sich weiter Mühe zu geben, diesen erkenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf den Weg zu bringen.
Welche Interessen an welcher Stelle im Hintergrund eine Rolle spielen, ist mir persönlich relativ egal. Wir haben diesen Verfassungsauftrag, sollten ihm nachgehen und das von uns aus auf den Weg bringen.
Frau Kollegin Böth, das von Ihnen geforderte Verständnis habe ich als Regierungsmitglied über mein Handeln ausdrücklich nicht. Wir haben einen Koalitionsvertrag, wir haben eine Regierungserklärung, wir haben einstimmige Beschlussfassungen und Vorlagen positiv im Rücken, die über mehrere Legislaturperioden gegolten haben. Insofern sehe ich mich zumindest mit der großen Mehrheit dieses Hauses im Einklang, das voranzubringen und mich mit den Verbänden zu treffen und auseinanderzusetzen.
Insofern haben der Koordinierungsrat der Muslime und ich am 22. Februar diese Jahres nach drei sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen eine gemeinsame Erklärung zur Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts unterzeichnet. Diese Erklärung sieht vor, dass dem Land übergangsweise ein Beirat als Ansprechpartner für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts zur Seite steht. Herr Solf hat recht: Das ist ein Ersatz, aber kein Äquivalent. Natürlich nicht. Das wissen alle Beteiligten. Aber ich behaupte trotzdem: Es ist keine Krücke, sondern eine Brücke auf diesem gemeinsamen Weg. Auch dieser Unterschied ist mir politisch wichtig.
Oft ist ja versucht worden, das kleinzureden. Es ist eine Übergangslösung. Das wird in dieser Frage durch die Befristung im Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht.
Im Beirat soll das Bekenntnis zum Ausdruck kommen, und er soll zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und zur anderen Hälfte aus muslimischen Persönlichkeiten bestehen, …
… da sich nur ein Teil der hier lebenden Muslime durch die Verbände vertreten fühlt. – Jetzt gerne, Frau Böth.
Stimmen Sie mit mir überein, dass es außerordentlich problematisch ist, dass ein Amt für religiöse Angelegenheiten – wie es die DITIB ist – eines ausländischen Staates, das im Koordinierungsrat der Muslime sitzt, Einfluss auf den Lehrplan des Landes Nordrhein-Westfalen hat? Noch viel schlimmer eigentlich ist: DITIB hat ein Vetorecht und gleichzeitig ein Vetorecht, was die Bestellung von Lehrkräften angeht. – Ist das nicht höchst problematisch?
Ich habe mit den Verbänden am Tisch gesessen und die Möglichkeiten zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts ausgelotet, mit denen zum Beispiel auch Innenminister Schäuble und – was das Thema „Integration“ angeht – mein Vorgänger Laschet am Tisch gesessen. Bei den Gesprächen habe ich deutlich gemacht, dass wir das Thema ausloten und es Sache des Parlaments ist, den Beirat einzurichten. Wir wollen den Beirat nutzen, um sozusagen den Teil, den wir durch die Nichtgegebenheit der Religionsgemeinschaft nicht haben, als Brücke zu nehmen, damit wir als Land einen Partner haben, mit dem wir alles regeln können, was wir für den Religionsunterricht anderer Bekenntnisse auch geregelt haben.
Das habe ich als legitim betrachtet und sehe mich darin im Einklang mit der großen Mehrheit des Hauses und der Deutschen Islamkonferenz.
Der Beirat erhält wie die anerkannten Religionsgemeinschaften ein Mitspracherecht, beispielsweise bei der Lehrplanarbeit, bei der Bestellung der Lehrkräfte und bei der Einführung von Unterrichtsmaterialien und Lehrbüchern.
Meine Damen und Herren, da wichtige Voraussetzungen wie zum Beispiel entsprechend ausgebildete Lehrkräfte und Lehrpläne erst erarbeitet werden
müssen, kann eine flächendeckende Versorgung mit dem neuen Lehrfach „Islamischer Religionsunterricht“ nicht in der laufenden oder in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden, sondern nur schrittweise erfolgen. Das ist so. Das können wir nicht von heute auf morgen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Islamunterricht“ begleitet mich, seitdem ich im Landtag bin, also seit gut 15 Jahren. Es war mir auch ein persönliches Anliegen, hier endlich zu einem Ergebnis zu kommen. Einen Motivationsschub hat dieses Ziel erfahren, als ich gesehen habe, wie Österreich das hinbekommen hat. Die Reise einiger Abgeordneter meiner Fraktion hat uns in Österreich erkunden lassen, wie die es hinbekommen haben.
Wir haben dort mit Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Staates, aber auch mit den muslimischen Verbänden gesprochen. Alle haben uns eindringlich gesagt: Versuchen Sie irgendwie anzufangen! Wenn Sie erst die Letztklärung aller Fragen haben wollen, werden Sie nie zurande kommen. Wenn Sie den muslimischen Verbänden kein ernsthaftes Angebot machen, werden die nicht kommen. Die müssen merken, dass Ihr Angebot ernst gemeint ist. Also: Anfangen! Dinge ausarbeiten! – Das haben wir getan. Ich denke, dass das ein richtiger Schritt ist.
Wir können nicht warten, bis die Muslime eine übergreifende und von allen gleichermaßen akzeptierte Organisationsstruktur schaffen, die den christlichen Kirchen gleicht. Das wird bei realistischer Betrachtung kurzfristig kaum eintreten. Trotzdem haben die Muslime ein Anrecht darauf – mit der Staatskanzlei und dem MAIS ist das besprochen –, dass die Frage in Angriff genommen wird, wie wir zu einem Ansprechpartner kommen. Deswegen ist die Einführung des Religionsunterrichts kein Vertagen dieser Frage auf den Sankt-Nimmerleinstag. Das ist mir sehr wichtig.
Und wenn es in Österreich gelingt – diesen Antrieb habe ich allerdings –, wo die Gesellschaft ähnlich strukturiert ist und auch die Muslime ähnlich strukturiert sind, sollte uns das auch in NordrheinWestfalen gelingen. Was woanders geht, muss eigentlich auch bei uns gehen, zumal dann, wenn so viele das wünschen.
Ich weiß, dass es einen Unterschied gibt. Österreich ist auch kein föderaler Staat. Aber trotzdem gibt es vergleichbare Entwicklungen, die dem vorausgegangen sind. Dort sind wir motiviert worden, uns dieser Fragestellung anzunehmen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich sehr, dass nun die drei großen Fraktionen den unter Beteiligung namhafter Staatskirchenrechtler
erarbeiteten Vorschlag der Deutschen Islamkonferenz zur Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts aufgegriffen und dieses Gesetz gemeinsam eingebracht haben. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vieler Ressorts bedanken, die daran mitgewirkt haben. Es waren Kolleginnen und Kollegen des MAIS, der Staatskanzlei, des Wissenschaftsministeriums und des Innenministeriums. Aus meinem Haus möchte ich namentlich Frau Ohlms und Herrn van den Hövel nennen, denen das wirklich seit Langem eine Herzensangelegenheit ist.
Meine Damen und Herren, wenn es uns ernst mit den Zielen ist, die wir in unserer Erklärung zum Religionsunterricht und zur Integration formuliert haben, müssen wir jetzt, hier und heute, mit den gegebenen Möglichkeiten arbeiten. Ansonsten vergeben wir auf Jahre hinaus die einmalige historische und greifbar nahe Chance, als erstes Bundesland den Islamischen Religionsunterricht einzuführen.
Mir ist wichtig, deutlich zu machen, dass dies dann vergleichbar ist mit dem Religionsunterricht für die anderen Religionsgemeinschaften, deren Rechte davon natürlich unberührt bleiben. Selbstverständlich – auch das möchte ich hier deutlich machen, weil es Missverständnisse gegeben hat – bleiben die Rechte der alevitischen Gläubigen von der Einführung des islamischen bekenntnisorientierten Unterrichts natürlich unberührt. Das ist selbstverständlich, und es ist ganz wichtig, dass wir das hier auch sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Einführung eines längst überfälligen und nachgefragten Schulfachs. Es geht um einen modernen, schülerorientierten und fachwissenschaftlich fundierten islamischen Religionsunterricht. Dadurch werden sich auch das Schulleben und die Schulkultur verändern.
Wir geben dem Glauben der muslimischen Schülerinnen und Schüler einen Ort in der Mitte unserer Gesellschaft – an den Schulen – und nicht an den Rändern der Industriegebiete. Die Schülerinnen und Schüler werden von in Deutschland grundständig ausgebildeten Lehrkräften in deutscher Sprache unterrichtet.
Ich möchte abschließend eine Schülerin zu Wort kommen lassen, die mir eine Mail geschrieben und sich in perfektem Deutsch bedankt hat: Ich bedanke mich dafür, dass Sie das befördert haben und dass der Landtag das tun will. Dadurch wird mein Deutschland auch noch mal mehr zu meiner Heimat. – Das zeigt, dass das auch etwas mit Integration zu tun hat.
Damit werden der Dialog zwischen den Religionen und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Glaubensinhalten zu einem festen Bestandteil des schulischen Diskurses zwischen den Schülerinnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts hat eine weitere Tür für die Integration von Menschen islamischen Glaubens aufgestoßen. Lassen Sie uns die Türen offenhalten, damit wir die Integration als gelebte Realität in Nordrhein-Westfalen weiter vertiefen können. Unsere Schulen sind dafür der richtige Ort.
Ich versuche, Herr Link und Herr Solf, Ihre Aussagen an dieser Stelle zu verknüpfen. Vielleicht schaffen wir das mit Goethe: Wir brauchen eine Kultur der Anerkennung. „Dulden heißt beleidigen.“
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf. Wir können stolz sein, dass wir das hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2209 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Haupt- und Medienausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Wer dieser Überweisungsempfehlung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit wurde die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.