Protokoll der Sitzung vom 15.07.2010

der Linken auf den Leim gehen, das hätte ich am ersten Plenartag mit Beratungsthemen nicht erwartet. Das schockiert mich in aller Deutlichkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Wer ein wenig recherchiert muss dann bei Selders darauf kommen, dass sie unter dem Begriff „Rote Hilfe Rostock“ alle möglichen Publikationen auf den Weg bringt. Das benutzen die rot-grüne Minderheitsregierung und der Antragsteller als Beleg für die erhobenen Forderungen.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Schwarze Hilfe gibt es da leider nicht!)

Mit beiden Anträgen – sowohl mit dem Hauptantrag der Fraktion Die Linke als auch mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen eindrucksvollen, vor allem aber einen ideologisch besetzten Beleg dafür, wie Sie mit diesem schwierigen und sensiblen Themenfeld in dieser Wahlperiode umzugehen gedenken. Man kann darüber nur schockiert sein und muss es ablehnen.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass die CDUFraktion beide Anträge mit aller Entschiedenheit ablehnt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Kollege Kruse. – Als nächster Redner hat Herr Stotko für die SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Residenzpflicht und ihre teils sehr konsequente und zugleich unterschiedliche Handhabung in unseren Kreisen uns Städten ist zu Recht ein wichtiges Thema, dessen wir uns heute am ersten mit Inhalten gefüllten Plenartag annehmen.

Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei in Nordrhein-Westfalen um knapp 37.000 Menschen handelt, bundesweit sogar um 126.000. In diesem Zusammenhang danke ich Frau Conrads auch für die engagierte Rede, die sie gerade gehalten hat; denn sie bringt es gut auf den Punkt.

Wir reden über die Frage, dass jemand, der seinen Residenzbezirk verlassen will, von den ihm zur Verfügung stehenden 40 € 10 € bezahlen muss. Das ist ein Viertel seines monatlichen Geldes, das er zahlen muss, um etwa einen Freund, einen Bekannten oder jemand anderen zu besuchen.

Man kann es doch nicht ernsthaft „schockierend“ nennen, Herr Kollege Kruse, wenn wir darüber nachdenken, dass die Genehmigung zur Ausreise, die man sich erkaufen muss, doch eher an dunkle Kapitel in Deutschland erinnert, und nicht an das, was hier gelten muss.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Deshalb ist die Residenzpflicht so, wie sie hier normiert ist, mit unserer Vorstellung über Freiheit und Menschenwürde nicht vereinbar.

Der Antrag verfolgt daher das richtige Ziel.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, sie hätten noch warten sollen, es geht ja noch weiter.

Deshalb schreibt er auch Forderungen ab, welche die SPD mit Anträgen in unterschiedlichen Ländern verfolgt und die wir übrigens bundesweit am 23. Juni dieses Jahres auch beschlossen haben. Wir danken Ihnen, dass Sie das abgeschrieben haben – es soll nicht schaden.

Egal wer von wem abschreibt, es bleibt falsch, für Asylsuchende und geduldete Ausländerinnen und Ausländer festzulegen, sich nur in einem bestimmten Bezirk zu bewegen.

Es ist ebenso falsch, bei Menschen den Besuch ihrer Freunde davon abhängig zu machen, sich gegen Geld eine Genehmigung erteilen zu lassen. Ferner ist es falsch, denjenigen, die zur Wahrnehmung eines Geburtstages, zur Hilfestellung eines in Not befindlichen Bekannten die langwierige Stellung eines Antrages zu empfehlen und, wenn dies für den Notbesuch zu lange dauert, sich mit der Androhung einer Freiheitsstrafe strafrechtlich verantwortlich zu machen. Es ist – das ist eben auch das, was wir in Nordrhein-Westfalen ändern, Kollege Kruse – nicht ausreichend, dass die alte und abgewählte Landesregierung bisher auf Grundlage des § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz den Aufenthalt für Asylsuchende im gesamten Regierungsbezirk erlaubt.

Herr Kollege Stotko, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kruse?

Er will bestimmt seine Aussage von gerade korrigieren. Gerne.

Herr Stotko, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie verdeutlichen würden, mit welcher historischen Phase der Geschichte Deutschlands Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergleichen.

Kollege Kruse, ich sprach davon, dass es ein dunkles Kapitel in der deutschen Geschichte ist, dass man zur Ausreise Geld bezahlen musste.

(Beifall von SPD und LINKEN – Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Kollege Kruse, ich habe das nicht mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verglichen. Im Übrigen hätten Sie auch den Europäischen Gerichtshof heranziehen können. Auch der sagt, dass das verfassungsmäßig richtig ist. Beide Vergleiche habe ich aber nicht gezogen. Es tut mir leid. Auch am späten Abend hätten Sie mir etwas genauer zuhören sollen. Dann wäre das nicht passiert.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass die Regelung wie sie derzeit in Nordrhein-Westfalen gilt, nämlich sich nur innerhalb eines Regierungsbezirks bewegen zu dürfen, nicht ausreichend ist. Das kann ich Ihnen an zwei Beispielen klar machen.

Wer in Bochum-Langendreer bei meinem Kollegen Yüksel wohnt, der hat einen kurzen Weg nach Essen, darf aber nur „weltweit“ bis nach Arnsberg pilgern. Es kommt noch besser: Wenn Sie auf der Katernberger Straße in Gelsenkirchen wohnen – so hat es uns die dortige AWO berichtet –, dann müssen Sie in die Innenstadt von Gelsenkirchen fahren, um einzukaufen, obwohl Essen-Katernberg mit seinen Einkaufsmöglichkeiten direkt nebenan ist.

Daran sehen Sie die Wahnsinnigkeit, die in der Frage liegt, das auf Regierungsbezirke zu beschränken. Deshalb sagen wir deutlich: Das wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen ändern.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Als ebenfalls richtig wird sich die Annahme erweisen, dass sich nach einer Abschaffung der Residenzpflicht die Kriminalitätsstatistik im Bereich der Ausländerstraftaten deutlich verändern wird, nämlich nach unten. Vielleicht ist es das, was Sie nicht wünschen, Herr Kruse, um an anderen althergebrachten Forderungen festhalten zu können.

(Beifall von SPD und LINKEN)

Die Regelung soll aber eben nicht nur Asylsuchende erfassen, sondern auch die unter der Kettenduldungspraxis Leidenden. Da hat unsere neue Koalition, die neue Regierung hier in diesem Land deutlich gemacht: Wir werden uns auch in dieser Legislaturperiode eindrücklich nicht nur für einen Stopp der menschenverachtenden Duldungspraxis, sondern auch für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung einsetzen. Kollegin Düker hat gerade in ihrem Wortbeitrag schon darauf hingewiesen. Das werden wir hier weiter fortsetzen. Dafür danken wir ausdrücklich.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Es wäre also ein Leichtes gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, Ihrem Antrag zuzustimmen, wenn Sie nicht – Kollege Kruse, da sind wir einer Meinung – die Formulierung über die im Einsatz befindlichen Polizistinnen und Polizisten aufgenommen hätten.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Dafür haben wir unseren Änderungsantrag hier gestellt. Wir sagen Ihnen ganz deutlich: Wenn dieser Änderungsantrag hier seine Mehrheit im Parlament findet, werden wir dem dann geänderten Antrag zustimmen können. Ansonsten werden wir das nicht tun. Das sage ich hier ausdrücklich.

Denn eines steht fest: Die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen wenden das Recht an, das wir als Politiker ihnen gemeinsam mit dem Bund gegeben haben. Dafür wollen wir sie hier nicht noch bestrafen, sondern belohnen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Deshalb: Wenn Sie das hier ändern, stimmen wir dem gerne zu. Deshalb danken wir Ihnen im Grundsatz, liebe Fraktion der Linken, ausdrücklich für Ihren heutigen Antrag.

(Zurufe von CDU und FDP: Oh!)

Denn – ich ahnte es schon, Kollege Lehne – wenn ein Antrag richtig ist, erhält er in diesem Parlament nämlich unsere Zustimmung, egal, von wem er geschrieben worden ist.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Denn diese Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, ist die Koalition der Einladung. – Danke schön.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. Darf ich Sie für zukünftige Redebeiträge, die die Stadt Bochum beinhalten, darauf aufmerksam machen, dass sich Bochum-Langendreer nicht im Wahlkreis von Herrn Kollegen Yüksel, sondern in meinem eigenen Wahlkreis befindet? – Für den nächsten Redebeitrag erhält Frau Düker für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Kruse, ich würde Ihnen gern einmal einen Satz vorlesen und gucken, ob der Ihnen bekannt vorkommt:

Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist.

Ich weiß nicht, ob Ihnen diese Formulierung bekannt vorkommt. Aber sie sollte Ihnen bekannt vorkommen, denn sie steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP auf der Bundesebene.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und LINKEN)