Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Zu eindeutig war seine Botschaft, dass er am Ende auf dem Weg zur Einheitsschule ist. Das geht nicht. Schulfrieden funktioniert nur auf Augenhöhe; ich habe es gesagt.

Konkret heißt das auch: Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaftsschule einseitig erhebliche Verbesserungen bei der Lehrerarbeitszeit, bei Klassengrößen usw. zugebilligt bekommt, im Regelsystem aber alles beim Alten bleibt.

Ich weiß aus Gesprächen, dass für nicht wenige Interessenten an der Gemeinschaftsschule nicht die Qualität oder die Organisation oder die Inhalte oder die Schulform im Vordergrund stehen, sondern dass insbesondere die Möglichkeiten für erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer besprochen werden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Kurzum: Wir wollen vergleichbare und gerechte Bedingungen für alle Schulformen.

Mit Interesse habe ich gelesen, dass die Koalition kurzfristig einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Gemeinschaftsschule einbringen möchte. Das bestätigt im Übrigen auch das Arnsberger Urteil zur Gemeinschaftsschule in

Finnentrop. Offensichtlich ging es Ihnen ja nicht um einen Schulversuch, sondern der Schulversuchsparagraf diente dazu, das Einfallstor zur Umwandlung des Schulsystems zu erlangen.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Quatsch! Dann waren Sie gestern in der Fragestunde nicht da!)

Wir warten gespannt auf das Urteil in Münster.

Frau Löhrmann, die CDU erwartet klare Aussagen von Ihnen dazu, ob Sie die Bedingungen des Schulversuchs komplett auch auf eine Regelschule Gemeinschaftsschule übertragen wollen. Wir werden als Opposition unter keinen Umständen mitmachen, dass es durch die einseitige Privilegierung einer Schulform zu einem Schulsystem erster und zweiter Klasse kommt.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Auch werden Sie mit unserem Widerstand rechnen dürfen, wenn Sie bei der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer und bei Klassengrößen neue Ungerechtigkeiten schaffen.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Unser vorliegender Gesetzentwurf ist in vielen Gemeinden die demografiefestere Variante, was beim Blick auf die Anmeldezahlen der Versuchsschulen zur Gemeinschaftsschule, die die geforderte Mindestgröße nur so eben erreichen, bestätigt wird.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Manche auch mehr!)

Manche auch mehr; manche sind aber auch nur ganz knapp dran. Und warten wir mal ab, was in fünf Jahren passiert! Das gebe ich nur zu bedenken. Bei dem vom Ministerium prognostizierten Schülerrückgang werden einige von ihnen dauerhaft die Schülerzahlen nicht garantieren können. Die deutlich geringere Mindestschülerzahl für die Verbundschule ist da erheblich demografiefester und damit in vielen Fällen die passgenauere Lösung.

Lassen Sie mich einmal kurz auf die Leistungsfähigkeit der Verbundschulen und des gegliederten Schulsystems eingehen. Bei der Frage der Verbundschule geht es um die Weiterentwicklung des leistungsfähigen gegliederten Schulsystems. Häufig wird der Eindruck erweckt, das Alleinstellungsmerkmal der Gemeinschaftsschule sei die Abituroption. Das ist schlichtweg falsch; denn Sie wissen so gut wie wir, dass alle Sekundarschulen, auch Haupt- und Realschulen, eine Abituroption bieten und dass diese auch wahrgenommen wird. In einer aufgeheizten Debatte ist es wichtig, daran zu erinnern. Auch ein gegliedertes Schulsystem bietet sehr wohl Abituroptionen und damit gerade aufstiegsorientierten Schülern beste Möglichkeiten.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Gleichzeitig bietet es aber auch eine optimale Berufsorientierung, die in heutigen Großsystemen gar nicht immer so angeboten werden kann. Kleine Systeme leisten gerade bei der Berufsorientierung Großes.

Frau Löhrmann, schauen wir uns einmal die im April 2011 von Ihrem Ministerium veröffentlichten Absolventenzahlen an. 16 % – in Zahlen: 6.561 Schülerinnen und Schüler – haben unsere Hauptschulen mit der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe, also der Abituroption, verlassen. 33 % – das nur nebenbei – haben den Realschulabschluss an der Hauptschule erworben. An den Realschulen – und jetzt hören Sie mal genau zu – haben 54,5 %, also weit mehr als jeder Zweite unserer Realschülerinnen und Realschüler, die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht. 54,5 % aller Realschüler haben also die Abituroption erworben.

Damit wird deutlich, dass im gegliederten Schulsystem schon heute viele Schülerinnen und Schüler die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe an einem Berufskolleg, an einer Gesamtschule oder auch an einem Gymnasium erwerben. Wir wissen auch, dass immer mehr Hauptschüler und Realschüler diese Option wahrnehmen. Nicht zuletzt hängt damit die Diskussion – gerade der Wirtschaft – über entsprechende Auszubildende zusammen.

Auf diese Stärken setzt unsere Gesetzesinitiative. Sie macht deutlich, dass es hoch innovativ und vernünftig ist, mit der Verbundschule eine demografiefeste Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems voranzutreiben.

Nebenbei: Die Programme der Gemeinschaftsschulen und die dort festgelegten prozentualen Ziele für die Abituroption werden bereits heute vom gegliederten System erreicht. Wenn man bedenkt, dass in Duisburg 45 % der Absolventen der Gesamtschule den Hauptschulabschluss 10 A haben, dann sieht man, dass ein integriertes System nicht automatisch besser ist.

(Beifall von der CDU und von Ingrid Pieper- von Heiden [FDP])

Unser Plädoyer ist und bleibt: Guter Unterricht ist der Erfolgsfaktor für gute Qualität und Leistungen. Das vielfältige und differenzierte Schulsystem ist leistungsfähig und entwickelbar.

Unser Gesetzentwurf bietet einen pragmatischen Ansatz für die Lösung der demografischen Probleme, die Erhaltung hoher Ergebnisqualität und die Verhinderung eines Schulkannibalismus vor Ort. Wir strecken Ihnen hiermit beide Hände zu einem Schulfrieden aus. Greifen Sie zu, Frau Löhrmann! Herr Priggen hat gestern betont, dass Sie zu unserem Angebot für Konsensgespräche zurückkommen wollen. Wir sind bereit und gespannt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Als ich den Gesetzentwurf der CDU gelesen habe, habe ich mich natürlich gefragt: Warum bekommen wir diesen Gesetzentwurf genau einen Tag, bevor die Bildungskonferenz den Abschluss Ihrer Beratungen in diesem Plenarsaal vorlegt? Die Antwort, Herr Kaiser, habe ich auch nach dieser Diskussion und nach Ihrem Vortrag im Grunde genommen nicht gefunden – außer vielleicht, dass Sie – anders, als der Gesetzentwurf der Landesregierung – einen Erstaufschlag haben wollten.

(Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und von Klaus Kaiser [CDU])

Ich finde es schade, dass Sie denjenigen, die nun über ein halbes Jahr in fünf unterschiedlichen Arbeitsgruppen in der Bildungskonferenz gearbeitet haben – insgesamt mehr als hundert Menschen –, keine Fairness entgegenbringen und dass Sie auch nicht den Mut haben, abzuwarten, wie die Ergebnisse der Bildungskonferenz aussehen, die morgen vorgetragen werden. Ich finde, es wäre eine Frage des Anstands gewesen, das zu tun.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Gleichwohl haben wir natürlich die feste Absicht, dem Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen einen

Weg zu ebnen. Es ist doch die Bildungskonferenz gewesen, die das ein Stück weit vorbereitet hat. Die Empfehlungen der Bildungskonferenz sollen nämlich in den Schulfrieden miteinfließen, Herr Kaiser. Dazu gehört auch die Frage, wie wir damit umgehen, was die Beteiligten den Schulen in NordrheinWestfalen am Ende an Entwürfen, an Vorstellungen, an Entwicklungen mit auf den Weg geben wollen.

Natürlich sind es die demografischen Veränderungen und das veränderte Elternwahlverhalten, aber auch die wissenschaftlichen Ausgangslagen, die eine Veränderung des Schulsystems in NordrheinWestfalen erforderlich machen. Das wissen Sie, das wissen wir. Deshalb bin ich Herrn Laumann ausgesprochen dankbar, dass er gestern hier in diesem Hohen Hause das Angebot zum Schulfrieden, zum Schulkonsens noch einmal bestätigt hat.

Ich kann Ihnen versichern: Uns liegt viel am Schulkonsens. Die Debatte um ein soziales, leistungsfähiges Schulsystem in NRW ist in der Tat mehr als 40 Jahre alt. Sie findet ihre Anfänge in den Empfehlungen des Bildungsrats, sie setzt sich in der KoopInitiative fort, übrigens auch in der Verfassungsänderung von 1968. 1992 unternahm Johannes Rau einen neuen Versuch mit der Bildungskommission „Schule der Zukunft“, deren Empfehlungen bis heute Gültigkeit haben. Viele der Empfehlungen finden sich auch in den Ergebnissen der Bildungskonferenz wieder. PISA und die Folgedebatten haben uns dann vieles in einem anderen Licht betrachten lassen.

Inzwischen hat sich die Einstellung zum Bildungssystem in Deutschland verändert. Nur noch 10 % eines Jahrgangs besuchen die Hauptschule, während gleichzeitig mehr als 39 % das Gymnasium besuchen. Immer mehr Eltern wünschen für ihre Kinder eine integrative Schulform. Wir haben es in Nordrhein-Westfalen aber immer noch nicht geschafft, allen Kindern einen integrativen Platz anzubieten. 11.000 Kinder mussten auch dieses Jahr wieder abgewiesen werden.

Herr Kaiser, wir sind uns mit Ihnen einig darin, dass wir ein Schulsystem haben wollen, in dem alle Kinder sich begabungsgerecht, individuell an ihren Potenzialen orientieren und gefördert werden sollen.

Ich hatte übrigens in der Bildungskonferenz

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

ich glaube, da sind wir nicht im Dissens; das können wir sogar in die Verfassung hineinschreiben; ich könnte mir vorstellen, da hätten wir eine breite Mehrheit – persönlich den Eindruck, dass sich auch bei Ihrem Vertreter Einsichten anbahnen, die über das hinausgehen, was Sie hier heute mit Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Insofern finde ich es bedauerlich, dass Sie hinter Ihren Einsichten, die wir vermutet hatten, mit dem Gesetzentwurf zurückbleiben.

Mit der Verbundschule, Herr Kaiser, greifen Sie eine Begrifflichkeit auf, die bereits im rot-grünen Schulgesetz enthalten war, das 2005 hätte eingeführt werden müssen. Sie haben mit der Schulgesetzänderung 2006 die Begrifflichkeit der Verbundschule leicht verändert und haben von Schulen im organisatorischen Zusammenschluss gesprochen. Es ist schön, dass Sie nun wieder zu einer Begrifflichkeit zurückkehren, die unsere Begrifflichkeit war.

Ich habe vorhin mit Interesse gehört, dass Sie mit der Verbundschule Binnendifferenzierung, pädagogische Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort realisieren wollen – eben genau das, was wir mit der Gemeinschaftsschule bereits jetzt angelegt haben. In der Gemeinschaftsschule, Herr Kaiser, könnten Sie bei Erreichung der Vierzügigkeit sogar eine eigenständige gymnasiale Oberstufe bilden. Das bedeutet für viele Gemeinden, dass sie eine Haltebindung für ihre Schüler und Schülerinnen vor Ort erzeugen, die sonst möglicherweise abgewandert wären.

Es bieten sich aber auch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für einen Schulträger, der nunmehr hingehen und ein umfassenderes Schulangebot für seine Schüler vorhalten kann, wie es zum Beispiel in der Stadt Hamminkeln gerade auf den Weg gebracht wird, weil die Schulträger nämlich auf einmal feststellen, dass sie so mehr anbieten können als mit einer Verbundschule von Haupt- und Realschule. Damit wird auch das Bildungsangebot vor Ort für eine Kommune, aber auch für die Wirtschaft interessanter, denn gerade diese weichen Standortfaktoren sind heute immens wichtig bei der Frage der Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben.

Unsere Gemeinschaftsschule ist ein attraktives Angebot, Herr Kaiser, wie wir an den Nachfragen, an den Interessensbekundungen und an den reellen Anträgen, die im Ministerium vorliegen, feststellen. Und die Interessensbekundungen und die Überlegungen in den Gemeinden vor Ort gehen weit über das hinaus, was bisher an Anträgen im Ministerium vorliegt. Immer noch haben wir Anfragen – ich gehe davon aus, dass es der grünen Fraktion genauso geht –, nach denen wir ins Land hinausfahren und beraten, wie man eine Gemeinschaftsschule auf den Weg bringen kann. Es werden alle Optionen durchgespielt; die Kommunen haben nämlich die Kreativität, vor Ort gemeinsam mit den Partnern das passgenaue Schulangebot für die Kinder auf den Weg zu bringen.

Herr Kaiser, wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie angesichts der immer weiter sinkenden Anmeldezahlen an den Hauptschulen von der Bestandsgarantie für diese Schulform abrücken. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf versuchen Sie aber eine erneute Reanimierung der Hauptschule. Wie ernst Ihnen das wirklich ist, das müssen wir uns bei Gelegenheit noch anschauen. Es kann nicht um eine Reanimierung der Hauptschule gehen, sondern es

kann nur darum gehen, was Eltern für ihre Kinder wollen und wie wir Kinder am Ende optimal fördern. Auch Sie haben in Ihrem Parteitagsbeschluss stehen, dass das Nonplusultra für Sie die Frage des Elternwillens ist.

Schauen wir uns doch einmal die konkreten Situationen vor Ort an. Es hat, obwohl es im Schulgesetz die Möglichkeit der Verbundschulen gibt, bisher – anders als bei den Gemeinschaftsschulen – keine Anträge gegeben, Verbundschulen auf den Weg zu bringen, Herr Kaiser. Jetzt frage ich mich ganz ernsthaft, ob sich das mit Ihrer Gesetzesinitiative zukünftig ändern wird. Ich sage Ihnen: Nein. Die Eltern wollen ein alle Abschlüsse umfassendes Schulangebot, das Sie mit der Verbundschule bisher nicht leisten können.

In Baden-Württemberg ist unlängst, nämlich im April, eine Bildungskommission abgeschlossen worden, die unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Baumert, der auch von der FDP immer gerne zitiert wird, zu dem Ergebnis gekommen ist, das ich mir erlaube, hier zu zitieren:

„Zudem sinken die Qualifikationsleistungen der Schule, wenn sehr kleine Einheiten vor Ort gehalten werden, in denen die Fachlichkeit des Unterrichts nur schwer aufrechtzuerhalten ist und damit auch die Akzeptanz der Abschlüsse gefährdet wird.“

Soweit Prof. Baumert zu zweizügigen und einzügigen Schulen in Baden-Württemberg, der Ihnen damit eine klare Absage erteilt, weil Sie nämlich von den Ressourcen her auf diese Art und Weise die notwendige Fachlichkeit nicht sicherstellen können.