Wir dagegen teilen die Sichtweise der kommunalen Spitzenverbände. Wir verstehen diese Ungleichbehandlungen zum Vorteil der Lebenspartnerschaften gegenüber den Feuerwehrbeamten nicht und können dem vorliegenden Gesetzentwurf folgerichtig nicht zustimmen.
Erstens. Es gibt im vorliegenden Kontext einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Es bestehen rechtliche Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind.
Zweitens. Dieser Gesetzentwurf dokumentiert eine grobe Ungleichbehandlung in zwei vergleichbaren Fällen. Daher können wir ihm nicht zustimmen.
Drittens. Ich hoffe darauf, dass diese Landesregierung den Stellenwert von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft hochhält und sich insbesondere zur Ehe als Verfassungsinstitution öffentlich bekennt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im rotgrünen Koalitionsvertrag heißt es – ich zitiere –:
„Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wir werden ihrer Diskriminierung konsequent von Anfang an entgegentreten. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie wird in der neuen Landesregierung eine Querschnittsaufgabe sein. Die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht wird unverzüglich umgesetzt.“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die beamtenrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften verwirklicht.
Der Weg dahin war lang und steinig, wie ein kurzer Rückblick auf Rechtsprechung und Politik noch einmal zeigt. Am Anfang – im Jahr 2000 – stand die Richtlinie der Europäischen Union, die bis zum 3. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen war.
Auf Bundesebene trat 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, das zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft ermöglicht. Allerdings fehlten beamten- und steuerrechtliche Regelungen, weil dieser Teil des Gesetzes im Bundesrat an den CDU- und CSUregierten Ländern scheiterte. Es folgte dann eine Reihe von Urteilen auf europäischer und Bundesebene, durch die die Hinterbliebenenversorgung und der Familienzuschlag für verpartnerte Bundesbeamte weiterentwickelt wurden.
Im Zuge der Rechtsprechung kam es zur Festlegung unterschiedlicher Stichtage. Darauf werde ich gleich noch einmal zurückkommen. Gleichzeitig schritt die Bundesgesetzgebung voran. Nach der Föderalismusreform machten auch die Länder davon Gebrauch, verpartnerte Landes- und Kommunalbeamte ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen.
In Nordrhein-Westfalen allerdings brauchte es den Regierungswechsel zu Rot-Grün, um endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Er sieht vor, die eingetragenen Lebenspartnerschaften
rückwirkend ab 03.12.2003 vor allem im Bereich der Hinterbliebenenversorgung und des Familienzuschlags gleichzustellen. In der Tat, Herr Kollege Sieveke, der Stichtag der Rückwirkung ist intensiv diskutiert worden.
Wie schon gesagt, waren durch die Rechtsprechung ganz unterschiedliche Bezugspunkte vorgegeben. Das Gesetz sieht dagegen einen einheitlichen Zeitpunkt vor, nämlich den 03.12.2003. Das ist konform mit dem Europarecht, entspricht auch dem jüngsten Urteil des EuGH vom Mai 2011. Vielleicht sollten Sie nicht nur die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände heranziehen, sondern auch die Zuschrift, die uns der Schwulen- und Lesbenverband hat zukommen lassen. Wir meinen, dass mit einer solchen Stichtagssetzung den Betroffenen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen erspart bleiben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Diskriminierung und zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Natürlich bleibt die Ehe als verfassungsgemäß abgesicherte Institution daneben bestehen, und dazu bekennen wir uns auch als Sozialdemokraten.
Die Betroffenen werden die Neuregulierung anhand der Abrechnungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung unmittelbar sehen können. Mindestens so wichtig wie die materiellen Auswirkungen erscheint mir jedoch die Frage der Menschenwürde. Besoldung und Versorgung im öffentlichen Dienst dürfen nicht von der sexuellen Orientierung der Beamten abhängig sein.
Meine Damen und Herren, in den Ausschüssen ist von der Opposition unterschiedlich votiert worden. Wir haben gerade gehört: Die CDU wird dagegen stimmen. Ich bitte Sie hier um Ihre Zustimmung. Setzen Sie ein Zeichen, dass wir alle gemeinsam für ein tolerantes Nordrhein-Westfalen stehen! – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Bovermann. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht die Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für alle diejenigen, die fast schon nicht mehr daran geglaubt hatten, dass die Diskriminierung von Lesben und Schwulen in eingetragenen Lebenspartnerschaften im Land Nordrhein-Westfalen und im Beamtenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen auch einmal ein Ende finden würde.
Seit 2001 ist es Lesben und Schwulen in Deutschland möglich, eine so genannte eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Während die Pflichten dabei von Anfang an der Ehe gleichgestellt waren, verhält es sich mit den Rechten leider bis heute doch sehr viel anders. Bis heute müssen Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften
leben, für die Gleichstellung auch bei den Rechten kämpfen – das Ganze politisch und in unrühmlicher Weise zum allergrößten Teil vor Gericht. Die Gleichstellung im Beamtenrecht ist auf dem Weg zur völligen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe ein mehr als überfälliger Schritt.
Schon 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die volle rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe verfassungsrechtlich zulässig und geboten ist. Und im Jahre 2008 entschied der Europäische Gerichtshof im Fall Maruko, dass die Ungleichbehandlung beider Institute, also eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe, durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Pensionskassen nicht zulässig ist, wenn beide Institute, wiederum Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, eine ähnliche Ausrichtung haben, was – allen Beschwörungen der Notwendigkeit einer Art Abstandsgebot zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft zum Trotz – in Deutschland der Fall ist. Daher ist es geboten und eben nicht rechtens, eingetragene Lebenspartnerschaften in diesen Bereichen anders zu behandeln als die Ehe.
Sehr viel wichtiger aber ist die Tatsache aus meiner Sicht, dass Deutschland sich verpflichtet hatte, die Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 bis zum 3. Dezember 2003 umzusetzen. Heute haben wir den 18. Mai 2011. Ich finde, das ist ein viel, viel zu langer Zeitraum für etwas, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Und aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf auch die Rückwirkung bis 2003 vor. Dass das kein Wahlgeschenk ist, wie Sie vielleicht vermuten könnten, lässt sich relativ leicht anhand von zwei neueren Gerichtsurteilen auch juristisch erläutern und begründen, zum einen aufgrund des jüngsten Urteils des EuGH zu diesem Thema, zum anderen aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils aus
Das Land Hessen hatte nämlich für sich auch entschieden – aus welchen Gründen auch immer, vielleicht aus Gründen, die Sie haben, das sei alles so teuer, man könne an der Stelle besser einsparen –, keine Rückwirkung bis 2003 zu machen. Das Land Hessen wurde daraufhin von einer Landesbeamtin vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verklagt und hat verloren. Seitdem gilt die Rückwirkung auch im Land Hessen.
Dieser Gesetzentwurf ist aber keine juristische Anpassung im politisch luftleeren Raum. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich muss schon ganz ehrlich sagen: Ich finde es nachgerade beschämend, mit welcher Argumentation Sie hier Ihre Ablehnung begründen.
Der Abbau staatlicher Diskriminierung gegenüber bestimmten Gruppen ist doch keine Frage der Kassenlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. NRW – dafür sind Sie verantwortlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der FDP – gehörte bis heute – ich hoffe, dass damit nun Schluss ist – zu den letzten vier unrühmlichen Mohikanern in Deutschland, die bei der Frage der Gleichstellung im Beamtenrecht bislang untätig gewesen sind. Damit machen wir, damit macht Rot-Grün heute endlich Schluss. Dann machen wir es auch richtig und lassen uns dann nicht wieder vor den Knoten schieben und uns möglicherweise von Gerichten erst dazu treiben, dass wir die Gleichstellung auch rückwirkend machen.
Es mag sein, dass es Ihrem Politikstil angemessen erscheint, dass man sich von Gerichten erklären lassen muss, wie Politik funktioniert. Wir denken, es ist Aufgabe des Parlaments und auch der Landesregierung, richtige und gute Politik zu machen.
Noch ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Ich hoffe, ganz ehrlich, dass Sie heute dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich möchte daran erinnern, dass Ihre Bundesministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, im letzten Jahr die Kompassnadel des Schwulennetzwerks NRW für ihren Einsatz für die Gleichstellung auf Bundesebene erhalten hat. Aus meiner Sicht tut sie das sehr gut und sehr glaubwürdig und hat den Preis zu Recht erhalten. Ich würde mir nur wünschen, dass sie mehr Durchschlagskraft in der Bundesregierung hätte, sodass sie nicht die einzige Ruferin im Wald wäre und sich auf Bundesebene etwas bewegen würde.
Von Ihnen erhoffe ich mir, dass Sie das als Auftrag verstehen und auf Landesebene das tun, was das Richtige ist, nämlich sich für Gleichstellung und gegen Diskriminierung in NRW einzusetzen. Ich fordere Sie deswegen auf: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu und zeigen Sie, dass Sie mit uns gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.
Meine Damen und Herren, gestern war der internationale Tag gegen Homophobie. In zahlreichen Städten Nordrhein-Westfalens haben Menschen darauf aufmerksam gemacht, dass Ablehnung und Diskriminierung von und leider auch Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle Menschen und Transgender noch immer an der Tagesordnung sind, und das nicht nur in vielen Teilen der Welt, sondern leider immer auch noch in Deutschland, genau vor unserer Haustür. Es bleibt also über den heutigen Tag hinaus noch viel zu tun:
Zum einen im Kampf gegen die gesellschaftliche Ablehnung und für mehr Anerkennung innerhalb der Gesellschaft – dafür steht der „Aktionsplan gegen Homophobie“ –, zum anderen auch in den gesetzlichen Bereichen. Ich möchte nur kurz darauf aufmerksam machen, dass auch im Bereich des Adoptionsrechts und in steuerrechtlichen Fragen die Gleichstellung leider noch aussteht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Rechts sind eingetragene Lebenspartnerschaften inzwischen der Ehe gleichgestellt. Frau Kollegin Paul, in den Bereichen Adoptionsrecht, Steuerrecht und Erbschaftsrecht gibt es sicherlich noch einige Punkte, an denen gearbeitet werden muss, aber trotzdem ist in vielen Bereichen mittlerweile eine Gleichstellung erreicht worden.
Das ist auch gut so; denn lange wurde dafür gekämpft, neben den rechtlichen Pflichten einer Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft auch die Rechte einer Verantwortungsgemeinschaft zu haben, und zwar genau für diejenigen Verantwortungsgemeinschaften, denen der Zugang zum „Mustervertrag Ehe“ im Bürgerlichen Gesetzbuch verwehrt war.
Europarechtlich ist Deutschland – das wurde schon erwähnt – seit dem Jahr 2003 zur Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Beamter und Beamtinnen verpflichtet. Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, des Europäischen Gerichtshofs und anderer Gerichte haben den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die einzelnen Bereiche des Dienst- und Versorgungsrechts, wie zum Beispiel Familienzuschlag, Witwen- oder Witwergeld oder auch die Auslandszuschläge, weiter konkretisiert. Von daher erfüllt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine dringende und auch notwendige rechtliche Verpflichtung.
Aber auch unabhängig von den rechtlichen Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie und einiger Urteile begrüßt die FDP-Fraktion die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Ziele. Wenn ein Paar im Vergleich zu der traditionellen Ehe die gleichen Pflichten auf sich nimmt, dann müssen auch die die gleichen Rechte die Folge sein.