Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

zes NRW

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 15/1931

Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung nach § 15 des Abgeordnetengesetzes NRW. Der Präsident hat die Daten zur Ermittlung eines Anpassungsbedarfs der Abgeordnetenbezüge mit der Drucksache 15/1931 veröffentlicht. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Ich stelle fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 15/1931 befasst.

Ich rufe auf:

5 Mitteilung nach § 6 Abs. 3 und 4 des Abge

ordnetengesetzes NRW

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 15/1899

Der Präsident hat die Daten zur Ermittlung eines Anpassungsbedarfs der Mitarbeiterpauschale mit der Drucksache 15/1899 veröffentlicht. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Ich stelle hiermit fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 15/1899 befasst.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 15/1940

Mit der Drucksache 15/1940 liegen Ihnen die Mündliche Anfrage 35 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 36 und 37 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 35

des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

vom 15. Dezember 2010 zur Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf eine Medienabgabe vor dem Hintergrund der sich ergebenden Mehrbelastungen für kleinere und mittlere Unternehmen und der unverändert fortbestehenden Ungerechtigkeit von Mehrfachzahlungen für unterschiedliche Wohnsitze und Arbeitsorte?

Das wichtigste Ergebnis der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch die anwesenden Regierungschefs der Länder gewesen, demzufolge die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ab 2013 neu geregelt werden soll.

Ursprüngliches Ziel der neuen Medienabgabe, die die bisherige Rundfunkgebühr ersetzen soll, ist auch eine gerechte Belastungsverteilung gewesen.

Ferner wird angestrebt, mit dem neuen Rundfunkbeitragsmodell die Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der modernen und konvergenten Medienwelt abzusichern.

Dafür ist ab 2013 ein Wechsel von der gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag geplant. Dieser soll nicht mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers geknüpft sein, sondern wird je Wohnung oder Be

triebsstätte bzw. je nicht rein privat genutztem Fahrzeug erhoben.

Trotz einzelner Nachbesserungen im Laufe des letzten Jahres an den ersten Entwürfen des neuen Rundfunkstaatsvertrages sind insbesondere zwei Probleme noch nicht gelöst: Auch wenn sachlogisch jede Person nicht zeitgleich an zwei entfernten Orten Medien konsumieren kann, werden die Mehrfachentrichtungen für unterschiedliche Wohnsitze nicht abgeschafft, und je nach Fallgestaltung erfahren viele Betriebe trotz des Drittelbeitrags in den beiden unteren Beitragsstufen insgesamt Mehrbelastungen im Vergleich zum Status quo. Daher reißen auch die Proteste der mittelständischen Wirtschaft nicht ab. Ferner widerspricht die Zahlungspflicht ab dem zweiten Kfz den beabsichtigten Gerechtigkeitsüberlegungen: Ein Beschäftigter, für den bereits die Mediennutzung am stationären Arbeitsplatz abgegolten ist, verursacht keine zusätzliche Nutzung für die Zeiträume, in denen sein Arbeitsplatz temporär in ein Automobil verlegt wird.

Da hinsichtlich der finanziellen Erträge, die mit dem neuen System erreicht werden können, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der MPK und bis heute nur Schätzungen vorliegen, ist es also denkbar, dass durch die Systemumstellung Mehrerträge generiert werden, die durch zusätzliche Belastungen der Wirtschaft finanziert werden. Auch ist unklar, wer perspektivisch zur Aufbringung eventueller Mindereinnahmen herangezogen wird.

Der Landtag hat daher ein Anrecht darauf, zu erfahren, auf welche Weise genau die Landesregierung, die gegenüber dem Parlament für die Zustimmung zu diesem Rundfunkstaatsvertrag wirbt, die vorhandenen Inkonsistenzen und Ungerechtigkeiten lösen will, bevor die denkbaren Neuregelungen in Kraft treten.

Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Dezember 2010 zur Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf eine neue Medienabgabe vor dem Hintergrund der sich ergebenden Mehrbelastungen für kleinere und mittlere Unternehmen und der unverändert fortbestehenden Ungerechtigkeit von Mehrfachzahlungen für unterschiedliche Wohnsitze und Arbeitsorte?

Ich bitte Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren um Beantwortung.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter Witzel! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bewertet den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Dezember 2010 zum 15. Rundfunkänderungs

staatsvertrag und die Unterschrift der Ministerpräsidentin Kraft darunter positiv.

Sie behaupten, es gäbe Mehrbelastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das sehe ich nicht so.

Ein Beispiel: Ein kleines Unternehmen mit mindestens einem PC, einem Betriebsfahrzeug und acht Beschäftigten würde bei Weitergeltung des bisherigen Rundfunkgebührenstaatsvertrags ab 1. Januar 2013 knapp 24 € pro Monat an Rundfunkgebühren zahlen. Nach dem von der Regierung jetzt vorgelegten Beitragsstaatsvertrag fallen dagegen ab 1. Januar 2013 nur knapp 6 € an. – Wo da eine Mehrbelastung sein soll, müssen Sie mir erst einmal erklären.

Weiterhin sprechen Sie die bisher bestehende und auch nach dem neuen Modell weiter bestehende Gebühren- bzw. Beitragspflicht für mehrere Wohnungen an. Wie Sie völlig zu Recht feststellen, gilt dieses sowohl für das alte als auch für das neue Modell. Bei beiden Modellen war es gerechtfertigt.

Bisher muss grundsätzlich für jedes Fernsehgerät und jedes Hörfunkgerät gezahlt werden. Wenn also jemand in zwei Wohnungen Fernsehgeräte hat, muss er auch nach dem bisherigen Modell zweimal Fernsehgebühren zahlen. Nach dem neuen Modell muss er für zwei oder mehrere Wohnungen für jede Wohnung einen Beitrag leisten. Dies halte ich auch für gerechtfertigt. Wer sich mehrere Wohnungen leisten kann, kann sich auch mehrere Gebühren leisten. Die Gebühr bzw. der Beitrag dürfte dabei den geringsten Teil der Wohnungskosten ausmachen.

Anknüpfungspunkt für das bisherige System ist also das Rundfunkgerät, nicht die Person. In Zukunft soll der Anknüpfungspunkt die Wohnung bzw. die Betriebsstätte sein, also auch nicht die Person. Die Personenzahl spielt lediglich bei der Gebühr für die Betriebsstätte eine Rolle.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort zu einer ersten Nachfrage hat der Abgeordnete Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen: Wie stellt sich für Betriebe, Unternehmen und Filialen die Kostenentwicklung dar?

Mir ist sehr wohl bewusst, wie das heutige System aussieht. Aber Ziel war es ja auch, zu einer Verbesserung zu kommen.

Aus der Anhörung, die hier im Plenarsaal stattgefunden hat, ist Ihnen bekannt, dass verschiedene Branchen ausgeführt haben, ihnen – gerade denen mit vielen Filialen – entstünden Mehrkosten von 400 und 500 %.

Wie können Sie gerade diese Kostenexplosion für bestimmte Branchen mit einem hohen Filialanteil inhaltlich rechtfertigen?

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, zunächst einmal möchte ich betonen, dass die Grundlage für diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag von der vorigen Landesregierung mit verhandelt worden ist. Wir haben sehr rechtzeitig den Landtag informiert und Einwände und Anregungen aufgegriffen und in den weiteren Verlauf der Verhandlungen eingespeist. Dabei haben wir insbesondere die Sorgen von kleinen und mittleren Unternehmen sehr ernst genommen und auch erfolgreich auf eine Entlastung hingewirkt.

Lassen Sie mich das noch einmal an einigen Einzelbeispielen verdeutlichen:

Die untere Staffel ist von vier Beschäftigten auf acht Beschäftigte verdoppelt worden. Diese Betriebsstätten oder Betriebe zahlen nur knapp 6 € Rundfunkbeitrag. Auch die nächste Staffel ist deutlich erhöht worden. Sie umfasst jetzt neun bis 19 Beschäftigte. Hier beträgt der zu zahlende Betrag einen vollen Rundfunkbeitrag, also knapp 18 €. Damit sind fast 90 % der Betriebe erfasst.

Außerdem ist in Bezug auf die gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge, die gewissermaßen als rollende Betriebsstätte definiert werden, hinzugekommen, dass pro Betriebsstätte für ein Kraftfahrzeug kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Darüber hinaus werden Auszubildende bei den Beschäftigten der Betriebe nicht mitgerechnet. Das ist übrigens ein Signal dafür, dass wir die Ausbildung honorieren wollen.

Wir haben damit gerade Argumente und Hinweise, wie sie von der betroffenen Wirtschaft formuliert worden sind und wie sie auch im Landtag diskutiert worden sind, aufgegriffen.