Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind also Dank der rot-grünen Hochschulreformen in den vergangenen Jahren so frei wie nirgendwo sonst in Deutschland. Das war alles vor 2006.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihr Hochschulfreiheitsgesetz geht in der Tat einen Schritt weiter, was den Rückzug aus der staatlichen Verantwortung angeht. Das ist aber nicht mit einem Mehrwert von zusätzlichen Freiheiten gleichzusetzen. Vielmehr haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb, mit einem starken externen Hochschulrat einen neuen Player eingeführt, auf den Kompetenzen sowohl vom Ministerium als auch von den Gremien der Hochschulen übertragen wurden. Das Ergebnis war nicht mehr, sondern eher weniger Freiheit für Forschung und Lehre. Entsprechend negativ fiel damals auch das Echo der Hochschulen aus.

(Zuruf von der CDU: Wieso?)

Es ist ganz negativ kommentiert worden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen weiteren Mythos ausräumen. Wir haben uns als Grüne hier im Parlament nie grundsätzlich gegen die Konstruktion von Hochschulräten ausgesprochen. Aber wir haben sehr deutlich gemacht, dass ein solches Gremium keinen Verlust von Mitbestimmungsrechten für Professorinnen und Professoren, für Studierende und Mitarbeiterinnen bedeuten darf.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Die Hochschulen können sehr wohl von einem gesellschaftspolitischen Input und einer gesellschaftspolitischen Vernetzung profitieren. Der Eingriff in das Kerngeschäft der Hochschulen durch externe Hochschulratsmitglieder, die sich mehr oder weniger regelmäßig in der Hochschule treffen und nicht zur wissenschaftlichen Community gehören, ist aus

meiner Sicht nicht zielführend. Deshalb brauchen wir eine neue Diskussion über die Zusammensetzung, den Status und die Aufgaben der Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen. In der Tat brauchen wir dazu keine Schnellschüsse. Das haben Sie gesagt. Ich bin ebenso wie Sie der Meinung, dass wir uns bis 2012 mit der Diskussion um die Weiterentwicklung der Hochschulfreiheit Zeit lassen sollten.

Das Hochschulfreiheitsgesetz sieht einen Bericht der Landesregierung an den Landtag bis Ende 2011 vor. Genau das wollen wir tun und dabei alle relevanten Gruppen an den Hochschulen anhören; denn wer – ich frage Sie noch einmal – könnte die Auswirkungen des HFG wohl besser bewerten als die betroffenen Statusgruppen selber?

Sie dürfen einfach keine Angst vor einer kritischen Bilanz des HFG haben. Diese müssen Sie aushalten. Wir alle sollten unsere Schlüsse daraus ziehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Seidl. – Für die linke Fraktion spricht nun Frau Böth.

Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich manchmal, was wir hier diskutieren. Wenn ich es richtig sehe, liegt ein Antrag der CDU und der FDP mit dem Titel „Keine Schnellschüsse auf Kosten der Hochschulen – Hochschulfreiheit erhalten und Hochschulfreiheitsgesetz wissenschaftlich evaluieren“ vor. Der Landtag soll beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine wissenschaftliche Evaluation zu machen, so wie sie im Hochschulfreiheitsgesetz ohnehin vorgesehen ist.

Wir beschließen jetzt also noch einmal das, was im Gesetz steht. Das finde ich gut. Ich finde es immer gut, wenn wir noch einmal sagen, wir kennen das Gesetz. Warum wir das noch einmal beschließen sollen, weiß ich nicht. Bisher hatte ich immer angenommen, dass auch die jetzige Regierung gesetzestreu sei. Ich habe auch bisher nicht wahrgenommen, dass dies anders ist. Jedenfalls ist das noch nicht bis zu mir durchgedrungen. Ihre Informationen scheinen andere zu sein.

Ich will mich aber gerne noch einmal auf diese Debatte beziehen, weil Herr Dr. Brinkmeier angefangen hat, über den offenen Dialog der Ministerin zu sprechen. Diesen kann ich allerdings gar nicht so recht mit diesem Antrag in Verbindung bringen.

Natürlich kann sich jeder mit allen und jedem beraten. Ich tue das auch. Ich spreche mit Vertretern der Rektorenkonferenz. Ich weiß auch gar nicht, was daran so ungewöhnlich ist. Sie machen das doch sicherlich auch, sonst hätten Sie diese Informationen nicht. Eines finde ich merkwürdig – das muss

ich einmal sagen –: Bei der schwarz-gelben Landesregierung hat es keinen offenen Dialog gegeben. Sie beziehen sich jetzt auf den Dialog, den Frau Löhrmann im Schulministerium geführt hat, und nehmen diesen zum Maßstab. Ich war dabei. Deshalb kann ich dazu etwas sagen. Ich finde es erstaunlich, wenn Sie sagen, Sie sind ein ganz großer Fan von solchen Prozessen.

(Zuruf von der CDU: Habe ich das gesagt?)

Offensichtlich wollen Sie nun, dass so etwas immer stattfindet. Ehrlich gesagt hätte ich es mir als Vertreter in einer Gewerkschaft schon früher gewünscht, dass es so etwas bei Schwarz-Gelb auch einmal gegeben hätte.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Dann hätte ich gerne zu dem einen oder anderen Punkt etwas gesagt. Damals hat mich aber nie jemand reden lassen.

(Dr. Stefan Berger [CDU]: Da waren Sie nicht im Parlament!)

Herr Dr. Berger, ich weiß nicht, wo Sie Ihre wissenschaftliche Karriere gemacht haben. Zuhören ist aber schon einmal der Anfang davon, wenn man überhaupt irgendetwas sagen möchte.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Ich habe gesagt, als Vertreterin einer Gewerkschaft hätte ich mir das gewünscht. Herr Dr. Berger, für Sie sage ich das zum zweiten Mal. Sonst hilft es nicht.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Der nächste Punkt ist, bei Frau Löhrmann hat es im offenen Dialog nie Protokolle gegeben. Da Herr Dr. Brinkmeier nicht daran teilgenommen hat, hat er leider die Information von Herr Kaiser nicht erhalten. Ich möchte es nur noch einmal nachschieben.

Hier werden Maßstäbe gesetzt, die es nie gegeben hat. Entschuldigung, das ist – mit Verlaub gesagt – Blödsinn.

Ich sehe überhaupt keinen Widerspruch zwischen Beratungen, die das Ministerium macht, und einer Evaluation.

Herr Hafke, Sie haben es noch einmal überdreht, werfen Sie doch der Ministerin jetzt vor, sie solle sagen, wohin sie wolle. Aber das ist doch genau das, was Sie eigentlich nicht wollen. In Ihrem Antrag steht doch, dass die Ministerin sozusagen bis 2012 und bis die Evaluation erfolgt ist eigentlich keine Vorschläge machen soll. Was wollen Sie? Für irgendetwas müssen Sie sich einfach einmal in dem Zusammenhang entscheiden: Soll sie sagen, wohin sie will? Oder soll sie erst die Evaluation abwarten? – Wenn Sie woanders hinwollen, müssen Sie zunächst Ihren Antrag ändern.

Jetzt zu dem Punkt, um den es eigentlich geht: Sie wollen die Hochschulautonomie erhalten. Was bedeutet eigentlich „Autonomie“ – zumindest in dem Begriffsgeklingel, das Sie hier aufgemacht haben? – Für Sie bedeutet „Autonomie“ doch ausschließlich Wirtschaftsautonomie der Hochschule.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

CDU und FDP hatten, als sie das eingeführt haben, gesagt, sie wollten Bürokratie an den Hochschulen abbauen. Entstanden ist aber doch das genaue Gegenteil: Es ist ein unglaublicher Apparat an Selbstverwaltung aufgebaut worden, der Abläufe an den Hochschulen sehr viel bürokratischer, ressourcenbindend macht und für meine Begriffe den grundsätzlichen und originären Aufgaben der Hochschulen, also Forschung und Lehre, völlig zuwiderläuft.

Nun zu den Punkten aus dem Antrag: Meinung meiner Partei ist es, dass es ein Fehler war, die Hochschulen in Körperschaften öffentlichen Rechts umzuwandeln,

(Beifall von der LINKEN)

weil dadurch die Hochschulen nämlich zu Drittmitteleinwerbeanstalten umgebaut worden sind. Es wurden Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen an die Hochschulen verlagert und damit staatliche Verantwortung für Bildung. Bisher haben wir uns alle immer noch zu staatlicher Verantwortung für Bildung bekannt, ohne dass irgendwelcher Lenkungseinfluss des Landes eingezogen wurde. So habe ich auch Prof. Schmachtenberg verstanden, was die „Leitplanken“ angeht. Die Hochschulen wurden in diesem Sinne – wie es immer genannt worden ist – entfesselt.

Das ist ein ernsthaftes Dilemma, das Sie zu verantworten haben. Das heißt für mich, dass das Gesetz neoliberal ist. – „Neoliberal“ heißt nämlich nicht, dass ich wissenschaftlichen Wettbewerb fördere, der dabei herauskommt, sondern ich setze Hochschulen in Konkurrenz zueinander. Es geht nur um Konkurrenz im Sinne von Drittmitteleinwerbung.

Auch die im Antrag so gelobten neuen starken Leitungsstrukturen sind natürlich eigentlich in kleine Fürstentümer mutiert. Mich wundert es gar nicht, dass die Fürsten dieser Fürstentümer sagen, sie wollten weiter Fürsten dieser Fürstentümer bleiben. Man muss vielleicht einmal die anderen Statusgruppen an den Hochschulen fragen, wie sie diese Fürstentümer sehen. Dann bekommt man nämlich ganz andere Antworten.

Zu den gesellschaftlichen Umfeldern, die einbezogen worden sind, hat die Kollegin Seidl schon etwas gesagt. Die Hochschulleitungen haben sich ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet. Aber Hochschulen dürfen nicht alleine Wirtschaftsunternehmen sein. Das ist der eigentliche Punkt.

(Beifall von der LINKEN)

Von dort muss die Hochschule wieder weg. Deshalb ist der Antrag in einer bestimmten Art und Weise einfach überhaupt nicht zielführend – auch nicht für das, was Sie wollen. Wir haben ein bestandskräftiges Gesetz. Es soll eine Evaluation geben. Diese Evaluation sollte gemacht werden. Danach werden wir weiter diskutieren, und zwar über die gesellschaftliche Verantwortung für Bildung, auch der Hochschulen, was Wissenschaft und Forschung angeht.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Schulze das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ganz interessant zu sehen: Wir haben zwei Tagesordnungspunkte unmittelbar hintereinander, die sich beide mit dem Hochschulgesetz befassen. Allerdings könnten die Inhalte nicht unterschiedlicher sein.

Im Antrag von CDU und FDP wird die durch das Gesetz „gewonnene Hochschulfreiheit“ zitiert. Und der Gesetzentwurf der Linken geht davon aus, dass durch dieses Gesetz die akademische Selbstverwaltung „erschüttert und eingerissen“ worden sei. – Schon daran sieht man, dass die Wirklichkeit unterschiedlich wahrgenommen wird. Nach den Diskussionen mit den Betroffenen und den Beteiligten kann ich sagen: Beide Einschätzungen treffen in dieser Form nicht zu!

Ganz klar und in der Debatte bisher überhaupt nicht streitig, ist: Es besteht Handlungsbedarf. Wir müssen das Hochschulgesetz novellieren. Das geltende Hochschulgesetz ist keineswegs der Weisheit letzter Schluss. Natürlich müssen weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten abgeklopft werden. Das ist, wie ich finde, eine Selbstverständlichkeit.

Im Übrigen hat das auch der damalige Gesetzgeber so gesehen und – jetzt lohnt es sich, einmal in das Gesetz hineinzuschauen – dem Gesetzgeber – ich zitiere es Ihnen gerne – aufgetragen:

„Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“

Das ist dort festgelegt, und das wird die Landesregierung natürlich gerne tun, nämlich über die Notwendigkeit des Fortbestehens berichten.

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass es gar nicht so sehr darum geht, was an dem Gesetz geändert werden soll. Dabei gibt es große Einigkeit. Es muss darum gehen, wie wir in Wissenschaft und Forschung mehr Qualität ermöglichen