Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Herr Laschet, Entschuldigung. Ich war gerade abgelenkt. Ich gebe Ihnen jetzt gerne das Wort.

Unsere Fraktion teilt die Rechtsauffassung, wie sie die Grünen vorgetragen haben. Wir müssen dann bei einer nächsten Sitzung des Ältestenrates grundsätzlich über diese

Frage sprechen. Denn eigentlich ist die Geschäftsordnung völlig eindeutig. Mir ist auch nicht bekannt, dass es einen Präsidiumsbeschluss gibt, es so zu handhaben, wie Sie das gerade vorgetragen haben.

Dann sprechen Sie bitte mit dem Präsidenten; wir haben das beraten.

(Armin Laschet [CDU]: Ich habe mit einem Vizepräsidenten gerade darüber gespro- chen!)

Wir können das gerne …

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sitzungsunterbre- chung! – Heiterkeit – Unruhe)

Ich mache jetzt das, was ich vorgeschlagen habe. Wir stimmen jetzt über den Gesamtantrag noch einmal zur Beruhigung der Gemüter ab. Wir werden das alles noch einmal im nächsten Ältestenrat feststellen. Dann haben wir jetzt diese Sache vom Tisch. Dann ist es gut. Ich sage Ihnen trotzdem noch einmal, was ich vorher gesagt habe.

Wir stimmen jetzt noch einmal über den gesamten Entschließungsantrag Drucksache 15/2255 ab. Wer möchte dem Gesamtantrag zustimmen? – Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Fraktion von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Fraktionen der Linken und der CDU. Das Ergebnis ist das Gleiche. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu

13 Gesetz über das Verbandsklagerecht und

Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/2380, 15/2419

erste Lesung

Die Beratung eröffnet für die Landesregierung Herr Minister Remmel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben vor gut einem Jahr im Koalitionsvertrag vereinbart, für anerkannte Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht im Landesrecht zu verankern.

Mit der Einbringung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine in den Landtag hat die Landesregierung nun einen entscheidenden Schritt gemacht, um dieses Ziel des Koalitionsvertrages schnellstmöglich zu erreichen.

Doch die Schaffung eines Verbandsklagerechts im Bereich des Tierschutzes ist weit mehr als nur die Erreichung eines Ziels aus dem Koalitionsvertrag.

Mit der Einführung einer landesrechtlichen Verbandsklageregelung erfüllt die Landesregierung die im Grundgesetz Art. 20a und in der Landesverfassung Art. 29a normierte Staatszielbestimmung „Tierschutz“ tatsächlich mit Leben.

Erstmals wird es möglich sein, Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben und die Lebensumstände unserer Mitgeschöpfe haben, von unabhängigen Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen, und zwar immer dann, wenn die Sorge besteht, dass die gesetzlich normierten Belange des Tierschutzes nicht oder nicht ausreichend beachtet wurden.

Vielleicht kurz zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes: Das Verbandsklagerecht erstreckt sich auf alle tierschutzrelevanten Bereiche und umfasst weitgehend das gesamte Repertoire der Verwaltungsgerichtsordnung, zum Beispiel tierschutzrechtliche Behördenentscheidungen, die sich mit der Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel oder zum Kürzen des Schwanzes bei jungen Kälbern beschäftigen.

Klagemöglichkeiten bestehen auch beim gewerblichen Züchten, Halten oder Zurschaustellen von Tieren. Das Klagerecht setzt allerdings eine vorherige Mitwirkung im Verwaltungsverfahren voraus. Das macht deutlich, dass es uns nicht darum geht, zusätzliche Beschäftigung für Gerichte zu schaffen, sondern dass es darum geht, Verwaltungsverfahren im Sinne des Tierschutzes sicherer zu machen.

Ergänzend erhalten anerkannte Tierschutzvereine auch Mitwirkungsrechte eben bei diesen vorbereitenden Verwaltungsverfahren. Es ist auch festzustellen, dass damit keine zusätzlichen Fragestellungen auf Gerichte zukommen. Wir wollen Gerichte nicht beschäftigen, sondern Verwaltungsverfahren im Sinne des Tierschutzes sicherer machen. Insofern ist es eine weitere Möglichkeit, wie wir das an anderer Stelle auch schon haben. In einem Rechtsstaat muss es möglich sein, Verwaltungsakte und Rechtsakte auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Bereich des Tierschutzes und der Tierschutzentscheidungen war hier bisher ausgenommen.

Es geht darum, dass Entscheidungen zulasten Dritter – hier: von Tieren – selbst nicht eingeklagt werden können und deshalb eine Stellvertretung, eine treuhänderische Einbeziehung der Verbände erlaubt wird. Das ist auch in anderen Bereichen möglich, zum Beispiel im Umwelt- und Naturschutzrecht. Da ist das ein erfolgreiches Instrument, um Verwaltungsverfahren entsprechend abzusichern.

In der Diskussion um die Einführung eines solchen Verbandsklagerechtes wurde auch immer die Sorge geäußert, dass man damit querulatorischen Privat

personen oder auch fundamentalen Tierschutzorganisationen ein Handlungsinstrument an die Hand geben würde. Es geht aber darum, die Mitwirkung anerkannter, seriöser Tierschutzvereine zu ermöglichen. Die Voraussetzungen dafür sind in § 3 des Gesetzentwurfes niedergelegt. Die Anerkennung muss erteilt sein, und zur Anerkennung bedarf es der Erfüllung materieller Voraussetzungen.

Ein Verbandsklagerecht zur Einklagbarkeit von Tierrechten ist aus unserer Sicht mehr als überfällig. Das Gesetz füllt eine Lücke aus und ist zugleich ein Meilenstein in der Rechtsetzung zur Umsetzung des Staatsschutzzieles „Tierschutz“. Ich denke, dass der Landtag, dass Nordrhein-Westfalen sich damit auch in der Bundesrepublik insgesamt gut sehen lassen kann. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister Remmel. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Deppe.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Der Respekt vor der gesamten Schöpfung verpflichtet uns zu einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber unseren Mitgeschöpfen. Der Schutz der Tiere ist für uns“

die CDU –

„ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns dafür ein, Tiere artgerecht zu halten und sie als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen.“

Mit diesem Zitat aus dem CDU-Grundsatzprogramm stelle ich ganz bewusst am Anfang dieser Rede klar, wofür die CDU in Nordrhein-Westfalen steht.

(Beifall von der CDU)

Der Landesregierung jedoch geht es überhaupt nicht darum, den Schutz der Tiere zu verbessern, sondern ausschließlich um eine perfide Kampagne zulasten der Tierhalter. Dies wurde schon bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes deutlich. In Ihrer Pressemitteilung vom 13. Juli 2011, Herr Remmel, schreiben Sie den verräterischen Satz – ich zitiere – :

„Es besteht nun tatsächlich die Aussicht, dass künftig die Tiere nicht mehr rechtlos den Interessen der Tierhalter ausgeliefert sind.“

(Lebhafter Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjürgen [CDU]: Pauschal!)

Ich weiß gar nicht, ob Ihnen klar ist, wie sehr dieser Satz bei den 38.000 tierhaltenden Landwirten in Nordrhein-Westfalen als Faustschlag mitten ins Gesicht empfunden wird.

(Lebhafter Beifall von der CDU)

Die Tierhalter kümmern sich rund um die Uhr mit Sorgfalt und hohem Respekt um die ihnen anvertrauten Nutztiere. Sie stehen regelmäßig nachts auf, um Geburten zu überwachen. Sie machen sich Sorgen. Sie machen keinen Feierabend. Sie haben kein Wochenende, wenn eines ihrer Tiere krank ist.

Mit solchen Sätzen, Herr Remmel, stellt die Landesregierung jetzt zum wiederholten Mal eine ehrliche, fleißige und verantwortungsvolle Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht.

(Lebhafter Beifall von der CDU)

Ich frage mich schon seit Monaten – und das wirklich ganz ernst –: Was treibt Sie eigentlich an, so mit Menschen umzugehen, die Verantwortung übernehmen und die anderer Meinung sind als Sie? Sehen Sie eigentlich nicht, dass Ihr Verhalten vollkommen unangemessen, direkt schäbig ist?

Wir von der CDU weisen diese Art des Umgangs mit den Landwirten und den anderen Tierhaltern auf jeden Fall in aller Form zurück.

(Beifall von der CDU)

Ich erwarte, dass sich zumindest die SPD einmal von diesen Tönen distanziert.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Tierschutz in Nordrhein-Westfalen wird seit jeher großgeschrieben – schon lange, bevor es die Grünen überhaupt gab. Über 50 renommierte Wissenschaftler, Tierärzte und Tierschützer arbeiten in den sechs Tierschutzkommissionen des Landes mit. Ihre Entscheidungen sind nur dann wirksam, wenn sie einstimmig getroffen werden.

Mit diesem Gesetz erteilen Sie diesen Fachleuten, vor deren Arbeit wir hohen Respekt haben, ein unübersehbares Misstrauensvotum. Mit dem einseitigen Sonderklagerecht zerstören Sie den Willen zum Konsens und fördern ausschließlich die Konfrontation.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)