Als ein Beispiel unter vielen erinnere ich an die Landesentwicklungsgesellschaft und an die 98.000 Wohnungen, die von der schwarz-gelben Landesregierung an private Fonds verscherbelt wurden.
Um die im Antrag geforderte Erhöhung der Wohnraumförderung auf mindestens 1 Milliarde € zu erreichen, müssen verschiedene Instrumente genutzt werden. Die von der FDP vorgeschlagene moderate Anpassung neuer und alter bzw. verlängerter Kreditverträge an das steigende Zinsniveau ist aus unserer Sicht ein vertretbarer Schritt. Allein mit einer solchen moderaten Anpassung werden die erforderlichen 150 Millionen € aber nicht zu erzielen sein.
Wahr ist aber auch, meine Damen und Herren, dass SPD und Grüne zu Oppositionszeiten vieles gefordert haben, was sie nun in der Regierung leider nicht umsetzen.
Kollegen von der SPD: Zuhören! – Es ist ein skandalöser Wählerbetrug, wenn Sozialdemokraten und Grüne hier Wortbruch begehen.
Wir bitten im Übrigen darum, die Punkte im Forderungskatalog des Antrags der FDP getrennt abzustimmen. Weiterhin bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema wiederholt gesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es eine Möglichkeit gäbe, das Volumen zu erhöhen, hätten wir das sicherlich gemacht.
Sie wissen, dass die Wohnbaufördermittel aus einem revolvierenden Fonds kommen. Das bedeutet: All das, was in diesen Fonds fließt, wird auch ausgeschüttet. Die Summe von 1 Milliarde € ist hier nicht mehr darstellbar. Das hat natürlich Gründe – Herr Schemmer, Sie wissen das –; das ist letztlich auf verschiedene Entscheidungen der CDU/FDPgeführten Landesregierung, Herr Rasche, in der letzten Legislaturperiode zurückzuführen.
Sie wissen, es gab zwei wesentliche Punkte: Die Budgets waren 2009/2010 wesentlich überzeichnet worden; die NRW.BANK hatte Alarmbriefe geschrieben, das endlich zu beenden, da dadurch zukünftige Budgets belastet würden. Und das ehema
lige Wohnungsbauvermögen ist mit Darlehen an den Bund in Höhe von 2,5 Milliarden € belastet worden, bei denen wir sowohl Zinsen als auch Tilgung übernehmen müssen. Damit sind dem Fonds Zahlungen in Höhe von 150 Millionen € pro Jahr auferlegt worden. Das führt letztlich dazu, dass wir nur noch die 800 Millionen € bzw. jetzt 850 Millionen € darstellen können. Das ist das Maximum.
Sie wollen eine Refinanzierung durch eine Zinserhöhung. Sie haben also erkannt, dass man nicht einfach weiteres Geld zuführen kann. Aber auch diesen Vorschlag halte ich für falsch. Denn an den verschiedensten Stellen kann sich das nur ausgesprochen kontraproduktiv auswirken, weil wir damit den Subventionsvorteil schmälern und eine Verzinsung neuer Förderdarlehen dem Förderzweck nicht mehr entspricht.
Sie haben die von uns vorgenommenen Angleichungen angesprochen, um von 800 Millionen € auf 850 Millionen € zu kommen. Meine Damen und Herren, das ist eine Angleichung. Wir haben den Zinssatz bei der Eigentumsförderung dem Zinssatz bei der Mietraumförderung gleichgestellt.
Bisher ist bei der Eigenheimförderung von 0 und bei der Mietraumförderung von 0,5 ausgegangen worden. Das war ein Unding. Das haben wir gleichgezogen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Bei der heutigen Entscheidung erzeugen Sie bitte keinen unüberlegten Schaden für die Wohnraumförderung hier in Nordrhein-Westfalen. Lehnen Sie den Antrag ab! – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wenn ich Herrn Atalan richtig verstanden habe, hat er Einzelabstimmung zu den Forderungspunkten im Antrag der FDP-Fraktion beantragt.
„Jedes Mitglied des Landtags kann Einzelabstimmung beantragen. Werden hiergegen Bedenken erhoben, so entscheidet der Landtag.“
Ich gehe davon aus, dass der Landtag keine Bedenken gegen eine Einzelabstimmung zum Antrag der FDP-Fraktion erhebt. – Vielen Dank.
Wir kommen aber zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/2434. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit hat dieser Änderungsantrag zwar die Zustimmung der Fraktion Die Linke bekommen, ist aber mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt worden.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/2376. Hier haben Sie Einzelabstimmung gefordert.
Ich rufe Punkt 1 auf: „Der Landtag missbilligt …“ Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Damit ist dieser Punkt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer gibt dem nicht seine Zustimmung? – Damit ist auch der Punkt 2 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer gibt dem nicht seine Zustimmung? – Damit ist dieser Punkt 3 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer gibt dem seine Zustimmung? – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist auch der Punkt 4 abgelehnt worden, und zwar mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der Linken.
Wir kommen damit zur Gesamtabstimmung über den Antrag. Wer kann dem Antrag Drucksache 15/2376 seine Zustimmung geben? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU- und der FDPFraktion abgelehnt.
lung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2381 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann der Überweisungsempfehlung nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf bei überwiegender Nichtbeteiligung von Abgeordneten mit Mehrheit überwiesen worden.