Protokoll der Sitzung vom 15.04.2011

(Bodo Löttgen [CDU]: Die ist richtig!)

dass es ein bewusstes Unterwasserdrücken der Kommunen gäbe, dann müssen Sie sich schon vorhalten lassen …

(Bernhard Schemmer [CDU]: Genauso ist es! – Gegenruf von Dietmar Bell [SPD]: Sie lassen die Kommunen absaufen!)

Herr Kollege Schemmer, in Ihrer Regierungszeit sind die Kommunen beim Einheitslastenabrechnungsgesetz über den Tisch gezogen worden, die Krankenhausfinanzierung wurde geändert, die

Schülerfahrtkosten wurden aus der Struktur genommen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Es gab über 1 Milliarde € strukturelle Schlechterstellung der Kommunen plus Wachstumsbeschleunigungsgesetz – 300 Millionen € auf Bundesebene –, plus weitere steuerrechtliche Änderungen, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt um 800 Millionen € schlechterstellen. Sie sollten sich schämen, einen Strick daraus zu drehen, wenn 300 Millionen € obendrauf kommen!

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich weiß, warum Sie ans Pult getreten sind; da stimme ich Herrn Herter ausdrücklich zu. Bei Ihnen gibt es zwei Fraktionen: die der Scharfmacher und die, die an dem Konzept der Konsolidierung der Kommunen arbeiten wollen. Das konstatiere ich ausdrücklich. Es gibt sehr viele gutmeinende und gut informierte Leute in der Landtagsfraktion der CDU, die ein offenes Ohr für die kommunale Basis haben. Die haben Sie bei dieser Abstimmung mal wieder in die Minderheit gedrückt und sich dafür entschieden, auch bei diesem Thema, bei dem wir eigentlich sehr nah beieinanderliegen, Scharfmachen vor vernünftige, konstruktive Zusammenarbeit zu stellen. Das finde ich sehr schade. Das entspricht auch nicht dem, wie mir konservative Kommunalpolitiker gerade im Zusammenhang mit § 76 entgegengekommen sind.

Ich sage Ihnen, warum es jetzt gemacht werden muss: Die Art und Weise der Politik, wie der ehemalige Innenminister Wolf die Kommunen gegängelt und auch Herr Engel bis zum letzten Jahr immer gesagt hat: „Solange kein Mentalitätswechsel bei den Kommunen vorhanden ist, tun wir gar nichts“, womit er die Schuld für die Haushaltsmisere der Kommunen einseitig ins Haus der Kommunen geschoben hat, muss ein Ende haben.

Wir brauchen bei der Aufsicht der Kommunen eine partnerschaftliche Stellung, was nach meinem festen Glauben dazu führt, dass mehr und vernünftiger konsolidiert wird als vorher. Denn die Kommunen, die nichts zu verlieren haben, werden doch nicht

konsolidieren, wenn sie überhaupt keine Perspektive auf eine bessere aufsichtsrechtliche Behandlung haben. Deswegen ist es wichtig, § 76 jetzt zu ändern; denn jetzt sind Haushalte zu genehmigen und Konsolidierungskonzepte mit der Bezirksregierung abzustimmen.

Zum Gesetzgebungsverfahren ist Folgendes zu sagen: Wir haben zunächst einen Entwurf vorgelegt und in der Anhörung Stellungnahmen erhalten. Daraufhin haben wir reagiert und den Gesetzentwurf mit einem Änderungsantrag noch einmal geändert. Ich glaube sehr wohl, dass wir die Bedenken und Anregungen der Kommunen sehr breit aufgenommen haben. Es ist überhaupt nicht so, dass die Kommunen, die vielleicht nicht positiv davon betroffen sind, weil sie – wie Düsseldorf – ohnehin einen guten Haushalt haben, sagen: Das ist schlecht. Das führt dazu, dass weniger konsolidiert wird. – Ganz im Gegenteil! Auch die kommunalen Spitzenverbände, auch der Städte- und Gemeindebund haben gesagt: Das ist die richtige Richtung.

Sie versuchen, sich mit einem Entschließungsantrag, es sei der falsche Zeitpunkt aus der Misere zu ziehen.

Herr Kollege, darf ich Sie auf die Redezeit hinweisen, die Sie jetzt schon seit einer Minute …

Das ist nicht richtig.

Entschuldigung!

(Manfred Palmen [CDU]: Block I!)

Die Anhörung hat dazu geführt, dass wir genau die Mitte getroffen haben. Es ist ein gutes Konzept.

Ich sage Ihnen noch eines: Der Erlass vom 6. März 2009, den Innenminister Wolf vorgelegt hat, führte dazu, dass eben nicht sinnvoll konsolidiert, sondern gegängelt wurde, dass keine vernünftigen Konzepte ausgearbeitet wurden. Das mussten wir dringend ändern. Das soll heute mit der Änderung des § 76 geschehen. Ich finde, das ist ein sehr guter Weg. Natürlich haben Sie recht: Der muss ausgestaltet werden. Dazu müssen auch noch untergesetzliche Maßnahmen vereinbart werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, dies im Benehmen mit der Politik zu tun. Nach den Gesprächen, die wir in diesem Zusammenhang geführt haben – es waren sehr viele –, bin ich mir ganz sicher, dass wir dort auf einem guten Weg sind. Deswegen bin ich sehr froh, dass der Gesetzentwurf heute zur Abstimmung steht.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herter und Herr Mostofizadeh, lesen Sie den Entschließungsantrag der CDU, warum wir heute nicht zustimmen können. Am Ende wird klar gesagt: § 76 steht endemisch für sich alleine, aber das Gesamtkonzept ist noch nicht erkennbar. Deshalb sagen wir heute, dass die Verlängerung des Zeitraums der Haushaltssicherung auf zehn Jahre die Kommunalaufsicht quasi lahmlegen würde. Damit wäre dem Land, ohne ein Gesamtkonzept zu haben, jedwede Möglichkeit genommen, Kommunen mit schlimmen Haushaltsproblemen zu helfen. Ich sage immer gerne: Der osmotische Druck würde aus dem System entweichen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Der osmotische Druck entweicht aus dem System! Das finde ich ausgesprochen bezeichnend!)

Gerade mit Blick auf das Entschuldungskonzept der Professoren Lenk und Junkernheinrich wäre dies kontraproduktiv. Noch am 29. Oktober 2010 haben sich alle Fraktionen in diesem Hause dafür ausgesprochen, die Kommunalfinanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen und den über Jahrzehnte eingeschliffenen Verschuldungsautomatismus zu durchbrechen. Dieses Vorhaben sollten wir nicht konterkarieren.

Herr Engel, verzeihen Sie.

Nein. Gucken Sie mal, wie spät es ist. – Würde § 76 wirklich im Sinne der Regierungsfraktionen geändert, müssten die Aufsichtsbehörden zukünftig jedes noch so „absurde“ Haushaltssicherungskonzept genehmigen, ganz

egal, wie schlimm es um die jeweilige Kommune steht.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nein! Lesen bil- det, Kollege!)

Nicht genehmigte Haushalte gäbe es nur noch in der Theorie. Durch die fehlende Bindung an den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung würden Haushaltssicherungskonzepte zu Fantasien.

(Beifall von der FDP)

Denn in ein auf zehn Jahre angelegtes HSK ließe sich so ziemlich alles hineinschreiben. Die Bewertung solcher Phantasien durch die Kommunalaufsicht verkäme zu Kaffeesatzleserei.

In der Folge könnten die betroffenen Kommunen weiter wirtschaften wie bisher, und zwar auch dann, wenn sie eigentlich völlig pleite sind. Die Verpflich

tung, sich mit aller Kraft für einen ausgeglichenen Haushalt einzusetzen, wäre nur noch eine leere Worthülse. Kein Lokalpolitiker hätte vor diesem Hintergrund noch einen Anreiz, sich für die Entschuldung seiner Kommune einzusetzen und dafür notfalls auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

(Nadja Lüders [SPD]: Wir sind nicht so ver- antwortungslos wie Sie!)

Die Kommunalaufsichtsbehörden müssten dabei tatenlos zusehen, sie bekämen im Fall eines Zusammenbruchs aber den Schwarzen Peter zugeschoben.

Das Nothaushaltsrecht ist kein Folterinstrument zur Gängelung unserer Städte und Gemeinden. Es dient lediglich als Notbremse in existenzbedrohenden Situationen. Es ist für Städte und Gemeinden gedacht, die sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr eigenständig helfen können. In diesen Fällen ist kommunalaufsichtsrechtliches Eingreifen sinnvoll und notwendig.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Minister Ralf Jäger: Ja!)

Anders als vielfach behauptet ist der Nothaushalt auch kein Normalzustand. Denn wir wissen genau, dass die augenblickliche Rekordzahl an Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung insbesondere auf die Finanzkrise zurückzuführen ist. Diese Krise hat unsere Städte und Gemeinden durch die Einbrüche bei der Gewerbesteuer und durch gestiegene Sozialausgaben gleich doppelt getroffen.

Zum Glück hat sich die Wirtschaft aber mittlerweile wieder erholt. Die Gemeinden können mit Steuermehreinnahmen in Rekordhöhe rechnen, und der Bund hat eine vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter angekündigt.

Vonseiten des Landes werden wir zudem hoffentlich bald gemeinsam – darauf legen wir heute auch mit unserem Beitrag Wert – ein Entschuldungsprogramm für die Kommunen auf den Weg bringen. Daran arbeiten wir auch aktiv mit. Wir glauben deshalb, dass der § 76 jetzt eigentlich unsystematisch vorgezogen wird.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wenn all diese Maßnahmen greifen, wenn das Konzept also aufgeht, wird es in absehbarer Zeit Nothaushalte nur noch in Ausnahmefällen geben. Daran wollen wir mitarbeiten.

Für diese Ausnahmefälle brauchen unsere Aufsichtsbehörden allerdings deutliche Eingriffsrechte, oder, freundlicher ausgedrückt, Beratungsrechte, damit sie einen zielführenden und nachhaltigen Beitrag zur Lösung der kommunalen Finanzprobleme leisten können. Die Kommunalaufsicht darf nicht entmachtet werden, sondern sie muss gestärkt werden, und sie muss intelligenter ausgestaltet werden.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Genau darum geht es nicht.

(Minister Ralf Jäger: Doch!)

Ja. Das weiß ich doch. Sie muss Kommunen mit prekären Haushalten Anreize bieten können, um grundlegende strukturelle Veränderungen vorzunehmen. Außerdem benötigt sie größere Handlungsfreiräume für einen individuellen Umgang mit lokalen Problemstellungen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Minister Ralf Jäger: Ja, genau! Erklären Sie uns das mal!)

Ja. Aber warum soll der § 76 dann vorgezogen werden? Er ist Teil eines Gesamtkonzepts, und zwar für den Zeitpunkt, wenn alle Teile auf dem Tisch liegen.

Ich komme zum Schluss; bei mir leuchtet schon die rote Lampe.