Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 10. Mai 2011 wurde in vielen Städten Nordrhein-Westfalens der 63. Unabhängigkeitstag des Staates Israel gefeiert. Der Zuspruch der Bevölkerung zu den Festen anlässlich dieses IsraelTages war groß, und viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die Feiern genutzt, um sich über Israel und seine Menschen zu informieren, aber auch, um sich mit diesem Lande solidarisch zu erklären.

Wie wir alle in diesem Hause wissen, verbindet Nordrhein-Westfalen und Israel eine enge und lebendige Freundschaft. Die Bedeutung dieser besonderen Beziehungen unseres Landes zu den Menschen in Israel hat Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft mit ihrem Besuch dort erst Anfang März bekräftigt. Diese besonders lebendigen Landesbeziehungen zu Israel wurden von Heinz Kühn begründet und von Johannes Rau maßgeblich weiterentwickelt. Der ehemalige Ministerpräsident Dr. Rüttgers hat dieses Engagement auf hohem Niveau fortgeführt. Dies verdient unser aller Respekt.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die heutige Landesregierung knüpft daran an. Gegenseitiges Kennenlernen, Verstehen und Begegnungsmaßnahmen bilden von jeher die Schwerpunkte des Landesengagements. Sei es in Wissenschaft und Forschung, beim Jugend- und Schüleraustausch oder bei den nordrhein-westfälischen

Städtepartnerschaften mit Israel – immer stehen diese Elemente im Mittelpunkt.

Unser Landesengagement zugunsten Israels bedeutet aber auch immer unser uneingeschränktes Bekenntnis zu einem Staat Israel in sicheren Grenzen und damit auch die Unterstützung des Friedensprozesses in der Region. Das Bekenntnis zu Israel schließt die Anerkennung unserer deutschen Schuld und unserer Verantwortung vor der Geschichte, aber auch für die Gegenwart dieses Landes ein. Der Staat Israel hat vielen Opfern der Shoah erstmals eine Heimat und wieder eine Zukunft gegeben.

Unsere Verantwortung für das Erinnern und für das Nichtvergessen dauert fort. Dies hat auch die Frau Ministerpräsidentin bei ihrem Besuch in der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem und bei ihren Besuchen anlässlich des 50. Jubiläums der Freiwilligenarbeit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in Jerusalem ausdrücklich unterstrichen.

Meine Damen und Herren, es war immer eine gute Tradition in diesem Haus, dass die deutschisraelischen Beziehungen im Allgemeinen und die nordrhein-westfälischen Beziehungen zu diesem Lande im Besonderen nicht instrumentalisiert wurden. Davon wird mit dem Antrag der CDU abgewichen. Dies ist höchst bedauerlich. Die Landesregierung bedauert dies.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Unsere Beziehungen zu Israel sind zu wertvoll, als dass sie auf das Niveau des Inhalts irgendeines Flugblatts des Kreisverbands der Linken in Duisburg heruntergezogen werden sollten.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir lehnen deshalb dieses Niveau ab.

(Zurufe von der CDU: Welches Niveau? – Gegenruf von Rüdiger Sagel [LINKE]: Ihr Ni- veau! – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Die Landesregierung bekämpft jedwedes antisemitisches und antiisraelisches Engagement. Wir wehren uns in allen Parteien gegen den Antisemitismus überall dort, wo er aufkommt oder schon vorhanden ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich gehe noch einen Schritt weiter: Die Bekämpfung des Antisemitismus ist angesichts unserer Geschichte ein Element unserer Staatsräson. Daran wird auch nicht gerüttelt.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Um diesen wichtigen Wert in der politischen Kultur zu schützen, bitte ich Sie, dem Entschließungsan

trag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Hier wird alles gesagt, was gesagt werden muss. Wir lehnen es ab, die Antisemitismus-Diskussion für billige parteipolitische Spielereien zu instrumentalisieren.- Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir können somit zur Abstimmung kommen, zunächst über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/1916 der Fraktion der CDU. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag

(Gunhild Böth [LINKE]: Der CDU abgelehnt!)

abgelehnt.

(Allgemeine Heiterkeit und Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, alle haben Verständnis dafür, dass man, auch angesichts des beeindruckend voll besetzten Hauses, lieber noch einmal genau nachschaut.

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/2044 abstimmen. Wer dem Inhalt dieses Entschließungsantrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Votum. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Abgeordneten der Fraktion Die Linke.

(Zurufe von der CDU und von der LINKEN)

Wer votiert gegen diesen Entschließungsantrag? – Keiner. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Damit hat der Entschließungsantrag die Mehrheit des Hauses gefunden und ist angenommen.

(Günter Garbrecht [SPD]: Einstimmig!)

Einstimmig, Herr Kollege Garbrecht.

Wir sind damit bei Tagesordnungspunkt

4 Gesetz zur Einführung von islamischem Reli

gionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2209

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Solf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Solf.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Dinge, über die es keinen politischen Streit geben sollte. Zu diesem Satz hat sich vermutlich jeder von uns schon einmal bekannt, dennoch ist er falsch. Denn in einem demokratischen Gemeinwesen darf es kein Thema geben, dass man der politischen Auseinandersetzung entzieht.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist aber neu!)

Wer Fragen und Themen von vornherein der politischen Diskussion entziehen will, der will im Allgemeinen seine eigene Meinung absolut setzen. Es gibt aber – heute wird das deutlich – Themen, da liegen die Antworten so deutlich auf der Hand, dass sich Streit nicht wirklich lohnt. Die Notwendigkeit der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften liegt auf der Hand. Dafür bin ich, sind wir gerne bereit zu streiten.

So haben wir, CDU, SPD, Grüne und FDP, seit 2005 in der Parlamentarischen Arbeitsgruppe „Islam-Dialog“ in ehrlicher Gemeinsamkeit an diesem Ziel gearbeitet. Ich danke allen betreffenden Kolleginnen und Kollegen dafür.

(Beifall von der CDU und von den GRÜNEN)

So bringen wir heute, mehrheitlich gemeinsam, diesen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung ein.

„Alle Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit“ – so hat es Kurt Schumacher gesagt. In Nordrhein-Leben leben rund 1,5 Millionen Menschen, die sich zum Islam bekennen. Darunter sind über 320.000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Die meisten sind mittlerweile deutsche Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. Insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen überwiegt die Zahl derjenigen, die hier geboren wurde, die Zahl der Eingewanderten bei Weitem. In einer rheinischen Großstadt beispielsweise – Ist-Stand heute – sind in 20 von 42 Grundschulen mehr als ein Fünftel der Kinder muslimischen Bekenntnisses. In sechs von ihnen liegt die Zahl bei über einem Drittel. Der Spitzenwert beträgt 60 %, im Bereich der Bekenntnisschulen 44 %.

Noch längst nicht jeder will das hören: Aber unsere Gesellschaft hat sich eben verändert. Verantwortungsvolle Politik muss diese Veränderungen als Tatsache akzeptieren. Weggucken wäre unverantwortlich.

(Beifall von Sören Link [SPD])

So nenne ich auch Konrad Adenauer: „Die Situation ist da.“ Und weil die Dinge nun einmal so sind, wie sie sind, haben wir vor allem anderen eine Pflicht. Wir haben die Pflicht, für die jungen Menschen muslimischen Glaubens, die in unserem Land leben, die gleichen Bedingungen zu schaffen, wie sie für die jungen Menschen christlichen Bekenntnisses gelten.

In unserem Land besteht Schulpflicht. Deutsch und Mathematik müssen gelernt werden, Musik und Sport und vieles andere. Dem kann sich niemand entziehen. Und unsere Gesellschaft hat sich auch entschieden, den Kindern bekenntnisorientierten Religionsunterricht zur Verfügung zu stellen. Das muss auch für junge Muslime gelten. Und das müssen wir jetzt organisieren. Und das ist ein Gebot der Fairness.

Die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts unter staatlicher Aufsicht ist aber gleichzeitig auch ein Gebot der Klugheit. Wir tun es durchaus auch im Eigeninteresse unserer Gesellschaft. Wir organisieren den islamischen Religionsunterricht genau wie den Religionsunterricht überhaupt unter staatlicher Aufsicht. Er muss in deutscher Sprache stattfinden, und die Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach unterrichten, müssen – nur das kann das Ziel sein – wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Hochschulen ausgebildet sein. Denn unser Land ist zwar kein laizistischer Staat wie Frankreich oder Portugal, aber wir leben in einer Gesellschaft, in der sich auch die Religion im Rahmen des Grundgesetzes bewegen muss. Das Bildungsmonopol hat der Staat. Da gibt es klare Regeln, und die gelten nicht nur für die christlichen Kirchen, sondern auch für die islamischen Gemeinschaften.

Unser Interesse ist es auch, den islamischen Religionsunterricht als Tür zur Integration zu verstehen. Wenn wir bekenntnisorientierte Unterweisung aus unseren Schulen ausschließen würden, dann dürften wir uns nicht wundern, wenn diejenigen, die einer so ausgeschlossenen Religion anhängen, das staatliche Schulsystem als fremd empfinden würden. Wer will, dass Religionsgemeinschaften keine Parallelgesellschaften fördern, der muss ihnen aber auf allen Ebenen Teilhabe und Zugang zu unserem durch das Grundgesetz definierten Gemeinwesen geben. Alles andere wäre widersinnig.

Lassen Sie mich diesen Gedanken bitte vertiefen! Mit der bei uns im alltäglichen Sprachgebrauch leider oft immer noch üblichen Aufteilung zwischen uns – wir hier, die Autochthonen – und den Fremden – die da, die Allochthonen, die Andersgläubigen – tun wir in