Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst waren es 19, dann 17, dann 14 und gerade noch zwölf. Diese zwölf verbleibenden Gemeinschaftsschulen als Schulversuch müssen gestoppt werden. Es darf nicht sein, dass in diesem Land Schüler Schulen besuchen und Lehrer an Schulen unterrichten sollen, deren Genehmigungsbasis das Oberverwaltungsgericht Münster als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet hat.
Der Trick der Landesregierung, mittels des Schulversuchsparagrafen eine neue Schulform einzuführen, ist gescheitert. Schulministerin Löhrmann hat in der Sondersitzung des Schulausschusses salopp erklärt, dass die Rechtswidrigkeit dieses Schulversuchs auf die verbliebenen zwölf Genehmigungen, die ebenfalls auf dieser Basis erteilt wurden, keine Auswirkungen habe. Sie hat sich dabei auf Gerichtssprecher Dr. Ulrich Lau berufen.
Selbst wenn man bei den vielfältigen Folgen dieses Urteils Zweifel haben kann, so handelt es sich letztlich doch um eine politische Entscheidung. Die FDP empfindet es als zutiefst unseriöse Schulpolitik, dass Rot-Grün nach diesem Urteil allen Ernstes eine neue Schulform in die Schullandschaft einpflanzen will und als Begründung erklärt, bei den verbliebenen zwölf Gemeinschaftsschulen sei die Klagefrist verstrichen.
Muss zukünftig nach Ihrem Rechtsstaatsverständnis bei jeder Art von Genehmigung der Landesregierung prophylaktisch eine Klage eingereicht werden nach dem Motto „Rechtswidrig hin oder her – wer nicht rechtzeitig klagt, verliert“?
Meine Damen und Herren, Ihre missbräuchliche Nutzung von § 25 Schulgesetz ist Ihnen per Rechtsgutachten bescheinigt worden.
Allein die FDP-Landtagsfraktion hat Sie in einer Vielzahl von Anträgen, Kleinen oder Mündlichen Anfragen auf Ihr fatales Vorgehen hingewiesen.
Alle Warnungen wurden als lästig abgetan. Mit der Arroganz der Macht warf die Ministerin der FDPFraktion vor, sie kämpfe gegen ein paar einzelne Schulen und wolle sie madig machen.
Ministerin mit großem Brimborium zum Oberverwaltungsgericht nach Münster und holt sich eine heftige Klatsche ab. Vom Urteil ist die Ministerin dann völlig überrascht. Frau Hendricks erklärte sogar für SPD, man sei schockiert über die schlechte Ausgestaltung und Vorbereitung des Schulministeriums bei der Einführung der Gemeinschaftsschule.
In Wahrheit wollten Sie das Parlament umgehen. Damit sind Sie nun gescheitert. Dieser angebliche Schulversuch hat sich von Beginn an als Irrweg erwiesen. Als Ziel ist bis 2015 die Umwandlung von 30 % der Schulen in Gemeinschaftsschulen anvisiert. Dafür haben Sie massiv zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, um die Schulträger zu locken.
Die Mehrheit der Schüler und Lehrer an den gesetzlich anerkannten Schulformen wird bewusst diskriminiert. Trotzdem haben Sie lediglich 19 Anträge erhalten und in schneller Folge zwei nicht genehmigt und 17 Anträge offensichtlich rechtswidrig genehmigt. Drei Anträge sind bereits im Anmeldeverfahren gescheitert. Finnentrop wurde vor Gericht gestoppt. Bei Blankenheim/Nettersheim ziehen Sie dann schließlich die Reißleine.
Dieses Abbröckeln verdeutlicht unmissverständlich, dass dieser vermeintliche Schulversuch von Anfang an ein Fehler war.
Aus Respekt vor dem Parlament sollten Sie nun auch die letzten zwölf Schulen vom Tisch nehmen. Ich frage sie noch einmal: Unter welcher Flagge sollen sie denn segeln?
Die FDP fordert Sie auf: Stoppen Sie Ihren ideologischen Feldversuch jetzt. Erklären Sie den Schulaufsichtsbehörden unmissverständlich, dass dieser Schulversuch vorbei ist und der absurde Werbefeldzug in den Kommunen aufhören muss. Hören sie auf, wenige Schüler bei den Ressourcen zu bevorzugen, und bieten Sie allen Schülern faire Chancen. Kehren Sie mit Ihrer Schulpolitik endlich ins Parlament zurück. Denn dort gehört sie hin.
Das haben Sie inzwischen eingesehen und machen einen Versuch des Schulkonsenses. Aber zum Konsens gehört auch, dass jeder entgegenkommen muss.
Zweitens. Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass dieser Schulversuch rechtswidrig ist und wir eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen müssen.
Meine Damen und Herren, es muss das Ziel sein, dass wir möglichst gemeinsam eine Antwort geben auf die demografische Entwicklung, auch auf verändertes Wahlverhalten. In der letzten Periode sind wir damit gestartet. Wir haben ca. 20 Verbundschulen auf den Weg gebracht in einem Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen, allerdings mit unterschiedlichen Profilen und differenzierten Abschlüssen, eben weil Schülerinnen und Schüler unterschiedlich begabt sind und daher auch unterschiedlich gefördert werden müssen.
Aber ich gestehe auch freimütig: Mit diesem Angebot hätten wir seinerzeit viel offensiver umgehen müssen. Das war ein Fehler. Den muss man auch so benennen, meine Damen und Herren.
Zwölf Schulen sind letztlich übriggeblieben, die zum neuen Schuljahr als Gemeinschaftsschule starten wollen. Das ist wahrlich kein berauschendes Ergebnis, wenn man die Intensität der Bemühungen verbunden mit nicht zu unterschätzenden Privilegien dagegenhält.
Ja, meine Damen und Herren, es ist wahr, dass es nicht wenige auch CDU-Gemeinden gibt, die über die Gemeinschaftsschule nachdenken.
Nun habe ich aktuell in den letzten Tagen zwei Schulen in meinem Wahlkreis aufgesucht, von denen ich wusste, dass sie noch vor gut einem Jahr diese Überlegungen weit von sich wiesen.
Beispiel 1 ist eine Hauptschule in meinem Wahlkreis. Etwa vier Wochen vor der letzten Landtagswahl bat mich die Schulleiterin zu einem Gespräch, in dem sie eindeutig den Wunsch äußerte, mich doch energisch für die Hauptschulen vor Ort einzusetzen, weil nach ihrer Meinung nur diese Schulform in überschaubarer Größe mit individueller Förderung die Jungen und Mädchen passgenau für die Berufe vor Ort vorbereiten könne.
Nun, meine Damen und Herren, vor einigen Wochen las ich in der Presse, dass sich die eben von mir angesprochene Schulleiterin doch recht deutlich auch für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule ausgesprochen hat. Ich bat um ein Gespräch, weil mich schon interessierte, wie es zu diesem Sinneswandel gekommen war. Sie gab freimütig zu, neben
dem gewiss auch ein Stück weit vorhandenen politischen Druck waren es vor allen Dingen die neuen Rahmenbedingungen für die neue Schulform. Sie sagte wörtlich: Als ich meinem Kollegium berichtete, dass wir demnächst statt 28 Unterrichtsstunden 25,5 und höchstens 24 Schüler in den Klassen haben werden, hatte ich mit meiner Argumentation keine Chance mehr.
Fast genauso übrigens war der Wortlaut der Begründung der Schulleitung einer Realschule, die zum Teil 30 Schüler und mehr in den Klassen unterrichtet. Ein Lehrer sagte da wörtlich: Ich unterrichte zurzeit 32 Schülerinnen und Schüler in meiner Klasse. Demnächst werden es höchstens 23, 24 sein. Wer kann dagegen sein?
Frau Ministerin, da geht es übrigens nicht darum, dass man selbstverständlich den sozialen Index berücksichtigen muss. Nur: Was nicht sein kann, ist, dass ich im Grunde, nur wenn ich das Namensschild ändere, dieselben Schüler vor mir habe und lediglich vielleicht acht oder neun Schüler weniger habe. Das hat mit Gerechtigkeit und Chancengleichheit nichts mehr zu tun, Frau Ministerin.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns gemeinsam um eine Lösung bemühen, aber um eine Lösung, mit der wir unterschiedlichen Begabungen gerecht werden müssen.
Wir sind uns sicherlich einig: Die Hauptschulen haben super Arbeit geleistet. In vielen Orten findet das auch heute noch statt. Fest steht auch – ich glaube, einmütig –: Die Hauptschulen haben ein besonderes Profil erarbeitet. Oft gibt es Stunden, in denen es nicht um Wissensvermittlung, sondern um soziale Bildung, um Sprachunterricht, ja um Lebensberatung geht. Die pädagogischen Konzepte an dieser Schule sind oft moderner. Auch die Verbindung zur Arbeitswelt ist enger als in anderen Schulformen. Das hat übrigens auch die Bildungsforschung eindeutig so erkannt.
Nun, meine Damen und Herren, sind aufgrund des Elternwillens oder aufgrund demografischer Entwicklungen neue Strukturen notwendig. So wäre es geradezu fatal, wenn diese Errungenschaften der Hauptschule nicht in neue Modelle einfließen.
Meine Damen und Herren, man kann die Hauptschule abschaffen, nicht aber die Hauptschüler. Daher ist unsere unmissverständliche Forderung: Diese Schüler müssen in welch neuer Struktur auch immer genau diese spezifische Ausbildung und Förderung erhalten wie bisher in der Hauptschule.