mer und Interessensverbände vertreten seien, liegen Sie mal wieder voll daneben. In Ihrem Wahlprogramm sprechen Sie davon, dass Profitinteressen die Ausrichtung der einzelnen Institute prägen. Unter dem Stichwort „Drittmittelwerbung“ hätten sich selbst Rüstungskonzerne einen direkten Zugang zu den einzelnen Instituten verschafft.
Mit solch kruden Theorien diffamieren Sie alle Hochschulratsmitglieder und Hochschulleitungen, die sich sehr verantwortungsbewusst und hoch engagiert für das Wohl der Hochschulen und der Studierenden einsetzen. Ich finde, das ist unmöglich!
Frau Böth, haben Sie eigentlich einmal in Wuppertal Herrn Beutelmann, den Vorstandsvorsitzenden der Barmenia und auch Hochschulratsmitglied, als bösen Unternehmer bezeichnet? Das würde mich interessieren.
Die Entscheidung des OVG in Münster in Bezug auf die Wahl des Hochschulrats der Universität Münster als Begründung für die Abschaffung der Räte heranzuziehen, finde ich auch leicht unsinnig. Denn das OVG hat lediglich klargestellt, dass die Ernennung oder die Bestätigung eines Hochschulrates keine Personalangelegenheit ist. Es hat diesen Vorgang als zwischengeschalteten Wahlvorgang eingestuft, der eigentlich in einer öffentlichen Sitzung hätte abgehandelt werden müssen.
Der eigentliche Kern des Gesetzentwurfs ist Misstrauen: Misstrauen gegenüber dem Rat und Misstrauen gegenüber dem Präsidium.
eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sah aber nicht die komplette Abschaffung der Räte vor. Sie wissen bestimmt, dass die Hochschulen diesen Entwurf auch abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass es mit Ihrem Gesetzentwurf genauso sein wird.
Die FDP spricht sich für die Beibehaltung der Hochschulräte aus. Wir stehen für einen Rat, der verantwortungsvoll agiert, einen Rat, der souverän …
Das sagen die Richtigen. – … und nur dem Wohl der Hochschule verpflichtet handelt. Nur für einen solchen Rat werden die Hochschulen die verantwortungsbewussten Persönlichkeiten von Gewicht gewinnen, die sie brauchen. Deshalb haben wir ihn bewusst unabhängig von wechselnden Partikularinteressen etabliert.
Das Ganze ist auch nicht neu. Dies zeigt ein Vergleich mit dem Senat oder dem Fachbereichsrat oder auch dem Wissenschaftsrat. Wenn Sie Ihre
Argumentation auf dieses über Jahrzehnte hinweg bewährte Beratungsgremium der deutschen Wissenschaftslandschaft beziehen, das auch die Anerkennung der privaten Hochschule verantwortet, müssten Sie jetzt auch fordern, dass wir diese Mitglieder an die politische Leine nehmen. Wer würde dann noch als Mitglied infrage kommen? Wo bliebe, Frau Böth, da die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit?
Die staatliche Regulierungswut der Linken kennt keine Grenzen, und natürlich auch nicht an den Hochschulen.
Frau Böth, Sie sollten erkennen: Der Kommunismus ist gescheitert, weil es falsch ist, wenn Staat und Politik
alles kontrollieren und festlegen wollen. Die Menschen sind frei, die Hochschulen sind frei und die Wissenschaft ist ebenso frei.
Deswegen bin ich froh, dass Sie hier in dem Haus keine Mehrheit für Ihren Gesetzentwurf bekommen werden.
Meine Damen und Herren, natürlich muss jedes System lernfähig sein. Deswegen werden wir uns selbstverständlich einer sachorientierten Debatte in Bezug auf die Hochschulräte nicht entziehen. Verstaatlichungsphantasien, so wie Sie die haben, werden wir aber nicht mittragen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Als nächste Rednerin hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns ja bereits unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt intensiv mit der Novellierung des Hochschulgesetzes befasst. Das ist ein langfristig angelegter Dialogprozess. Das habe ich dort bereits ausführlich geschildert und will das jetzt nicht wiederholen.
Ich habe eben auch schon deutlich gemacht: Das ist ein offenes Verfahren. Wir werden dort alle Anregungen miteinbeziehen: diejenigen, die jetzt vielfach von der FDP gekommen sind, diejenigen von der CDU und natürlich auch diejenigen von der Linken.
Ich will aber auch ganz offen sagen, dass es all in den Diskussionen, die wir geführt haben, bisher keine Grundstimmung gibt, die für eine komplette Abschaffung der Hochschulräte spricht. Es geht vielmehr immer um eine neue Aufgabenverteilung zwischen den Organen der Hochschulen. Das ist eine Diskussion, die wir im Weiteren miteinander führen müssen, in der wir Argumente austauschen müssen, welche Zuständigkeiten sinnvollerweise wo liegen und welche Aufgaben Hochschulräte haben könnten. In Ihrem Antrag sind auch nicht für alle Aufgaben neue Zuständigkeiten vorgesehen. Darüber müssen wir einfach mal miteinander diskutieren.
Zu der Frage der Autonomie – Herr Hafke, Sie haben es praktisch provoziert, deswegen will ich es hier doch noch einmal sagen –: Vielleicht sollten Sie mal Kontakt mit Ihrem Kollegen Heubisch in Bayern aufnehmen; das ist ja ein Wissenschaftsminister der FDP, der dort agiert. Ich war sehr überrascht, zu hören, dass das Ministerium in Bayern sogar die Berufungen noch selber durchführt. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen schon viele Schritte weiter. Vielleicht sollten Sie erst mal den innerparteilichen Austausch suchen; da scheint es ja offensichtlich Unterschiede innerhalb der FDP zu geben.
Ich habe zu dem Verfahren aber eine Bitte: Ich finde es wichtig, dass wir jetzt nicht einen einzelnen Punkt herauslösen, dass wir den Hochschulrat jetzt nicht sozusagen zu einem einzelnen Symbol machen.
Es muss vielmehr darum gehen, sich das Hochschulrecht insgesamt anzusehen, das gesamte Hochschulrecht zu novellieren. Das geht weit über die Frage des Hochschulrates hinaus. Gerade weil die Unterschiede extrem groß sind, möchte ich nicht, dass wir einen einzelnen Punkt isoliert herausstellen, sondern dass wir wirklich eine gute, konsistente Lösung insgesamt für die Hochschulen finden. Das ist mit dem vorliegenden Antrag nicht gewährleistet.
Deswegen werte ich diesen Antrag als Beitrag zur Debatte, sehe aber, dass wir noch an weitaus mehr Punkten die Diskussion suchen müssen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 15/2356 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Darf ich hierzu die Zustimmung aller Fraktionen feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass diese Überweisung einstimmig beschlossen wurde.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Hafke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Hafke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen: Kinder haben Spaß am Lernen. Sie wollen – sprichwörtlich – die Welt entdecken. Und sie nehmen die Gelegenheiten, die ihnen hierfür geboten werden, dankbar an. Dabei sind gerade diejenigen Angebote besonders interessant, die bei der natürlichen Neugier und Lernfreude der Kinder ansetzen und ihnen Erfolgserlebnisse ermöglichen.
Viele Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben in diesem Bereich bemerkenswerte Angebote geschaffen. Das erste Anliegen unseres Antrags ist es, dieses Engagement zu würdigen. Wir wollen die Hochschulen darin bestärken, sich den jungen Menschen zuzuwenden und sie für die Wissenschaft zu begeistern.
Die Modelle der Hochschulen sind sehr unterschiedlich. Das ist übrigens auch gut so, weil es so ein breites Angebot gibt. Wir haben in unserem Antrag die verschiedenen Modelle skizziert. Ich möchte das hier nicht wiederholen, sondern nur auf zwei Beispiele eingehen.
Das erste Beispiel sind die zdi-Schülerzentren. Von deren guter Arbeit konnte sich hier in Düsseldorf gerade auch der Bundespräsident überzeugen. Das Besondere an dem zdi-Konzept ist der Netzwerkcharakter. In der Initiative „Zukunft durch Innovation“ arbeiten Akteure aus verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontexten zusammen. Ich glaube, dass gerade das ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die wir alle Ressourcen mobilisieren müssen.