Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2010
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Art. 86 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung hat der Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen und Ausgaben eines Jahres im Folgejahr zur Entlastung der Landesregierung Rechnung zu legen.
Rechnungslegung noch vollständig in die Zuständigkeit der vorherigen Landesregierung fällt. Die Landeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2009 wurde am 27. Dezember 2010 dem Landtag mit dem Antrag auf Erteilung der Entlastung vorgelegt und zeitgleich auch an den Landesrechnungshof übersandt.
Die Haushaltsrechnung enthält die Einnahmen und die Ausgaben des Landes für das Rechnungsjahr 2009 und dokumentiert, wie der vom Parlament beschlossene Haushalt ausgeführt wurde. Die von der Verfassung vorgeschriebenen Übersichten über Vermögen und Schulden des Landes liegen Ihnen vor.
Im Haushaltsplan 2009 waren globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt 273,3 Millionen € veranschlagt. Sie wurden vollständig erwirtschaftet. Die Erwirtschaftung wird durch den Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht bestätigt.
Die Nettokreditaufnahme des Landes betrug 2009 5,7415 Milliarden € und unterschritt die eingeplante Nettokreditaufnahme um 417,6 Millionen €. Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs wurde 2009 die Kreditverfassungsgrenze bei der Haushaltsaufstellung um 2,125 Milliarden € überschritten.
Im Hinblick auf die Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze haben die damalige Landesregierung und der Haushaltsgesetzgeber in den beiden Nachtragshaushalten das Vorliegen einer Störungslage festgestellt und im Wesentlichen zusammenfassend damit begründet, dass die globale Finanzmarkt- und Vertrauenskrise die Realwirtschaft Deutschlands und Nordrhein-Westfalens mit großer Wucht treffe, dass die Bundesregierung für das laufende Jahr 2009 mit einem Schrumpfen von damals real 6 % gerechnet hat, dass im Land Nordrhein-Westfalen mit einem noch stärkeren Rückgang gerechnet wurde und dass sich nach Ansicht auch der Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer Gemeinschaftsdiagnose die Wirtschaft in der Bundesrepublik in der tiefsten Rezession seit der Gründung der Bundesrepublik befunden habe.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht bestätigt, dass die in der Haushaltsrechnung 2009 und die in den Büchern aufgeführten Beträge, soweit geprüft, übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt worden sind. Einer Bewertung einzelner Prüfungsfeststellungen will ich mich an dieser Stelle enthalten, um der parlamentarischen Diskussion im Ausschuss für Haushaltskontrolle nicht vorzugreifen.
Ich unterstütze den Vorschlag des Ältestenrats, die Vorlagen an den Ausschuss für Haushaltskontrolle
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kollege Seel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Ute Scholle, hat uns am 11. Juli 2011 den Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs über die Prüfung im Geschäftsjahr 2010 vorgelegt. Grundlage ist – wie eben vorgetragen – die Haushaltsrechnung 2009 des Finanzministers.
Für Sie, Frau Scholle, ist es, wenn ich richtig gerechnet habe, seit 1996 der 16. Prüfungsbericht, den Sie zu verantworten haben, und es wird wohl Ihr letzter sein, über den wir in diesem Hause diskutieren. Denn Sie werden Ende November 2011 in den wohlverdienten Ruhestand wechseln. Da meines Erachtens voraussichtlich heute das letzte Mal über eine Vorlage des Rechnungshofs unter Ihrer Leitung diskutiert wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen für die mehr als 16 Jahre in der Funktion der Präsidentin des Landesrechnungshofs für Ihre Arbeit zu danken.
Über den gesamten Zeitraum habe ich Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Haushaltskontrollausschusses, zwölf Jahre davon als Vorsitzender, begleiten können. Wir waren nicht immer einer Meinung, aber das ist auch nicht unbedingt verwunderlich, da der Rechnungshof und das Parlament unterschiedliche Interessen haben. Ich kann aber sagen, dass Sie das Amt der Präsidentin in ganz besonderer Weise geprägt haben.
Ich wünsche Ihnen für Ihren Ruhestand alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit, damit Sie Ihren „Unruhestand“ genießen können, ob in Dortmund oder „down under“ in Australien bei Ihrer Tochter, wo Weihnachten immer in den Hochsommer fällt.
Ganz besonders gefreut hat mich, Frau Präsidentin, dass Sie im neuesten Jahresbericht einem Wunsch von mir nachgekommen sind. Viele Jahre haben Sie darauf bestanden, Personen und Institutionen im öffentlichen Jahresbericht zu anonymisieren und niemanden vorzuverurteilen, wie Sie das begründet haben, obwohl zum Beispiel Prof. Engels, der Präsident des Bundesrechnungshofs, seit Jahren Ross und Reiter im Bericht offen nennt. Das gipfelte vor zehn Jahren sogar darin, dass auch die Wuppertaler Schwebebahn anonymisiert wurde, obwohl jeder wusste, wer angesprochen war.
Ziffer 14 des neuen Berichts wird überschrieben mit „Neubau des SuperC für das RWTH Aachen“ – eine weitere Baumaßnahme des BLB, deren Kostenstruktur aus dem Ruder gelaufen ist, die sicherlich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
Aber auch dieser Fall zeigt die Hauptursache für die Probleme beim BLB: Maßgebliche organisatorische Rahmenbedingungen für Planung und Abwicklung der Bau- und Unterbringungskosten sind nicht geschaffen worden. Ministerien und hier im speziellen Fall die Hochschule stellen immer wieder Anforderungen und haben neue Wünsche, anstatt sich auf der Grundlage von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verständigen. Ein genereller Fehler beim BLB-Gesetz.
Ich stelle fest: Auch der Landesrechnungshof bestätigt, der Fehler beim BLB liegt im System. Ich stelle weiterhin fest: Kernursache der Skandale beim BLB sind mangelhafte Strukturen in dem vom damaligen SPD-Ministerpräsidenten Wolfgang Clement
Finanzminister Walter-Borjans ist inzwischen auf die Position der CDU eingeschwenkt. Er hatte in einer Pressemitteilung vom 12. Juli geäußert, dass schon erste Ergebnisse der Sonderprüfungen durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Schluss zuließen, dass eine Restrukturierung des BLB notwendig sein werde, um Mängel, insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit, in Zukunft abzustellen. Die Sonderprüfungsberichte sind im Ergebnis offenbar so eindeutig, dass jetzt auch der Finanzminister bestätigen muss, dass die mangelhaften Strukturen das Kernproblem des BLB sind. Das ist eine gute Basis, die Arbeit im PUA auf der Sachebene zu konzentrieren.
In diesem Jahr hat uns der Landesrechnungshof neben Band 1 auch einen Band 2 vorgelegt, der die Feststellungen zum Landeshaushalt NordrheinWestfalen zur Finanzausstattung enthält. Dieser Band umfasst allgemeine Aussagen zur Finanzwirtschaft, die bisher den Prüfungsfeststellungen vorweggestellt worden sind.
Ich möchte die Sache etwas verkürzen. Für das Land Nordrhein-Westfalen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung, spätestens im Zieljahr 2020 einen grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichenden Haushalt aufzustellen. Der
schnellstmöglichen Rückführung der Neuverschuldung des Landes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bereits jetzt die erforderlichen Sparmaßnahmen ergriffen werden.
Wir haben in den vergangenen Monaten drei Maßnahmen eingeleitet. Wir haben einen Antrag „Empfehlungen des Landesrechnungshofes zügig umsetzen – Umgehung der Schuldenregel des Bundes verhindern“ eingebracht. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse eingebracht. Wir haben die Klage zum Haushalt 2011 auf den Weg gebracht.
Ich könnte noch viele Beispiele anführen, zum Beispiel das Thema „U3-Ausbau“, wo der Landesrechnungshof sowohl der alten wie auch der neuen Landesregierung Versäumnisse ins Stammbuch schreibt. Ich könnte das Thema „Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen“ ansprechen, wo aber seit vielen Jahren – egal, unter welcher Regierung – keine verlässliche Statistik geführt wird. Hier kann man also nur den Forderungen des Rechnungshofs folgen, die Unterrichtsausfallstatistik vorbehaltlos zu unterstützen.
Ich komme zum Schluss. Wir werden uns im Ausschuss mit den Leitsätzen zu Ziffern 4 bis 24 eingehend befassen und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeiten. Wir werden der Überweisung des Prüfungsberichts an den Haushaltskontrollausschuss zustimmen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Gatter das Wort.
Frau Präsidentin und noch einmal Frau Präsidentin! Ich darf heute zwei Präsidentinnen begrüßen. Frau Scholle, ich möchte mich natürlich den Bemerkungen meines Kollegen Seel zu Ihrer Tätigkeit anschließen, aber noch etwas hinzufügen: Sie sind die erste Frau, die Präsidentin des Landesrechnungshof geworden ist. Sie sind aber auch die erste Präsidentin, zu der sich ein paar Politrabauken wie Hegemann und Weisbrich im Plenum erdreistet haben zu sagen, Sie würden Parteipolitik machen.
Sie sind aber auch die erste Präsidentin, die etwas eingeführt hat, das ich für sehr positiv halte, nämlich die Sachberichte. Sie bringen nicht Berichte ein, in denen Sie etwas kritisieren, sondern Sie bringen seit einigen Jahren auch Berichte ein, in denen Sie sagen, was passiert ist, wo etwas geändert worden ist. Das ist deshalb sehr positiv, weil die Presse und die Öffentlichkeit meistens nur Ihren Jahresbericht zur Kenntnis nehmen, worin die Sachen stehen, die teilweise wirklich sehr ärgerlich sind und die natürlich angesprochen werden müssen, weil sie so nicht sein dürfen.
rungszeichen –, die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht zu verklagen. Dazu muss man etwas sagen: nämlich, dass die Präsidentin nicht die jetzige Regierung verklagt hat, nein, sie hat die alte Regierung verklagt. Warum hat sie sie verklagt? – Ich hoffe, dass Sie in Ihrer Zeit bis November Beschluss des Verfassungsgerichts noch mitbekommen. Sie haben nämlich gesagt, dass der Landesrechnungshof in seinen Rechten behindert wird.
Aber nicht nur der Landesrechnungshof wird in seinen Rechten behindert. Sie haben nämlich sich noch eine Funktion, die Ihnen eigentlich gar nicht zusteht, einfach genommen: Sie verteidigen nämlich auch die Rechte des Parlaments. Denn wenn Sie kritisieren, dass Sie nicht ordentlich prüfen dürfen und in Ihren Rechten beschnitten werden, werden auch wir in unseren Rechten beschnitten. Denn nur durch Ihre Berichte können wir erst erfahren, was eigentlich passiert.
Deswegen ist alles Beschneiden der Rechte des Landesrechnungshofs ein Beschneiden der Rechte dieses Parlamentes. Die Kollegen von SchwarzGelb haben ganz kräftig daran gedreht, dass das so ist. Wir werden einmal schauen, was dabei noch herauskommt.
Ich denke aber auch, dass in Ihren Berichten immer wieder sehr deutlich wird, dass es teilweise hanebüchene Sachen gibt, ein paar Sachen, die irgendwo nicht in Griff zu kriegen sind. Es ist wie bei einer tibetanischen Gebetsmühle: Wenn irgendwo IT eingerichtet wird, gibt es Ärger, und zwar immer Ärger, dass das zu teuer wird, nicht geprüft oder vor allen Dingen nicht ordentlich geprüft wird.
Aber es gibt auch etwas, das für das Parlament sehr wichtig ist, nämlich Ihre sogenannten Unterrichtungen oder Sonderberichte: Eben hat der Kollege Seel zwei im Rahmen des BLB benannt, nämlich zum Polizeipräsidium Kalk und zum Schloss Kellenberg.
Nun mag man wie der Kollege Seel vielleicht der Meinung sein, dass das alles nur systemimmanent und von irgendwelchen Sozen aus grauer Vorzeit angelegt ist. So ist es natürlich nicht. Man muss schon sehen, dass es in den letzten fünf Jahren eine Verantwortung des Finanzministers für diesen BLB gegeben hat. Es ist schon deutlich geworden, dass man sich bei bestimmten Geschichten wie dem Schloss Kellenberg wirklich fragen muss: Was ist da eigentlich passiert? Was passiert eigentlich, dass ein Landesbetrieb etwas für 2 oder 3 Millionen € kauft, aber ein halbes Jahr später mit 1 € abschreibt? – Man kann nicht einfach sagen, das sei systemimmanent. Man muss nachprüfen, was dort passiert ist und wer davon einen Nutzen gehabt hat.
Das Gleiche muss man auch bei dem Polizeipräsidium Kalk machen. Aber dafür gibt es ja den Untersuchungsausschuss. Kollege Seel, Sie werden sich daran genauso interessiert zeigen wie ich: Ist es
wirklich so, dass das systemimmanent war? Oder sollte man nicht auch einmal überprüfen, ob in einer Regierung die Aufsicht versagt hat? Dafür kann man die letzten fünf Jahre als Beispiel nehmen. Oder sind unter Umständen wirklich Sachen passiert, die vielleicht noch andere Gremien als einen Untersuchungsausschuss interessieren müssen?