Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie durch dieses Gesetz erhalten werden, sind Populisten, also Politiker, die mit unrealistischen, aber populären Versprechungen versuchen, kurzfristig möglichst viele Wählerstimmen zu mobilisieren.
Wie soll noch jemand vor dem Hintergrund der unstreitig – das ist hier mehrfach angesprochen worden, auch heute – desolaten kommunalen Finanzsituation unpopuläre Entscheidungen wie etwa die Schließung öffentlicher Einrichtungen treffen und vertreten, wenn er befürchten muss, deswegen aus dem Amt gewählt zu werden? Allein die ständige Gefahr der Einleitung eines solchen Verfahrens, durchaus häufig begleitet und organisiert von Oppositionsparteien, die im Rat gegen die entsprechende Entscheidung votiert haben, bildet doch schon eine Denkbarriere, die sinnvolle Lösungen zumindest infrage stellt.
Es gäbe hier noch viel Kritisches zum vorliegenden Gesetzentwurf zu sagen. Die beschränkte Redezeit, die in diesem Moment abläuft, lässt das aber leider nicht mehr zu. Herr Kollege Wolf, ich bin gespannt, was jetzt von Ihnen kommt. Die CDU-Fraktion jedenfalls wird diese Gesetzesvorlage ablehnen.
Eine letzte Bemerkung an den Herrn Innenminister: Ich freue mich auf Samstag, wenn wir gemeinsam erleben werden, dass Gelsenkirchen den Pokal bekommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wimmer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wimmer, Sie haben viel Kritisches zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Sie werden jetzt nicht überrascht sein, dass ich einige positive Aspekte herausstellen will. Sie haben in der Tat schon einiges vorweggenommen. Eigentlich könnte ich mir also die ersten paar Stichworte meiner Rede sparen.
Auch wenn Sie das immer wieder in Zweifel ziehen: Es ist tatsächlich so, dass bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen die Stärkung der Demokratie als Überschrift festgelegt und im Konkreten das Abwahlverfahren für Bürgermeister vorgesehen war. Zeitlich lag das deutlich vor den schrecklichen Ereignissen in Duisburg.
Dennoch begrüßen wir den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Unsere Zielrichtung ist da sehr ähnlich. Bei der Einschätzung der Frage, welches Ereignis diesen Gesetzentwurf ausgelöst hat, unterscheiden wir uns allerdings ein wenig, glaube ich.
die Höhe der Quoren diskutieren wollen. Das haben wir getan. Die Sachverständigenanhörung hat aus meiner Sicht doch einige sehr konstruktive Vorschläge ergeben. Im Prinzip – da unterscheiden wir uns in der Bewertung – gab es aber eine breite Zustimmung.
Ich will einmal zwei Gruppen herausnehmen. Die kommunalen Spitzenverbände, die Sie bereits angesprochen haben, haben darauf hingewiesen, dass es ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Rat und dem Bürgermeister gibt. Das kann gestört sein. Dann hat der Rat auch weiterhin das Recht, ein Abwahlverfahren gegen diesen Bürgermeister oder diese Bürgermeisterin einzuleiten. Das gleiche Vertrauensverhältnis gibt es aber auch zwischen der Bürgerschaft und dem Bürgermeister. Das kann ebenfalls gestört sein. Dann muss man auch der Bürgerschaft die Möglichkeit geben, ein solches Verfahren einzuleiten.
Herr Löttgen und Herr Wimmer, die kommunalen Spitzenverbände haben ausdrücklich gewarnt, dass das kein übliches Mittel der Tagespolitik werden darf. Welche Konsequenz daraus zu ziehen ist, hat sich in der langen Diskussion über die Frage der Höhe der Quoren gezeigt. Mehr Demokratie e. V. hat das als logische Konsequenz bezeichnet und darauf hingewiesen, dass der Repräsentant einer Bürgerschaft auch das Vertrauen der Bürgerschaft braucht. Wenn dieses Vertrauen aufgebraucht ist, muss auch die Möglichkeit bestehen, das Ganze zu beenden.
Zunächst zum Eingangsquorum: Der Verweis auf Bürgerbegehren greift auch weiterhin zu kurz. Das haben die Sachverständigen gezeigt. Es geht gerade nicht um Sachthemen, die hier diskutiert werden, sondern um die Frage der Abwahl von Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern, also den Leitungen der Behörden und auch den Repräsentanten des Rates. Das führt auch nicht dazu, Herr Wimmer, dass nur noch Populisten im Amt sind. Daher haben wir ja ausdrücklich über diese Quoren gesprochen. Im Übrigen haben wir letztens die Position der Bürgermeister durch die Wiedereinführung der Stichwahl gestärkt;
das haben Sie auch angesprochen. Es wäre verkehrt, diese Position im nächsten Schritt durch zu niedrige Quoren wieder zu schwächen. Im Ergebnis haben wir ein gestaffeltes Initiativquorum ähnlich der Regelungen in Brandenburg.
Wir haben eine zweite wichtige Hürde, nämlich die Quoren und Quoten im Abwahlverfahren selbst. Das ist auch sehr lang und ausführlich diskutiert worden. Der Änderungsantrag dreht sich hier um: Nicht 25 %, also eine kleine Minderheit, müssen zustimmen, sondern es müssen mindestens 25 % der Wahlberechtigten mit Nein gestimmt haben. Damit sind aus unserer Sicht verschiedene verfassungs
rechtliche Bedenken aufgegriffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat ja mal gemahnt, dass der Gesetzgeber verhindern soll, dass übereilte und von Stimmungen diktierte Entscheidungen getroffen werden.
Herr Kollege Wolf, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sind eben in einem kleinen Nebensatz auf die gestaffelten Quoren eingegangen. Sie haben auch deutlich gesagt, dass wir unterschiedliche Auffassungen vom Ergebnis der Anhörung haben. Könnten Sie mir vielleicht aus der Erinnerung sagen, wer von den Experten in der Anhörung für die Einführung von gestaffelten Quoren war?
Die Frage ist, ob es notwendig ist, diese Quoren zu unterscheiden. Aus unserer Sicht macht das schon Sinn. Das soll eben dazu führen – das hat Herr Wimmer gerade für Sie ausgeführt –, dass es nicht zu Populisten kommt, sondern dass man das deutlich unterscheidet und die Größe der entsprechenden Kommune berücksichtigt. Ich sehe da keinen Widerspruch.
Ich will noch auf einen zweiten Punkt, ein weiteres verfassungsrechtliches Problem hinweisen. Prof. Bätge hat das mal so bezeichnet, dass man die verfassungsrechtlichen Probleme quasi potenzieren würde, und deshalb ganz konsequent dazu aufgerufen, dass es bei dem Abwahlverfahren selber eine Quote, ein Quorum geben muss. Denn es geht hier – das ist auch gesagt worden – um die Funktionalität und Stabilität der Kommunalverwaltungen und auch um die Unabhängigkeit der Personen, die dieses Amt innehaben. Es soll mit diesem Verfahren ausdrücklich nicht zum Bürgermeisterkegeln kommen. Dieser Begriff ist 1998 in Brandenburg aufgekommen.
Der Änderungsantrag greift also konsensfähige Vorschläge aus der Anhörung auf. Deswegen werden wir zustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch bei der Abwahl-Anhörung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke gab es ein sehr eindeutiges Bild, das nicht von vorherein zu erwarten war, weil in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände – da verrate ich keinem hier im Saal ein Geheimnis – mehrheitlich Betroffene sitzen. Aber selbst die kommunalen Spitzenverbände hatten keine grundsätzlichen Bedenken, ein solches Verfahren einzuführen. Sie haben auf einige Aspekte hingewiesen, die im Verfahren aus meiner Sicht auch Berücksichtigung gefunden haben.
Warum machen wir das Ganze? Warum haben wir diesen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht? Es ist doch wohl – entgegen dem, was Herr Wimmer gesagt hat – das vornehmste Recht, dass diejenigen, die einen Bürgermeister, eine Bürgermeisterin oder andere Hauptverwaltungsbeamte in den jeweiligen Konstellationen wählen, auch die Möglichkeit erhalten, sie abzuwählen. Sie werden doch auch nicht den Vorschlag machen, Herr Wimmer, bei der nächsten Wahl bzw. Wiederwahl erst den Rat zu fragen, ob es eine Neuwahl der Bürgermeister geben soll. Das, was Sie eben zu diesem Punkt vorgetragen haben, ist doch geradezu absurd.
Wir haben in dem gesamten Verfahren sehr deutlich gemacht, dass die Abwahl die Ausnahme sein soll. Bei Bürgerbegehren sehe ich das anders; das soll ein Instrument der häufigeren Bürgerbeteiligung sein. Es ist auch dabei keineswegs so, dass wir die Ratspolitikerinnen und -politiker und Kreistagspolitikerinnen und -politiker für unfähig halten, die Entscheidung zu treffen. Aber wir sind der Auffassung, dass es die Möglichkeit für eine Bürgerbeteiligung geben muss. Diejenigen, die einen Bürgermeister gewählt haben, müssen aber mit einem hohen, klaren Quorum der Abgrenzung in der Lage sein, ihn abzuwählen.
Da Sie als Ablenkungsmanöver die Nummer „Lex Sauerland“ durch den Laden schieben, will ich kurz Bezug darauf nehmen, wie es in Duisburg wäre. Wenn die in Duisburg einen Antrag stellen würden, bräuchten sie 52.000 Stimmen, um das Verfahren einzuleiten, und mindestens 92.000 Menschen und eine Mehrheit, um ihn abzuwählen. Herr Sauerland ist bei der Kommunalwahl mit 72.000 Stimmen gewählt worden. Sie können uns also nicht vorwerfen,
Ansonsten haben Sie natürlich recht: Der Koalitionsvertrag ist vor der Duisburger Love-Parade geschlossen worden. Insofern können Sie uns nicht vorwerfen, wir würden das auf Sauerland beziehen. Aber da Sie den Vorwurf gemacht haben, habe ich kurz Stellung dazu bezogen.
Ich freue mich sehr, dass es im Landtag eine breite Zustimmung zu diesem Verfahren gibt. Ich weiß noch nicht, wie sich die FDP in der Abstimmung verhalten wird. Sie hat sich aber, als das Verfahren eingeleitet wurde, sehr klar geäußert, dass sie ebenfalls für eine Abwahl ist und die Quoren, die wir vorgeschlagen haben, ebenso befürwortet.
Vielleicht noch ein Punkt, der in der Anhörung aus meiner Sicht spannend war: Ein Sachverständiger hat vorgeschlagen, man könnte auch konstruktive Abwahlmomente einführen, dass also nur dann abgewählt wird, wenn ähnlich wie im Bundestag ein Alternativvorschlag gemacht wird. Man kann gerne prüfen, das ergänzend in die Gemeindeordnung mit aufzunehmen. Alle Fraktionen sind frei, entsprechend initiativ zu werden.
Ich freue mich, dass wir heute dieses zwingend notwendige Moment zusätzlich in die Gemeindeordnung einfügen können. Ich hoffe auf breite Zustimmung. Ich glaube, die CDU muss sich langsam überlegen, ob sie in der Schmollecke sitzen bleiben oder sich konstruktiv an dem deutlich mehrheitlichen Kurs in Nordrhein-Westfalen beteiligen will: Bürgerbeteiligung oder konsequente Beteiligung derjenigen, die mit Wahlverfahren befasst sind, ähnlich wie bei der Stichwahl und anderen Fragen, die mein Fraktionsvorsitzender heute angesprochen hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Initiative zur Ausweitung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf der lokalen Ebene. Das ist für sich genommen eine gute Sache, die auch von der FDP unterstützt wird. Schon seit vielen Jahren setzt sich die FDP für die Ausweitung partizipativer Elemente auf der kommunalen Ebene ein. Die FDP hat die fast 17-jährige Geschichte des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids stets positiv begleitet.
Mit der GO-Reform von 2007 konnten wir im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung selbst einen substanziellen Beitrag – insbesondere durch die
Einführung des sogenannten Ratsbürgerentscheides – zur Stärkung der direkten Demokratie leisten. Deshalb haben wir die fraktionsübergreifende Meinungsbildung auch positiv begleitet. Doch darf bei aller Wertschätzung – das muss man hier auch sagen – im Hinblick plebiszitäre Elemente in der Kommunalpolitik grundsätzlich nicht vergessen werden, dass wir nach Art. 28 Abs. 1 unseres Grundgesetzes und nach Art. 78 Abs. 1 unserer Landesverfassung in einer repräsentativen Demokratie leben.
Für die kommunale Ebene bedeutet dies, dass die Bürgerschaft durch den Bürgermeister, den Rat oder den Kreistag vertreten wird. Direktdemokratische Elemente sind hierdurch zwar nicht ausgeschlossen, bilden jedoch eine regelmäßige Alternative zur lokalen Entscheidungsfindung durch Vertretungsberechtigte. Sie sind und bleiben institutionell eingefasste Politikinstrumente innerhalb der repräsentativen Demokratie. Das ist auch gut so. Denn Bürgermeister, Landräte, Stadträte und Kreistage müssen sich mit komplexen Sachverhalten auseinandersetzen, die sich in ihrer Gesamtheit vielfach einer qualifizierten Beurteilung durch den einzelnen Bürger entziehen. Dabei geht es um gemeinwohlorientierte Entscheidungen mit langfristiger Perspektive, die nicht durch aktuelle Stimmungslagen konterkariert werden dürfen.
Hätte sich Die Linke, Frau Demirel, mit ihrem Ursprungsantrag durchgesetzt, wäre das Amt des Bürgermeisters zum Spielball lokaler Stimmungen geworden. Das müssen Sie einräumen. Dies hätte im Endeffekt zu kommunalpolitischem Stillstand geführt. Bürgermeister und Landräte hätten nur noch auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners handeln können. Perspektivische und unbequeme Entscheidungen zur nachhaltigen Entwicklung wären nicht mehr möglich gewesen.
Eines ist für die FDP allerdings klar: Es gibt hier eine innere Logik. Wer direkt von Bürgerinnen und Bürgern zum Hauptverwaltungsbeamten gewählt wird, sollte auch durch sie wieder abgewählt werden können. Hierzu bedarf es jedoch angemessener Einleitungs- und Abstimmungsquoren. Das Einleitungsquorum ist ein wichtiger Filter, um zu vermeiden, dass Abwahlverfahren aufgrund lokaler Stimmungen willkürlich initiiert werden. Das Abstimmungsquorum setzt dann die Hürde für die eigentliche Abwahl. Da es sich bei der Abwahl um eine weitreichende Personalentscheidung handelt, muss das Abstimmungsquorum weit höher liegen als das Quorum für einfache Sachfragen im Rahmen von Bürgerbegehren.
Der Ursprungsantrag der Linken war – das wissen wir – in diesem wichtigen Punkt defizitär. Dem Parlament liegt nun ein Änderungsantrag mit erheblichen Nachbesserungen vor. Gleichwohl liegen auch die in diesem Antrag vorgesehenen Quoren aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion noch etwas zu niedrig. Dar
über hinaus würde sich das Problem der Abwahl in vielen Fällen gar nicht stellen – das ist auch von Herrn Wimmer hier so dargestellt worden –, wenn die Hauptverwaltungsbeamten auf eigenes Verlangen von ihren Ämtern zurücktreten könnten, ohne dabei ihre Versorgungsansprüche zu gefährden.
Wir meinen daher, dass es einer Paketlösung bedarf, die einerseits – so auch Herr Wimmer – höhere Abwahlquoren vorsieht, andererseits die Versorgungsproblematik löst. Der vorliegende Änderungsantrag weist in die richtige Richtung, reicht aus unserer Sicht aber nicht ganz aus. Deshalb wird sich die FDP an der Stelle enthalten. – Vielen Dank.