Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Lassen Sie mich diesen Gedanken bitte vertiefen! Mit der bei uns im alltäglichen Sprachgebrauch leider oft immer noch üblichen Aufteilung zwischen uns – wir hier, die Autochthonen – und den Fremden – die da, die Allochthonen, die Andersgläubigen – tun wir in

dieser gedanklichen Unschärfe zunächst einmal Unrecht, und zwar zum einen den Konvertiten, zum anderen, den vielen, die zwar aus Familien mit einer früherer Zuwanderungsgeschichte kommend, aber doch längst nicht nur eingebürgerte Deutsche sind, sondern voll und ganz dazugehören.

Mit der beklagenswerten Aufteilung zwischen „uns hier“ und „denen da“ vergessen wir aber nur allzu leicht auch die Frage: Wer sind denn „wir“, die aufnehmende Gesellschaft? Was macht denn unsere Identität aus? Wo hinein wollen wir jemanden integrieren? Die Unklarheit darüber galt lange als Beweis von Liberalität.

Aber Integration, erst recht die von Angehörigen einer anders gelebten Religion geht nicht ohne ein gewisses Maß an Identifikation, Identifikation mit unserer Kultur und unserer Art zu leben und jedenfalls ganz viel Identifikation mit unserer gesellschaftlichen und staatlichen Verfassung.

Wenn wir aber nun, wie allzulange geschehen, nicht ein mit der Identifikationserwartung einhergehendes Identifikationsangebot machen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn Zuwanderer andere Identifikationsangebote religiöser Art annehmen bzw. angenommen haben, und zwar solche, die nicht mit unseren Identifikationserwartungen vereinbar sind.

Das einigende Band, die Identifikation, die wir erwarten dürfen, ist unser Grundgesetz. Nach dessen Art. 7 Abs. 3 suchen wir, ja müssen wir nach Mitteln und Wegen suchen, den vielen, bei uns lebenden Menschen islamischen Glaubens für ihre Kinder die Möglichkeit des Religionsunterrichtes als einer „res mixta“ zwischen Staat und Partner des Staates, der natürlich eigenständig und unabhängig sein muss, zu geben – wohl wissend, dass es die Religionsgemeinschaft Islam nicht oder noch nicht gibt, ebenso wissend, dass die Bestimmungen unserer großartigen freiheitlichen Verfassung, unseres Grundgesetzes für manch einen eine ziemliche Herausforderung sind. Denn der Kern aller Schwierigkeiten zwischen der westlichen und der islamischen Kultur liegt eben im Verhältnis von Religion und Politik.

Wolfgang Schäuble hat auf der von ihm initiierten Deutschen Islam Konferenz die Schwierigkeiten zutreffend beschrieben. Ich zitiere einerseits: „Es bedarf nicht die Verfassung einer Reform, sondern die Muslime müssen ihre für alle gleichen Chancen auch nutzen.“, und andererseits: „Unser deutsches Staatskirchenrecht wird seine Zukunftstauglichkeit dadurch erweisen müssen, dass es eine Integration des Islam ermöglicht.“

Und deshalb die Beiratslösung! Der Beirat ist Ersatz, nicht Äquivalent für Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht ist keine Bringschuld des Landes. Er ist – ich zitiere von Campenhausen in der von bestimmten Bischöfen leider kaputt gemachten Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“:

(Heiterkeit von Gunhild Böth [LINKE])

Er ist

„über die für alle gleiche Religionsfreiheit hinaus eine staatliche Begünstigung für Religionsgemeinschaften. Sie müssen durch ihre innere Ordnung und die nachgewiesene Zahl ihrer Mitglieder die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch der Nachweis des Einstehens für die Verfassungsordnung als Werteordnung.“

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

„Zentral sind dabei die Ablehnung von Gewalt, die Anerkennung der Grundrechte, d. h. auch die Anerkennung der Weltlichkeit, d. h. der religiösen Neutralität des Staates, und das Recht des Einzelnen, die Religionszugehörigkeit aufzugeben.“

Die anderen Problempunkte, die missliche Weisungsgebundenheit der Dachverbände an staatliche und halbstaatliche Stellen außerhalb unseres Staates, die wünschenswerte Einbeziehung der vielen säkularisierten Muslime, die Rechtsunsicherheiten bei den Kontroll- und Durchgriffsrechten bei der Lehrerausbildung, die unumgängliche Freiheit von Forschung und Lehre und das aufgeklärt-kritische Niveau des Religionsunterrichts hierzulande, dies alles will ich hier, wie schon früher, nur nennen, aber nicht vertiefen.

Im Eigeninteresse unserer Gesellschaft liegt es also, die führenden Vertreterinnen und Vertreter der islamischen Organisationen beim Wort zu nehmen. Wir hören seit vielen Jahren Bekenntnisse zur Integration, aber einem ernsthaften Test weichen wir manchmal aus. Mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts wird das anders werden. Dann wird sich die Mehrzahl der Wortführer der islamischen Gemeinschaften, die es seit Langem ernst meinen mit dem Bekenntnis zu einer den deutschen Lebensverhältnissen angepassten Ausprägung des Islam, von der Minderheit derjenigen trennen, die Integration nur reden und ansonsten Loyalitäten außerhalb unseres Landes folgen. Ich hoffe sehr, dass sich der Weg zu einer spezifisch europäischen islamischen Kultur verbreitern wird und dass diejenigen am Wegesrand zurückbleiben, die den Interessen eines anderen Staates oder gar einer Dominanz der Religion über den Staat verpflichtet sind.

(Beifall von Sören Link [SPD] und von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Ein solcher Klärungsprozess wird Integration vereinfachen und nicht erschweren. Auch das ist unser wohlverstandenes Eigeninteresse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir abschließend einige Bemerkungen, die vielleicht nicht mehr jeder hier im Saal gerne hören wird. Es geht um die Rolle der Religion in unserem Land. Denn der islamische Religionsunterricht, den wir mit einer breiten

Mehrheit in diesem Hause wollen, ist eben nicht nur Religionskunde. Es soll sich bei ihm, genauso wie beim evangelischen oder katholischen Religionsunterricht, um einen bekenntnisorientierten Unterricht handeln. Es geht nicht nur darum, die Geschichte der Religion zu lernen sowie ihre Gebote und Maxime intellektuell nachzuvollziehen und zu befragen. Es geht auch um das Glauben an sich. In einer Zeit, in der sich kirchliche Veranstaltungen in Deutschland gerne darin erschöpfen, Kerzen von rechts nach links tragen zu lassen und mehr oder weniger weise Fragen der Politik zu behandeln, kann die Implementierung einer nach wie vor kraftvollen Religion, wie es der Islam ist, nicht folgenlos bleiben. Muslime bringen Religion in ein sich entreligionisierendes Europa, bringen Religion, diesen – das hat Karl Marx gesagt – „Seufzer der bedrängten Kreatur“.

(Beifall von Serdar Yüksel [SPD])

80 % der Weltbevölkerung können als religiös gelten. In unseren unglücklich aufgeklärten Breiten ist das Talent der Transzendenz verkümmert. Da schwimmt man in einem Meer von Relativierungen, und da wird man jetzt konfrontiert mit gläubigen Menschen, die zumeist auf eine viel einfachere Weise glauben. Ich stimme Erzbischof Robert Zollitsch, Präses Nikolaus Schneider und Metropolit Augoustinos Labardakis zu, die noch im Mai dieses Jahres gemeinsam gesagt haben – Zitat –:

„Religiöse Bildung hilft, sprach-, auskunfts- und dialogfähig zu werden.“

Ich möchte hinzufügen: Der Glaube, die Frage nach Gott und die Auseinandersetzung mit den sogenannten letzten Dingen gehören zum Ureigensten, was uns Menschen als Menschen ausmacht.

Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in unseren Schulen wird daher nicht zuletzt – das hoffe ich – auch dazu führen, dass sich nicht nur unsere Kirchen, sondern auch wir alle wieder stärker mit den Kernfragen von Glauben und Religion beschäftigen. Einmal im Herzen unserer Gesellschaft angekommen, wird der Islam nicht nur die christlichen Glaubensgemeinschaften konstruktiv herausfordern, er wird auch der religiös längst indifferenten Mehrheitsgesellschaft einen klaren Spiegel vorhalten.

Ich kann Ihnen versichern, dass diejenigen, die heute immer noch an der Meinung festhalten, Integration sei Respekt vor den Ernährungsgewohnheiten des jeweils anderen und ließe sich durch ein multikulturelles Buffet herbeifeiern, eines anderen belehrt werden. Religion wird wichtiger in unserer Gesellschaft – und vielfältiger. Über den Erfolg von Integration in unserem Land wird nicht zuletzt unser Umgang mit diesem religiösen Pluralismus entscheiden. Das ist eine Tatsache. An der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an unseren Schulen führt daher kein Weg vorbei. Für viele

Menschen ist sein Gelingen schicksalhaft. – Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall von der CDU und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Solf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Link das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme meinem Vorredner in vielen Dingen zu, unter anderem auch im Ergebnis.

Ich würde mich freuen, wenn wir über eine Frage etwas intensiver nachdenken und diskutieren würden, nämlich ob das wirklich etwas mit Integration zu tun hat oder nicht vielmehr mit Toleranz. Es lohnt sich, darüber nachzudenken; denn ich glaube nicht, dass die Einführung von islamischem Religionsunterricht maßgeblich etwas mit der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu tun hat – das ist aus meiner Sicht ein anderes Themenfeld –, sondern das hat sehr viel mit Toleranz zu tun und mit der Anerkennung von Realitäten. Darauf hat Herr Solf eben zu Recht hingewiesen.

Wir haben über 300.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, und auch diese Schülerinnen und Schüler, zumeist deutsche Staatsbürger, haben ein Recht darauf, islamischen Religionsunterricht, nämlich ihren Religionsunterricht, unter staatlicher Obhut an unseren Schulen angeboten zu bekommen – ebenso wie es Christen, Juden, Alewiten bereits heute möglich ist.

Ich bin deshalb froh, dass diese Landesregierung, dass diese Schulministerin sich auf den Weg gemacht und sich angestrengt haben, den islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen zu etablieren, zu ermöglichen. Ich gestehe zu: Sie hat damit nicht als Erste begonnen. Es gab im Vorfeld Landesregierungen, die sich bereits auf diesen Weg gemacht hatten, aber es ist aus verschiedenen Gründen bislang nicht gelungen.

Heute sind wir an einer Stelle angelangt, wo wir durchaus hoffnungsvoll sein können, dass wir es dieses Mal schaffen. Es ist ein gutes Zeichen, dass von drei Fraktionen aus diesem Haus, von CDU, Grünen und SPD, ein gemeinsamer Antrag eingebracht wird – möglicherweise kommen weitere Fraktionen hinzu –, der den Weg dahin beschreibt. Die getroffene Übereinkunft zwischen Schulministerium, zwischen Frau Löhrmann und dem KRM, dem Koordinierungsrat der Muslime, ist dabei eine gute Grundlage und zeigt, wohin die Reise gehen kann.

(Zuruf von der LINKEN: Oh, oh!)

Ich sage aber auch: Auf dem Weg, der ab heute, ab Einbringung des Gesetzentwurfes noch vor uns liegt, findet sich noch der eine oder andere Stein. Er

wird nicht einfach, und ein Selbstläufer wird es schon mal gar nicht.

Ich will auch nicht verhehlen, dass es natürlich klare Anforderungen gibt – Herr Solf hat sie gerade genannt –: dass der Unterricht auf Deutsch erfolgt, dass die Lehrkräfte in Deutschland ausgebildet werden, dass es ein Curriculum gibt, das vergleichbar ist mit dem anderer Religionen. Gleichwertigkeit ist ein maßgebliches Stichwort.

Ausdrücklich hinzufügen will ich, dass die entsprechenden Lehrkräfte für die möglicherweise große Anzahl von Schülerinnen und Schülern derzeit noch gar nicht zur Verfügung stehen, dass der Weg, bis wir ausreichend Lehrkräfte ausgebildet haben werden, noch ein sehr langer ist, der nicht ganz einfach sein wird.

Nehmen wir einmal an, wir unterschreiben ein solches Gesetz und bringen es auf den Weg, so stellt sich die Frage: Was passiert in der Zwischenzeit? Wer unterrichtet dann? Wer darf unterrichten und wer darf es eben nicht? – Das nur als ein Beispiel.

Ich habe aber auch die eine oder andere Frage zum Gesetzesentwurf. Bei diesem Gesetzesentwurf freue ich mich ausdrücklich mehr als bei vielen anderen bisher auf die Anhörung, weil ich davon eine ganze Menge Antworten auf meine Fragen erwarte. Das offen zu sagen, gehört zur politischen Ehrlichkeit. Ich hoffe, dass diese Anhörung für mich – das ist zumindest die Hoffnung – die eine oder andere Klarheit bringen wird.

Es besteht eben keine organisatorische Vergleichbarkeit zwischen dem Islam und den christlichen Religionen, der katholischen und evangelischen Religion in Deutschland. Das ist so.

So lange es diese organisatorische Gleichheit nicht gibt, müssen wir versuchen, über den Umweg einer Übergangslösung eine Gleichwertigkeit herzustellen, über eine Übergangslösung einen Behelf zu schaffen, um Religionsunterricht an den Schulen anbieten zu können. Wie das konkret ausgestaltet werden kann, sodass es den Grundwerten unserer Verfassung entspricht, sodass es rechtsklar und rechtssicher in eine Schulgesetznovelle eingebunden werden kann, und wie es gelingen kann, diese Konstruktion, die wir möglicherweise entwickeln, mit Leben zu füllen, um daraus auch etwas Positives für unsere Schulen abzuleiten, das ist einer der Themenbereiche, zu dem ich mir eine Klarstellung durch Antworten aus der Anhörung erhoffe.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Es gibt sicherlich Änderungsbedarfe, es gibt offene Fragen, aber – und da stimme ich Herrn Solf ebenfalls zu – wenn es uns gelingen sollte, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen gesetzlich zu verankern, wenn es uns gelingen sollte, diesen Weg, so steinig er auch sein mag, tatsächlich zu beschreiten, dann wären wir – zumin

dest nach meiner Kenntnis – das erste Bundesland in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage für einen Regelunterricht „Islamische Religion“. Wir haben die große Chance, den Islam, die Vermittlung religiöser Werte aus den von Herrn Solf gerade skizzierten „Hinterhofmoscheen“ hineinzuholen in die Öffentlichkeit, in die Schulen, und zwar unter staatlicher Aufsicht, und wir haben die Chance, diesen Prozess zu beiderseitigem Nutzen voranzutreiben.

Ich bin der Meinung, dass durch diese Einführung auch ein Stück weit Normalität geschaffen werden kann, eine Normalität, die heute allen Bekundungen und Sonntagsreden zum Trotz eben nicht existiert. Wer das bestreitet, den lade ich gerne ein, sich mit mir zusammen den einen oder anderen Bereich in Duisburg, meiner Heimatstadt, anzuschauen. Es gibt auch andere Städte, wo das ähnlich ist, wo man das sehen kann. Es geht um Normalität, die heute noch nicht vorhanden ist. Das müssen wir als Politiker ändern. Diese Normalität zu schaffen ist eine unserer Aufgaben.

Ich hoffe, wir werden diesen Gesetzentwurf offen und ehrlich miteinander diskutieren. Die gemeinsame Einbringung dieses Gesetzentwurfs war ein guter erster Schritt. Ich freue mich auf die Debatten, die wir auch mit Partnern außerhalb dieses Parlaments führen werden. Es werden mit Sicherheit eine Menge spannender Fragen zu diskutieren sein. Ich freue mich auf die Anhörung und hoffe, dass es uns gelingen wird, erstmalig in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das die Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vorsieht. – Insofern herzlichen Dank und Glückauf!

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Link. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Ünal.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die seltene Situation, über einen Gesetzentwurf zu sprechen, der von drei Fraktionen des Landtages eingebracht wird: der SPD, der CDU und von uns Grünen. Das ist der Tatsache geschuldet, dass dieser Landtag und die beiden Landtage davor an dem Thema des Gesetzentwurfs so lange und so intensiv gearbeitet haben wie an kaum einem anderen Thema in diesem Haus. Diese Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition praktisch keine Unterschiede mehr gab. Es ging allein um die gemeinsame Lösung eines schwierigen Sachproblems.

Nun heißt das Gesetz „6. Schulrechtsänderungsgesetz“. Man wundert sich, wie es sein kann, dass ei