Protokoll der Sitzung vom 15.07.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, ein Bleiberecht jetzt für Roma aus dem ganzen Gebiet Ex-Jugoslawien zu fordern – wir reden jetzt hier über die besonders prekäre Situation der Menschen aus dem Kosovo, Sie sprechen in Ihrem Antrag von ganz Ex-Jugoslawien –, halte ich nicht für zielführend.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: In Serbien ist es ge- nauso schlecht!)

Ich denke, wir sollten uns heute auf diese Zielgruppe beschränken.

Zu dem dritten Punkt, den Sie ansprechen, einer dauerhaften Altfallregelung: Das reicht aus meiner Sicht nicht aus. Wir brauchen eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, keine Altfallregelung, die wir von den Innenministerkonferenzen häufig genug hatten und die nicht so wirksam waren. Wir brauchen eine gesetzliche Bleiberechtsregelung.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Genau diese Punkte bringen wir mit unserem Entschließungsantrag noch einmal deutlich zum Ausdruck. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen – das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und ist auch dort nachzulesen – alles tun, was landesrechtlich geht, was in unserer Macht steht, um Menschen vor einer Rückführung in diese katastrophale Situation zu schützen, um die Familien zu schützen und die Kinder, die ich hier im Blick habe. Die Hälfte der zurückzuführenden Personen sind Kinder und vor allen Dingen auch alleinreisende Frauen.

Wir sagen ganz klar: Wir müssen die landesrechtlichen Spielräume für einen Aufenthalt von hier verwurzelten Menschen, die die aktuelle Rechtsprechung einbeziehen, nutzen, damit die Menschen, die hier verwurzelt sind, nicht in dieser Situation abgeschoben werden. Auf Bundesebene – das ist der Zweiklang, den wir wollen – geht es nicht nur um eine Altfallregelung, sondern darum, eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zu bekommen. Die Kriterien, Herr Kollege, können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen. Dort stehen sie.

Wir müssen eine klare, wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung schaffen. Wir wissen genau: Ungefähr die Hälfte der langjährig Geduldeten kann von der aktuellen Regelung profitieren, aber die andere Hälfte wird es nicht können. Deswegen müssen wir bei der gesetzlichen Bleiberechtsregelung nachbessern.

Frau Abgeordnete.

Das wird das Land NRW mit dieser Koalition auch tun. Das ist eines der Instrumente, die notwendig sind, um Menschen vor Abschiebung zu schützen. Wir tun das, was in landesrechtlichen Spielräumen möglich ist, um Menschen vor Verfolgung und vor dieser furchtbaren katastrophalen Situation im Kosovo zu schützen.

Frau Abgeordnete Düker, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Machen Sie dabei mit! Ich lade Sie dazu ein wie alle anderen im Raume auch.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Parlament zu diesem Thema zum x-ten Mal – ich schätze ein dutzend Mal – über dieses Thema beraten. Mehrfach waren wir im Kosovo, mehrfach haben wir uns vor Ort kundig gemacht und nach Lösungen gesucht.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wie viele haben Sie abgeschoben?)

Ich wiederhole es noch einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Entscheidung, ob ein Abschiebestopp erforderlich ist, kann nur anhand einer umfassenden Beurteilung der Situation im Herkunftsland erfolgen. Das wissen wir. Und diese Beurteilung stützt sich stets auf die Stellungnahme, auf das Gutachten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes. So ist die Praxis.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Und die Realität?)

Die FDP-Fraktion hat sich in vielen Jahren seit dem Kosovo-Krieg dafür eingesetzt, dass in ausländerrechtlichen Fragen humanitäre Aspekte immer eine wichtige Rolle spielen. Deshalb haben wir uns für eine geeignete Bleiberechtsregelung eingesetzt. Deshalb halten wir an der Härtefallkommission fest. Dadurch ist sichergestellt, dass bei den angesprochenen Rückführungen von Roma etliche Zugehörigkeiten, örtliche Gegebenheiten, Förder-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Rückkehrer Beachtung finden.

Eine Rückführung kommt zudem nur für Roma in Betracht, die nicht die Voraussetzung der Bleiberechtsregelung erfüllen und bei denen kein Härtefall vorliegt. Jeder kann schließlich zuvor auch noch gerichtlichen Rechtsschutz beantragen.

Ich möchte noch einmal auf die Reisen hinweisen. Wir haben nicht nur mit Regierungsorganisationen vor Ort gesprochen, auch mit NGOs. Wir haben Diskussionen mit Roma, Ashkali, Ägyptern und Gorani gehabt. Wir haben festgestellt – das erste Mal waren wir 2002 unten –: Die Verhältnisse haben sich deutlich gebessert.

Wenn die Linke, Frau Düker, heute mit einem solchen Antrag kommt, dann erinnere ich daran, dass die Linke einen solchen Antrag in zahlreichen anderen Landtagen gestellt hat, genauso wie Herr Sagel das in der letzten Legislaturperiode hier getan hat.

Aber einer Linken, deren Populist Lafontaine vor 21 Jahren, also 1989, dazu geraten hat, den Zuzug von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland administrativ zu begrenzen, der damals als Ministerpräsident die saarländische Staatskanzlei beauftragte zu prüfen, ob die Übersiedlung von DDR-Bürgern rechtlich von einem Nachweis von Wohnsitz und Arbeitsplatz im Westen abhängig gemacht werden könne und der im Falle des entführten und ermordeten Jakob von Metzler obendrauf noch befunden hat, die Folterandrohung sei ein legitimes rechtsstaatliches Mittel, meine sehr verehrten Damen und Herren, einer Linken, die für Verstaatlichung und Bürgerentrechtung steht und von deren Mitgliedern zahlreiche von sozialistischen Diktaturen träumen, einer solchen Linken sage ich: Stellen Sie sich hier bitte nicht hin und erzählen den demokratischen Fraktionen etwas von Menschenrechten!

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie leben heute noch hinter der Mauer! – Bärbel Beuermann [LINKE]: Kommen Sie endlich im Jahre 2010 an!)

Ihnen, Herr Sagel, geht es offensichtlich nur um die Spaltung der Gesellschaft. Und die Grünen folgen. Auch die Grünen stellen Abschiebemaßnahmen gerne pauschal als unmenschlich dar und unterschlagen dabei, dass die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem Innenminister Schily und die rotgrüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vor Mai 2005 einen strikten Abschiebekurs gefahren haben.

Im April 2005 hatte die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen noch die Auffassung vertreten, dass gesetzliche Ausreiseverpflichtungen, soweit ihre Erfüllung nicht freiwillig erfolgt, von den zuständigen Ausländerbehörden konsequent durchgesetzt werden müssen.

Herr Abgeordneter Engel, es gibt eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Düker.

Nein, das machen wir hinterher bei einem Kaffee.

(Monika Düker [GRÜNE]: Feige! – Wider- spruch von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Das ist eine Drohung! – Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie sollen nicht Kaffee trinken, sondern Flüchtlinge retten!)

Ich wiederhole noch einmal: Im April 2005 hatte die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen noch die Auffassung vertreten, dass gesetzliche Ausreiseverpflichtungen, soweit ihre Erfüllung nicht freiwillig erfolgt, von den zuständigen Ausländerbehörden konsequent durchgesetzt werden müssen. Das ist in Drucksache 13/6430 nachzulesen.

Dem Antrag und dem Entschließungsantrag werden wir nicht folgen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU – Bärbel Beuer- mann [LINKE]: Gott sei Dank! Das wäre auch ein Makel!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Das Credo des Koalitionsvertrags zwischen Bündnis 90/Die Grünen und SPD lautet: NRW schützt Menschen vor Verfolgung und in Not.

Dieses klare Bekenntnis zur Achtung humanitärer Ansprüche und Aspekte in ausländerrechtlichen Angelegenheiten haben die Koalitionsparteien ausdrücklich in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Hierfür steht die neue Landesregierung in aller Konsequenz.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Die neue Landesregierung richtet ihr Augenmerk dabei besonders auf die Situation der Roma aus dem Kosovo. Insoweit gilt das im Koalitionsvertrag formuliert Ziel, besondere Härten im Rahmen der landesrechtlichen Spielräume zu verhindern. In diesem Zusammenhang mag es nahe liegen – da gebe ich Herrn Kruse ausdrücklich Recht –, einen sofortigen Stopp sämtlicher Rückführungen in die Region zu fordern. Ich persönlich stehe einem solchen Abschiebestopp, der nach der gesetzlichen Konzeption nur ein Mittel aktueller Krisenintervention sein kann, Herr Sagel, sehr zurückhaltend gegenüber.

Zur Begründung möchte ich zunächst auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinweisen. Die Bewertung der Verhältnisse im Zielstaat fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Bundes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft im jeweiligen Einzelfall eine konkrete, individuelle Gefährdung der Betroffenen und damit das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebeverbotes. Wenn es verneint wird, ist die kommunale Auslän

derbehörde an die Entscheidung gebunden. Das ist die rechtliche Situation, meine Damen und Herren.

Kann auch unter sonstigen Aspekten kein Aufenthaltsrecht gewährt werden und kommt der Ausländer seiner Ausreiseverpflichtung selbst nicht nach, so ist die Ausländerbehörde kraft Bundesgesetz verpflichtet, die Ausreise durchzusetzen. Das ist eine etwas technokratische Erklärung dafür, dass Obliegenheiten dieses Teils des Ausländerrechtes in die Kompetenz des Bundes fallen und das Land Nordrhein-Westfalen allenfalls bei den Ausführungsbestimmungen einen Gestaltungskorridor hat, Herr Sagel.

Ich habe eingangs erwähnt, dass wir genau diesen Gestaltungskorridor zukünftig im Sinne humanitärer Aspekte aktiv für die betroffenen Flüchtlinge nutzen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist oft die Lage der Minderheitsangehörigen im Kosovo erwähnt worden. Sie ist angespannt; das kann man nicht leugnen. Der schwierigen Situation wird aber dadurch Rechnung getragen, dass entsprechende Rückführungen schon heute möglichst schonend durchgeführt werden sollen. Dies dient dem Ziel, die kosovarischen Kommunen bezüglich der Reintegrationsmöglichkeiten nicht zu überfordern. Zu den befürchteten Massenabschiebungen kommt es deshalb nicht. Ich darf Sie davon unterrichten, dass im laufenden Jahr bis einschließlich Mai bundesweit 263 Personen zurückgeführt wurden, davon 66 ethnische Roma. Aus NordrheinWestfalen waren es insgesamt 74 Personen, davon 35 Roma.

Zum Prinzip der schonenden Rückführung gehört auch, dass Personen mit besonderem Betreuungsbedarf, den zum Beispiel ältere, behandlungsbedürftige Menschen aufweisen, durch die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld nachrangig behandelt werden. Neben diesem bereits eingerichteten Instrument zur Sicherstellung einer schonenden Rückführung werden wir künftig unter Ausschöpfung der landesrechtlichen Möglichkeiten dem besonderen Schutzbedürfnis von Familien und alleinreisenden Frauen durch entsprechende Sensibilisierung der Ausländerbehörden und Anforderungsprofile bei anstehenden Rückführungen noch stärker Rechnung tragen.

In Übersetzung heißt das, dass wir darauf achten, dass es zu keinen individuellen oder familiären Härten bei Rückführungen in den Kosovo kommt.

Das für den Kosovo geltende Gebot sorgfältiger Einzelfallprüfung findet übrigens auch im Zusammenhang mit Rückführungen nach Syrien Anwendung. Im Dezember 2009 hatte das Bundesministerium des Innern das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge angesichts der damals unklaren Lage von rückgeführten abgelehnten Asylbewerbern angewiesen, zunächst nur noch solche Entscheidun

gen zu treffen, bei denen ein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung entfaltet, die Rückführung also nicht unmittelbar vollzogen werden konnte.

In diesem Jahr im Februar hat das Bundesinnenministerium aufgrund aktualisierter Erkenntnisse jedoch eine Neubewertung der abschiebungsrelevanten Lage in Syrien vorgenommen und das Bundesamt gebeten, die Entscheidungstätigkeit wieder in vollem Umfange aufzunehmen. Hierüber wurden die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurden sie gebeten, anstehende Rückführungen nach Syrien weiterhin mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und sich im Hinblick auf zielstaatsbezogene Aspekte im Einzelfall mit dem Bundesamt abzustimmen.

Herr Minister, Ihre Redezeit ist begrenzt.

Ja, ich würde das ganz gerne noch ausführen, Herr Präsident. – Berechtigten Schutzbedürfnissen der betroffenen Ausländer wird auf diese Weise Rechnung getragen.

Werden die Belange der hier in Rede stehenden Personengruppen im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfung ausreichend berücksichtigt, so stößt nicht nur die Forderung nach einem Abschiebungsstopp, sondern stoßen auch die von Ihnen geforderten länderspezifischen Bleiberechtsregelungen auf Bedenken.