Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

konnte dieser Polizeibeamte bisher nicht ermittelt werden. Durch Vernehmungen der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten und Ordner des Veranstalters konnten die Angaben zu dem vermeintlichen Polizeibeamten ebenfalls in keiner Weise belegt werden. – Zitat Ende.

Hinsichtlich des Geschehens an der Vereinzelungsanlage Ost steht ein Sorgfaltspflichtenverstoß durch einzelne Polizeibeamte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht in Rede.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Themen „Funkprobleme der Polizei“ und „Vorrangschaltung“ waren ebenfalls bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Erörterungen. Die am Veranstaltungstag unzweifelhaft vorliegenden Funkprobleme dürften nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft in den baulichen Gegebenheiten begründet sein. Funkprobleme im Einsatz sind allerdings nicht derart ungewöhnlich, als dass sie nicht durch andere Kommunikationsmittel kompensiert werden können. Dies erfolgt üblicherweise durch den Rückgriff auf Handykommunikation.

Ein vollständiger Ausfall der Funkkommunikation am Veranstaltungstag lag nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht vor. Vor diesem Hintergrund konnte ein kausales Fehlverhalten einzelnen Polizeibeamten nicht zur Last gelegt werden. Entgegen den Erwartungen der Polizeiführung hat es am Veranstaltungstag auch Probleme mit der Kommunikation über Mobiltelefone gegeben. Die Polizeiführung hat sich nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft in erheblichem Umfang – durch Absprache mit den Netzbetreibern, insbesondere mit der Firma Vodafone, sowie unter Einbindung der Fachdienststelle der Polizei, dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste – um eine Vermeidung von Kommunikationsproblemen bemüht. Davon ausgehend handelte sie in dem Glauben, das Erforderliche veranlasst zu haben.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war festzustellen, dass tatsächlich zum Zeitpunkt des Unglücks eine Bevorrechtigung der Mobilfunkanschlüsse der einzelnen Einsatzkräfte weder beantragt noch geschaltet war. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft wären

Kommunikationsprobleme aufgrund von Netzüberlastung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht oder nur im wesentlich geringerem Umfang aufgetreten, wenn die entsprechenden Rufnummern zur Nutzung der Vorrangschaltung vorbereitet gewesen wären und wenn im Rahmen der konkreten Einsatzplanung bei den Mobilfunknetzbetreibern die Einschaltung der Bevorrechtigung für den Veranstaltungsbereich in Auftrag gegeben worden wäre.

Einen vollständigen Ausfall der Handykommunikation gab es nicht. Unabhängig von der Frage des Ausmaßes der Kommunikationsschwierigkeiten erschien jedoch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Annahme der Kausalität des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges im Hinblick auf den Tod von 21 Besuchern der Love-Parade und den zahlreichen Verletzten nicht begründbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde auch vielfach darüber spekuliert, ob die unzureichende Abdeckung eines Kanalschachtes durch einen Metallgitterzaun im Bereich der Rampe zum Unglück beigetragen haben könnte. Insoweit war bereits die Verantwortlichkeit eines Polizeibeamten in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichend und nicht zureichend belegbar. Im Übrigen fehlt es auch an Anhaltspunkten für die Kausalität einer sorgfaltspflichtwidrigen Abdeckung für den Tod der

21 Besucher der Love-Parade bzw. für die Vielzahl an Verletzten. Im Rahmen der Obduktion wurden keine Verletzungsbilder festgestellt, die auf einen Sturz oder eine Verletzung aufgrund des Gitters schließen lassen.

Abschließend hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg dem Justizminister berichtet. Der Aktenumfang hat nach Fertigung des Einleitungsvermerkes um mehr als 6.500 Blatt – insbesondere infolge zahlreicher Vernehmungen – zugenommen. Das Verfahren richtet sich gegen 16 Beschuldigte. Sie wissen aus Presseberichten, dass sich die Beschuldigungen gegen elf Mitarbeiter der Stadtverwaltung Duisburg, gegen vier Mitarbeiter der Firma Lopavent und gegen einen Polizeibeamten richten. Eine Ausweitung der Ermittlungen auf weitere Polizeibeamte sei derzeit nicht beabsichtigt und vom Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt angekündigt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit zum derzeitigen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Rolle der Polizei. Das war die juristische Aufarbeitung, die bekanntlich noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig ist mir: Für die Zukunft ist entscheidend, dass sich eine solche Katastrophe möglichst nie wieder wiederholen kann. Ich sehe meine Aufgabe als Minister darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Kommunen und Polizei ermöglichen, partnerschaftlich und erfolgreich zusammenzuarbeiten, um Großveranstaltungen sicherer zu machen. Aber richtig ist auch: Seit August

vergangenen Jahres dürfen Großveranstaltungen nur dann stattfinden, wenn die Polizei bereits zur Genehmigung ihr Einvernehmen erklärt hat. Falls Sicherheitsbedenken der Polizei nicht berücksichtigt werden, wird die Bezirksregierung eingeschaltet. Das ist der Stand aufgrund meines Erlasses vom August letzten Jahres.

Meine Damen und Herren, es ist unser gemeinsames Ziel, dass die Menschen in NRW unbeschwert und sicher gesellschaftliche Ereignisse und Feste besuchen können. Ich weiß, dass es zum politischen Wettbewerb – auch der Opposition – gehört, die Landesregierung zu attackieren. Das mache ich nicht persönlich zum Vorwurf, im Gegenteil. Das ist Ihre Aufgabe. Gleichwohl stelle ich für mich persönlich fest, dass in der Politik die Lebensweisheit gilt: Wer in die Küche geht, muss Hitze vertragen. Und als Hobbykoch kann ich davon eine Menge vertragen.

Ich will nur noch in Bezug auf den einen oder anderen Wortbeitrag bzw. den einen oder anderen Artikel der letzten Tage darauf aufmerksam machen – das gilt auch für die eine oder andere Darstellung heute Morgen –, dass man nicht mich trifft, sondern andere.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie treffen zuallererst diejenigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die im Einsatz waren und zum Teil heute noch traumatisiert sind und Hilfe brauchen. Sie hatten ein Erlebnis – wörtliches Zitat –, vor einem Menschenknäuel zu stehen, als wären Schwerverletzte und Tote auf einer Palette gestapelt. Die treffen Sie damit. Darüber hinaus treffen Sie damit die übrigen rund 42.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Herr Minister, ich möchte Sie auf die Redezeit aufmerksam machen.

Eine Minute. – Warum treffen Sie die? Ich will versuchen, das mit einem Bild zu verdeutlichen. Wenn auf hoher See ein Schiff wegen Konstruktionsmängeln sinkt, dann ist der Konstrukteur verantwortlich, und man sollte nicht die herbeieilenden Rettungskräfte zur Rettung der Schiffbrüchigen attackieren, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Und Sie treffen damit zuletzt auch die Angehörigen, mit denen ich gesprochen habe, mit denen aber vor allem auch die Ministerpräsidentin gesprochen hat. Das waren übrigens keine sehr einfachen Gespräche. Welchen Eindruck macht das in einer Situation, wo längst noch nicht geklärt ist, wer Verantwortung hat und wer diese übernimmt, und wo schon lange nicht geklärt ist, wer Schuld hat, was manchmal für Betroffene in einem Rechtsstaat quälend lange

dauert? Was mögen die denken, wenn so manche Debatte verfolgt wird und so mancher Artikel in den Zeitungen gelesen wird?

(Zuruf von Armin Laschet [CDU]: In der Tat! – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber sollten wir vielleicht mal alle gemeinsam, Herr Laschet, nachdenken. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit gerade um 10 Minuten überschritten hat. Das Präsidium war allerdings der Auffassung, dass vor dem Hintergrund dieses besonderen Themas bzw. dieser Tragödie von Duisburg die Mitteilungen des Innenministers auch für die Öffentlichkeit wichtig waren. Deswegen haben wir diese Zeitüberschreitung bei der Rede des Innenministers zugelassen. Ich wollte das nur der guten Ordnung halber mitteilen.

(Beifall)

Das liegt im öffentlichen Interesse. Dies soll aber sicherlich kein Dauerzustand in Bezug auf andere Debatten sein. Das ist heute eine besondere Situation. Vielen Dank für Ihren Beitrag. – Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Biesenbach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eigentlich wollte ich heute in einer ähnlichen Art und Weise reden, wie das Kollege Droste für uns begonnen hat. Denn die Ereignisse und auch die Folgen der Love-Parade in Duisburg machen es einem ausgesprochen schwer, hier Dinge so zu benennen, wie es erforderlich wäre. Auf der anderen Seite wird der bisherige Verlauf der Debatte nicht ganz verhindern können, dass ich an der einen oder anderen Stelle vielleicht doch deutlicher werde, als ich es vorher wollte.

Ich will kurz mit Herrn Stotko beginnen. – Herr Stotko, ich fand Ihre Selbstauskunft über Ihren Lesezirkel ganz amüsant.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Ja!)

Ich denke, die Journalisten des „Spiegel“ werden sich freuen, dass sie von Ihnen zugleich mit dem „Stahlhelm“ gelesen werden.

(Bodo Löttgen [CDU]: Unglaublich! – Zuruf von Thomas Stotko [SPD])

Ich denke, das werden die Journalisten auszuwerten wissen.

Außerdem sollten Sie überlegen, was Sie machen: Die Entrüstung über den „Spiegel“ passt nicht zu Ihnen. Denn wo waren Sie denn, als in diesem Saal die Hetzjagd gegen Herrn Sauerland mit einer Ve

hemenz losging? Sie haben dabei doch kräftig mitgemacht.

(Beifall von der CDU)

Ihre Methode heißt: Applaus und Gebrüll, wenn es Ihnen passt, und Entrüstung, wenn es Ihnen unangenehm ist.

(Armin Laschet [CDU]: Das gilt für Jäger auch!)

Die Entrüstung ist heute völlig fehl am Platze, auch wenn Sie sagen: Es steht nichts Neues im „Spiegel“. – Oh doch! Wir haben eine Vielzahl von Fakten erfahren, die wir bisher nie erfahren konnten. Warum? Weil dieser Innenminister zusammen mit diesem Justizminister der Meinung war: Wir etwas sagen? Um Gottes willen! Es könnte uns doch treffen.

(Widerspruch von Sven Wolf [SPD])

Alles hat die Ermittlungen gestört.

In diesem Zusammenhang bin ich ausgesprochen froh, dass es möglich war, heute etwas zu erfahren, was wir sonst nie erfahren hätten.

(Beifall von der CDU – Widerspruch von der SPD)

Damit, Herr Minister, will ich zu Ihnen kommen. Sie haben gerade gesagt, wir sollten uns nicht mit denen beschäftigen, die sich nicht wehren können. Deswegen lasse ich die Polizei heute gerne außen vor. Denn über deren Wirken und über deren Handlungen wird wie auch über die Handlungen der anderen Beteiligten zu entscheiden sein, wenn die Verfahren abgeschlossen sind.

Aber Ihnen, Herr Innenminister, müsste es doch langsam unheimlich werden, wie Sie in den letzten Wochen selbst im Brennpunkt stehen. Ihre politischen Freunde werden Ihnen sicher testieren, dass Sie einen schlechten Lauf haben. Die Ministerpräsidentin müsste sich doch langsam darüber klar werden, dass sich das Risiko „Jäger 90“ ungeheuer schnell realisiert hat.

(Beifall von der CDU – Widerspruch von Karl Schultheis [SPD])

Wenn es in den Jahren Ihrer Opposition von 2005 bis 2010 irgendeine Möglichkeit gab, vermeintliches Fehlverhalten politisch Verantwortlicher zu besprechen, waren Sie stets der Erste. Sie waren unnachgiebig, Sie waren verletzend, aber Sie waren auch oberflächlich.

(Zuruf von der CDU: So war das!)

Für die Attacke gab es Ralf Jäger. Doch sobald die Sacharbeit begann, sobald es um Fakten und Feinarbeit ging – das habe ich Ihnen oft genug vorgehalten –, verschwanden Sie. Genau diese Eigenschaften werden Ihnen jetzt zum Verhängnis. Der „Schwarze Samstag“, um die Überschrift des „Spie

gel“ zu zitieren, wird zu einem weiteren „Skandal Jäger“.

(Beifall von Olaf Lehne [CDU] – Wider- spruch von Nadja Lüders [SPD])