Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Denn das ist ein zentraler Unterschied. Aus meiner Sicht wird von Ihnen das Ressourcenthema vorgeschoben, weil Sie sich hier nicht einer systematischen Weiterentwicklung stellen.

Ich will auch die Gelegenheit nutzen richtigzustellen, dass die 325 Stellen, die Sie gestern beim Haushalt streichen wollten, nicht etwa mit dem neuen Lan

despersonalvertretungsgesetz zu tun haben, sondern lediglich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückgehen, auf das wir ja so gespannt schauen. Das Gericht hat den Lehrergewerkschaften recht gegeben, weil Sie ihnen Mittel gestrichen haben, die ihnen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zustehen.

(Ralf Witzel [FDP]: Dann muss man Gesetze ändern! – Sören Link [SPD]: Ihre schlechte Arbeit, Herr Witzel!)

So viel zum Thema Rechtsstaatlichkeit. Hier haben Sie mal eben etwas gestrichen, was nicht korrekt ist.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt. Ich will Ihnen nun erläutern, warum die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des LPVG nicht die Schulaufsichtsstruktur im Förderschulbereich ändert, weil das wichtig und für viele Kolleginnen und Kollegen ein großes Thema ist. Das weiß ich, weil es dazu viele Zuschriften gibt.

Personalvertretungsrecht ist Folgerecht und vollzieht nach, was an anderer Stelle wie zum Beispiel im Schulrecht vorgegeben wird.

Im Rahmen der LPVG-Novelle im Jahr 2007 hatte die Vorgängerregierung die Änderung der Schulaufsichtsstruktur eingebracht und personalvertretungsrechtlich nachvollzogen, ohne vorher Zweck und Ziel zu diskutieren. Das vorgreifliche Handeln ist zu Recht als Fehler kritisiert worden. Die jetzige Landesregierung will diesen Fehler ausdrücklich nicht wiederholen. Das ist der einzige Grund, warum wir das nicht im LPVG geregelt haben.

(Beifall von der SPD)

Gerade mit Blick auf den von der Fraktion die Linke angesprochenen Prozess der Inklusion ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht, Entscheidungen über die künftige Schulaufsichtspersonalratsstruktur im Förderschulbereich zu treffen. Wir würden damit einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess im

Rahmen des Inklusionsprozesses vorgreifen.

Meine Damen und Herren, wir werden diese Frage sorgfältig prüfen und dann entscheiden. Die Landesregierung kann sich jedenfalls derzeit weder ganz noch teilweise dem Antrag der Fraktion die Linke anschließen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Böth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anders als andere pflege ich nicht zu wiederholen, was ich gesagt habe, sondern will nur noch auf einen einzigen Aspekt eingehen, nämlich warum der Antrag heute zur direkten Abstimmung vorgelegt worden ist.

Die Sache ist ganz einfach: Mit unseren Planungen im Schulausschuss befinden wir uns zurzeit bereits im September und Oktober. Würden wir jetzt diesen Antrag in den Ausschuss „schieben“, würden wir anfangen, darüber zu diskutieren, was die Landesregierung vielleicht irgendwann einmal vorlegen sollte. Da es sich um eine Veränderung des Schulgesetzes handelt, hätte das zur Folge, dass wir diese Debatte um Mitbestimmung in Schulen als ersten Auftrag an die Landesregierung vielleicht irgendwann im Sommer nächsten Jahres führen würden. Das erschien mir zu spät. Ich habe vorhin ausgeführt, warum das so ist.

(Beifall von der LINKEN)

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf“ halte ich für kein unbilliges Verfahren. Ich hatte den Eindruck, dass einiges fehlt. Das gilt zum Beispiel bei der Frage nach dem ersten Beförderungsamt, was zurzeit vom Lehrerrat gemacht wird. Zu schulscharfen Einstellungen hat die Ministerin gerade etwas gesagt. Ob der Lehrerrat dabei ausreichend kompetent ist, weiß ich nicht. Darüber kann man jedenfalls einmal nachdenken. Das gilt auch für die Fragen, die die Kollegin Beer angeschnitten hat.

Insofern wäre der ganze Komplex „Mitbestimmung in der Schule“ vielleicht sinnvollerweise in einem Komplex außerhalb von all den anderen Änderungen im Schulgesetz zu diskutieren, an die Sie auch noch heranwollen. Dafür braucht es aber die Vorlage einer Gesetzesänderung.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Die antragstellende Fraktion die Linke hat – wie gerade unterstrichen – direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 15/1913 seine Zustimmung geben darf oder möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. –

(Zuruf: Darf?)

Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die anwesenden Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag abgelehnt worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

8 Kein neues Spartenangebot Jugendkanal bei

ARD und ZDF – Einsatz für mehr Medienkompetenz zeigen und verstärkte Ansprache jugendlicher Nutzer in den Hauptprogrammen leisten

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1919

Ich darf für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Kollegen Witzel das Wort geben.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten als FDP-Landtagsfraktion verschiedene Diskussionsimpulse zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Ihnen diskutiert. Wir haben uns über grundsätzliche Fragen der Finanzierung auch schon in dieser Plenarwoche unterhalten. Ansonsten kennen Sie unsere Initiativen zur Werbefreiheit und auch zur Qualitätssteigerung im Programmangebot.

Der Aspekt der Erreichbarkeit und der Ansprache der Jugend, der Bindung der jugendlichen Hörer und Seher ist sicherlich ein ganz wichtiges Thema, was sich auch in den zukünftigen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt und deshalb auch die Gremienvorsitzendenkonferenz der „ARD“ in der letzten Zeit sehr intensiv beschäftigt hat und sicherlich auch für die nächste Zeit dort auf der Tagesordnung bleiben wird.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Von daher ist es sicherlich ratsam, zu schauen, wie der WDR als der öffentlich-rechtliche in unserem Bundesland, in unserem Versorgungsgebiet angesiedelte Sender selber die Frage der Ansprache der Jugendlichen sieht. Der WDR-Rundfunkrat hat in seinem Programmausschuss verschiedene Arbeiten erstellt. Sie sind auch publiziert worden. Ich finde, das sind sehr zielführende Ansätze, mit denen wir uns vonseiten der Politik durchaus beschäftigen sollten.

Dort kam man zu dem Ergebnis, dass eben in der Tat die Reichweite der Angebote des WDR und der öffentlich-rechtlichen Programme in Richtung der Jugendlichen viel zu gering ausfällt, obwohl es ein großes Bemühen gibt, mit Qualitätsjournalismus und Verlässlichkeit bei Nachrichten und Informationsformaten jungen Menschen etwas Attraktives anzubieten. Trotzdem beißen nicht alle Jugendlichen so an, wie man sich das vorstellen könnte. Das lineare Angebot von WDR und ARD, in dem nicht all das an jugendspezifischen Angeboten im Programm aufgefunden wird, wird nicht als hinreichend attraktiv empfunden.

Ausdrücklich sagt aber auch der Programmausschuss, dass eben kein Defizit durch einen fehlenden Verbreitungsweg besteht. Es fehlt eben nicht ein Spartenprogrammangebot, sondern wir müssen zu einer Stärkung in den Hauptprogrammen kommen, um auch dort Attraktives für Jugendliche zu bieten, was von diesen dort gern gesehen wird.

Deshalb darf ich einen sehr wichtigen Satz zitieren, den der WDR-Rundfunkrat dazu in der letzten Zeit publiziert hat:

„Angebote für eine jüngere Zielgruppe dürfen nicht in die Randbereiche des Programms (z. B. am späten Abend) oder in die Spartenkanäle ‚verbannt‘ werden. Sie müssen integraler Bestandteil der Hauptprogramme im WDR und in der ARD werden.“

Dem ist nichts hinzuzufügen, das sehen wir ausdrücklich auch so.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich der Qualität verpflichtet fühlen muss und deshalb bewusst diese politisch gewollte, privilegierte Stellung hat, um seinen Rundfunkprogrammauftrag zu erfüllen – auch mit über 7 Milliarden € sicherer Einnahmen, die es hier jedes Jahr gibt und die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generiert werden. Das verpflichtet zu einem qualitativen und attraktiven Angebot, aber ausdrücklich auch dazu, nicht nur Erwachsenenprogramme zu veranstalten und nicht nur unter kommerziellen Gesichtspunkten Programmauswahl zu treffen, sondern gerade dort, wo es wichtig ist, Jugendlichen für eine Programmbindung Angebote zu unterbreiten und auch mit als ein Akteur neben den Landesmedienanstalten Verantwortung zu übernehmen, auch was die Aufgabe „Medienkompetenz“ angeht. Deshalb haben wir in unserem Antrag auch ganz ausdrücklich angesprochen, wie wir hier im Bereich der Medienkompetenz vonseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkend und unterstützend tätig sein können.

Wir wollen, dass es Angebote gibt, die von den Betroffenen gerne angenommen werden. Wir sagen ganz ausdrücklich: Wir müssen, was den Programmauftrag und auch die Anforderungen an die Versorgung angeht – gerade im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Programm –, mit anderen Maßstäben messen als das im rein privaten, kommerziell veranstalteten Rundfunk der Fall ist. Hier gibt es eine ganz besondere Verantwortung für Qualitätsjournalismus, für verlässliche, zuverlässige Informationen und dafür, sich gerade auch mit altersadäquaten Angeboten an jugendliche Zielgruppen zu wenden und dauerhaft Jugendliche an das Programm zu binden.

Gerade deshalb ist der Ansatz der Auslagerung aus den Hauptprogrammen nicht der richtige, weil es natürlich oftmals so ist, dass dadurch, dass man

vor- oder nachgelagerte Sendungen zu der Sendung sieht, die man sich eigentlich im Programm ausgesucht hat, man mit neuen Formaten in Kontakt gerät. Vielleicht bleibt man im Hauptprogramm auch einmal bei einem kulturellen Angebot hängen, obwohl man eigentlich eine andere Sendung danach sehen wollte. Wenn wir hergehen und immer mehr gesellschaftlich wünschenswerte Angebote, die auch wichtige Säulen des Programmauftrags sind, aus den Hauptprogrammen herausnehmen und immer mehr Spartenkanalangebote einrichten, findet eben genau dieser Effekt nicht mehr statt, dass man hängenbleibt und sich breiter umschaut. Das kann nicht gewollt sein.

Angesichts des Finanzierungs- und Konsolidierungsdrucks, den wir auch bei den öffentlichrechtlichen Sendeanstalten haben – auch innerhalb der ARD-Senderfamilie –, macht es Sinn, dass wir die Ressourcen konzentrieren und nicht immer zu einer breiten, kostenintensiven Streuung der Angebote kommen.

Herr Witzel, denken Sie an Ihre Redezeit?

In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung für dieses Vorhaben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Frau Verpoorten.

(Zurufe)

Entschuldigung, offensichtlich spricht nicht Frau Verpoorten, sondern Herr Dr. Schoser.