Vielen Dank, Frau Kollegin Demirel. Das war nicht nur Ihre Jungfernrede, sondern die erste Jungfernrede überhaupt in der 15. Wahlperiode. Dafür unseren herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es reizt, ich werde die von Herrn Brockes begonnene Exkursion nicht fortsetzen, sondern mich ausschließlich am Thema orientieren.
Wir haben einen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, der eine Diskussion aufgreift, die in den letzten fünf Jahren sehr intensiv im nordrhein-westfälischen Landtag geführt worden ist. Unseres Erachtens brauchen Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung. Dies zu bestätigen, ist wichtig für die Gemeinden, ist wichtig für die Menschen. Diesen Grundsatz der Möglichkeit zur wirtschaftlichen Betätigung, Herr Brockes – bei aller Unterschiedlichkeit im Detail –, werden auch Sie nicht infrage stellen.
Die kommunalen Unternehmen in NRW erweisen sich täglich als wichtige Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Sie liefern Energie, sie versorgen die Menschen mit Wasser, sie organisieren den öffentlichen Personennahverkehr, sie sorgen für preiswerten Wohnraum, und sie entsorgen zuverlässig Abfall. Das sind im Wesentlichen die Handlungsfelder, in denen Kommunen wirtschaftlich tätig sind. Dabei stehen für diese Unternehmen primär das Wohl und die Sicherheit des Bürgers und der Kommune im Mittelpunkt. Sie haben durch die kommunale Steuerung den Vorteil, nicht der Gewinnmaximierung aufgrund von Privatinteressen oder privaten Aktionären zu unterliegen, sondern Sie stehen in der sozialen Verantwortung zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind, mit Verlaub, Herr Brockes, nicht der Konkurrent des Mittelstandes, sondern der Konkurrent beispielsweise einiger weniger, an der Grenze zur Marktbeherrschung agierender Stromunternehmen.
In Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise sollte man sich einfach mal vergegenwärtigen, wie wichtig diese Entsorgungs- und Versorgungsleistungen für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen sind. Diese Verlässlichkeit brauchen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, und, Herr Brockes, diese Verlässlichkeit brauchen im Übrigen auch die Unternehmen in diesem Land. Deshalb ist es wichtig, dass kommunale Unternehmen in einem fairen Wettbewerb nicht bevorzugt, aber auf gleicher Augenhöhe mit den agierenden Ver- und Entsorgern konkurrieren können, weil alles andere den Wettbewerb zugunsten einiger Weniger verschiebt und
Das Recht zur kommunalen wirtschaftlichen Betätigung ist im Übrigen existenzieller Bestandteil der kommunalen Selbstversorgung. Ohne kommunale Unternehmen ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet. Kommunale Unternehmen dürfen nicht diskriminiert werden. Es muss Chancengleichheit im Interesse einer kostengünstigen Aufgabenerfüllung bestehen. Darüber hinaus müssen die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihre Einnahmen selbst zu beeinflussen. Sie dürfen nicht ausschließlich von staatlichen Zuweisungen abhängig sein.
Dieser eingebrachte Gesetzentwurf zeigt deutlich das Anliegen der regierungstragenden Fraktionen, die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich zu stärken. Nach den Veränderungen des § 107 in der letzten Legislaturperiode, die mehr politisch motiviert waren, geht das Ganze nun in eine andere Richtung.
In diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass die Koalition aus CDU und FDP unter Federführung des Innenministeriums vor drei Jahren eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat, mit der die Betätigung der kommunalen Betriebe an das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zwecks geknüpft wurde und die außerdem eine Verschärfung der Subsidiaritätsklausel mit sich brachte. Meine Damen und Herren, wir haben diese Diskussion um diese Gesetzesänderung nicht nur hier im Hause, sondern auch außerhalb dieses Hauses intensiv geführt. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die damals schon Mitglieder des Landtags waren, werden sich noch gut an die Demonstrationen von betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den kommunalen Unternehmen erinnern, die hier vor dem Landtag ihrem Recht Ausdruck verliehen und sich Luft verschafft haben. Im Übrigen haben seinerzeit auch die kommunalen Spitzenverbände unisono deutlich ihre Bedenken geäußert. Sie befürchteten, die gemeindewirtschaftliche Betätigung werde unangemessen erschwert.
Natürlich darf man auch nicht ausblenden, dass die Kammern damals auf die Wettbewerbpositionen der örtlichen Handwerksbetriebe und Unternehmen hingewiesen haben. Sie haben sich für einen Ordnungsrahmen ausgesprochen, der ein Nebeneinander der Handwerksbetriebe, der kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der einen und den kommunalen Unternehmen auf der anderen Seite gewährleisten sollte, meine Damen und Herren.
Die Mehrheit von CDU und FDP hat mit der Verabschiedung des so genannten Gemeindeordnungsreformgesetzes im Jahre 2007 einen Schlussstrich unter diese Diskussion ziehen wollen. Aber diese Diskussion wurde hier im Parla
ment auf Betreiben der damaligen Oppositionsfraktionen, aber auch außerhalb des Parlaments – in den Kommunen, der Presse und der Fachöffentlichkeit – fortgesetzt. Die Tatsache, dass unter diese Diskussion kein Schlussstrich gezogen werden konnte, wird – das hat Herr Kollege Körfges richtigerweise schon vorweggenommen – dadurch deutlich, dass im Gutachten von Herrn Professor Burgi diese Diskussion ein weiteres Mal eröffnet worden ist.
Was in der Vergangenheit, in den letzten Jahren, in diesem Parlament dazu diskutiert worden ist, habe ich bewusst relativ lang – auch an die Adresse der neuen Kolleginnen und Kollegen gerichtet – ausgeführt, um die Diskussion, wie sie geführt wurde und heute geführt werden sollte, in den richtigen Rahmen zu stellen.
Taucht man in das Gemeindewirtschaftsrecht ein, wird man feststellen, dass es sich dabei um eine komplizierte Materie handelt. Deshalb macht es Sinn, alle Änderungsvorschläge sehr sorgfältig zu beraten. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Parlament auch den jetzt vorgelegten Vorschlag mit der gebotenen Sorgfalt beraten wird. Ich bin mir auch sicher, dass sich das Parlament im Rahmen des jetzt anstehenden Beratungsverfahrens durch eine Anhörung der betroffenen Verbände und Sachverständigen mit allen Untiefen dieser Rechtsmaterie vertraut machen wird.
Hierzu gehört natürlich das Burgi-Gutachten und die grundsätzliche ordnungspolitische Ausrichtung des Gemeindewirtschaftsrechts. Dazu gehören aber auch eher technische Fragen, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen in die Systematik des traditionellen Gemeindewirtschaftsrechts einfügen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie ernsthaft darum, diesem Gesetzentwurf im Beratungsverfahren eine Chance zu geben und eine solche Chance nicht durch Vorfestlegungen zu vereiteln, wie sie der ein oder andere Redner heute schon an den Tag gelegt hat. Ich glaube, meine Damen und Herren – das ist gestern bei den Wahlen zur Ministerpräsidentin überdeutlich geworden –, dass dieses Parlament vor einer Situation steht, in der reflexartiges Verhalten vergangener Tage der Vergangenheit angehören muss.
Herr Kollege Hinterbänkler, es mag sein, dass Sie das wirklich lustig finden, aber ich sage Ihnen, dass die Menschen draußen sehr genau darauf achten werden,
(Horst Engel [FDP]: Was heißt hier „Hinter- bänkler“, Herr Jäger? – Sören Link [SPD]: Sie sind ausnahmsweise gar nicht gemeint, Herr Engel!)
ob sich die Abgeordneten hier im Parlament parteitaktisch und parteizugehörig verhalten oder das tun, wofür wir alle gewählt sind, nämlich Volksvertreter zu sein und für das Volk Politik zu machen, nicht aber für die eigene Fraktion.
Deshalb meine herzliche Bitte an die Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP, aber übrigens auch von den Linken, sich nicht vorfestzulegen.
Wir werden zu diesem Gesetzentwurf ein ordentliches Anhörungsverfahren haben. Ich bin gespannt, ob ein Diskurs darüber gelingt, wer die besseren Ideen und besseren Konzepte hat. Herr Löttgen, auf Ihren besseren Gesetzentwurf freuen wir uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als Nächstem erteile ich für die Fraktion der CDU Herrn Wüst das Wort. Herr Kollege Wüst, bitte.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Jäger, Sie sind ja nicht wiederzuerkennen. Hier liegt alles voll Kreide. Offensichtlich haben Sie den Mund beim Kreidefressen ein bisschen zu voll genommen. Sie müssen sich Ihre Mehrheiten schon etwas überzeugender suchen als mit alten Schemata und Argumenten.
Der erste Absatz dieses Gesetzentwurfes zeigt: Sie machen sich die Welt, wie Sie Ihnen gefällt. Kommunale Unternehmen, Handwerk und Mittelstand als natürliche Partner klingt so ähnlich wie Ihre Einladung: Das klingt ziemlich nett, hat aber mit der Realität nichts zu tun.
In der Realität ist das so, wie es der Elektriker vom Niederrhein in einer E-Mail beschreibt: Er wird eingeladen, zu einem Betrieb zu kommen und dort ein Angebot vorzulegen. Er gibt sein Angebot ab. Anschließend findet eine Besprechung mit den Stadtwerken statt: Der Betrieb soll um eine Halle erweitert werden. Es geht um einen neuen Trafo, neue Leitungen und neue Installationen. Die Stadtwerke sind dabei, um die Übergabestelle zu regeln. Irgendwann sagt der Mensch von den Stadtwerken dann zum Elektriker: Mensch, sei ein bisschen stille, wir können das alles komplett übernehmen, und du kannst dann vielleicht einzelne Gewerke für uns als Subunternehmer machen. – Das ist das, was Sie mit „Partnerschaft“ meinen. Das hat mit Subsidiarität nichts zu tun.
Nichts anderes aber heißt „Privat vor Staat!“. Das Motto beschreibt eine Kultur der Subsidiarität und des Vertrauens in die unternehmerischen Kräfte der Menschen in unserem Land.
So wie Sie sich hier verhalten und aufführen, treten Sie diese Subsidiarität mit Füßen und brechen dieses Vertrauen.
Nein, Herr Körfges hat lange genug Zeit gehabt zu reden. – Sie reiten unverhohlen einen Angriff auf das freie Unternehmertum in Mittelstand und Handwerk. Sie stellen sich gegen den Nordrhein-westfälischen Handwerkskammertag. Sie stellen sich gegen die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NordrheinWestfalen mit Ihren Stellungnahmen und der letzten Gesetzesänderung aus dem Jahr 2007. Das ist in Wahrheit Ihre Art der Einladung an die gesellschaftlichen Gruppen aus Handwerk, Mittelstand und Wirtschaft.
Man muss sich schon fragen: Warum tun Sie das? Warum muss das eigentlich der allererste, herausgehobene Tagesordnungspunkt Ihrer Regierungszeit sein?
(Britta Altenkamp [SPD]: Weil die vorherige Landesregierung eine der kommunalfeind- lichsten in der Geschichte des Landes Nord- rhein-Westfalen war!)
Ein öffentlicher Zweck ist nämlich auch die Gewinnerzielung zur Deckung von Ausgabebedarfen in anderen öffentlichen Bereichen.
Hört, hört! Die Kommunen finanzieren sich durch Steuern, Abgaben und Gebühren, die sie von den Bürgern kassieren. Dann noch als wirtschaftlicher Konkurrent der Bürger anzutreten, ist unfair, ungerecht und verstößt gegen alle Ordnungsprinzipien der sozialen Marktwirtschaft.
Ich will für mich und für die Landesregierung NRW deutlich sagen, dass nach unserer Auffassung öffentliche Hände prinzipiell keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen dürfen. Sie
müssen ihrer Versorgungsaufgabe verpflichtet bleiben. Leere öffentliche Kassen lassen sich nicht dadurch füllen, dass die Verwaltungen den mittelständischen Unternehmen Aufträge wegnehmen. Wer den Mittelstand auf diese Weise verdrängt, der gefährdet unsere wirtschaftliche Basis.