Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

lingen kann, noch schwieriger möglich ist als in der bisherigen Verfahrensweise. Wir haben uns auch darüber ausgetauscht, dass Ihr Vorhaben – ich darf das wiederholen – eigentlich nichts weiter ist als die Erklärung eines Arztes: Wenn jemand 41 Fieber hat, müssen wir ein neues Fieberthermometer besorgen; vielleicht kommt das zu anderen Werten.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Der Ausgleich der kommunalen Finanzen, die Verbesserung der Situation kann nur gelingen, wenn wir an die Wurzel des Problems gehen, an die finanzielle Ausstattung der Kommunen, an ihren Anteil an den Steuereinnahmen und an ihre Möglichkeiten, davon zu profitieren, wie sich Konjunktur entwickelt.

(Beifall von Ilka von Boeselager [CDU])

Soweit sind wir uns einig.

Nur: Warum beschäftigen Sie sich dann so intensiv damit, die Regelwerke für den Haushaltsausgleich und für die Haushaltssicherungskonzepte zu verändern, statt sich diesem Problem zuzuwenden und da konsequent etwas zu tun. Wir haben dazu in unserem Entschließungsantrag zum Haushalt entsprechende Vorschläge unterbreitet, die wir Ihnen gerne zur weiteren Bearbeitung überlassen – in der Hoffnung, dass Sie einsichtig werden.

Es wird darum gehen, die Ausstattung zu verbessern und den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, und nicht darum, in einer Art „Sicht durch Nebel“ Prognosen für zehn Jahre abzugeben, was keiner realistisch tun kann.

Ich habe mit vielen Kämmerern darüber gesprochen, was sie davon halten. Da gab es natürlich zunächst einmal eine gewisse Freude darüber – das wird vermutlich von Ihnen gleich ausgeführt werden –, dass man jetzt mehr Zeit habe, einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, dass man sich mehr Gedanken machen könnte und dass man Luft bekäme, um dies zu tun. Aber alle haben eingeräumt, eigentlich nicht in der Lage zu sein, für die nächsten zehn Jahre eine realistische und nachweisbare Prognose ihrer Finanzsituation abzugeben,

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU] und von Il- ka von Boeselager [CDU])

sondern eigentlich nur in den ersten Jahren eine gewisse Verschiebung vornehmen könnten, um in den sich daran anschließenden Jahren gute Hoffnung walten zu lassen, dass bestimmte Einnahmen höher oder bestimmte Ausgaben niedriger ausfielen. Aber genau nachweisen und evaluieren können sie das nicht.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Insofern haben Sie nichts weiter als einen Verschiebebahnhof vor, der natürlich den Verdacht nahelegt – das müssen sich insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD gefallen lassen –, ein

Verschiebebahnhof zugunsten einzelner Städte zu sein, die nur mit einer solchen Verschiebung noch in der Lage sind, Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen und nicht Nothaushaltskommunen zu werden.

(Beifall von Ilka von Boeselager [CDU])

Das ist durchaus ein ehrenvolles Ansinnen, wenn es sich nicht gerade um Kommunen handeln würde, die sich in der Diskussion „Worüber reden wir denn bei der Problematik ‚Ausgabenpolitik von Kommunen‘?“, nicht gerade als die sparsamsten und vorbildlichsten hervorgetan haben.

(Zuruf von der SPD: Unsinn!)

Wenn es also eine Lex „Stadt X oder Y“ ist, sollten Sie offen sagen: Wir müssen es tun, damit diese Städte nicht in den Nothaushalt kommen. – Das wäre eine ehrliche Aussage.

Der kommunalen Familie in Gänze helfen Sie mit dieser Maßnahme überhaupt nicht. Wir sind deswegen weiterhin der Auffassung: falscher Gesetzentwurf zur falschen Zeit, den wir nach wie vor – auch in dritter Lesung – ablehnen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hauser. – Für die SPD hat Herr Kollege Herter das Wort.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Kollege Hauser, eigentlich wollte ich mich heute nur mit dem kurzen Verweis darauf zu Wort melden, dass meine Rede zur zweiten Lesung zu Protokoll genommen wurde und sich an den Argumenten nichts geändert hat.

Aber, Herr Hauser, da Sie hier in alte Reflexe zurückfallen, bin ich gezwungen zu antworten. Die alten Reflexe sind: Diejenigen, um die es hier gehe, seien an ihrer Misere selber schuld.

Wenn wir einen kurzen Blick in unsere gemeinsame Analyse werfen, stellen wir fest, dass die Kommunen insbesondere bei den Sozialausgaben, bei den Sozialtransferleistungen, unterfinanziert sind und ein großer Teil der kommunalen Finanzmisere darauf beruht, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird, die Hälfte der Sozialtransferaufwendungen zu übernehmen.

(Beifall von der SPD)

Wenn das so ist, verbietet es sich schlicht und einfach, das den Kommunen einfach wieder vor die Tür zu kehren und ihnen deutlich zu machen: Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott!

(Beifall von Stefan Zimkeit [SPD])

Nichts anderes war nämlich Ihr Vorschlag, das Gemeindefinanzierungsgesetz zu befrachten, das Gemeindefinanzierungsgesetz um 300 Millionen € zu

erleichtern und dadurch eine interkommunale Umverteilung in Gang zu setzen. Diese interkommunale Umverteilung hätte vor allem dadurch geglänzt – deshalb haben wir das abgelehnt –, dass die Kommunen, die es ohnehin schon schwer haben, auch den Großteil der Konsolidierungshilfe hätten tragen müssen. Diesen Etikettenschwindel, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, machen wir nicht mit; an ihm werden wir uns nicht beteiligen.

Was will also die Änderung von § 76? Die Kämmerer, mit denen Sie, Herr Hauser – er ist gar nicht mehr im Saal; er ist wohl bei seiner Besuchergruppe –, gesprochen haben, meinten: Sie brauchen Zeit dafür, die entsprechenden Konzepte aufzustellen, um nachhaltig aus den Haushaltsnotlagen herauszukommen.

Sie brauchen sie übrigens auch, weil der Bundesbeitrag erst ab nächstem Jahr in drei Tranchen kommt. Man kann nicht sagen: Der Bundesbeitrag kommt in den Jahren 2012, 2013 und 2014, aber 2015 müssen bitte eure Haushalte ausgeglichen sein. – Da passt das eine nicht zum anderen.

Deshalb ist es richtig, den Kommunen mehr Zeit für den Haushaltsausgleich zu geben.

Es wird übrigens an keiner Stelle darauf verzichtet, den frühestmöglichen Zeitpunkt für einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Wir erwarten auch weiterhin, dass die Kommunen, die – auch mit der Solidarleistung der Konsolidierungshilfe – in der Lage sind, ihre Haushalte wieder in den Griff zu bekommen, dies möglichst in der Zeit schaffen, die hier auf zehn Jahre begrenzt ist. Auch für diejenigen, die nach Junkernheinrich-Lenk länger Zeit bekommen sollen, ist § 76 doch die gesetzliche Grundlage dafür, die entsprechenden Sanierungskonzepte von diesen Kommunen überhaupt einfordern zu können. Das sollte eigentlich aus der Beschlussfassung vom 29.10. bei uns übriggeblieben sein.

Ein letzter Hinweis zur Bemerkung, man könne das alles nicht kalkulieren. – Erstens gibt es Orientierungsdaten des Landes. Man kann gerade als Nothaushaltskommune bzw. als Haushaltssicherungskommune nicht einfach irgendetwas in die entsprechenden Finanzplanungen schreiben.

Zweitens. Es geht – natürlich auch an das Finanzministerium – die Bitte, uns, aber auch insbesondere den Kommunen möglichst frühzeitig auf der Grundlage dieser Orientierungsdaten ein entsprechendes Regular mit auf den Weg zu geben. Damit soll eine Ermittlung der entsprechenden durchschnittlichen Einnahmeerwartungen bzw. Kostenentwicklungen für die weiteren Jahre möglich gemacht werden.

Ich fasse – last, but not least – zusammen: Das, was wir heute hier verabschieden, bedeutet sicherlich nicht die Entschuldung der Kommunen. Es ist aber ein wichtiger Beitrag auf dem Weg dahin. Es

ist ein Mosaiksteinchen – so wie die 300 Millionen € in Bezug auf das GFG, wie die 350 Millionen € im Konsolidierungspakt und so wie der Bundesbeitrag, den wir in Berlin über die Hartz-IV-Verhandlungen gemeinsam erreicht haben. Das sind die Bausteine, die wir miteinander vernetzen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der FDP, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie nicht immer nur den Mund spitzen, sondern wenn es an die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze geht, mit uns pfeifen und die Gesetze mittragen würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Redeblock ist nur der FDP zu verdanken, die noch eine dritte Lesung beantragt hat, nachdem man das eigentlich in der letzten Plenarrunde hätte abschließen können. Die FDP hat keinerlei Anstalten gemacht, im Kommunalausschuss oder sonstwo irgendetwas initiativ zu unternehmen. Ich wüsste auch nicht, dass die kommunalen Spitzenverbände noch einmal angefragt hätten oder tätig geworden wären. Eigentlich könnten wir uns die Show heute sparen und jetzt zur Abstimmung schreiten.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Das passt im Übrigen auch zu Ihrem Verhalten bei den Haushaltsberatungen. Ich fand es schon ein starkes Stück, was wir vorhin an Turnübungen machen mussten, weil Sie nicht bereit waren, diese Anträge in den Ausschussberatungen einzubringen. Davon war nichts neu. Das hätte man in der letzten Woche im HFA bzw. hätte man die meisten Teile schon früher beraten können.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Ich habe eben schon betreffend den PUA gesagt: Wir müssen Verantwortung dafür tragen, dass wir das Instrument nicht diskreditieren. Und auch mit Blick auf dieses Thema müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, was diese nochmalige Beratung denn soll. Wir müssen fragen: Was bringt diese Beratung heute zusätzlich, außer dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs um einige Wochen verzögert wurde? – Mich macht das schon ziemlich ärgerlich.

Inhaltlich hat der Kollege Herter etliches ausgeführt. Die CDU hat wieder das Gleiche vorgetragen wie letztes Mal und im Prinzip auch wie vor drei Jahren.

Vielleicht sei mir der Hinweis gestattet, dass sich – ich will Ihnen das sogar zugutehalten – einiges getan hat. Wir haben einiges gut hinbekommen, unter anderem, dass mehr Geld im GFG vorhanden ist. Deswegen ist auch die Chance auf Konsolidierung größer. Es gibt konkrete und gezielte Konsolidierungshilfen für besonders belastete Kommunen. – Das alles bietet eine andere Ausgangsbasis, als wenn man so weiterwirtschaften müsste wie vorher.

Ich räume ein, dass auch die Bundeshilfen dazugehören, die dazu führen werden, dass die Sozialkosten vielleicht nicht so stark ansteigen werden, wie das noch vor zwei oder drei Jahren befürchtet werden musste.

Das sind andere Ausgangslagen. Mindestens das müssten Sie positiv und abweichend zur Kenntnis nehmen.

Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass bereits 35 Kommunen mit Stand Ende 2010 überschuldet waren. Mittlerweile sind es 40 Kommunen. Da müssen wir handeln. Das hat mit einem Fieberthermometer nichts zu tun.

Auf der einen Seite müssen wir – das haben Sie richtig beschrieben – an die Wurzeln gehen. Das geschieht auch, allerdings nicht in ausreichendem Maße, weil wir schlicht die Kohle nicht haben. Da muss sich der Bund bewegen.

Zum anderen muss man auch an die Systematik herangehen. Denn es ist nicht richtig, einseitig den Kommunen die Schuld zuzuweisen und zu drohen, ihnen mit dem Aufsichtsrecht zu zeigen, wo der Hammer hängt. Das kann man nicht machen, wenn sich nicht gleichzeitig etwas im positiven Sinne bewegt.