und zwar darüber, dass hinsichtlich der Polizeiführung und polizeilicher Planung offenbar schwerwiegende Fehler vorliegen.
„Es geht nicht um unglückliche Umstände, es geht um unfassbares Unvermögen. Nicht um schicksalhafte Wendungen, sondern um krasses Versagen. …
Das Versagen der Polizei ergibt sich aus der Summierung von Unzulänglichkeiten, aus der Verkettung von Fehl- oder Nichtentscheidungen, …“
Wer im Innenausschuss erklärt – ich sage es jetzt mit meinen Worten –, „es gab kein Kräfteproblem“ und „eine Vorrangschaltung ist komplett für den gesamten Einsatzzeitraum eingerichtet worden“, der hatte entweder keine Ahnung oder wollte wohl vor allem den Ruf der Polizei schützen. – Zitat Ende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Planungsphase ist die Polizei bei ca. 16 Treffen der Arbeitsgruppe „Sicherheit“ zugegen. Der Düsseldorfer Polizeidirektor soll zuletzt deutliche Worte über das Nadelöhr Tunnel und Rampe als gleichzeitiger Ein- und Ausgang gefunden haben, nämlich klar sicherheitsrelevant mit der Gefahr des Wegezusammenbruchs.
Ich habe in zahlreichen Ausschusssitzungen gefragt, wer das Einvernehmen für die Polizei erteilt hatte. Innenminister Jäger hat uns stets erzählt, dass allein das Fehlen eines Widerspruchs reiche, damit das Einvernehmen hergestellt sei. Jetzt belegt scheinbar die Staatsanwaltschaft, dass es ein Ja von der Polizei bedurft hätte und dieses fehlte, sodass die Genehmigung formal rechtswidrig war.
Mehrfach haben wir detailliert den Schichtwechsel hinterfragt. Der Einsatzführer der 15. Kölner Polizeihundertschaft hat den Ermittlern selbst über einen fatalen Schichtwechsel auf einer von Besuchern völlig überfüllten Rampe mit einer Übergabezeit von wohl nur wenigen Minuten berichtet. Das habe die Konsequenz gehabt, dass nicht genug Zeit geblieben sei, sich im Einsatzgebiet zu orientieren und – Zitat – vor die Lage zu kommen, und man aus dem Stand in der eskalierenden Lage sofort habe agieren müssen, in der absehbar heißesten Phase von 15 bis 18 Uhr und obwohl der Crowd-Manager seit 15:15 Uhr die Polizei um Hilfe gebeten hatte.
lauf geben würde, war nach der Besuchersimulation der polizeilichen Einsatzplanung, die dem Innenministerium laut Powerpoint-Präsentation vom 16. Juli bekannt war, absehbar. Auch die kritische Rampe, der Tunnel, im Vorfeld als sicherheitskritisch eingestuft, war bekannt, und der Veranstalter soll die Polizei vorab informiert haben, dass die Polizei gegebenenfalls aufgrund zu hohen Besucherandrangs um ca. 16 Uhr die Zugänge sperren müsste.
Trotz alledem plant man anscheinend eine zu geringe Kräftestärke ein, verändert die Dienstzeit von 11 Uhr morgens bis zwei Uhr nachts durch einen zeitlich merkwürdig gewählten Schichtwechsel auf der Rampe mitten im stärksten Besucherzulauf, mitten im größten Gedränge. Während der Plan für den Einsatzraum West und Ost eine fließende Ablösung vorsieht – siehe Seite 25 der PowerPointPräsentation –, werden die Einsatzkräfte im risikoreichsten Raum, der trogartigen gefährlichen Rampe und im gefährlichen Tunnel, laut Plan abrupt ausgetauscht.
Die Hundertschaften Bielefeld, Recklinghausen und Münster gehen nach nur sieben Stunden aktiver Einsatzzeit, die 15. Hundertschaft aus Köln, zwei Hundertschaften aus Bochum und Dortmund kommen um halb vier für zehn Stunden aktiven Einsatz bis Mitternacht. Sie können das im Kräftekonzept nachlesen.
Warum hatten die Hundertschaften auf der Veranstaltungsfläche nur sieben Stunden aktive Einsatzzeit von 9 bis 16 Uhr und die Hundertschaften in allen anderen Bereichen zehn Stunden, etwa wie im „Raumschutz West“ die 12. Hundertschaft mit einer Dienstzeit von 13 bis 23 Uhr? Wohl eine krasse Fehlplanung!
Der Innenminister hat uns am 4. August im Innenausschuss wie folgt berichtet: Es habe am 16. Juli eine Vorbesprechung im Innenministerium gegeben. Dort habe das Polizeipräsidium Duisburg die Lage dargestellt. Es ging massiv um die Fragestellung, welche Kräfte zur Unterstützung gebraucht würden.
Es ist die Aufgabe des Innenministeriums, dafür zu sorgen, dass die Polizeibehörden die erforderlichen Personalkräfte und die erforderlichen Führungseinsatzmittel bekommen. Es gab kein Kräfteproblem auf polizeilicher Seite. – Zitat Ende.
Die Einsatzleiter sollen nun über die konkreten Dienstzeiten fassungslos gewesen sein, und augenscheinlich haben doch Kräfte gefehlt, wenn schon um 13:45 Uhr die Vereinzelungsanlage West überrannt zu werden drohte und um 15:00 Uhr der Crowd-Manager die Polizei um Hilfe bat und zu diesem Zeitpunkt wusste, dass es zu wenige Ordner bzw. Pusher gab, das Gelände zu spät geöffnet wurde und ein enormer Druck auf die Vereinzelungsanlagen herrschte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache in der zweiten Runde ergänzende Ausführungen zu diesem Teil. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ende der Love-Parade zählt zu den größten Katastrophen in Nordrhein-Westfalen.
Wenn 21 Menschen sterben und Hunderte verletzt werden, dann muss gefragt werden: Wie konnte das passieren? Wer trägt die Schuld?
Ich habe als Duisburger die Vorgeschichte „LoveParade“ erlebt, und ich kann die Verbitterung nach der Katastrophe verstehen. Es ist Verbitterung über Tote, über Verletzte und darüber, dass der Eindruck entstand, jeder will dem anderen den Schwarzen Peter zuschieben, nicht nur moralisch, sondern auch juristisch. Niemand hat bisher Verantwortung übernommen, und ich kann die Fassungslosigkeit darüber nachvollziehen.
Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft bei der juristischen Aufklärung der Katastrophe einige Schritte weiter. Wir als Ministerien, als Landesregierung haben ihre Arbeit in vollem Umfang unterstützt. Am Ende muss auch eine Antwort da sein: Wer hat Verantwortung zu übernehmen?
Es ist immer wieder diskutiert worden, ob aufseiten der Polizei Fehler gemacht worden sind. Ich habe von Anfang an gesagt – manche mögen sich daran nicht erinnern wollen –: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Polizeieinsatz dieser Dimension fehlerfrei verläuft, wenn das Sicherheitskonzept des Veranstalters gleich zu Beginn zusammenbricht.
Es geht um eine juristische Bewertung dieser Fehler. Haben diese zur Katastrophe geführt? Weder dem Justizminister noch mir als Innenminister liegt der Einleitungsvermerk der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2011 vor. Darin werden aber erstmalig Beschuldigte benannt. Auch die Ermittlungsakte, meine Damen und Herren, liegt uns nicht vor.
Das Justizministerium hat sich als beteiligtes Ressort zur Vorbereitung dieser Aktuellen Stunde vom Leitenden Oberstaatsanwalt in Duisburg zu den Presseveröffentlichungen der letzten Tage berichten lassen. Mit Schreiben vom gestrigen Tag, das ich gestern Abend erhalten habe, hat das Justizministerium mein Haus im Zuge der Ressortbeteiligung über Inhalte des Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts informiert, soweit dies für die heutige Aussprache erforderlich ist.
zu den Medienberichten der letzten Tage und den angesprochenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vortragen zu können.
Ich kann das deshalb tun, weil der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg und der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf gegen eine Veröffentlichung keine Bedenken haben. Eine Gefährdung der Ermittlungen bei den angesprochenen Punkten sei zu dem jetzigen Verfahrensstand nicht mehr zu befürchten.
Auf der Grundlage der von dem Leitenden Oberstaatsanwalt berichteten Kernpunkte fasse ich die wie folgt zusammen:
Es gab weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht Anhaltspunkte für eine dienstpflicht- bzw. sorgfaltspflichtwidrige Ablösung der Polizeikräfte im Polizeiraum.
Es gab keinen Anfangsverdacht für Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Errichtung von Polizeiketten.
Ich will jetzt gerne zu Details kommen. Zur Rolle der Polizei im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist festzustellen, dass nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbewährte Pflichtverletzungen durch Polizeibeamte im Genehmigungsverfahren nicht feststellbar sind.
In der Planungs- und Genehmigungsphase bestand demnach für die Polizei bereits in formeller Hinsicht kein Anlass, aus Gründen der Gefahrenabwehr einzuschreiten. Die Gefahrenabwehr oblag insoweit nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft ausschließlich der zuständigen Genehmigungsbehörde. Im Übrigen ergaben die Ermittlungen, dass der Polizei die am 23. Juli 2010 erteilte Nutzungsänderungsgenehmigung des Bauordnungsamtes der Stadt Duisburg nur ohne Anlagen, namentlich ohne Endfassung des Sicherheitskonzeptes, erst am Veranstaltungstag vorlag. Das gesetzlich erforderliche Einvernehmen mit der Polizei lag mithin nicht vor.
Im Hinblick auf das Handeln der Polizei am Veranstaltungstag ergab sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erst mit Beginn der kritischen Menschenverdichtung im Rampenbereich eine strafrechtliche Verantwortung für einzelne Polizeibeamte. Letztlich ist ein Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten bejaht worden. Hierbei handelt es sich um den Einsatzleiter des Polizeieinsatzes. Weitere Vorwürfe gegen die Polizei haben bislang nicht zur Annahme eines Anfangsverdachtes geführt.
Die Staatsanwaltschaft stellt in ihrem Einleitungsvermerk vom 17. Januar 2011 zum Ablösezeitpunkt der Kräfte, also zum Schichtwechsel im Einsatzab
schnitt „Schutz der Veranstaltung“ Folgendes fest – ich zitiere aus dem Bericht des Justizministers –:
„Es gab weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht Anhaltspunkte für eine dienstpflicht- bzw. sorgfaltspflichtwidrige Ablösung der Polizeikräfte.“
In Zusammenhang mit der Errichtung von Polizeiketten im Tunnel- und Rampenbereich ergab sich kein Anfangsverdacht für Sorgfaltspflichtverletzungen. Der Einsatz einer ausreichenden Anzahl so genannter Pusher am Rampenkopf des Veranstaltungsgeländes war Bestandteil des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters und lag daher ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich. Der Umstand, dass gegebenenfalls eine zu geringe Zahl an entsprechenden Mitarbeitern des Veranstalters eingesetzt wurde, löst keine strafrechtliche Garantenpflicht eines einzelnen Polizeibeamten aus. Ein gesonderter Hinweis der Polizei an den Veranstalter erschien nach Feststellung der Staatsanwaltschaft entbehrlich, da die Polizeibeamten davon ausgehen durften, dass der Veranstalter den Einsatz der Pusher ordnungsgemäß koordiniert und überwacht.
Zu dem Einsatz der Verbindungsbeamten der Polizei im Container des sogenannten Crowd-Managers gelangt die Staatsanwaltschaft zu folgenden Feststellungen: dass der Verbindungsbeamte des Frühdienstes selbst angegeben hat, nicht über ein Funkgerät verfügt zu haben. Ob der Verbindungsbeamte des Spätdienstes über ein solches verfügte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft konnte diese Frage jedoch nach dem Ermittlungsstand dahinstehen, da der Polizeibeamte zum entscheidenden Zeitpunkt seinen Abschnittsführer mittels Mobilfunktelefon über die Leitstelle erreichte und über den Wunsch des Crowd-Managers, diesen persönlich zu sprechen, informierte, worauf dieser sich unverzüglich in den Container begab.
Auch sind strafbewährte Sorgfaltspflichtverstöße gegen einzelne Polizeibeamte hinsichtlich der unzureichenden Lautsprecher- und Alarmierungsanlagen nicht ersichtlich. Die Errichtung einer solchen Anlage oblag dem Veranstalter. Die Überwachung der Einrichtung der Anlage oblag der zuständigen Genehmigungsbehörde. Nach Feststellungen der
Staatsanwaltschaft wäre der Einsatz polizeilicher Lautsprecherkraftwagen nicht geeignet gewesen, die fehlende Lautsprecheranlage zu kompensieren.
Sofern im Zusammenhang mit den Ereignissen an den sogenannten Vereinzelungsanlagen, also diesen Sperren am Tunneleingang, des Veranstalters Vorwürfe gegen die Polizei erhoben wurden, ist hierzu im Einleitungsvermerk vom 17. Januar 2011 der Staatsanwaltschaft im Ergebnis Folgendes festgestellt – ich zitiere –:
Managers, die dieser in Anwesenheit von zwei Polizeibeamten um 15:50 Uhr getroffen hatte. Die Sperrung der Vereinzelungsanlage West wurde jedoch um 16:02 Uhr durch die Ordner des Veranstalters kurzfristig wieder aufgehoben. Nach Auskunft des für die Vereinzelungsanlage Verantwortlichen des Veranstalters soll dies aufgrund einer Anordnung eines bislang nicht ermittelten Polizeibeamten zur Verringerung der Drucksituation an der Düsseldorfer Straße geschehen sein.
Der vorerwähnte Zeuge hat den fraglichen Polizeibeamten indes nur sehr vage beschrieben. Trotz größter Anstrengungen der Staatsanwaltschaft
konnte dieser Polizeibeamte bisher nicht ermittelt werden. Durch Vernehmungen der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten und Ordner des Veranstalters konnten die Angaben zu dem vermeintlichen Polizeibeamten ebenfalls in keiner Weise belegt werden. – Zitat Ende.