Danke schön, Herr Kollege Schultheis. Für die Landesregierung spricht noch einmal Ministerin Schulze. Bitte schön, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte drei Punkte noch einmal aufgreifen.
Erstens. Die Ziele sind benannt. Dadurch, dass Sie immer wieder sagen, Sie hätten sie nicht gehört, wird es nicht wahr. Die Ziele sind benannt. Sie müssen das jetzt einfach einmal so anerkennen.
Zweitens. Wir sind auf einem guten Weg. Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit den Beteiligten zu sprechen. Wenn Sie aktuell mit den Rektorinnen und Rektoren reden würden, vielleicht mit einem derjenigen von den zwölf bis 14 Beteiligten, die die ganze Zeit bei den Prozessen dabei waren, werden Sie von denen sehr positive Rückmeldungen bekommen. Ich habe noch in den letzten Tagen mehrfach gehört, dass sie fünf Jahre lang keinerlei Kontakte hatten, dass es nicht möglich war, mit Studierenden, mit Beschäftigten, mit den Hochschullehrern, mit den Hochschulleitungen, mit denjenigen aus den Senaten und aus den Hochschulräten einmal gemeinsam an einem Tisch zu sitzen und miteinander zu diskutieren. Das haben wir jetzt ermöglicht. Ich halte das für absolut richtig. Das ist ein Prozess, den ich fortführen will. Ich will solche Gremien nicht nur für die Novellierung des Hochschulrechtes, sondern ich glaube, dass es sinnvoll ist, mit den Beteiligten aus den Hochschulen auch weiterhin zu sprechen.
Natürlich wird auch das Parlament beteiligt werden. Sie werden im Herbst – das ist auch von mir angekündigt worden – zu einem großen Kongress eingeladen werden. Dort wollen wir noch einmal die Novellierung des Hochschulrechtes diskutieren. Sie werden auch vor der Vorlage des offiziellen Gesetzentwurfes beteiligt werden. Sie müssen nicht darauf warten, dass wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen, den Sie dann beraten können, sondern ich werde Sie auch vor diesem offiziellen Prozess beteiligen. Lassen wir also diese Spiegelfechtereien.
Es geht darum, wie wir die Hochschulen in diesem Wettbewerb wirklich gut aufstellen, wie wir für mehr Qualität in Forschung und in Lehre sorgen. Es geht
darum, wie wir dafür sorgen können, dass die Hochschulen ihre gesellschaftliche Verantwortung auch wahrnehmen können. Das bisherige Gesetz enthält ganz offensichtlich viele Punkte, die wir nachbessern müssen und die wir verändern können. Diesen Weg werden wir ganz ruhig und unaufgeregt miteinander gehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran beteiligten, statt immer nur darüber zu diskutieren, ob es ein Protokoll gab und ob Brötchen gereicht wurden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende der Debatte. Es gibt auch keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat Überweisung des Antrags Drucksache 15/2366 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfohlen. Wer stimmt dem zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist einstimmig überwiesen.
Danke, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Wir reichen heute einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Hochschulräte ein. Wir sehen bezüglich der Abschaffung der Hochschulräte eine Fortsetzung der Debatte, die wir gerade geführt haben.
Die Frage, wozu diese Hochschulräte eingeführt worden sind, ist eine, die man wahrscheinlich mit Bertelsmann diskutieren müsste unter dem Aspekt, was diese Hochschulräte für die Hochschulen bringen sollen, wenn man sie vor allem nicht mehr mit denen besetzt, die in der Hochschule vorhanden sind, wenn man nicht mehr die akademische Selbstverwaltung machen lässt, sondern denen noch andere Menschen zur Seite stellt.
Beim Hochschulfreiheitsgesetz ist durch diese Hochschulräte die akademische Selbstverwaltung in ihrem Kern erschüttert worden. Die Kompetenzen wurden dem Senat entzogen und an den neu konstruierten Hochschulrat übertragen. Alles, was dazu vorher diskutiert worden ist, ist sehr bedenklich gewesen. Das hätte auch zu Bedenken führen kön
nen. Bedenken hat das aber nicht hinterlassen, sondern das Hochschulfreiheitsgesetz ist verabschiedet worden.
24. August 2006 vorgetragen worden sind, noch einmal Revue passieren lassen. Ich meine jetzt nicht die ganzen politischen Bedenken, die es gab. Von Professor Hellermann von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld wurden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.
Dieser Verfassungsrechtler hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass er mehrere Probleme sieht. Zum einen handelt es sich dabei um die Stärkung der Leitungsorgane, die mit einer entsprechenden Schwächung der Funktionen der bisherigen Selbstverwaltungsorgane verbunden ist; denn wenn man Hochschulrat und Hochschulleitung stärkt, nimmt natürlich die Funktion des Selbstverwaltungsorgans ab.
In Bezug darauf hatte er erhebliche Bedenken, die die Entscheidungszuständigkeit des ganz oder überwiegend extern besetzten Hochschulrats in Bezug auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen betreffen, die bis hin zu konkreten Leistungszielen reichen können. Dass die Gruppe der Professorinnen und Professoren über das Organ des Senats maßgebliche Mitbestimmungsrechte hat, hat auch schon einmal das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Insofern gab es gar keinen Grund, daran irgendetwas zu ändern.
Insbesondere die Verstärkung der gesellschaftlichen Außensteuerung in Gestalt des Hochschulrats hat er als unglaublich problematisch angesehen, und zwar deshalb, weil einerseits dem Hochschulrat ganz gewichtige Entscheidungsbefugnisse zu
stehen – damals wurde es so diskutiert; es ist dann auch so gekommen – und andererseits die Regeln über die Besetzung und das Zustandekommen dieses Organs defizitär sind – defizitär mit Blick auf eine wissenschaftsadäquate Organisation; und dazu gehören eben nicht nur Professorinnen und Professoren.
Auch in der nötigen demokratischen Legitimation dieses Organs hat er ein gravierendes Problem gesehen.
Alles das ist in der Zwischenzeit eingetreten. Damals konnte man natürlich noch sagen: Vielleicht passiert das ja gar nicht. Dort werden sich ganz viele Professorinnen und Professoren wiederfinden; die haben alle Ahnung davon. – Interessant sind in diesem Zusammenhang aber die damals festgelegten Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Hochschulrat. So hat der ehemalige Minister Pinkwart einmal formuliert, dass die zu bestellenden Persönlichkeiten
„Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.“
So weit, so gut – oder so weit, so schlecht. Was ist passiert? Der Anteil der Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter unter den Hochschulratsvorsitzenden liegt bei 47 %. 80 % von ihnen sind Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder in irgendwelchen Wirtschaftsunternehmen. Studierende, akademischer Mittelbau und nichtwissenschaftliche Angestellte sind nur zu einem Anteil von 9 bis 14 % als interne Mitglieder vertreten. Das repräsentiert überhaupt nicht das, was den Wissenschaftsbetrieb ausmacht. Es ist also genau das eingetreten, was alle Welt vorher gefürchtet hat, wenn man diese Hochschulräte einsetzt.
Insofern kann man nur zu dem Schluss kommen, dass man die Autonomie von Wissenschaft und Forschung, die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, nur dann wieder sicherstellen kann, wenn man die Hochschulräte abschafft und den Senat an deren Stelle setzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der linke Gesetzentwurf ist – das sei in aller Deutlichkeit gesagt – rückwärtsgerichtet. Ich will das Wort „reaktionär“ vermeiden; das gehört mehr zu Ihrem Sprachschatz.
Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf ins Verfahren. Aber natürlich kann ich jetzt schon voraussagen – es wird auch dabei bleiben –, dass die CDU ihm nicht zustimmen wird. Das ist einfach nicht möglich.
Außerdem sehe ich das linke Ansinnen durch die vorhergehende Debatte über den ausgezeichneten Antrag von CDU und FDP bereits eingehend abgearbeitet. Ich kann noch einmal darauf hinweisen, dass dort deutlich gemacht wurde, dass das Hochschulfreiheitsgesetz in den fünf Jahren seines Bestehens wirklich Erfolge gezeigt hat.
Ich möchte in aller Deutlichkeit meinem CDUKollegen Dr. Michael Brinkmeier danken, der zu Recht auf den konstitutiven Anteil der CDU bei der Urheberschaft des geltenden NRW-Hochschulrechts hingewiesen hat.
Das sollten Sie auch immer beherzigen. – Erwachsen ist dieser Anteil nicht nur in den Jahren unserer Regierungsverantwortung, sondern auch in vielen Jahren zuvor, in denen wir immer wieder versucht haben, die Hochschulfreiheit nach vorne zu bringen, allerdings an den falschen Mehrheiten gescheitert sind.
Das NRW-Hochschulrecht, das Hochschulfreiheitsgesetz, wie es zu Recht heißt, hat bundesweit Vorbildcharakter. Ich bin froh, dass ich selbst daran mitwirken konnte – vorbereitend und umsetzend.
Meine Damen und Herren, ich darf auf den beim letzten Tagesordnungspunkt behandelten Antrag zurückkommen und noch einmal deutlich feststellen: Die CDU-Fraktion bekennt sich weiterhin zur Hochschulfreiheit und zur geschaffenen Autonomie für die Hochschulen. Wir weisen jeden Versuch zurück, über eine politische Einflussnahme in Form von sogenannten Leitplanken – egal wer die Urheberschaft für diesen Begriff hat –
die Freiheit von Wissenschaft und Forschung wieder einzugrenzen oder abzuschaffen. So ist es in unserem gerade behandelten Antrag auch niedergelegt.
Der linke Gesetzentwurf ist nicht nur eine Leitplanke, sondern sogar eine Art Vollsperrung für Hochschulfreiheit in unserem Land.
Getreu Ihrer politischen Genetik setzen Sie weiterhin auf staatliche Bevormundung und Linientreue. Dieses werden wir nicht unterstützen.
(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU] – Gunhild Böth [LINKE]: Wenn ich den Senat dafür einsetze?)
Meine Damen und Herren, wir von der CDUFraktion wollen, dass die wissenschaftliche Evaluation des Hochschulfreiheitsgesetzes, wie im Gesetz vorgesehen, im Jahr 2012 durchgeführt wird. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Überarbeitung des Hochschulfreiheitsgesetzes erst auf der Grundlage der Erkenntnisse der Evaluation beginnt. Damit sind sicherlich auch die Hochschulräte im Gespräch. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.