Nach Ihrem Wortbeitrag sollten die Kolleginnen und Kollegen in Berlin Ihnen einmal erklären, worum es eigentlich geht. Offenbar ist das auch überhaupt
Herr Kruse, etwas wird nicht falsch nur weil es Leute sagen, die man nicht mag. Es geht hier um die Sache. Es geht um die Menschen. An der Sache entlang wollen wir hier doch bitte schön diskutieren. Es ist Ihre Koalition in Berlin, die sich genau das zum Ziel gesetzt hat, was wir hier heute diskutieren und gerne unterstützen möchten.
Es ist diese Form von parteipolitischer Taktiererei, die die Leute draußen auch überhaupt nicht verstehen. Also lassen Sie uns über die Sache reden. Worum geht es? Ich will es noch einmal ganz klar machen: Es geht doch nur darum, dass die Menschen, die bei uns im Asylverfahren sind – das ist die erste Gruppe –, ihren Ausländerbehördenbezirk, in dem sie ihren Wohnsitz nehmen müssen, nicht verlassen dürfen. Es geht außerdem um die zweite Zielgruppe. Das sind die geduldeten Flüchtlinge, die zwar eine Bewegungsfreiheit im Bundesland haben, aber bei denen die Ausländerbehörden auch Einschränkungen vornehmen dürfen.
Es ist doch schlicht nicht einzusehen und auch niemandem klarzumachen: Wenn wir ein Aufenthaltsgesetz richtigerweise ändern, indem wir gerade dieser Zielgruppe, den Geduldeten, einen freien Arbeitsmarktzugang ermöglichen, damit sie ihren Lebensunterhalt selber verdienen können und das jetzt auch schon viel früher, als es vor einigen Jahren der Fall gewesen ist – und das hat, meine ich, sogar noch die Große Koalition in Berlin beschlossen –, dann macht es doch keinen Sinn, diesen Menschen die Mobilität abzusprechen.
Herr Kruse, wenn wir wollen, dass die Menschen arbeiten gehen, dann muss man ihnen auch ermöglichen, einmal ihren Ausländerbezirk zu verlassen, um Arbeit aufzunehmen. Man muss ihnen außerdem die Möglichkeit geben, die jedem Menschen zugestanden werden muss – das ist einfach ein Menschenrecht –, Freunde und Bekannte zu besuchen. Nur darum geht es. Deswegen halte ich die Initiative der Fraktion der Linken für richtig, auf zwei Ebenen anzusetzen.
Das eine ist natürlich mal wieder das Bundesrecht; wir hatten es eben auch. Selbstverständlich haben wir hier eine bundesrechtliche Lage. Wenn wir wirksam etwas erreichen wollen, müssen wir im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz entsprechende Änderungen vornehmen. Das unterstützen wir.
Stets nach Berlin zu verweisen, ist aber nur das eine. Wir müssen auch schauen – das ist auch das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –, wie wir hier landesrechtliche Spielräume nutzen können, um diese Situation zu verbessern.
In diesem Zusammenhang sollte man sich die Praxis der anderen Bundesländer angucken. Es gibt ein Bundesland, in dem Sie an der Regierung beteiligt sind, Herr Kruse, nämlich das Saarland. Dort regiert sogar auch die FDP mit. Dieses Bundesland hat für die Flüchtlinge die im Asylverfahrensgesetz vorgesehene Bewegungseinschränkung komplett aufgehoben. Für Flüchtlinge im Saarland gilt eine Bewegungsfreiheit für das ganze Bundesland über einen Ausländerbezirk hinaus. Warum ist das, was im Saarland unter Ihrer Regierungsbeteiligung möglich ist, hier auf einmal undenkbar und etwas ganz Furchtbares?
Lassen Sie uns hier etwas für die Menschen tun. Die landesrechtlichen Spielräume sollten für Lockerungen genutzt werden.
Als Mindestes müssen wir doch erreichen, dass wenigstens alle Geduldeten gleich behandelt werden. Bei uns profitieren viele Geduldete nach wie vor nicht von der Regelung des § 61 Aufenthaltsgesetz. In der OVG-Rechtsprechung wurde noch einmal festgestellt, dass sie nach ihrer Überführung aus dem Status nach dem Asylverfahrensgesetz, bei dem ihre Bewegungsfreiheit auf den Ausländerbehördenbezirk begrenzt ist, in dem Moment, in dem sie als Geduldete anerkannt werden, ein Aufenthaltsrecht für das ganze Bundesland bekommen müssen. Auch das ist in NordrheinWestfalen noch nicht durchgesetzt.
Wir wollen also Verbesserungen sowohl in Berlin als auch hier vor Ort erreichen. Lassen Sie uns das gemeinsam machen. Auch hier geht es nicht darum, ideologische Grenzen aufzuziehen, sondern an der Sache orientiert zu arbeiten. Das, was Sie in Berlin in Ihrem Koalitionsvertrag fordern, können Sie hier auf Landesebene doch auch einmal umsetzen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die angesprochene Residenzpflicht findet sich in Bundesgesetzen, nämlich für Asylbewerber in § 56 Asylverfahrensgesetz und für Geduldete in § 61 Aufenthaltsgesetz, und zwar bezogen auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bzw. das Bundesland. Sie soll der Sicherung der Durchführung des Asylverfahrens bzw. der Ausreiseverpflichtung nach der vorübergehend geduldeten weiteren Anwesenheit dienen. In der Vergangenheit hat sie sich jedoch – das haben wir auch schon gehört – oft als unpraktikabel bis
Die FDP ist auf Bundesebene – das ist ebenfalls angesprochen worden – mit der Forderung in die Koalitionsverhandlung gezogen, die Residenzpflicht zu überdenken und dabei die von der eingeschränkten Bewegungsfreiheit betroffenen Menschen im Blick zu haben. Der Koalitionsvertrag von Union und FDP hat Erleichterungen bei der Residenzpflicht in Aussicht gestellt, um die Arbeitsaufnahme der Betroffenen zu erleichtern. Wir als FDP in NordrheinWestfalen begrüßen dies und sehen eine Überprüfung mit dem Ziel der Lockerung der Residenzpflicht als sinnvollen Schritt in die richtige Richtung an.
Herr Sagel, typisch ist aber Folgendes: In dem Antrag der Linken ist Ihr gestörtes Verhältnis zur Staatsgewalt so frappierend unterstrichen, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann. So heißt es in Ihrem Antrag Drucksache 15/32 wörtlich – ich zitiere –:
Kontrollen von Aufenthaltspapieren durch die Bundespolizei in Bahnhöfen und im Bahnverkehr folgen rassistischen Mustern, kontrolliert werden vor allem jene Menschen, die als vermeintliche „Ausländer“ ohne Aufenthalts- oder Verlassenserlaubnis erkennbar sind.
(Britta Altenkamp [SPD]: Herr Engel, wir kön- nen alle lesen! – Karl Schultheis [SPD]: Der Antrag liegt schriftlich vor!)
Hier zeigt die Linke einmal mehr, wie man Stigmatisierungen und pauschale Vorurteile verbreitet. Was man zu Recht fraktionsübergreifend für Asylsuchende und Ausländer verhindern will und bekämpft, ist den Linken gegenüber Polizeibeamten gerade recht. Wenn ich nur an das Wahlprogramm der Linken denke!
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sehr gutes Pro- gramm! – Bärbel Beuermann [LINKE]: Sagen Sie bloß, dass Sie es gelesen haben! Super!)
Darin fordern Sie etwa – Zitat, Herr Sagel – die Abschaffung des Vermummungsverbots und weiteren Unsinn im Bereich der Innenpolitik, um damit nichts anderes zu ermöglichen als das unerkannte und straflose Entkommen von brutalen Gewaltverbrechern, die Polizeibeamte mit Steinen und Brandsätzen auf Demonstrationen angreifen. Das zeigt Ihre abenteuerliche und verblendete Ideologie.
Noch ein Satz: Polizeibeamte haben geltendes Recht und Gesetze durchzusetzen, auch wenn dies nicht immer angenehm ist. Hier sind der Gesetzgeber in Berlin und die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen gefragt. Polizeibeamten in diesem
Wenn sich gerade die Linke für eine Abschaffung der Residenzpflicht einsetzt, dann hat das schon groteske Züge:
eine Nachfolgepartei der SED mit Mitgliedern in der Linken-Fraktion in Nordrhein-Westfalen, die die DDR einen legitimen Versuch nennen und die DDR bewusst nicht als Unrechtsregime verurteilen.
Auch bei der Wahl des Bundespräsidenten hat man gesehen, wie die Linke dazu steht – zu einer DDR, die ihren Bürgern nicht nur eine lebenslange „Residenzpflicht“ auferlegt, sondern sogar auf sie geschossen hat, wenn sie dagegen „verstoßen“ haben und die Grenzen überschreiten wollten. Die Linke ist nicht willens, die DDR als das zu bezeichnen, was sie war – ein Unrechtsstaat, der mit Mauer, Stacheldraht und Stasi-Terror das Volk unterdrückt hat.
Wir haben es in Nordrhein-Westfalen mit einer Linken zu tun, deren Abgeordnete zumeist in extremistischen Gruppen aktiv sind
Meine sehr verehrten Damen und Herren, solange die Linke das in der DDR begangene Unrecht nicht klipp und klar benennt und verurteilt und sich nicht klar von bestehenden kommunistischen Systemen und Fantasien distanziert, kann ich eine solche Forderung und die Art und Weise der Darstellung in Ihrem Antrag nur als populistisches Machwerk bezeichnen.
Stellen Sie sich heute hierhin und erklären Sie, und zwar jeder Einzelne, klipp und klar: Die DDR war ein Unrechtsstaat und eine Diktatur, die ihre Menschen eingesperrt und überwacht und viele Regimegegner verfolgt und bestraft hat.
(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Das ist nicht Bestandteil des Antrags! – Bärbel Beu- ermann [LINKE]: Sprechen Sie jetzt zum Thema!)