Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

(Beifall von der CDU und von Marcel Hafke [FDP])

Vielen Dank, Herr Kuhmichel. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Schultheis.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kuhmichel, in Richtung Ihrer Fraktion und auch der FDP-Fraktion sei nochmals festgehalten: Sie haben weder ein Abonnement für noch ein Patent auf Hochschulfreiheit und Hochschulautonomie. Die hat es auch vor 2005 hier in Nordrhein-Westfalen und in allen Bundesländern gegeben.

Die Autonomie der Hochschulen ist landesverfassungsrechtlich garantiert und in Nordrhein

Westfalen auch immer gelebt worden.

Frau Ministerin hat eben noch einmal darauf hingewiesen, dass im Hochschulrecht hier gerade die von der Sozialdemokratie ausgehende Debatte zur Umsetzung verbesserter autonomer Strukturen Eingang gefunden hat. Da brauchen Sie also bei uns und mit uns nicht in einen Wettbewerb zu treten, wenn es um Hochschulfreiheit geht.

Hier stellt sich doch die zentrale Frage: Hochschulfreiheit für wen? Ich habe eben schon einmal unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt deutlich gemacht, dass es bei der Entwicklung des letzten Hochschulgesetzes eine Konzentration der Freiheit, die Sie hier propagieren, auf ganz kleine Personengruppen gegeben hat.

(Gunhild Böth [LINKE]: Ja!)

Das ist von allen bemängelt worden, gerade auch – und das ist der Kern des Gesetzentwurfs Der Linken –, was die Funktion des neuen Hochschulorgans „Hochschulrat“ angeht. Dieses neue Organ ist von vornherein sehr umstritten gewesen, auch bei den Anhörungen, selbst bei denjenigen, die ansonsten Ihren Gesetzentwurf unterstützt haben. Herr Prof. Hellermann hat ja eine durchgängige Kritik formuliert, die Frau Kollegin Böth ausgeführt hat. Aber auch Frau Prof. Wintermantel als Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz hat sehr deutliche Kritik an der Verfassung dieses Hochschulorgans „Hochschulrat“ geübt, insbesondere was die Aufsichtsfunktion gegenüber dem Präsidium oder dem Rektorat angeht. Da geht es nicht um irgendwelche Peanuts, sondern um die Grundsätze der autonomen Hochschulorganisation.

Im Verlaufe der Wahlperiode, die wir hier zur Grundlage der Bewertung machen müssen, hatten wir ständig irgendwelche Punkte zu beraten, die eben mit dem Nichtfunktionieren des Hochschulrates zu tun hatten. Es ging beispielsweise darum: Wer haftet überhaupt? Haften die Hochschulratsmitglieder für ihre Entscheidungen, wie das ja Aufsichtsratsmitglieder in Unternehmen selbstverständlich tun und tun müssen? Dann gab es die Frage: Wie werde ich jemanden los – ich will die Person jetzt nicht nennen –, der sich nicht an den Interessen der Hochschule orientiert? Diese Fragestellung haben wir hier auch sehr intensiv diskutiert. Ich könnte die Liste der Mängel erweitern. Das Ergebnis würde sein: In der Debatte, in der Analyse, in der Bewer

tung dieser Struktur spielt der Hochschulrat eine ganz zentrale Rolle.

Nun verstehe ich natürlich, dass Die Linke jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht hat. In der letzten Wahlperiode haben die Grünen, wenn ich mich recht entsinne, auch einmal einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem es um die Hochschulräte ging. Aber das ist natürlich nur ein Teilaspekt. Von daher werden Sie verstehen, dass wir der Meinung sind, dass wir die Fragen, welche Kompetenzen und welche Funktion ein Hochschulrat hat und ob es überhaupt einen Hochschulrat geben soll, schlussendlich nur im Gesamtkontext bewerten wollen. Aber klar ist für uns – für die SPD-Fraktion darf ich das sagen –, dass das Organ in seinen Kompetenzen, die jetzt zugewiesen sind, und auch in der Zusammensetzung so kein Zukunftsmodell ist.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hafke?

Sehr gerne.

Das ist nett. – Bitte schön, Herr Hafke.

Vielen Dank, Herr Schultheis. Ich habe in Vorbereitung auf diese Sitzung die verschiedenen Wahlprogramme studiert. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie sich grundsätzlich mit einer Diskussion über eine andere Ausgestaltung der Hochschulräte einverstanden erklären könnten. Mich würde nun interessieren, wie Sie persönlich – oder die SPD-Fraktion – zu Ihrem Wahlprogramm stehen. In Ihrem Wahlprogramm steht: Deshalb werden wir die Hochschulräte wieder abschaffen. – Bei den Grünen steht das Gleiche: Die Hochschulräte wollen wir abschaffen. – Hat das, was Sie im Wahlprogramm geschrieben haben, Bestand oder nicht?

Das hat insofern Bestand, als wir uns mit dem, was wir formulieren, nie im Endzustand der Geschichte befinden. Denn es geht ja auch darum, das, was in diesem offenen Dialogprozess von allen beteiligten Gruppen an Meinungen und Positionen formuliert wird, zu bewerten. Was es nach meiner Überzeugung nicht mehr geben kann, ist ein Hochschulrat mit diesen Kompetenzen und mit dieser Zusammensetzung, wie wir sie im Moment vorfinden.

Was ich mir sehr wünsche – und das gehört seit Jahrzehnten zur sozialdemokratischen Vorstellung von Hochschul- und Wissenschaftspolitik –, ist, dass es eine Einbindung in das gesellschaftliche Umfeld unserer Hochschulen geben muss. Wir wollen keinen Elfenbeinturm, wir wollen sehr wohl Hochschu

len, die im gesellschaftlichen Dialog stehen. Nur sind wir der Meinung, die Frau Böth auch schon vorgetragen hat, dass die Zusammensetzung unserer jetzigen Hochschulräte nicht das Abbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit darstellt. Das ist einfach ungleichgewichtig, und deshalb geht es um eine andere Zusammensetzung.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Sie haben mich ja auch persönlich gefragt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir statt der Hochschulräte Strategieräte haben, die die Hochschulen beraten, wohin ihre wissenschaftliche Ausrichtung, aber durchaus auch ihre wirtschaftliche Ausrichtung – und die Hochschulen sind zum Teil ja auch wirtschaftlich aktiv – gehen soll. So etwas kann ich mir sehr, sehr gut vorstellen. Das sollten wir hier gemeinschaftlich im Diskurs ausarbeiten.

Noch einmal: Die Überweisung des Gesetzentwurfs wird natürlich von uns unterstützt. Er wird aber sicherlich nicht als singuläres Element beschlossen werden. Wir wollen, dass der Gesamtkontext der Hochschulgesetzgebung diesen Punkt mit aufnimmt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die grüne Fraktion hat nun Frau Dr. Seidl das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir die Diskussion, die wir gerade beim vorausgegangenen Tagesordnungspunkt geführt haben, jetzt eigentlich noch einmal führen müssen und wir uns das Glaubensbekenntnis der CDU zum HFG an dieser Stelle gleich zweimal anhören müssen. Denn die Frage des Stellenwertes und der Kompetenzen des Hochschulrates an unseren Hochschulen ist ja systemisch eingebunden in die Konstruktion des Hochschulfreiheitsgesetzes, über das wir eben geredet haben.

Ich möchte aber noch einmal aus der eben geführten Debatte zusammenfassen und ganz konzentriert zur Sache reden.

Wir haben festgestellt, dass die Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet sind. Sie sind Dienstvorgesetzte des Rektors. Ihnen obliegt die Wahl der Hochschulleitungen. Selbst die vorgesehene Bestätigung durch den Senat kann durch eine qualifizierte Mehrheit des Hochschulrates ersetzt werden.

Von den Gremien an den Hochschulen wird darüber hinaus kritisiert, dass der externe Hochschulrat in Nordrhein-Westfalen zu stark ins operative Geschäft eingreift. Er stimmt dem Hochschulentwicklungsplan und dem Wirtschaftsplan zu, und er nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Forschung, der Kunst, der

Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule betreffen.

Das heißt, bei der jetzigen Konstruktion des Hochschulrates greifen deren Mitglieder sehr weitreichend in Angelegenheiten von Forschung und Lehre ein, was des Öfteren ja auch von relevanter juristischer Seite als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde. – Frau Böth hat eben auf die Bedenken von Herrn Prof. Hellermann aus der Anhörung schon hingewiesen.

Ich möchte allerdings keinen Hehl daraus machen – wir Grüne haben das von Anfang an im parlamentarischen Prozess gesagt –, dass wir uns nicht grundsätzlich gegen die Hochschulräte an unseren Hochschulen aussprechen.

Die gesellschaftliche Vernetzung der Hochschulen über profilierte Personen aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Verbänden halte ich für überaus wichtig. Doch sollte aus unserer Sicht die Rolle des Hochschulrates so verändert werden, dass er wie in anderen Bundesländern auch im Wesentlichen beratende Funktion hat und das Entscheidungsrecht über alle Angelegenheiten von Wissenschaft und Forschung bei der Hochschule, insbesondere bei der Hochschulleitung und dem Senat, verbleibt.

Darüber hinaus sollte die Befugnis zur Ernennung der Hochschulräte aus unserer Sicht auf den Landtag übertragen und eine Möglichkeit zum Widerruf dieser Ernennung eingeführt werden. Nicht zuletzt der Fall Höhler in Paderborn hat ja gezeigt, wie notwendig es ist, dass Hochschulratsmitglieder auch abberufen werden können.

(Beifall von den GRÜNEN)

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Die FDP-Fraktion wird von Herrn Kollegen Hafke vertreten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Hochschulräte von den Linken kommt, hat mich nicht so wirklich überrascht.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist schön!)

Überrascht wäre ich allerdings auch nicht, wenn das Ganze vom Ministerium gekommen wäre. Mich hat allerdings schon die Ausführung von Frau Dr. Seidl überrascht. Denn – ich habe es eben schon einmal zitiert – in Ihrem Wahlprogramm schreiben Sie doch etwas komplett anderes. Da steht mit einem Satz, dass Sie die Hochschulräte abschaffen wollen. Das ist etwas anderes, als Sie gerade gesagt haben. Das finde ich interessant und nehme es zur Kenntnis.

Der hier kritisierte Hochschulrat wurde im Jahre 2007 von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführt. Ziel war es, eine engere Verbindung zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Wirtschaft zu erreichen. Deshalb soll der Hochschulrat aus Mitgliedern bestehen, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren.

Die Einbindung von Externen, die also nicht der jeweiligen Hochschule angehören, soll die Reflexion erleichtern, eine verbesserte Außenwirkung, eine verbesserte Kontrolle der Umsetzung von Entscheidungen und eine Verbesserung der Vernetzung mit anderen gesellschaftlichen Institutionen ermöglichen.

Dass die Linke nun, wenn sie das Wort „freie Wirtschaft“ hört, zusammenzuckt, daran haben wir uns ja gewöhnt.

(Lachen von der LINKEN)

Dass Sie am liebsten alles unter staatliche Kontrolle stellen würden,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wir zucken noch mehr bei „Freie Demokraten“!)

ist auch nichts Neues, Herr Sagel, und wird mit dem Gesetzentwurf aber auch wieder überdeutlich: Wer die Wirtschaft verstaatlichen und Energieunternehmen „in gesellschaftliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle überführen will“,

(Zuruf von der LINKEN: Richtig!)

der darf natürlich keinen ökonomischen Sachverstand an den Universitäten zulassen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Dr. Seidl?

Ich möchte gerne mit meinen Ausführungen fortfahren.

Sie würden gerne ausführen. Bitte schön.