Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Ja, abwarten, zu früh, Herr Link. – Herr Körfges hat am 12. Mai in einer Pressemitteilung von Ungerechtigkeiten bei der Mitbestimmung fabuliert, die Schwarz-Gelb zu verantworten habe. Das ist falsch. Ich möchte hier besonders die SPD einmal auf die Regelungen bezüglich der Freistellungen unter der SPD-Regierung von Kurt Beck in Rheinland-Pfalz aufmerksam machen. Der ist nämlich näher bei uns als bei Ihnen. Da lohnt sich schon einmal ein vergleichender Blick.

Was den Schulbereich betrifft, sage ich Ihnen klipp und klar: Aus Sicht der FDP gehören die Lehrer vor allen Dingen in den Unterricht.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Eine Ausweitung der bestehenden Regelungen halten wir für unangemessen. Ich möchte hier nur auf den Beratungsbericht des Landesrechnungshofs vom 3. Mai 2011 anlässlich der Anhörung zum rotgrünen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und des WDR

Gesetzes verweisen. Der Landesrechnungshof hat explizit auf geänderte Regelungen im rot-grünen Gesetzentwurf hingewiesen, die zu einer größeren Anzahl von Freistellungen führen. Eine Ausweitung der Freistellungen halten wir für falsch. Und der Landesrechnungshof erklärt unmissverständlich,

dass aus seiner Sicht sogar durch eine Verringerung der Anzahl der Personalvertretungen die Aufgabenwahrnehmung weder beeinträchtigt noch erschwert würde.

Meine Damen und Herren, wir haben alle in den vergangenen Wochen viele Briefe erhalten, in denen Lehrerräte ein Mehr an Entlastung gefordert haben. Aber Die Linke ist natürlich die einzige Fraktion, die mit einer atemberaubenden Selbstverständlichkeit sofort einen Antrag mit der Forderung einbringt: mehr Ressourcen, am besten sofort. Ich vermute, dass die Forderung „Stellung und Ausstattung des Lehrerrats“ in dem vorliegenden Antrag auch auf die Anrechnungsstunden gemünzt ist.

In der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz ist festgelegt, dass die Schulen für die Mitgliedschaft im Lehrerrat bereits jetzt Anrechnungsstunden nutzen können. Und es ist richtig, dass die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung über die Grundsätze der Verteilung der Anrechnungsstunden entscheidet.

Zu der von der Linken angesprochenen weiteren Ausstattung verweise ich nur auf § 62 Abs. 10 Schulgesetz. Dort heißt es:

„Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.“

Wir alle wissen, dass im Schulleben eine Vielzahl von Wünschen nach umfassenderen Entlastungen besteht. Ich nenne nur einige wenige Beispiele: mehr Anrechnungsstunden, kleinere Klassen, Lehrerarbeitsplätze, mehr Sozialpädagogen. Und individuell sind alle diese Forderungen nachvollziehbar. Aber das Land, die Bürger in diesem Land müssen dies auch erst einmal finanzieren können. Und das gilt auch für die Forderung der Linken nach der Ausstattung der Lehrerräte. Man muss wissen: Nur einige zusätzliche Anrechnungsstunden für alle Schulen summieren sich unverzüglich auf mehrere hundert benötigte Lehrerstellen. Eigentlich sind die Linken inzwischen lange genug im Landtag, um

zumindest ein bisschen von der realen Welt mitzubekommen.

(Zuruf von Martin Börschel [SPD])

Ein Landeshaushalt ist kein Füllhorn. Ein Landeshaushalt ist nicht der berühmte Goldesel aus dem Märchen der Gebrüder Grimm. Mal fordert Die Linke Hunderte von Stellen für die Frauenbeauftragten, dann werden nonchalant mal eben mit einem Federstrich für die angestellten Lehrer mehr als 293 Millionen € gefordert. Und heute sind es eben die Lehrerräte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Die Linke die Stellung der Lehrerräte an den Schulen anspricht, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: Ein Lehrerrat ist kein Schulpersonalrat, auch wenn er einige personalvertretungsrechtliche Funktionen wahrnimmt.

Hierfür haben wir bereits die Personalräte bei den Schulämtern oder den Bezirksregierungen. Und der Lehrerrat soll aus Sicht der FDP auch nicht zu einem Schulpersonalrat werden.

Ich teile daher auch nicht die Kritik der Linken an den Lehrerräten, dass der Lehrerrat – jetzt zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin – meistens in erster Linie die Sicht auf sein Kollegium habe. Das finden wir auch richtig so.

Was mich an diesem Antrag besonders stört, ist die Kritik an der Übertragung von DienstvorgesetztenEigenschaften auf die Schulleitungen. Hiermit geht letztlich auch die Kritik an einer freien und eigenverantwortlichen Schule einher.

Manchen mag es nicht gefallen: Die Leitung einer Schule wird sich immer stärker in Richtung eines Schulmanagements entwickeln. Das ist die direkte Folge von mehr Eigenverantwortung. Eine eigenverantwortliche Schule bzw. eine selbstständige Schule wollen, soweit ich weiß, FDP, SPD, CDU und Grüne gleichermaßen. Die Linke scheint hier die einzige Fraktion zu sein, die grundsätzlich in einem möglichst bürokratischen Wust und mit hierarchischem Kontrollwahn die Entfaltung von Kreativität ersticken will. Wer die Entfaltung von Kreativität will, muss den Schulen Raum geben. Und wer mehr Raum geben will, muss die Schulleitungen stärken.

Im Gegensatz zur Linken war ich stolz, dass vor einigen Monaten Nordrhein-Westfalen bescheinigt wurde, dass wir bei der Eigenverantwortung der Schulen weit vorangeschritten sind. Hier wollen wir auch weitergehen und sollten das auch. Diesen Antrag werden wir ablehnen. Über das Thema insgesamt würden wir gerne im Schulausschuss noch einmal diskutieren. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Minis

terin Löhrmann das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Birkhahn, ich habe Ihre Aussagen zur Gemeinschaftsschule und zum Schulkonsens nicht einordnen können. Ich habe den Eindruck, da hat sich in der Vorbereitung der Textbaustein, der vielleicht für die Debatte heute Morgen vorgesehen war, verirrt. Denn nach meiner Einschätzung waren wir nach der Debatte heute Morgen schon weiter in unserem Bemühen, uns aufeinander zuzubewegen, als Sie das hier jetzt so apodiktisch noch einmal meinten, feststellen zu müssen. – Das aber nur am Rande.

Weiter habe ich den Eindruck, dass Sie sich da an einem Phantom abgearbeitet haben, das so gar nicht mehr Stand der Debatte ist.

Meine Damen und Herren, mit Ihrem Antrag spricht die Fraktion Die Linke zunächst den Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und des WDR-Gesetzes an. Dies gibt mir Gelegenheit zu einer kurzen Vorbemerkung.

Mit der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes setzt die Landesregierung konsequent ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um, um die Mitbestimmung der Beschäftigten des Landes wieder entscheidend zu stärken. Dazu wird die Mitbestimmung nicht einfach nur auf den Stand von 2007 zurückgeführt, sondern sie wird materiell und auch strukturell gestärkt. Weiterhin werden die Verfahrensregelungen und Rahmenbedingungen für die Personalratstätigkeit verbessert.

Die Landesregierung hat im Vorfeld des Gesetzentwurfs einen intensiven Dialog gerade auch mit den Lehrergewerkschaften und -verbänden geführt. Das ist uns wichtig gewesen. Gemeinsam haben wir eine Verständigung auf weitere positive Veränderungen für Personalräte im Lehrerbereich erzielt, nämlich:

Wegfall der Reduzierung des Freistellungskontingents für örtliche Lehrer-Personalräte auf Bezirksebene um ein Sechstel, Wegfall der Begrenzung der Mitgliederzahl bei örtlichen Lehrer

Personalräten auf höchstens 15, Verfahrensvereinfachung für die Erteilung von Dienstbefreiungen, Begrenzung der Sonderregelung für die Abordnung von Lehrkräften nur noch auf ein Schulhalbjahr, Wiedereinführung der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Schulleiterinnen und Schulleiter.

Die Fraktion Die Linke ist der Auffassung, der Bereich der öffentlichen Schulen werde in der LPVGNovelle nicht ausreichend berücksichtigt. Sie fordert, zusätzlich das Schulgesetz zu ändern. Es sollen geändert werden:

Stellung und Aufgaben der Schulleitungen, sodass keine weiteren Dienstvorgesetzten-Aufgaben übernommen werden, und Stellung und Ausstattung des Lehrerrates als Interessenvertretung der Belange des Kollegiums in der einzelnen Schule. Darüber hinaus soll die Personalvertretung im Bereich der Förderschulen wieder dreistufig gestaltet werden.

Meine Damen und Herren, für eine solche Änderung – das haben auch einige andere schon gesagt – sieht die Landesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.

Ich will Ihnen das gerne im Einzelnen erläutern. Landesweit haben erst 366 von 6.000 Schulen Dienstvorgesetzten-Aufgaben übernommen. Die

große Mehrzahl konnte also bisher noch keine Erfahrungen sammeln. Vor diesem Hintergrund hält es die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, Aussagen oder gar Entscheidungen über weitere Zuständigkeitsübertragungen zu treffen.

Ich sage nur: Die Erfahrungen bei der Umstellung auf G8 haben uns doch erkennen lassen, dass es falsch ist, immer gleich diese absoluten bzw. Gesamtübertragungen vorzunehmen, anstatt erst Erfahrungen auszuwerten, damit wir unsere Schulen vernünftig auf diese neuen Dinge vorbereiten.

Rot-Grün hat 2002 mit dem Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ einen neuen Weg der schulischen Steuerung eingeleitet. Dieser Weg zur Stärkung der einzelnen Schule ist unter Beteiligung aller Betroffenen sorgfältig evaluiert worden. CDU und FDP mussten zwar unbedingt einen neuen Namen finden, um sich abzugrenzen, haben aber in der alten Landesregierung ihre Schlussfolgerungen zum Modellvorhaben mit dem dritten Schulrechtsänderungsgesetz gezogen.

Bei aller Kritik der damaligen Opposition an der Umsetzung hat die schwarz-gelbe Landesregierung bei der grundsätzlichen Fortführung darauf geachtet, den schulischen Belangen Rechnung zu tragen, die Beteiligten nicht zu überfordern und Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten.

Übertragen wurden nur Aufgaben des Dienstvorgesetzten, die sich während des Projektes bewährt und bei den beteiligten Schulen Zustimmung gefunden hatten. Auch für die eigenverantwortliche Schule gilt das LPVG, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken.

Der Lehrerrat nimmt neben seinen schulmitwirkungsrechtlichen Aufgaben einzelne personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Er berät also nicht nur, sondern er entscheidet im Rahmen der Mitbestimmung wie ein Personalrat nach dem LPVG. Das war seinerzeit bei der Durchsetzung des Modellvorhabens eine sehr, sehr wesentliche Frage, um überhaupt Mehrheiten für dieses Modellvorhaben zu gewinnen.

Der Lehrerrat bleibt allerdings auch mit den neuen Aufgaben in erster Linie ein Gremium der Schulmitwirkung. Er wird nicht zu einem Schulpersonalrat.

Selbstverständlich erhalten die Lehrerräte für ihre Tätigkeit die erforderliche Ausstattung, Hilfsmittel und notwendigen Einrichtungen. Selbstverständlich können Mitglieder des Lehrerrates unter Berücksichtigung ihrer neuen Aufgaben von der Unterrichtsverpflichtung aus den der Schule zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden angemessen entlastet werden.

Selbstverständlich werden Lehrerräte auch mithilfe von Lehrergewerkschaften und -verbänden für ihre Aufgaben qualifiziert.

Dem Lehrerrat mangelt es wirklich nicht an Rechten. Die Befürchtung, Lehrerräte könnten bei ihren Entscheidungen in erster Linie das eigene Kollegium und nicht die Gleichbehandlung von Beschäftigten verschiedener Schulen im Blick haben, teilt die Landesregierung nicht.

Die Konstruktion, dem Lehrerrat einzelne personalvertretungsrechtliche Aufgaben zu übertragen, hat sich sowohl während des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ als auch in der bisherigen weiteren Praxis bewährt.

Stimmt ein Lehrerrat der beabsichtigten Maßnahme der Schulleitung nicht zu, wird das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren mit dem jeweils zuständigen Personalrat geführt. 95 örtliche Personalräte und Stufenvertretungen im Lehrerbereich sichern wirkungsvoll die Vertretung der Interessen der rund 180.000 Lehrerinnen und Lehrer und ihr Recht auf Gleichbehandlung.

Frau Pieper-von Heiden, Sie haben noch einmal kritisiert und auf den Landesrechnungshofbericht Bezug genommen: Es ist nicht so, dass die Vorgängerregierung den Landesrechnungshofbericht umfassend umgesetzt hätte.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dort war nämlich auch vorgeschlagen worden, bestimmte Strukturen im Verwaltungsapparat zu verschlanken. Aber nein, Sie mussten ja unbedingt wieder einen schulformspezifischen Personalrat sowie Strukturen festschreiben, die aufgrund der Administration Mittel binden, aber nicht aufgrund der uns wichtigen personalrechtlichen Vertretungsregelung. Es ist mir wichtig, das hier noch einmal zu betonen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Denn das ist ein zentraler Unterschied. Aus meiner Sicht wird von Ihnen das Ressourcenthema vorgeschoben, weil Sie sich hier nicht einer systematischen Weiterentwicklung stellen.