlich konsensorientiert vorzugehen. Ich erinnere mich zwar daran, dass es in den Jahren zuvor aus den Reihen von SPD und vor allen Dingen von den Grünen auch kritische Stimmen angesichts des Versuchs der früheren Landesregierung gab, die Kosten nicht explodieren zu lassen. Insgesamt ist es aber aus gutem Grund gelungen, parteipolitisch motivierte Profilierungen aus diesem Themenfeld herauszuhalten. Dennoch ist der Kostenanstieg in Höhe von 17 Millionen € beträchtlich, der bekanntlich durch die hohe Zahl suchtkranker Straftäter verursacht wird. Wir sind dazu verpflichtet, gemeinsam nach den Ursachen und angemessenen Lösungen zu suchen.
Damit komme ich zum Bereich des Alters und der Pflege. Es muss nicht betont werden, dass ältere Menschen nach Möglichkeit in ihrer vertrauten Umgebung bleiben sollten. Das hängt maßgeblich davon ab, welche Ressourcen vorhanden sind, die eine selbstständige Lebensführung im höheren Alter begünstigen können. Zu diesem Zweck einen Masterplan „Quartier“ aufzustellen, klingt nach einer vernünftigen Idee. Ähnlich wie beim Thema Men
schen mit Behinderungen betrifft dies ganz unterschiedliche Ressorts. Doch auch hier ist zu fragen, ob dafür zusätzliches Geld ausgegeben werden sollte, zumal sich Überschneidungen mit dem geplanten Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen ergeben werden; denn der größte Teil der Behinderungen wird im fortgeschrittenen Lebensalter erworben. Außerdem werden auch behinderte Menschen, die schon seit Geburt eine Behinderung aufweisen oder diese in jüngeren Jahren erworben haben, immer älter.
Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen gehört zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Bundesgesundheitsminister
Philipp Rösler hatte gute Gründe, das Jahr 2011 zum „Jahr der Pflege“ zu erklären. Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund des wachenden Anteils älterer und vor allem hochaltriger Menschen in den nächsten Jahren einen steigenden Bedarf an Pflegeleistungen geben wird. Daher ist es unverzichtbar, die Pflegeversicherung neu zu gestalten, und zwar bezogen auf die Inhalte wie auch auf die finanziellen Grundlagen.
Frau Ministerin Steffens muss sich keine Sorgen machen, dass dem Bundesgesundheitsminister dazu der Mut fehlt. Er hat schon häufig genug bewiesen, dass er im Gegensatz zu den Grünen kein Problem mit heißen Eisen hat. Ihm vorzuwerfen, es komme nicht schnell genug zu Ergebnissen, weil er die Beteiligten mit ihren Anliegen ernst nimmt und nichts über deren Kopf entscheiden will, sondern auf intensive Gespräche setzt, ist unglaubwürdig und unfair.
Ausgerechnet diese Ministerin, bei der es menschelt, dass einem schwindelig werden kann, ist der Meinung, es gehe nur um die Umsetzung bereits vorliegender Erkenntnisse und die Neudefinition des Pflegebegriffs. Das offenbart, dass sich hinter den vielen warmen Worten der Ministerin in Wahrheit ein sehr technokratisches Verständnis von pflegerischer Versorgung verbirgt und die viel beschworene Ganzheitlichkeit auf der Strecke bleibt.
Es wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden, dass die Bürger vermehrt auf gesundheitsfördernde und präventive Aktivitäten setzen, weil diese dazu beitragen, die Gesundheit oder zumindest die selbstständige Lebensführung über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Es geht sowohl um Verhaltens- wie um Verhältnisprävention.
Falls Pflegebedürftigkeit nicht zu verhindern ist, so sollte der Grundsatz „ambulant vor stationär“ aus liberaler Sicht unbedingt Priorität haben, weil dies auch dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Trotzdem wird es auch weiterhin Angebote in der stationären Versorgung geben müssen, weil je nach
Schweregrad der Beeinträchtigung die Betreuung nicht immer in Form eines ambulanten Angebots gewährleistet werden kann. Die Zunahme demenzieller Erkrankungen trägt dazu natürlich entscheidend bei.
Wie bereits erwähnt wurde, gibt es im Bereich der neuen Wohnformen Lösungsansätze, bei der die Sicherheit von Heimen mit der größeren Selbstbestimmung des häuslichen Bereichs verbunden wird. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn sich die Heime und deren organisatorische Abläufe stärker an den Lebensgewohnheiten der Bewohner ausrichten. Anders gesagt: Die bislang noch starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollten zugunsten individueller und flexiblerer Formen der Betreuung abgebaut werden.
Die Basis zur Weiterentwicklung in den Pflegeheimen sowie den Heimen für Menschen mit Behinderungen haben wir mit dem Wohn- und Teilhabegesetzt gelegt. Daher klingt es besorgniserregend, wenn Ministerin Steffens erklärt, dass es bei der Umsetzung größere Probleme gibt. Damit sollten wir uns intensiv auseinandersetzen und die Einwände eingehend überprüfen. Als ein Kritikpunkt wurde die immer noch zu große Bürokratie angesprochen, obwohl wir im Gesetz für eine deutliche Verbesserung gesorgt haben.
Es ist problematisch, schon jetzt auf Defizite hinzuweisen, obwohl noch keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte für eine fundierte Bewertung vorliegen.
Das kann in den Heimen bei Bewohnern und Pflegekräften zu Verunsicherung führen und dazu beitragen, dass die Unzufriedenheit in der Pflege eher noch größer wird. Gleichzeitig wissen wir, dass es immer schwieriger wird, geeignetes Fachpersonal in ausreichender Zahl zu finden.
Wie wir wissen, geht die Landesregierung von einem Mangel an Ausbildungsplätzen in der Pflege aus und will über ein Ausgleichsverfahren nach § 25 des Altenpflegegesetzes, der sogenannten Ausbildungsumlage, für Abhilfe sorgen. Auch über dieses Thema haben wir in den letzten Jahren immer wieder diskutiert. Bekanntlich muss eine solche Entscheidung gerichtsfest begründet werden. Wir hatten in der Vergangenheit keine Grundlage für einen solchen Schritt. Gleichwohl haben CDU und FDP die Zahl der landesgeförderten Schulplätze in der Altenpflegeausbildung zwischen 2005 und 2011 von 7.200 auf 8.700 erhöht.
Auch der „Aktionsplan Altenpflege 2010“ hat dazu beigetragen, dass weitere Ausbildungsplätze entstehen konnten. Außerdem wurde ein Monitoring eingeführt, um für die Ermittlung des Personalbe
Besonders gespannt sind wir darauf, ob das angekündigte Ausgleichsverfahren tatsächlich so unbürokratisch umgesetzt werden soll, wie es angekündigt wurde. Dennoch wird es nicht nur darauf ankommen, die Ausbildungsplatzzahl zu erhöhen, sondern es bedarf weiterer Anstrengungen, um junge Menschen überhaupt für den Beruf in der Pflege zu interessieren und dafür zu sorgen, dass die Fluktuation weiter reduziert wird.
Dazu tragen auch Entwicklungsmöglichkeiten wie etwa die Akademisierung bei. Mit der neuen Fachhochschule für das Gesundheitswesen haben wir in der letzten Legislaturperiode dafür eine der zentralen Weichen gestellt. Auch die Gründung des Gesundheitscampus in Bochum, dessen Mittelpunkt die Fachhochschule bildet, war ein deutlicher Beweis dafür, dass die alte Landesregierung für neue Wege in der Gesundheitsversorgung mehr als offen war.
Alles in allem ist die nordrhein-westfälische Gesundheits-, Pflege- und Seniorenpolitik seit der Regierungsübernahme von Rot-Grün leider durch viele rückwärtsgewandte und ideologische Aktivitäten geprägt, während bei den zentralen Weichenstellungen jede Menge heiße Luft produziert wird. Wir finden, die Bürger in Nordrhein-Westfalen haben etwas Besseres verdient. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.