Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Giebels das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Giebels.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick mag der Regelungsinhalt des Nachbarrechtsgesetzes nicht besonders politisch relevant erscheinen, aber Fakt ist, dass diese Vorschriften enorme Auswirkungen in der Praxis haben, da sie jeden Immobilienbesitzer und mittelbar auch jeden Mieter betreffen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Die sogenannte zweite Miete rückt für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der immer weiter steigenden Energiepreise mehr und mehr in den Fokus. So entschließen sich Eigentümer zunehmend – darunter auch Vermieter –, ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren.

Hinzu kommt, dass unter Umständen bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen aufgrund der Energieeinsparverordnung die Eigentümer der jeweiligen Gebäude sogar rechtlich verpflichtet sind, zum Teil umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz vorzunehmen. Bei grenzständig errichteten Gebäuden, Doppelhäusern oder zum Beispiel versetzt errichteten Reihenhäusern wird dann zugleich auch das Nachbarrecht tangiert.

In der Praxis vor Ort kann es sein, dass ein auf der Fassade angebrachtes Wärmedämmverbundsystem in das Baurecht des Nachbarn hineinragt oder gar dessen Garagenzufahrt verschmälert oder dass ein Wintergarten des angrenzenden Nachbarn für Wärmedämmung des anderen Nachbarn zurück- oder umgebaut werden muss.

Die Kernfrage ist: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Grundstückseigentümer verpflichtet, zu dulden, dass sein Nachbar an seinem Haus Wärmedämmung anbringt, die in das fremde Grundstück hineinragt?

Zu dieser Frage hat es eine gemeinsame Anhörung des Rechts- und des Bauausschusses gegeben. Als Ergebnis ist hervorzuheben, dass jede Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ein Eingriff in das nach Art. 14 grundrechtlich geschützte Eigentum ist und daher diesbezüglich rechtliche Regelungen besondere Anforderungen zu erfüllen haben.

Der von den Fraktionen SPD und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf entspricht diesen Anforderungen nicht.

Daher hat die CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der in Abwägung der widerstreitenden Interessen dem Eigentümer, der energetisch sanieren will, Möglichkeiten aufzeigt, aber im Hinblick auf Art. 14 Grundgesetz eben keinen Freibrief ausstellt.

Unter Baufachleuten ist auch die in der Sachverständigenanhörung geäußerte Einzelmeinung, eine Innendämmung könne nie funktionieren oder sogar Schäden verursachen, längst überholt. Richtig gemacht ist die Innendämmung nach neuester Erkenntnis sogar die energetisch bessere Lösung. Wir haben hierzu in unserem Antrag auf Fachliteratur hingewiesen.

Von daher wollen wir, dass ein grundrechtsrelevanter Eingriff in fremdes Eigentum für Wärmedämmung nur Ultima Ratio sein soll.

In diesem Zusammenhang haben in der Anhörung auch die Sachverständigen der Architektenkammer deutlich vor einer Uniformierung der Gebäudefassaden und dem Verlust der individuellen Gesichter durch einheitlich verputzte Wärmedämmverbundsysteme gewarnt. Im Übrigen haben Sie bei aufwendig verklinkerten oder denkmalgeschützten Häusern – zum Beispiel mit Fachwerkfassaden – schon aus Gründen des Denkmalschutzes keine Möglichkeit, Außendämmung anzubringen.

Der von den Linken, der SPD und den Grünen eingebrachte Änderungsantrag, die Entschädigung für Inanspruchnahme fremder Flächen auf den Bodenrichtwert zu begrenzen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken und ist auch praxisfremd. Jeder weiß, dass der Bodenrichtwert in vielen Fällen eben nicht dem aktuellen Verkehrswert entspricht. Denn die Gutachterausschüsse, die alljährlich die Bodenrichtwerte festlegen, können dies nur anhand getätigter Verkäufe machen. Wenn aber über längere Zeit in einem Referenzgebiet kein Verkauf stattgefunden hat oder es in dem Referenzgebiet Grundstücke mit ganz unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und Besonderheiten gibt, hinkt der Bodenrichtwert dem tatsächlichen Wert hinterher und eine Entschädigung auf dieser Basis wäre unter Um

ständen gemessen an Art. 14 Grundgesetz unzureichend.

Zudem müssen Sie bedenken, dass aufgrund für die Wärmedämmung notwendiger baulicher Änderungen auf dem sozusagen dienenden Grundstück – denken Sie beispielsweise an die Verlegung von Fallrohren der Dachentwässerung oder den Rück- bzw. Umbau eines grenzständig errichteten Anbaus oder Wintergartens – der Aufwand weitaus höher ist.

Von daher ist die von Linken, SPD und Grünen vorgeschlagene Regelung untauglich.

Wenn wir also in dem Ziel, rechtliche Grundlagen für mehr Möglichkeiten von Energiesparmaßnahmen zu schaffen, einig sind, müssen wir doch leider feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nach wie vor verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und außerdem nicht praxistauglich ist. Von daher werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank.

Danke, Herr Giebels. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Fortmeier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Regierungskoalition ist das vorliegende Gesetz eine Maßnahme mit dem Ziel, die notwendigen energetischen Erneuerungen in unserem Land voranzubringen.

Wir fordern: Für einen effizienten Klimaschutz sind die erforderlichen Investitionen in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestandes zu erleichtern. Insoweit findet sich auch eine Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen hier im Hause. Alle sind sich einig: Dafür ist es notwendig, das Nachbarrechtsgesetz des Landes und auch unsere Bauordnung anzupassen.

Für uns ist das eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft im Gebäudebestand. Deshalb sind wir auch dem Antrag der CDUFraktion auf eine Sachverständigenanhörung gerne nachgekommen, obwohl wir schon am Ende der letzten Legislaturperiode im Januar des vergangenen Jahres auf den Antrag der damaligen GrünenLandtagsfraktion eine ausführliche Anhörung von Expertinnen und Experten zu diesem Thema hatten.

Wir haben aus diesen Anhörungen auch die erforderlichen Lehren gezogen. Bestimmte Erfordernisse juristischer Art und auch die Vorwürfe, es sei verfassungsrechtlich bedenklich hinsichtlich der Bestimmtheit und der Erforderlichkeit, haben wir nachvollzogen und in diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Es ist aber trotzdem gut, bei so einer Anhörung gute Argumente für ein gutes und wichtiges Projekt auch zum zweiten Mal zu hören. Ich will Ihnen mit Erlaubnis der Präsidentin auszugsweise aus der Anhörung zitieren. Als ich eben die Worte von Herrn Giebels vernahm, habe ich den Eindruck gewon

nen, wir beide waren auf völlig anderen Veranstaltungen.

Ich zitiere Herrn Dr. Volker Becker vom Handwerkstag, Zentrum für Umwelt und Energie:

„Wie Sie unserer schriftlichen Stellungnahme entnommen haben werden, begrüßen wir den vorgeschlagenen Regelungsgehalt ausdrücklich und ohne Abstriche.“

Des Weiteren zitiere ich Dr. Christian Schramm für die Architektenkammer:

„Wir begrüßen den Entwurf, da er ein Problem aufgreift, das wir bei der energetischen Sanierung von Gebäuden immer wieder antreffen:“

Und dann Prof. Dr. Wolfgang Willems von der Technischen Universität Dortmund:

„Wenn ich insgesamt resümiere, dann ist vor dem Hintergrund der Bauphysik, also der reinen Physik, ohne Emotionen, dringend anzuraten, auch grenzständige Wände zu dämmen.“

Alles das findet unsere Zustimmung und zeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf der richtigen Linie sind.

Auch die Frage – da bin ich anderer Auffassung als Herr Giebels –, ob besser außen oder innen gedämmt werden soll, ist seitens der Expertenrunde eindeutig zugunsten der Außendämmung geklärt worden. Mehrere haben darauf hingewiesen, dass andernfalls mit diesem Gesetz ein Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch vermehrte

Schimmelbildungen an Kältebrücken geschaffen wird. Das kann doch in diesem Hause niemand wollen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Daher kann man auch den Vorschlag der CDU in dem heutigen Änderungsantrag nicht beschließen. Dazu will ich noch einmal Prof. Willems aus der Anhörung zitieren – das finden Sie auf Seite 10 –:

„Das Problem bei einer Innendämmung ist: Wenn ich sehr viel draufpacke, dann erreiche ich nicht das, was ich energetisch erreichen will, und bringe Probleme in mein eigenes System. Das heißt, eine Innendämmung ist – so predigen wir es immer – eine Ultima Ratio, eine letzte Möglichkeit, und dann bitte mit Augenmaß.“

Ganz deutlich: Wir holen uns die Gesundheitsgefährdungen durch die Innendämmung ins Haus. Wir schaffen uns Kältebrücken oder Wärmebrücken, wie immer man das sehen will, an den Wänden, an den Trägern und Tragwerken im Innenbereich. Das kann man nicht machen.

Sie schlagen darüber hinaus in Ihrem Änderungsantrag vor, auf die 25-cm-Formulierung bei der Duldungspflicht zu verzichten. Hierbei vergessen Sie, dass das gerade ein Ausfluss der damaligen Anhörung war, nämlich das Bestimmtheitserfordernis

aufzunehmen. Deshalb findet sich dies in dem Gesetzentwurf. Das ist eine Maximalangabe, die den technischen Entwicklungen, dass es zukünftig dünnere Wärmedämmsysteme geben kann, Rechnung trägt.

Wir haben in unserem Änderungsantrag die Anregungen der Expertenrunde zur Klarstellung bei den Verweisen auf korrespondierende Normen, zur Konkretisierung des Ausgleichsanspruchs und der Berücksichtigung zukünftiger Dynamisierungen aufgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt sprichwörtlich wieder einmal die Flöhe husten zu hören, sollten Sie im Sinne einer zukünftigen energetischen Sanierung unserem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag zustimmen.

Lassen Sie mich noch Folgendes sagen, weil ich als neuer Abgeordneter in diesem Parlament so ein Arbeiten bisher noch nicht kannte: Die Art und Weise, dass man erst heute solch einen Änderungsantrag einbringt – das ist allerdings Ihr Recht – …

(Dietmar Brockes [FDP]: Das machen Sie doch selber!)

Unser Antrag ist schon vor einiger Zeit verschickt worden. – … ist nicht konstruktiv, nicht kollegial und letztendlich auf Verhinderung gerichtet. Das machen wir nicht mit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Fortmeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Schneckenburger.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Anmerkungen zu diesem Gesetzentwurf und zu der Debatte, die wir heute führen, vorwegschicken.

Es ist ein ganz entscheidender Fortschritt, dass es gelingt, Blockaden bei der energetischen Gebäudesanierung in Nordrhein-Westfalen aus dem Weg zu räumen, die an vielen Stellen Probleme gemacht haben. Wir wissen das deswegen, weil sich Bürger und Bürgerinnen an uns gewandt haben. Es gab eigentlich noch nie so viele Zuschriften wie in den vergangenen Monaten zu diesem Themenkomplex „Nachbarrechtsgesetz“. Hier geht es um den Wunsch der Bürger und Bürgerinnen, eine energetische Gebäudesanierung vorzunehmen, und um die Konflikte, die nachbarschaftsrechtlich daraus erwachsen sind.

Das ist deswegen wichtig, weil wir wissen, dass wir gemeinsam eine riesige Aufgabe vor uns haben, nämlich aus Klimaschutzgründen und Energieeinsparungsgründen dafür zu sorgen, dass die energetische Sanierung in Nordrhein-Westfalen voran