Protokoll der Sitzung vom 15.07.2010

Werden die Belange der hier in Rede stehenden Personengruppen im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfung ausreichend berücksichtigt, so stößt nicht nur die Forderung nach einem Abschiebungsstopp, sondern stoßen auch die von Ihnen geforderten länderspezifischen Bleiberechtsregelungen auf Bedenken.

Lassen Sie es mich in meinen Worten zusammenfassen: Ich glaube, dass es an der Zeit ist – das hat sich diese Koalition auch vorgenommen –, bei der Behandlung von Flüchtlingen, in Bezug auf die die Bundesregierung feststellt, dass in den Zielstaaten eine Situation herrscht, die eine Rückführung zulässt, den landesrechtlichen Gestaltungsrahmen unter den Aspekten des Schutzes der Familie, der Möglichkeit der Beendigung von Schul- und Berufsausbildungen und der besonderen Schutzbedürftigkeit von alleinreisenden Frauen auszuschöpfen und die Ausländerbehörden durch die neue Landesregierung zu einer ausführlichen Prüfung anzuweisen. Ich halte dies gegenüber den Betroffenen für sehr viel besser und sehr viel wirksamer als einen kurzfristigen, sechsmonatigen Abschiebestopp, der letztlich an der Situation der Menschen nichts verbessert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstim

mung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/31. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Linken. Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zweitens zum Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/45. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Linken der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

8 Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge – Aufhebung der Residenzpflicht in NRW

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/32 – zweiter Neudruck

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/46

Für die Fraktion der Linken hat sich Frau Abgeordnete Conrads gemeldet. Ich gebe Ihnen das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für gestattete und geduldete Menschen in Nordrhein-Westfalen gilt die Residenzpflicht. Was heißt das? Panikattacken beim Betreten eines Bahnhofs. Die Kehle zugeschnürt, wenn Uniformierte sie am Gleis ansprechen, obwohl sie gar nichts getan haben. Schweißausbrüche und Todesangst, weil sie im Tarifdschungel des ÖPNV aus Versehen das falsche Ticket gezogen haben und der Schaffner in der Tür steht.

Wahrscheinlich kann sich das hier kaum jemand vorstellen. Auch ich kenne diese Schilderungen nur von den Betroffenen, von Organisationen wie dem Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen, der Medizinischen Flüchtlingshilfe und anderen. Aber für 37.000 Menschen hier in Nordrhein-Westfalen gerät ein Arztbesuch oder ein Verwandtenbesuch am anderen Ende des Bundeslandes regelmäßig zum Spießrutenlauf der Angst. So viele Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete unterliegen in

Nordrhein-Westfalen der sogenannten Residenzpflicht.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Das bedeutet im Klartext, dass sie nur mit einem sogenannten Erlaubnisverlassensschein den Regierungsbezirk verlassen dürfen, in dem sie gemeldet sind. Dieser Schein muss bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden – die hat meistens nur ein- bis zweimal die Woche für einige Stunden geöffnet –, und der Schein kostet in vielen Behörden bis zu 10 €. Meine Damen und Herren, das ist eine Riesensumme für jemanden, der vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffen ist. Es gibt einzelne Berichte darüber, dass Behörden Scheine willkürlich ausgeben und für bestimmte Anlässe die Scheinausgabe verweigert wird. Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet die Möglichkeit, den Aufenthaltsbereich noch weiter einzuschränken – als Disziplinierungsmaßnahme sozusagen.

Wer außerhalb seines Residenzbezirkes ohne einen solchen Schein angetroffen wird, der muss mit Geld- oder auch Haftstrafen rechnen.

(Unruhe bei FDP und CDU – Wolfgang Zim- mermann [LINKE]: Ein bisschen mehr Ruhe da hinten!)

Das bedeutet für die Betroffenen oftmals, dass humanitäre Härtefall- und Bleiberechtsregelungen für sie nicht mehr zugänglich sind, und das, obwohl sie sonst alle Kriterien erfüllen und somit eine Chance auf ein Bleiberecht hätten.

Mit anderen Worten: Wer vom Menschenrecht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, der wird bestraft. Vor allem in ländlichen Regionen werden Asylsuchende damit in die Isolation getrieben. Die Residenzpflicht schränkt soziale Rechte, die Religionsausübung, kulturelle Rechte, aber auch politische Rechte ein. Das Recht auf Freizügigkeit ist ein hohes Gut, welches unabdingbar ist, um das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu verwirklichen.

(Beifall von LINKEN und GRÜNEN)

Dazu kommt, dass die Kontrollen an Bahnhöfen die Betroffenen weiter stigmatisieren. Nicht nur, dass viele traumatisierte Flüchtlinge schlimmste Erfahrungen mit Polizei und Militär in ihren Herkunftsländern gemacht haben – für Unbeteiligte, Außenstehende werden durch diese Kontrollmaßnahmen oder auch Festnahmen, die eigentlich immer nur ausländisch aussehende Menschen betreffen, fremdenfeindliche Vorbehalte gegeben angeblich kriminelle Ausländer bestätigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Residenzpflicht gehört zum Katalog von Grausamkeiten aus den 80er-Jahren, der Asylsuchende von einer Flucht nach Deutschland abschrecken sollte. Sie ist in dieser Form einmalig in der Europäischen Union. Nur Slowenien und Österreich haben ähnliche Instrumente. Aber kein Land sieht eine Einschrän

kung der Bewegungsfreiheit für die gesamte Dauer des Asylverfahrens und darüber hinaus vor.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen uns in unserem Antrag hinter die Forderungen des UNHCR und fordern die Landesregierung auf, die Bewegungsfreiheit im ganzen Bundesland zu ermöglichen und sich im Bundesrat endlich für eine Abschaffung der inhumanen und überflüssigen Residenzpflicht einzusetzen. Damit muss Schluss sein, und zwar bundesweit.

(Beifall von LINKEN und GRÜNEN)

Es gab ja, meine sehr geehrten Damen und Herren von allen Fraktionen, in zahlreichen Bundesländern bereits Initiativen zur Abschaffung der Residenzpflicht: von uns, von den Grünen, von der SPD und in Thüringen auch von der FDP. Selbst im schwarzgelben Koalitionsvertrag auf Bundesebene werden Erleichterungen im Bereich der Residenzpflicht in Aussicht gestellt. Passiert ist bisher nichts. In Brandenburg hat die rot-rote Koalition ganz aktuell die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber für das ganze Bundesland ermöglicht. Diese Initiative kann auch nur der erste Schritt sein.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Die haben ja schon einmal für 16 Millionen Menschen die Residenzpflicht gehabt! – Gegenruf von der LINKEN)

Ich appelliere deshalb hier ausdrücklich an alle Fraktionen, insbesondere an SPD, Grüne und FDP: Stimmen Sie diesem Antrag heute zu und nehmen Sie eine große Last von den Betroffenen! – Vielen Dank.

(Beifall von LINKEN und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Als Nächster hat Herr Kollege Kruse für die CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mit diesem Antrag verdeutlicht die Fraktion Die Linke – ich habe noch Mühe mit der Ansprache, das bestreite ich nicht –,

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Macht nichts! Das lernen Sie noch!)

dass Sie nicht bereit sind, die Rechtslage zu akzeptieren;

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Was meinen Sie, warum wir hier sitzen? Weil man Recht ver- ändern kann!)

denn in der Bundesrepublik gilt für asylsuchende und für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde, die sogenannte Residenzpflicht gemäß § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Das bedeutet, dass für

Asylsuchende der Aufenthalt auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt ist und für Geduldete auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes.

Der Antrag der Linken unterschlägt ebenfalls – bewusst oder unbewusst, das sei dahingestellt –, dass das Bundesverfassungsgericht die räumliche Beschränkung des Aufenthalts und ihre Strafbewehrung in vollem Umfang für verfassungsgemäß erklärt hat, siehe Beschluss vom 10. April 1997: Ein Verstoß gegen Art. 2 des Grundgesetzes liegt nicht vor.

Ich möchte in der gebotenen Sachlichkeit darauf hinweisen, dass die räumliche Beschränkung des Aufenthalts einem guten Zweck dient, nämlich eine gleichmäßige Verteilung der mit der Aufnahme von Asylbewerbern verbundenen Aufgaben und Belastungen für alle Länder und Kommunen zu erreichen. Darüber hinaus erlaubt natürlich die jederzeitige Erreichbarkeit der Asylbewerber eine beschleunigte Durchführung der Asylverfahren, was aus meiner Sicht nur im Sinne der Asylantragsteller sein kann. Dies lehnen Sie ebenfalls ab.

Besonders schockiert bin ich allerdings darüber, mit welch unglaublichen Bewertungen und Behauptungen Sie in Ihrem Antrag die Arbeit unserer Bundespolizei einordnen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wir sind auch scho- ckiert über ihre Rede!)

Sie stellen nicht nur falsche, sondern auch freche und dreiste Behauptungen auf, wenn Sie zum Beispiel in Ihrem Antrag davon sprechen, dass die Bundespolizei bei der Kontrolle von Aufenthaltspapieren in Bahnhöfen und im Bahnverkehr rassistischen Mustern folge – siehe Absatz zwei auf Seite zwei Ihres Antrags. Dies weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück.

(Beifall von der CDU)

Die Fraktionen der rot-grünen Minderheitsregierung sollten eigentlich wissen, dass man bei diesem Thema eine gewisse Sensibilität an den Tag legen sollte.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Daher bin ich natürlich besonders schockiert, Frau Kollegin Düker, dass Sie einen Änderungsantrag einbringen, der als Basis mit Beate Selders dieselbe Quelle hat wie der Antrag der Linken. Beate Selders behauptet in ihren Publikationen alles Mögliche, aber es gibt in keiner Weise eine gesicherte Grundlage oder wissenschaftlich fundierte und nachweisbare Zahlen, sondern nur – nicht mehr und nicht weniger – freche Behauptungen.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Dann fragen Sie mal die Betroffenen!)

Dass Sie mit diesem Änderungsantrag einem Antrag der Linken auf diese Art und Weise folgen und

der Linken auf den Leim gehen, das hätte ich am ersten Plenartag mit Beratungsthemen nicht erwartet. Das schockiert mich in aller Deutlichkeit.