Protokoll der Sitzung vom 15.04.2011

Dass wir mit unserer Einschätzung nicht alleine stehen, mögen einige Aussagen aus der Anhörung zur Gesetzesänderung verdeutlichen, die ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren darf.

Der Vertreter des Landkreistages, Herr Dr. von Kraack, erklärte zum Beispiel:

„… denn § 76 löst die Problematik nicht. Er könnte sie sogar, wenn die Änderung isoliert stattfindet, verschärfen, weil er letztendlich nur die Kreditlinie erweitert.“

Der Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, Herr Wohland, erklärte – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Das heißt aber nicht, dass die Kommunen flächendeckend in erster Linie mit dem Vollzug des Haushaltsrechts Probleme haben, sondern das ist Ausdruck einer katastrophalen Unterfinanzierung der kommunalen Familie in Gänze.“

Angesichts der Tatsache, dass wir für diesen Punkt nicht viel Redezeit eingeräumt bekommen haben, gebe ich jetzt nur eine kurze Zusammenfassung unserer Bewertung.

Mich stört die Tatsache, dass nicht an den eigentlich wesentlichen Fragen etwas bewegt wird. Die finanzielle Situation der Kommunen ist zweifellos katastrophal: Nothaushaltskommunen, soweit das Auge der Kommunalaufsicht reicht, kaum Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt, ein Kassenkreditvolumen von über 20 Milliarden € und ein kommunalpolitischer Sprecher der Grünen, der darüber lacht.

Die Analyse wird sich noch weiter vertiefen lassen, und die Kollegen der drei regierungstragenden Fraktionen werden die Analyse sicher teilen. Aber was wird substanziell dagegen getan? Diese Maßnahme jedenfalls, meine Damen und Herren, hilft in der Finanzsituation der Kommunen nicht substanziell. Die Gesetzesänderung wäre vielleicht als kleiner Baustein eines abgestimmten tragfähigen Konzeptes vertretbar. Ein solches Konzept hätte sich auch angeboten. Wir haben hierzu im Zusammenhang mit dem GFG am Mittwoch ja auch diskutieren können. Von den regierungstragenden Fraktionen ist das Angebot, hier etwas sofort substanziell zu bewegen, aber abgelehnt worden.

Also: Was soll das jetzt bringen? Oder ist das, was Sie hier machen, ein Trostpflaster für die Kommunen, die Sie mit dem GFG 2011 unter die Wasserlinie drücken, indem Sie denen, die gerade noch mit der Unterlippe über der Wasseroberfläche sind, noch ein paar Gewichte auf die Schulter legen, auf dass sie endgültig untergehen, nach dem Motto: Versucht mal schön zu schwimmen, und wenn das nicht so richtig gut klappt, dann geben wir euch noch ein bisschen mehr Zeit, schwimmen zu lernen, indem wir die Fristen verlängern.

In all den Monaten, in denen diese vorgeblich so kommunalfreundliche Regierung am Werkeln ist, wurden die entscheidenden Schritte nicht getan. Ein systematisches Herangehen an das von allen erkannte Problem kann ich bisher noch immer nicht erblicken.

Stattdessen wollen Sie mit der Verlängerung der Frist in § 76 der Gemeindeordnung das Problem einfach formal negieren. Kein Haushaltsausgleich? Nicht schlimm, dann halt in zehn Jahren. – Das erscheint mir so, als ob Sie einem Patienten, nachdem Sie bei ihm 41 Grad Fieber gemessen haben, nicht wirkungsvolle Medikamente reichen, sondern einfach ein neues Fieberthermometer geben, auf dass es besser werde.

(Beifall von der CDU)

Und dieses Fieberthermometer, meine Damen und Herren, ist auch noch schlecht geeicht. Die Fähigkeit zu einer vernünftigen und von der Kommunalaufsicht auch beurteilbaren Prognose über einen

Zeitraum von mehr als zehn Jahren – über Steuereinnahmen, gesetzliche Verpflichtungen, Kostenentwicklungen und Erträge von Beteiligungen und Ähnliches – hätte sicherlich jeder hier im Haus gerne. Doch es hat sie niemand. Es ist nicht umsonst so, dass die mittlere Finanzplanung vier bis fünf Jahre als Zeitraum vorsieht und nicht zehn Jahre. Schon da befinden sich viele Prognosen planerisch eher im Bereich der Fantasie als im Bereich der Realität und einfach nur in der allgemeinen Einschätzung, es möge so kommen.

Gehen wir davon aus, dass auf der Basis des Gutachtens der Herren Junkernheinrich und Lenk ein schlüssiger Weg für die Rückgewinnung der kommunalen Finanzautonomie aufgezeigt ist, dann ist klar, dass in diesem Bereich auch § 76 Abs. 2 eine Rolle zu spielen hat. Aber zunächst muss das grundsätzliche Konzept für eine finanzielle Gesundung der Kommunen stehen. Danach kann man sich über den aufsichtsrechtlichen Rahmen der Umsetzung ebenfalls miteinander unterhalten und vielleicht auch über eine Ausweitung der Möglichkeiten in § 76 Abs. 2.

Es erscheint uns deswegen nicht sinnvoll, den § 76 Abs. 2 jetzt zu verändern. Wir lehnen den Antrag der Koalition daher ab. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir das noch einmal deutlich machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Und in Anlehnung an gestern: Schönes Wochenende!

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Hauser. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Herter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man fühlt sich erinnert an die letzten Diskussionen zu Gesetzentwürfen im Bereich der Kommunalfinanzen: Immer muss erst noch etwas anderes erfolgen.

Geht es um 300 Millionen € mehr Ausschüttung über das GFG? – Nein, da muss erst noch etwas anderes erfolgen. Geht es darum, dass wir die Grunddaten im neuen GFG anpassen, was längst überfällig ist? – Nein, es muss erst noch etwas anderes erfolgen. Jetzt geht es darum, für die Umsetzung unseres gemeinsamen Beschlusses vom 29. Oktober zu zeitlich flexiblen Regelungen im Bereich des Gemeindehaushaltsrechts zu sorgen. – Nein, erst muss noch etwas anderes erfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Sie machen sich langsam unglaubwürdig, was die Frage angeht, ob Sie den Kommunen überhaupt helfen wollen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Für uns ist dies ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege hin zu nachhaltigen Konsolidierungs

konzepten in den Kommunen. Ich habe schon am Mittwoch gesagt: Die Gemeindefinanzierung ist Sache des Landes. Die Übernahme der Soziallasten ist Angelegenheit des Bundes. Und hier geht es jetzt darum, wie denn der kommunale Beitrag, den wir genau wie Sie erwarten, gestemmt werden kann, nämlich auch in den Kommunen, die betroffen sein werden, die zusätzliche Einsparungen in ihren Etats werden leisten müssen.

Ein Pakt ist etwas, wo am Ende alle entsprechend tätig werden und eine gemeinsame Kraftanstrengung leisten müssen. Dann müssen die Kommunen aber auch erstens den Spielraum für eine Kraftanstrengung haben und zweitens einen Anreiz haben, dass sie nicht trotz aller Kraftanstrengungen am Ende in einer Vergeblichkeitsfalle verbleiben und immer noch nicht genehmigte Haushaltssicherungskonzepte vorfinden.

Wir wollen ja zukünftig einen Zehnjahreszeitraum vorsehen. Das ist übrigens keine Idee von uns. Sie haben zum alten Gesetzentwurf gesprochen, Sie haben zur Freigaberegelung gesprochen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Nein!)

Das ist eine Idee des Kämmerers der Landeshauptstadt Düsseldorf, des Fachverbandes der Kämmerer, die in die Anhörung eingebracht worden ist.

(Bodo Löttgen [CDU]: Er hat etwas anderes gesagt!)

Wäre es nicht besser, Herr Löttgen, man würde sich auf eine Grenze von zehn Jahren verständigen? Ja, das wäre besser. Und deshalb steht das jetzt in diesem Gesetzentwurf. Es ist ein konkretes Ergebnis der Anhörung.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ein bisschen verärgert. Wir brauchen eine Öffnung für all das, was wir mit Junkernheinrich/Lenk vorhaben. Wir brauchen eine Öffnung für die Kommunen, die hinterher die sogenannten Sanierungskonzepte auflegen müssen, die hinterher aus der Landeshilfe, der Bundeshilfe, ihren eigenen Anstrengungen und dem Solidarbeitrag der kommunalen Fami

lie zusammen ein Sanierungskonzept stricken müssen. Voraussetzung dafür ist – da liegen wir, Herr Löttgen, glaube ich, gar nicht so weit auseinander –, diese Sanierungskonzepte entsprechend zu werten und von der höheren Kommunalaufsicht, den Bezirksregierungen, werten zu lassen, um Einheitlichkeit herzustellen.

Deshalb – verzeihen Sie mir – bin ich sehr enttäuscht über das, was die CDU heute hier bietet. Wir haben exakt die Regelungen, die Ihre Experten empfohlen haben. Die materielle Klassifizierung ist nach Ihren Wünschen enthalten. Viele Fraktionen in den Kommunen begrüßen diese Regelung.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Übrigens sind das nicht SPD-Fraktionen! Dazu darf ich etwas aus dem Brief der CDU-Ratsfraktionen aus Dortmund, Hamm, Bottrop, Herne, Hagen und der drei CDU-Kreistagsfraktionen aus Recklinghausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna und des KPV Bezirksverband Ruhrgebiet – mit Genehmigung der Präsidentin – zitieren, dass nämlich die „Veränderung des § 76 der Gemeindeordnung … seitens vieler großer Städte im Ruhrgebiet positiv gewertet“ wird. Wie soll ich denn das verstehen, wenn Sie sich hier heute ganz anders äußern?

(Manfred Palmen [CDU]: Ruhrgebiet!)

Entschuldigung! Ist die CDU im Ruhrgebiet nicht Mitglied Ihres Landesverbandes? Dann sollten Sie das der CDU im Ruhrgebiet vielleicht mal mitteilen. Vielleicht ist es ja ein Problem der Zusammensetzung Ihrer Fraktion,

(Manfred Palmen [CDU]: Ich würde mal un- seren Antrag lesen!)

dass Sie, Herr Palmen, genau diese Notlagen der Kommunen im Ruhrgebiet nicht einschätzen können.

(Beifall von der SPD – Manfred Palmen [CDU]: Das ist Unsinn!)

Die Wahrheit, Herr Palmen, ist doch: Bei Ihnen haben sich die Scharfmacher durchgesetzt. Bei Ihnen haben sich diejenigen durchgesetzt, die an dieser Stelle nicht sachlich mit uns zusammen mehr Möglichkeiten zur Konsolidierung der Kommunen schaffen wollen, die keine sachgerechte Lösung haben wollen. Die haben sich durchgesetzt und verweigern die Hilfe.

(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh. Das ist ein guter Tag für die Kommunen in diesem Land. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin manchmal schon sehr beeindruckt von den Unverschämtheiten, die sich manche Kollegen hier erlauben. Wenn Herr Hauser vorträgt, dass mit dem GFG Kommunen unter Wasser gedrückt werden,

(Bernhard Schemmer [CDU]: Richtig! So ist es!)

dann verkennen Sie bewusst, dass 323 Millionen € mehr im GFG sind, als es nach Ihren Vorstellungen der Fall gewesen wäre. – Das ist Fakt 1.

Wenn Sie auch weiterhin mit der Unterstellung durch die Lande laufen,

(Bodo Löttgen [CDU]: Die ist richtig!)