Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Nun zu den drei Forderungen. Nur daran will ich mich aufhalten, Frau Dr. Butterwegge. Ich will mich mal von der letzten Forderung her entwickeln und das abarbeiten.

Erste Bemerkung. Von der Satzungsermächtigung wird das Land keinen Gebrauch machen. Dies hat der Minister namens der Landesregierung sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss mehrfach erklärt. Dazu bedarf es nicht noch einmal Ihrer Aufforderung.

Zweite Bemerkung. Die Forderung nach Festlegung einer Mindestquadratmeterzahl widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die Angemessenheit ergibt sich immer aus der Höchst

grenze der Quadratmeterzahl mit dem angemessenen Mietzinspreis. Auch das ist in der Produktmethode durch das Bundessozialgericht hinreichend festgeschrieben, findet in der Arbeitshilfe seinen Niederschlag und ist Rechtspraxis in NordrheinWestfalen.

Dritte Bemerkung. Ich empfehle immer, die Urteilsbegründung auch ganz zu lesen, wenn man sich in einem Antrag auf ein Bundessozialgerichtsurteil bezieht. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Randziffer 16 des Urteils des Bundessozialgerichts. Über die zugrundeliegende Mindestquadratmeterzahl oder Höchstquadratmeterzahl hat das Bundessozialgericht in diesem besagten Rechtsstreit, wo im Prinzip das Begehren eines Zweipersonenhaushalts von 60 auf 62 m2 geltend gemacht worden ist, ausgeführt, dass die Regelungen aus 2002 Maßstab für NRW sind.

Meine Damen und Herren, ich habe in der Kürze versucht, Ihnen klarzumachen, dass Ihr Anliegen keine Grundlage hat, der Rechtsprechung weder des Landessozialgerichts noch des Bundessozialgerichts in irgendeiner Weise entspricht und die Aufforderung an die Kommunen sowieso nicht ergeht. Von daher ist im Prinzip Ihr Antrag gegenstandslos.

Sie beantragen natürlich eine Überweisung in den Ausschuss. Diesem Überweisungsbegehren der antragstellenden Fraktion entsprechen wir natürlich, wenn auch nicht mit überschwänglicher Freude. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Asch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so viel Verve wie Kollege Garbrecht kann ich jetzt zu später Stunde nicht mehr aufbringen. Was aber klar ist: Es gilt das Recht auf Wohnen. Es gilt, dass das Recht auf angemessenen Wohnraum tatsachlich ein basales Menschenrecht ist. Dazu hat sich dieser Landtag bekannt.

Es ist eben zitiert worden, ich will das noch einmal eben wiederholen: Eine rechtskonforme, den Menschen zugewandte Anwendung bei der Bewilligung von Miete und Heizkosten sollen organisiert und zeitgemäße Standards eingeführt werden, die jedem Hilfebedürftigen in NRW eine menschenwürdige Wohnung garantieren. Dazu hat sich der Landtag bekannt. Dazu stehen auch wir als grüne Fraktion.

Nun ist es so, dass es gewisse Brüche gibt zwischen Landesbestimmungen, die den Wohnraumförderbestimmungen zugrunde gelegt sind. Da wird eine Höchst-Quadratmeterförderung von 47 m2 zu

grunde gelegt und als angemessen definiert. In den Wohnraumnutzungsbestimmungen sind es 50 m2.

Der Bundesgesetzgeber lässt das letztendlich offen. Er spricht lediglich von angemessenem Wohnraum, der zu fördern ist. Das heißt, er hinterlässt uns einen unbestimmten Rechtsbegriff und er eröffnet einen Auslegungsspielraum, der dann durch die Rechtsprechung gefüllt werden muss. Nun gibt es diese Rechtsprechung.

In den Arbeitshilfen, die hier zitiert werden, bezieht sich die Landesregierung auf einen Beschluss des Landessozialgerichtes vom April 2010, der sich wiederum auf die Verwaltungsvorschriften des Wohnraumbindungsgesetzes bezieht und eben nicht 47 m2 oder 50 m2 zugrunde legt.

Wir haben eben gehört – mir ist das nicht bekannt, Frau Butterwegge –, dass es offenbar neue Rechtsprechung aus dieser Woche geben soll. Weil der Bundesgesetzgeber diesen Auslegungsspielraum gelassen hat, müssen wir uns das noch einmal gemeinsam anschauen und müssen das im Sinne des Beschlusses, den wir hier im Plenum gemeinsam gefasst haben, im Ausschuss bewerten.

Ich sehe diesen Beratungen im Ausschuss mit Interesse entgegen und denke, wir werden Lösungen finden, die dem Menschenrecht auf Wohnen angemessen sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag haben viele von uns wieder gedacht: Das steht unter dem Motto: Und täglich grüßt das Murmeltier. Wir haben von der antragstellenden Fraktion der Linken erst Ende letzten Jahres zu diesem Komplex einen Antrag plenar beraten.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ein guter Antrag!)

Ja, Sie sind ständig, was dieses Thema angeht, am Ball. Ich sage: Vieles von dem, was Sie auch in diese Landtagsdrucksache wieder hineingeschrieben haben, ist überflüssig.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Für Sie vielleicht, aber nicht für die Leute!)

Wir diskutieren regelmäßig in diesem Landtag über KDU, gerade auch vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzproblematik, und die Frage: Wie sieht eine faire Aufgaben-, Kosten- und Lastenverteilung zwischen den Ebenen aus? Jetzt haben wir wieder einen vergleichbaren Antrag von Ihnen.

Wir sagen als FDP-Landtagsfraktion ganz klar: Angemessener Wohnraum ist selbstverständlich ein

existenzielles Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Es ist wichtig für den Schutz der Privatsphäre und die Möglichkeit des Rückzugs, dass ausreichender Wohnraum auch für sozial Bedürftige zur Verfügung steht. Das ist Grundlage jeder Sozialpolitik. Wir sagen aber auch: Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu realitätsfernen Vorstellungen in der Sozialpolitik kommen, wie diese uns häufig in vielen sozialromantischen Vorstößen der Linksfraktion auch in Landtagsanträgen unterbreitet werden.

Jetzt thematisieren Sie mal wieder – auch das heute nicht zum ersten Mal – die Umsetzung des § 22 SGB II. Danach werden die Kosten für Unterkunft und Heizung wie bisher in voller Höhe übernommen, falls sie angemessen sind.

Die Länder haben jetzt eine neue rechtliche Möglichkeit, nämlich per Gesetz Ermächtigungen für die Kommunen zu schaffen, die es den Kommunen gestatten, in kommunalen Satzungen regional unterschiedlich Festlegungen zu treffen, wenn ausreichender Wohnraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt vorhanden ist. Uns ist es vom Grundsatz her sympathisch, dass es eine zusätzliche Alternative gibt, die früher nicht vorhanden war.

Für uns hätte unter verschiedenen Gesichtspunkten auch eine Pauschale durchaus ihre Vorteile. Sie stärkt die Eigenverantwortung und unterstützt deshalb auch den Gestaltungsspielraum der Betroffenen, und die Verwaltungsarbeiten werden reduziert, also weniger Bürokratie in der Sozialverwaltung, Konzentration der Arbeitsressourcen der Jobcenter auf die eigentliche Kernaufgabe, nämlich die Arbeitsvermittlung und Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt. Das wären alles Vorteile gewesen, weshalb wir diese Option auch positiv sehen.

Solche Modelle setzen natürlich voraus, dass man regionale Unterschiede gewichtet. Das hätte in die Festsetzung von pauschalen Sätzen Eingang finden müssen. Wir wissen, es gibt sehr begehrte Wohngegenden, es gibt Ballungszentren, die aufgesucht werden. Es gibt Gegenden, in denen Wohnungen knapp sind. Genauso gibt es auch das genaue Gegenteil in Nordrhein-Westfalen an anderer Stelle. Damit hätte man mit regional unterschiedlichen Pauschalregelungen, glauben wir, gut umgehen können.

Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen – da sind die Erklärungen der amtierenden rot-grünen Landesregierung eindeutig –, dass sie davon keinen Gebrauch machen will. So habe ich alle bisherigen Bekanntmachungen verstanden. Wenn es Ihnen als Linksfraktion wichtig ist, das in diesem Antrag noch einmal festzustellen, dann zeigt das eher, dass Sie den Worten dieser Minderheitsregierung nicht vertrauen und all den Ankündigungen keinen Glauben schenken.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wir trauen nieman- dem außer uns selbst!)

Sie trauen niemandem? Das ist aber auch eine Lebenseinstellung, Herr Sagel, über die Sie, wenn mir gestattet sei, das zu bemerken, noch einmal nachdenken sollten. Dass Sie zu nichts und niemandem Vertrauen haben,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Doch, zu uns selbst!)

das sollten Sie vielleicht für sich selber noch einmal prüfen. Ich weiß nicht, ob all Ihre Erfahrungen, die Sie in Ihrem Leben gemacht haben, für Sie so schlimm gewesen sind.

Zum anderen wird in diesem Antrag der Zusammenhang zwischen SGB II und der Angemessenheit der Wohnfläche für Leistungsempfänger angesprochen. Sie greifen in vielen Vorschlägen auf das zurück, was zuletzt das Mieterforum Ruhr an Empfehlungen diesem Haus zugeleitet hat. Wir sagen ganz ausdrücklich: Wir müssen uns bei all dem, was staatlich finanziert ist, an Mindeststandards orientieren, die angemessen sind.

Eben wurde von meinem Vorredner über das Urteil des Landessozialgerichtes vom April 2010 diskutiert. Dazu sagen wir: Selbstverständlich ist das, was in Bezug auf 50 m² Wohnraum festgestellt worden ist, für uns nicht der Maßstab im Bereich des SGB II. Wir wollen würdige Lösungen für die Betroffenen, aber auch realitätsnah die Finanzierbarkeit im Blick behalten. Dafür haben wir gestanden, dafür stehen wir zukünftig, und so werden wir es auch bei den weiteren, zukünftig sicherlich mehrfachen Ausschussberatungen zu diesem Thema handhaben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schneider.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Bezieher von SGB-IILeistungen werden Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende war und ist eine Kardinalsfrage der Sicherung des Existenzminimums in diesem Sozialstaat. Sie kann nur im Einzelfall für den konkreten Leistungsberechtigten beantwortet werden. Das Gesetz selbst schweigt zu einer Konkretisierung dieser Angemessenheit. Da es um eine Einzelfallgerechtigkeit geht, führt die Frage, was im Einzelfall Angemessenheit für Unterkunftskosten und Heizkosten bedeutet, häufig auch zu Streitigkeiten vor den Sozialgerich

ten. Aber auch die Sozialgerichte verfügen über keinen für alle Einzelfälle tauglichen, verpflichtenden Katalog zum Thema „Angemessenheit“.

Es ist falsch, wenn in dem Antrag, der behandelt wird, formuliert wird, dass Vorgaben des Bundessozialgerichtes in NRW nicht respektiert würden. Für die Angemessenheit der Wohnfläche geht das Landessozialgericht von 45 m² für eine Person aus; jede weitere Person wird mit jeweils 15 m² zusätzlich berücksichtigt. Ich sage Ihnen: Wenn die 50 m² gerichtsfest würden, werden wir uns überlegen, die in Rede stehende Arbeitshilfe anzupassen. Diese Rechtslage ist in der Arbeitshilfe unseres Hauses, bei deren Erstellung und Aktualisierung auch Richter des Landessozialgerichtes mitgewirkt haben und wertvolle Hinweise gaben, ausführlich dargestellt. Einen Mindestanspruch auf die Kosten der Unterkunft und der Heizung gibt es nicht.

Die Sorge, im Kostensenkungsverfahren auf eine Wohnung verwiesen zu werden, die deutlich unter der Höchstgrenze der Angemessenheit liegt, ist unberechtigt. Die Leistungsberechtigten können auf dem Wohnungsmarkt selbst nach Wohnungen suchen. Es ist sogar möglich, eine über die Höchstgrenze der Angemessenheit liegende große Wohnung zu beziehen, wenn der Mietpreis pro Quadratmeter entsprechend gering ist. Die Bemessung des Mietpreises pro Quadratmeter erfolgt nach dem konkreten Wohnort.

Ich sage Ihnen noch einmal sehr deutlich: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, von der Möglichkeit einer Satzungsermächtigung Gebrauch zu machen. Vor allem die Möglichkeit der Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung lehnen wir ab. Wir werden nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, weil sie zu einer Leistungseinschränkung bei den Betroffenen führt und dem Einzelfall nicht gerecht wird.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Landesregierung vertraut vielem. Ich vertraue im vorliegenden Fall allerdings wenig dem neu kreierten Bild des fürsorgenden Liberalismus. Springen Sie über Ihren Schatten und machen Sie, meine Damen und Herren von der FDP, gemeinsam mit der Landesregierung eine Sozialpolitik, die ihren Namen auch verdient. Sie können sicher sein: Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um auch für Langzeitarbeitslose das Grundrecht des zivilisierten Wohnens einzulösen. Wir sind auf einem guten Weg. Wir werden diesen weitergehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe und wir zur Abstimmung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1911 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen oder sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Antrag überwiesen und verlassen den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe auf:

19 Zukunft der Stadttheater in Nordrhein-West