Ihre Auffassung, dass dies das größte Gesetz aller Zeiten gewesen sei, können wir nicht bestätigen. Ich habe mir, auch anlässlich unserer heutigen Debatte, noch einmal die Ergebnisse der Anhörung zu Ihrem damaligen Gesetzentwurf angeschaut, der in der Tat ein Schnellschuss war: Er wurde sehr schnell hier eingebracht. Man kann genau sehen, wer Ihren Gesetzentwurf in besonderer Weise gelobt hat, aber auch, wer Ihren Gesetzentwurf nicht gelobt hat. Genau die Themen, die eben angesprochen worden sind, standen im Mittelpunkt der Diskussion.
Zum Beispiel ist die Vorhersage eingetreten, dass das jetzige Hochschulgesetz zu einer wesentlichen Bürokratisierung in den Hochschulen führen würde. Das ist in der Anhörung von den Wissenschaftlern angesprochen worden, und das, was sie gesagt haben, ist in der Tat eingetreten. Es hat eine Zentralisierung der Entscheidungen in der Hochschule gegeben: die Hochschulleitung gegenüber den Fachbereichen sowie gegenüber den Studierenden und den wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Es gilt jetzt zu analysieren, ob diese Entwicklungen die Qualität der Wissenschaft befördert und die Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Studierenden und der Mitarbeiter verbessert haben. Darum geht es in diesem Prozess. Wir wollen, dass das ein offener Prozess ist. Ich muss Ihnen sagen, ich fände es höchst unangenehm, wenn ich ein Gespräch mit Vertretern einer Hochschulleitung führen würde und dabei wüsste, dass danach ein Gesprächsvermerk gemacht wird. Da pflegt man doch kein offenes Wort, oder?
Ich finde, so etwas darf man nicht als Kultur bezeichnen. Es muss doch möglich sein, dass man unter vier, acht oder zwölf Augen ein vernünftiges Gespräch führt, sich austauscht und das, was man in diesem Prozess im Endeffekt an Eindrücken gewinnt, nachher zusammenführt und dann natürlich auch der öffentlichen Debatte zugänglich macht. Um nichts anderes geht es in diesem Prozess.
Ich sage es noch einmal: Ein Patent auf Hochschulautonomie haben Sie nicht. Die Hochschulgesetze in der Bundesrepublik Deutschland sind in der Tat
Sie sind aber, als es darum ging, den Entwurf für das jetzt gültige Hochschulgesetz einzubringen, nicht von irgendwelchen wissenschaftlichen Untersuchungen ausgegangen. Ich kann mich sehr wohl daran erinnern, wie Ihr Projekt hier verkauft worden ist. Sie haben gesagt: Wir wollen einen Paradigmenwechsel, wir wollen einen ordnungspolitisch anderen Ansatz.
Das war Ihr ideologischer Ansatz. Hier ging es nicht darum, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Gesetzgebung einfließen zu lassen, sondern darum, den ordnungspolitischen Ansatz, den Sie für richtig halten, durchzusetzen. Das mag politisch okay sein; aber bitte überhöhen Sie das nicht, und erklären Sie das, was Sie hier in den letzten Jahren an Gesetzgebung verbrochen haben, nicht zum Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Deshalb nehmen wir uns nicht nur das Recht dazu heraus, sondern wir sehen uns sogar in der Pflicht, dies, auch was die Ergebnisse angeht, zu bewerten und darauf aufbauend eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen.
Ihnen als Demokraten muss ich doch wohl nicht sagen, wie wichtig Mitbestimmung und gesellschaftliche Verantwortung gerade in den Ausbildungsstätten für diejenigen sind, die nachher die führenden Positionen in dieser Republik übernehmen. Wir wollen doch eine Werteorientierung. Wie soll ich denn die Einlassungen Ihrer Fraktion sonst verstehen, wenn das nicht von Bedeutung wäre?
Wir wollen eine Werteorientierung, und die geht nur über Mitbestimmung und gesellschaftliche Verantwortung. Eine Diskussion über die PID wäre ansonsten überhaupt nicht verständlich.
Hochschulen schaffen, damit dieser Diskurs geführt werden kann. Er darf eben nicht nur ein beschäftigungstherapeutisches Angebot sein, sondern der Diskurs in den Hochschulen muss so geführt werden, dass alle an den Ergebnissen und an den Entscheidungen beteiligt sind. Darum geht es jetzt in
Die Frau Ministerin, aber auch die regierungstragenden Fraktionen sind bereit, alle Zeit, die erforderlich ist, aufzuwenden, um den Dialog so zu führen, dass er glaubwürdig ist. Es kommt darauf an, dass es keine Scheinveranstaltungen sind und dass wir darauf aufbauend einen entsprechenden politischen Vorschlag machen. Von dem Gerede, das Sie hier verbreiten, wie die Situation in den Hochschulen aussieht, kann ich nichts feststellen.
Wenn es um den Begriff „Leitplanken“ geht, meine ich mich zu erinnern, Frau Ministerin, dass das ein Begriff war, den Herr Prof. Schmachtenberg bei einer Diskussion an der RWTH Aachen eingeführt hat. Für die Frau Minister hat er noch nicht einmal das Urheberrecht an diesem Begriff, weil der Rektor der Meinung war: Es ist einfach wichtig, dass der Staat auch den Rahmen setzt, der für gute Hochschulentwicklung erforderlich ist.
Wir warten zwar die Ergebnisse noch ab, aber ich sage Ihnen jetzt schon: Uns geht es nicht darum, irgendeine Rolle rückwärts in die Zeit vor 2005 oder wohin auch immer zu machen, sondern ganz objektiv zu bewerten und auf der Grundlage dieser Bewertung ein neues Hochschulgesetz auf den Weg zu bringen. Sie sind dazu herzlich eingeladen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Schultheis, laufen Sie nicht weg! Sie haben mir keine Chance gegeben, Sie höflich zu unterbrechen, und unhöflich wollte ich es nicht tun. Kollege Hafke hätte Ihnen so gerne eine Zwischenfrage gestellt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Schultheis, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen; sie war eigentlich einige Anmerkungen vorher.
Sie haben eben von einem Paradigmenwechsel gesprochen, den die schwarz-gelbe Landesregierung eingeführt hätte. Die Frau Ministerin hat sehr oft das Wort „Leitplanken“ verwendet. Anscheinend war sie selber nicht die Urheberin dieses Begriffes. Sie hat immer wieder die Worte „Leitplanken in der Hochschulfreiheit“ ausgesprochen. Mich würde interessieren, ob Sie mir erklären können, was die Ministerin oder auch die rot-grüne Landesregierung unter „Leitplanken für die Hochschulfreiheit“ versteht, weil wir seit einem Jahr probieren, das zu erfahren.
Moment, nicht zu früh lachen. Sie lachen sonst über sich selbst. – Wenn Sie mal in den Forderungskatalog Ihrer Anträge schauen, die Sie in den letzten Monaten eingebracht haben, haben Sie die Landesregierung mehrfach aufgefordert, Maßnahmen in den Hochschulen zu ergreifen, also Rahmen zu setzen. Es ging zum Beispiel um Atteste für die Studierenden oder um ein Promotionsrecht für Fachhochschulen. Schauen Sie sich Ihre eigenen Anträge an!
Zum Teil ist das richtig. Jetzt geht es darum festzustellen: „Wie müssen die Leitplanken sein?“, um die Gesamtverantwortung des Staates auf der einen Seite und die Autonomie unserer Hochschulen auf der anderen Seite zu sehen – in einem Rahmen, der diese gemeinsamen Ziele auch erfüllen wird. Ich sehe darin keinen Widerspruch. Wie gesagt, ein Patent auf Hochschulautonomie haben Sie nicht. Da sind Sie zu kurz gesprungen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Seidl das Wort.
Entschuldigung, fast übersehen. – Herr Brinkmeier, Sie haben eben davon gesprochen, wir würden in Nordrhein-Westfalen eine rückwärtsgewandte Hochschulpolitik betreiben. Dabei haben Sie unter anderem gesagt, dass wir die Studiengebühren abgeschafft haben. Inwieweit ist das rückwärtsgewandt, wenn sich das zurzeit bundesweit zum Erfolgsmodell entwickelt und diskutiert wird? Ich kann Ihnen die Länder nennen, in denen das debattiert wird: in Hamburg, in Niedersachsen, in BadenWürttemberg. Auch die CSU in Bayern diskutiert über die Abschaffung der Studiengebühren. Wir in Nordrhein-Westfalen haben den Anfang gemacht.
Herr Hafke, Sie tragen seit 2005 – nicht Sie, Ihre Fraktion, Sie sind ja noch nicht so lange da – den Mythos vor sich her, Erfinder der Hochschulfreiheit zu sein. Mit dem sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz, das Sie mehrfach zitiert haben, ist es zu einer höchst umstrittenen politischen Weichenstellung gekommen. „Weniger Staat und mehr Wettbewerb“ hieß damals die Devise. Seit der Verselbstständi
gung der Hochschulen war nicht mehr klar, wer eigentlich für eine vernünftige Landesplanung zuständig ist.
Da Sie eben die Hochschulrektoren genannt haben, Herr Brinkmeier, möchte ich aus der damaligen Anhörung zitieren. Herr Ronge hat damals für die Landesrektorenkonferenz gesagt:
Wir haben es mit einer radikal veränderten Hochschullandschaft zu tun. Man muss sich überlegen, ob wir überhaupt noch von einer Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen sprechen können; denn wir haben dann eine Vielzahl von Hochschulen, deren integratives Element, das bisher durch den Staat geleistet worden ist, entfallen ist. Dann haben wir viele Hochschulen, aber nicht mehr eine Landesstruktur des NRW-Hochschulwesens.
Genau das kritisieren wir, wenn Sie einen ganz konkreten Punkt wissen wollen, der hier in der Landesregierung kritisiert wird. Aus meiner Sicht ist es unerklärlich und unverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie man sich in einem Land, das die größte Dichte an Hochschulen in ganz Europa besitzt, so aus der gesamtstaatlichen Verantwortung zurückziehen konnte, wie Sie das getan haben.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen inzwischen 68 Hochschulen, davon 37 staatliche und 31 private. Es ist die politische Aufgabe, die groben Ziele der Landesplanung zu definieren. Wie viele Studienplätze brauchen wir? Wie muss die Fächerentwicklung für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen perspektivisch aussehen? Wie gelingt die inhaltliche und strukturelle Reform des Bologna-Prozesses? Wie können wir einen höheren Anteil an Frauen in Spitzenpositionen der Wissenschaft bringen, oder wie gehen wir mit den im Mittelbau zunehmenden prekären Beschäftigungsverhältnissen um? Das muss doch irgendwo landesweit diskutiert werden.
Ihr Ansatz, Herr Hafke, war immer: Die Hochschulen werden das schon machen. Unser Ansatz: Die Hochschulen brauchen dazu unsere Unterstützung und eine vernünftige landespolitische Steuerung. Ich will aber kein Missverständnis aufkommen lassen: Wir sind sehr dafür, den Hochschulen mehr Autonomie und Gestaltungsfreiheit zu geben.
Der Staat muss sich weitestgehend aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurückziehen. Deshalb möchte ich hier und heute noch einmal klarstellen, wo und wann die Weichen in Richtung Autonomie gelegt worden sind. Herr Hafke und Herr Brinkmeier, es ist wirklich ein Märchen, dass es dies erst seit 2006 durch das sogenannte Hochschulfreiheitgesetz gibt. Die Globalhaushalte und die neuen Steuerungsmodelle über Zielvereinbarungen und Programme sind bereits im Jahre 2000 unter rot-grüner Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht worden – nicht erst 2006. Mit dem HRWG im Jahr
2004 kamen weitere Eckpunkte hinzu, so dass ein Ministeriumsvertreter auf einer Fachtagung in München am 7. Oktober 2005, also kurz nach Ihrem Regierungsantritt und noch vor der Vorstellung der Eckpunkte zum Hochschulfreiheitsgesetz, anerkennend feststellte – ich zitiere noch einmal, hören Sie gut zu –:
Es mag Sie überraschen, wenn ich behaupte, dass in keinem anderen Bundesland die Hochschulen so viele Freiheiten genießen wie in Nordrhein
Westfalen. Staatliche Fachaufsicht gibt es nur noch in den Bereichen Personalverwaltung und Haushalt, bei der Hochschulzulassung und bei den Gebühren. So haben wir auch die Berufung von Professoren sowie die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen vollständig an die Hochschulen delegiert. Eine weitgehende Gestaltungsfreiheit haben die Hochschulen bei der Binnenorganisation, also dem Zuschnitt sowie der Bezeichnung der wissenschaftlichen Organisationseinheiten und der zentralen Serviceeinrichtungen.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind also Dank der rot-grünen Hochschulreformen in den vergangenen Jahren so frei wie nirgendwo sonst in Deutschland. Das war alles vor 2006.