Ali Atalan

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierung hat vor einigen Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der als Fundament durchaus tauglich war. Auf dessen Grundlage haben wir kollegial interfraktionell gut gearbeitet. Für diese gute und gelungene Zusammenarbeit möchte ich mich dezidiert bedanken.
Im Gesetzentwurf wurde Integration immerhin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht einseitig als Bringschuld der Migrantinnen und Migranten gesehen. Dennoch war der Entwurf eine große Baustelle. Die Fraktion Die Linke hat einige Mängel und blinde Stellen im Gesetzentwurf der Landesregierung korrigiert, besonders im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung; denn die Ausgrenzung und Diskriminierung sind das größte Hindernis für das Gelingen der Gleichstellung in unserer Gesellschaft.
Mit unseren Änderungsanträgen konnten wir gewisse Akzente setzen. Die Linke hat sich zum Beispiel erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Organisationen der Migrantinnen und Migranten bei der Gestaltung der Integrationspolitik auf gleicher Augenhöhe agieren kann. Leider haben sich die anderen Fraktionen nicht bewegen lassen, was unsere weiteren Änderungsvorschläge betrifft. Genau da ist im Teilhabe- und Integrationsgesetz eine Lücke zu erkennen.
Erstens. Die Integrationsarbeit vor Ort steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Die logische Folge wird sein, dass die Bewältigung der Integrationsaufgaben für Kommunen nicht gesichert ist, wenn beispielsweise das Land nur eine Pauschale an sie gibt, aber für alle anderen Integrationsaufgaben weder Mittel zur Verfügung stellt noch diese Arbeit als Pflichtaufgabe definiert. Sie wissen, dass Integration
dort geschieht, wo die Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, und das sind die Kommunen. Aber wird eine Stadt mit einem Nothaushalt ihre freiwillige Integrationsarbeit nicht genauso schnell aus dem Haushaltsplan streichen wie alle anderen freiwilligen Sozialleistungen? Ich denke, hierfür muss man nicht Hellseher sein.
Der zweite entscheidende Schwachpunkt des Gesetzes: Bekanntlich leben 40.000 Menschen in unserem Bundesland, die zwar keinen festen Aufenthaltstitel haben, aber definitiv ein Teil unserer Gesellschaft sind. Dass diese von der Erstintegration praktisch ausgeschlossen sind, ist ein bundespolitischer Skandal, den NRW aber fortführen wird, meine Damen und Herren.
Wir sagen konkret: Den Asylsuchenden und Geduldeten sollte die Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen durch eine Landesförderung ermöglicht werden.
Das Integrationsgesetz sieht das nicht vor. Wir hätten uns den Mut gewünscht, dass die Landesregierung eine andere Politik betreibt als Schwarz-Gelb in Berlin. Dabei geht es um mehr als nur um Deutschkurse. Es geht um die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Zugehörigkeit dieser Menschen zu unserer Gesellschaft.
Wie passt es zusammen, in Sonntagsreden von Integration und dem Wert der kulturellen Vielfalt zu sprechen und gleichzeitig Menschen von hier aus abzuschieben? Aus den Augen, aus dem Sinn – das ist die Politik der Landesregierung gegenüber denen, die man hier nicht brauchen kann bzw. von denen man glaubt, sie nicht brauchen zu können. Erst gestern fand die letzte Sammelabschiebung von Düsseldorf in den Kosovo statt. Direkt nächste Woche geht der nächste Charter nach Serbien. Verantwortlich dafür ist die Landesregierung, namentlich das NRW-Innenministerium.
Von diesem Gesetz hätte das Signal ausgehen können, meine Damen und Herren, dass NRW nicht nur jene Eingewanderten willkommen heißt, die die Wirtschaft gut verwerten kann, sondern auch solche, die eine neue Heimat und Schutz bei uns suchen.
Genau das ist aber ausgeblieben. Die Landesregierung hat nicht den politischen Willen aufgebracht, die Probleme an der Wurzel zu packen. Grundlegende Veränderungen in den Strukturen und Institutionen hat sie nicht gewollt und folglich nicht eingeleitet. Eine tatsächliche soziale Gleichstellung aller hier lebenden Menschen mit der
Mehrheitsgesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht ganz anders aus.
Diesen Zustand werden wir nicht erreichen können, indem beispielsweise weitere Religionsgemeinschaften mit Kirchen gleichgestellt werden. Er wird auch nicht erreicht werden können, indem man neben bestehendem konfessionellen Unterricht weiteren Religionsunterricht einführt, was die Landesregierung derzeit macht. Damit können wir mitnichten eine soziale Gleichstellung erreichen.
Aufgrund all dessen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann die Fraktion dem Teilhabe- und Integrationsgesetz und dem gemeinsamen Änderungsantrag nicht zustimmen. Wir werden das Gesetz aber passieren lassen, weil das Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand ist.
Bedauerlicherweise ist unser vollständigerer Änderungsantrag zum Teilhabe- und Integrationsgesetz im federführenden Ausschuss bekanntlich niedergestimmt worden. Unsere Forderungen bleiben jedoch weiter bestehen. Unser Antrag steht dafür, sich mit den konkreten sozialen Problemen der hier lebenden Menschen zu beschäftigen und nicht mit Phantomen.
Was NRW braucht – ich komme zum Schluss –, ist ein Teilhabe- und Integrationsgesetz, das Menschen und ihren Beitrag zu unserer Gesellschaft anerkennt, ihnen aber auch jegliche Teilhabe ermöglicht, unabhängig von ihrer Kultur, ihrem Pass und ihrem Aufenthaltsstatus.
Wir haben als Die Linke, was unsere Arbeit in diesem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren angeht, das Schlimme verhindert, aber leider das Wünschenswerte nicht erreichen können. Deswegen unsere Enthaltung dazu. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, würden Sie dieser Schule die Genehmigung erteilen, wenn Sie definitiv wüssten, dass es sich dabei um eine Gülen-Schule handelt?
Vor dem Hintergrund, dass es schon bei der Anreise zu der besagten genehmigten Demonstration in Berlin … Entschuldigung, die
Frage wurde bereits gestellt. – Hält die Landesregierung das Vorgehen der Berliner Polizei – ich war nämlich dabei – bei der angeführten Demonstration für begründet bzw. gerechtfertigt? Könnte sich der Innenminister einen solchen Einsatz bei einer ähnlich gelagerten Demonstration in NRW vorstellen?
Vieles hängt miteinander zusammen. Die Ursache der Probleme, die auf Demonstrationen der Kurden in Deutschland eintreten, hängt unmittelbar mit der Verbotsverfügung der kurdischen Organisation in Deutschland zusammen.
Deswegen frage ich: Wie viele Menschen kurdischer Herkunft in NRW konnten seit der Verbotsverfügung 1993 aufgrund rein passiver Teilnahme an Demonstrationen und anderen Veranstaltungen, die ähnlich wie jene in Berlin gelagert waren, nicht eingebürgert werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „NRW schützt Menschen vor Verfolgung und in Not“ – so heißt es im SPD/GrünenKoalitionsvertrag. Ich muss ehrlich sagen: Ich halte das Einsperren und Abschieben von Schutzsuchenden mit dem humanitären Schutzgedanken für absolut unvereinbar.
Vorgestern berichtete die „Neue Westfälische“ Folgendes:
„Am Nachmittag des 21. Januar 2012 ist eine Zelle in der Abschiebehaftanstalt Büren ausgebrannt, ‚vermutlich weil ein Insasse seine Matratze angezündet hat‘; ein Mann wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, teilte die Polizei mit.“
Er hat überlebt – zum Glück!
In der Abschiebehaft kommt es aber immer wieder zu Suizidversuchen. Am 2. Juli vergangenen Jahres erhängte sich der Asylbewerber Slawik C. in seiner Zelle in der Abschiebehaftanstalt Hannover
Langenhagen. Vier Monate später stellte der BGH fest, dass seine Inhaftierung rechtswidrig war. Ein weiterer Todesfall: 1999 starb Rachid Sbaai in Abschiebehaft in Büren. Wir fragen uns, meine Damen und Herren: Wie verzweifelt muss ein Mensch sein, um so etwas zu tun?
Es ist die bundesdeutsche Abschiebepolitik, die Slawik C., Rachid Sbaai und viele andere auf dem Gewissen hat. Nur durch viel Glück ist es seit dem vergangenen Wochenende nicht einer mehr. Deshalb macht es mich wirklich fassungslos und wütend, dass die Regierungskoalition unserem Antrag in keinem einzigen Punkt folgen will.
Wir hatten im Oktober eine ausgezeichnete Expertenanhörung, wo im Gegensatz zu dem, was die Kollegen hier angeführt haben, dringender Handlungsbedarf deutlich wurde, der zum Teil sogar noch über unseren Antrag hinausging. In der Anhörung wurden zahlreiche Missstände aufgezeigt. Sie beziehen sich auf das System der Abschiebehaft insgesamt, aber auch auf die Haftbedingungen in NRW und sogar die Fehlurteile mancher Richter. Immer noch winken Richter Haftanträge auf der Basis von Gesetzen durch, die es seit sieben Jahren nicht mehr gibt. Das heißt, nach herrschender Rechtslage sitzen vermutlich zahlreiche Menschen unrechtmäßig in Büren, einfach weil die Amtsrichter keine Ahnung haben.
Nach dieser Anhörung dachten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung zügig reagieren würde. Ab das Einzige, was sich seitdem
geändert hat, ist, dass die Frauen aus Neuss nach Büren gebracht wurden – entgegen der ausdrücklichen Forderung der Beratungsstellen für Frauen und Opfer von Menschenhandel. Diese haben nämlich deutlich gesagt, dass die Situation für die Frauen im entlegenen Büren noch schlechter würde als in Neuss, wo sie zumindest Fachärzte und Psychologen außerhalb des Hafthauses aufsuchen konnten.
Und noch etwas ist geschehen: Dem Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ wurden die Besuchszeiten um eine halbe Stunde gekürzt. Der Vertreter des Vereins hatte in der Anhörung moniert, dass Straf- und Abschiebegefangene in Büren nicht räumlich getrennt seien. Offiziell wurde die Kürzung der Besuchszeiten damit begründet, dass damit die Trennung auch im Besuchsraum gewährleistet werde. Alles in allem ist die Situation also nun eher schlechter als zuvor.
Eine konkrete Verbesserung wäre es zum Beispiel, wenn die Abschiebehäftlinge ihre Handys behalten könnten.
Zumindest bei einer konsequenten räumlichen Trennung von Straf- und Abschiebegefangenen gäbe es schließlich keinen Grund mehr, ihnen ihre Handys wegzunehmen. Wenigstens dafür würde ich mir die Unterstützung der anderen Fraktionen sehr wünschen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was meinen Sie, welchen Eindruck die Abschiebegefangenen und die unterstützenden Organisationen nun von einer vermeintlich flüchtlingsfreundlichen Politik in NRW haben?
Ich weiß, dass es für eine Abschaffung der Abschiebehaft derzeit keine Mehrheiten gibt. Aber ich weiß auch ganz genau, dass es in diesem Haus Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen gibt, die die Abschiebehaft
ganz genauso als menschenverachtend und abscheulich ablehnen, wie wir das tun.
Aber dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen Sie doch bitte auch dazu! Eiern Sie nicht herum, und versuchen Sie nicht, in sogenannten Einzelfällen ein System zu rechtfertigen, das einfach durch gar nichts zu rechtfertigen ist!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis auf den letzten Punkt kann an den Forderungen des vorliegenden Antrags der CDU eigentlich nicht viel moniert werden. Aber genau bei diesem Punkt hört es dann wirklich auf. Erlauben Sie mir daher, auf dieses Problem des Antrags einzugehen, zumal das für uns – wie gesagt – gravierend ist.
Nach einer Reihe von durchaus lesenswerten Vorschlägen wird die Landesregierung dazu aufgefordert, sich für den Fortbestand einer wettbewerbsfähigen wehrtechnischen Industrie in NRW einzusetzen.
Meine erste Anmerkung dazu: Die Rüstungsindustrie, die Sie hier schönreden und schön umschreiben, hat in einem Antrag, in dem es um die Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr geht, nichts zu suchen. „Konversion“ meint den Übergang in eine friedliche Nutzung. Unter Punkt 7 Ihres An
trags legen Sie jedoch der Landesregierung nahe, die Rüstungsbranche zu fördern. Das hat nun wirklich gar nichts mit Konversion zu tun.
Dazu eine Anmerkung: Es ist nicht nur unpassend, sondern auch geschmacklos, dass Sie versuchen, die Sorge um Arbeitsplatzverluste auszunutzen, um ganz unnötig Lobbying für die florierenden deutschen Rüstungsunternehmen zu betreiben.
Deutsche Rüstungsbetriebe sind nicht von benachbarten Bundeswehrstandorten abhängig. Im Gegenteil: Leider exportieren sie den Tod in die Krisenherde dieser Welt. Pakistan und der Irak sind Hauptabnehmer deutscher Waffen. Deutschland – daran muss ich Sie bestimmt nicht erinnern – ist weltweit der drittgrößte Waffenexporteur. Aus dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung geht hervor, dass im Jahr 2010 Kriegsgüter für 2,1 Milliarden € exportiert wurden. Bei den kommerziellen Waffenexporten gab es eine Steigerung um 72 % gegenüber dem Vorjahr.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nach diesen wichtigen Vorbemerkungen gehe ich auf den eigentlichen konversionspolitischen Aspekt des Antrags der Fraktion der CDU ein:
Die Forderung nach einem Konversionsfonds des Landes unterstützen wir voll und ganz. Das Land steht in der Pflicht, die Kommunen bei der Aufgabe der Konversion zu unterstützen. Das hat praktische Gründe: Die Kommunen können die Lasten nicht allein tragen, sie brauchen massive finanzielle Unterstützung. Aber es geht auch um eine moralische Verpflichtung: Die Kommunen müssen mit den Folgen von Beschlüssen umgehen, die sie nicht getroffen haben.
Natürlich muss nach dem Verursacherprinzip zuvorderst der Bund mit ins Boot geholt werden. Aber wir werden Frau Ministerpräsidentin Kraft beim Wort nehmen und genau darauf achten, dass das der Landesregierung nicht zum Vorwand dient, sich selbst der Verantwortung zu entziehen. Die Kommunen brauchen mehr als nur Bekenntnisse zu Solidarität.
Weiterhin mahnen wir an, dass die Interessen der Menschen vor Ort betreffs der zukünftigen Nutzung ehemaliger Militärgelände gehört werden. Ein Beispiel dafür, wie solche Interessen bisher ignoriert werden, ist das Projekt „Nationalpark Senne“. Der Antrag der CDU trägt nämlich zu dem falschen Anschein bei, dass sich NRW durch die Reduzierung der Bundeswehrstandorte in Richtung eines friedlicheren Landes bewegen würde, in dem Militär eine geringere Rolle spielt. Das ist ganz klar nicht der Fall.
Das strategische Konzept der Bundeswehr sieht vor, Kosten einzusparen, um Raum für eine Modernisierung hin zu einer schlagkräftigeren mobilen Truppe zu schaffen.
Als Fraktion Die Linke im Landtag NRW treten wir für die Konversion von Bundeswehrstandorten zu einer friedlichen, gerechten und ökologisch nachhaltigen Nutzung ein.
Die Schließung einzelner Standorte, die dazu dient, deutsche Truppen im Endeffekt noch kriegsfähiger zu machen, halten wir für keinen Fortschritt im Sinne einer echten Friedenspolitik. Vor diesem Hintergrund muss ich den vorliegenden Antrag der CDU als ein trojanisches Pferd bewerten, mit dem versucht wird, den unsäglichen Vorschlag der Rüstungsförderung im Windschatten durchaus sinnvoller Vorschläge einzuschmuggeln.
Ich komme zum Schluss. – Trotzdem ist es wichtig, die Lasten der Konversion auf mehr Schultern zu verteilen. Wir werden der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der letzten Plenardebatte über einen Winterabschiebestopp kündigte der Innenminister ein Gespräch mit den Kirchen und Flüchtlingsverbänden an. Von dem Ergebnis dieses Fachgesprächs über die Lebensbedingungen sollte die Entscheidung abhängen, ob über den Winter in den Kosovo abgeschoben werde.
Sie können sich überhaupt nicht die Empörung und Frustration bei den Vertreterinnen der Kirchen und Initiativen, aber auch bei uns vorstellen, als wir letzte Woche erfahren mussten, dass dieses Gespräch nur eine Farce war. Man hatte wieder einmal geredet, man hatte Meinungen und Expertise eingeholt, um dann nur zur ordnungspolitischen Tagesordnung überzugehen und die nächste Sammelabschiebung durchzuführen.
Am Flughafen gab es wieder Proteste. Dann erfuhren wir am gleichen Tag: Etwa 20 Menschen, die an diesem Tag abgeschoben werden sollten, haben
auf Anweisung des Innenministeriums noch einmal einen Aufschub bekommen.
Wir sehen das als einen unglaublichen Teilerfolg für die Flüchtlingsinitiativen, für die Kirchen, die sich mit Vehemenz gegen die Abschiebung eingesetzt haben. Wir fragen uns aber: Warum hat das Innenministerium bis zum letzten Moment gewartet?
Wie die Lage der Abgeschobenen im Kosovo aussieht, ist lange klar. Menschen, die es wissen müssen, weil sie mit den Abgeschobenen im Kosovo in Kontakt stehen, haben uns von den Lebensbedingungen dort berichtet. Fast niemand von denen, die zurückgekehrt sind, hat es bislang geschafft, eine Lebensperspektive im Kosovo aufzubauen. Kein einziges der abgeschobenen Kinder hält es durch, in die Schule zu gehen, weil sie dort kein Wort verstehen und weil sie angefeindet werden.
Ganz nebenbei: Vor fast genau einem Jahr wurde eine schwer kranke Romni aus dem Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz über den Flughafen Düsseldorf zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem 14-jährigen Sohn abgeschoben. Nur einen Monat nach der Abschiebung ist die 47-jährige Frau an den Folgen einer Gehirnblutung verstorben. Solche Geschichten machen fassungslos und wütend.
Genauso wütend machen Geschichten von Familien, die seit 20 Jahren und länger hier sind, wie beispielsweise eine Familie aus Castrop-Rauxel. Die Familie ist seit 1988 hier bzw. ist damals aus dem Kosovo nach Deutschland geflüchtet. Seitdem bekam sie immer nur Kettenduldungen. Die Ausländerbehörde verweigerte ihnen Ersatzpapiere, um in den Kosovo zu reisen und sich dort reguläre Pässe ausstellen zu lassen. Stattdessen verlangte sie von diesen Kosovoflüchtlingen, sich serbische Pässe ausstellen zu lassen.
Sie sehen: Ausländerbehörden sind sehr kreativ, wenn es darum geht, Menschen möglichst schnell loszuwerden, vor allen Dingen natürlich die Roma. Ich kann bald nicht mehr zählen, wie oft wir hier im Plenum über Roma geredet haben. Letztendlich bin ich überzeugt: Wir reden eigentlich hier über Antiziganismus. Niemand will diese Menschen, auch Deutschland nicht. Solange das nicht anders wird, solange es nicht endlich einen Respekt gegenüber Roma gibt und eine Bleiberechtsregelung, die endlich einmal funktioniert, so lange werden wir uns hier weiter mit dem Thema befassen. Dafür wird die Linke sorgen.
Nun zu dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition: Er ist übertitelt: „NRW schützt Menschen vor Verfolgung und Not“. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Ich frage mich allerdings: Wie um alles in der Welt kann man von Schutz reden und gleichzeitig weiterhin Abschiebungen durchführen? Das ist wie das Motto „die Menschenrechte schützen“
und gleichzeitig Jugoslawien bombardieren. Das schließt sich kategorisch aus.
Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen ist deshalb zynisch. Er ist halbherzig, kleinlich und er ist ganz sicher nicht das, was wir uns wünschen.
Dennoch werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Wir wissen: Eine Ablehnung wäre unverantwortlich denen gegenüber, die vielleicht dadurch einen, wenn auch nur kurzen, Schutz genießen. Schließlich geht es um Menschen.
Ich komme zum Ende. – Wir fragen uns allerdings: Wenn schon nur die besonders Schutzbedürftigen von Abschiebungen verschont werden, warum dann nicht alle?
Letzten Endes: Warum setzen wir uns nicht endlich gemeinsam für ein Bleiberecht für Roma ein, wo doch diese Gruppe als Verfolgte des Nationalsozialismus ein historisches Recht auf unsere Solidarität und Unterstützung hat? – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Kollege Engel. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich mit dem Ausweis am Flughafen war, mit dem ich in alle europäischen Länder reisen darf, einschließlich Türkei, in der Annahme, dass ich damit auch in den Kosovo reisen darf, was leider nicht möglich war? Warum erwähnen Sie das nicht, sondern tun so, als wenn ich die Reise grundsätzlich abgelehnt hätte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lehne, ich sage Ihnen als ein Mensch, der selber aus der Türkei kommt, dort aufgewachsen und als politischer Flüchtling schließlich in die Bundesrepublik zugewandert ist und sich mit dieser Problematik relativ gut auskennt: Sie haben in Ihrem Antrag ein gravierendes Problem sehr richtig erkannt.
Wir haben noch Ende Oktober leidvoll erfahren müssen, dass nach der Tötung von Soldaten der türkischen Armee bedauerlicherweise die „Grauen Wölfe“ gewaltsam gegen kurdische Vereine und Menschen vorgingen. In der Türkei, in Deutschland und nicht zuletzt in Nordrhein-Westfalen kam es zu
gewaltsamen anti-kurdischen Ausschreitungen, beispielsweise in Hagen, Köln und Duisburg.
Der Antrag der CDU spricht eine dramatische Situation an, die wir als Linke immer kritisiert haben. In Deutschland wird das Problem des türkischen Rechtsradikalismus bisher leider weitgehend ignoriert.
Es ist richtig: Viele Menschen in diesem Land wissen wenig bis gar nichts über Ideologie, Agitation und Handlungen der „Grauen Wölfe“. Ihre Forderung, Herr Lehne, nach einer verstärkten Aufklärungs- und politischen Bildungsarbeit für die einheimische Bevölkerung, aber auch für die migrantische, können wir daher vollen Herzens unterstützen.
Damit ist es aber nicht getan. Das Problem der völlig einseitigen und unausgewogenen Haltung der Behörden und der Politik bezüglich der politischen Kräfte von Zugewanderten geht tiefer. Ich darf hier laut und in aller Deutlichkeit festhalten: Die Behörden und die etablierte Politik sind wieder auf dem rechten Auge blind.
An dieser Stelle möchte ich betonen: Es geht nicht um eine Abstufung von gemäßigt bis extrem. Es geht um eine menschenverachtende Ideologie, was die „Grauen Wölfe“ angeht.
Die Gefahr liegt darin, dass von den „Grauen Wölfen“ Menschenfeindlichkeit propagiert wird, nationalistischer Chauvinismus, Rassismus, Antisemitismus, die Leugnung der Völkermords an den Armeniern usw. Die größte Gefahr ist auch, dass die „Grauen Wölfe“ versuchen, mit ihrer rassistischen Ideologie auch bei der Jugend zu landen. Sie versuchen zudem, in den wichtigen Institutionen und Parteien sogar Fuß zu fassen. Bei allen demokratischen Parteien, meine Damen und Herren, ist hier höchste Wachsamkeit angesagt.
Ich werbe besonders für ein differenziertes und objektives Herangehen, was Migranten-Selbstorganisationen anbetrifft. Wer rassistisch-faschistischen Wahn mit einem radikal-humanistischen Ansatz gleichsetzt und das zudem als demokratische und verfassungskonforme Haltung oder Positionierung verkauft, irrt sich gewaltig. Das hat auch Frau Schäffer zutreffend angesprochen.
Ich mache es hier an einem Beispiel konkreter, weil es genau in diesen Zusammenhang passt, ohne dass ich an dieser Stelle der Aussprache über die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Engel etwas vorwegnehmen will. Die Aussprache ist leider heute verschoben worden. Lieber Herr Kollege Engel, betreffend Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nur eines sa
gen: Wenn ich gegen Faschismus und Unterdrückung demonstriere, worauf ich nur stolz sein kann,
und dabei in der Nähe einer roten Fahne abgelichtet werde, dann ist es einfach lächerlich, mir und meiner Fraktion deswegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstellen.
Sie sollten unterscheiden lernen zwischen Bewegungen für Freiheit und gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen und den Kräften, die andere Menschen unterdrücken wollen und die ihnen teilweise das Existenzrecht absprechen.
Herr Kollege Lehne, ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Mut, die CDU in diesem Antrag voranzubringen und die längst überfällige Skandalisierung der Rolle der „Grauen Wölfe“ in Deutschland anzugehen. Wir können diesen Antrag nur unterstützen. Die Aufklärung der Beziehung zu den „Grauen Wölfen“ sollte allerdings in allen Parteien, zuallererst in der CDU, betrieben werden.
Ich komme zum Schluss.
Nicht nur die CDU ist von diesem Problem betroffen, sondern auch andere Parteien. Das wissen wir alle. Wir müssen alle als demokratische Parteien aufpassen, dass diese Faschisten unsere Parteien nicht unterwandern.
Besonders skandalös finde ich zudem, wenn so etwas auf Landesebene geschieht, indem die Vertreter der rechtsradikalen Ideologie durch die Landesregierung aufgewertet werden, nämlich dadurch, dass diese als Gesprächspartner akzeptiert werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen um die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten Nordrhein-Westfalens. Mittlerweile sind weniger als 10 % der Wohnungen in unserem Land noch preisgebundene Sozialwohnungen. Dem steht eine hohe und steigende Nachfrage nach mietpreisgünstigem Wohnraum gegenüber.
Eine aktuelle Studie der empirica AG zur Entwicklung der Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW unterstreicht den enormen Handlungsbedarf. Hier wird belegt, dass wir bis 2030 in unserem Bundesland jährlich 32.000 bis 36.000 neue Wohnungen benötigen.
Was aber tut die SPD/Grünen-Landesregierung? Sie verringert das Volumen der Wohnraumförderung von 1 Milliarde € in 2010 auf 800 Millionen € in 2011. Und sie lässt den vollmundigen Ankündigungen in ihrem Koalitionsvertrag zur Rückabwicklung der Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK keine Taten folgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Die Linke steht fest: Zur sozialen Wohnraumförderung bedarf es eines dauerhaften Mitteleinsatzes. Dieses Geld muss unabhängig von der Lage auf den Kapitalmärkten und der Situation des Landeshaushaltes zur Verfügung stehen.
In den Jahrzehnten seit 1956 wurde zu diesem Zweck ein Landeswohnungsbauvermögen aufgebaut. Im Finanzbericht der NRW.BANK für 2009 wird das Landeswohnungsbauvermögen mit
18,9 Milliarden € angegeben.
Nicht nur für die Öffentlichkeit, also die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, sondern auch für uns Landtagsabgeordnete ist das Landeswohnungsbauvermögen im Nebel der NRW.BANK verschwunden. Es wird nach der erfolgten Vollintegration in die NRW.BANK nicht mehr gesondert in deren Finanzbericht ausgewiesen.
Es war die alte Landesregierung aus CDU und FDP, die gegen die Stimmen der damaligen Opposition und gegen vielfältige Proteste der Mieterinnen und Mieter, ja der gesamten Wohnungswirtschaft in NRW die Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt durchgesetzt hat. Die heutigen Regierungsparteien von SPD und Grünen lehnten damals als Oppositionsparteien diese Vollintegration kategorisch ab. Sie bezeichneten diese Entscheidung als einen verhängnisvollen Weg und als einen schweren Schlag gegen den sozialen Wohnungsbau in diesem Land. Da war es nur folgerichtig, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –:
„Wir werden prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK rückabgewickelt werden kann.“
Wenn Ihre damalige Kritik zutreffend war und wenn Sie Ihren Koalitionsvertrag wirklich umsetzen wollen, dann frage ich Sie: Warum haben Sie diesen verhängnisvollen Weg nicht längst verlassen? Waren die Aussagen Ihrer damaligen wohnungspolitischen Sprecherin und heutigen Regierungspräsidentin Frau Walsken nicht zutreffend?
Wir greifen dies gerne auf. Im Interesse der Mieterinnen und Mieter sollten wir von der Landesregierung eine detaillierte Information über die finanziellen Grundlagen der sozialen Wohnraumfinanzierung in NRW einfordern. Denn wir sind in Sorge: Ist das ehemalige Wohnungsbauvermögen tatsächlich ausreichend gegen die Krise der WestLB abgeschirmt? Wie sicher ist die langfristige Finanzierung der Wohnraumförderung? Das Mindeste, meine Damen und Herren, was wir von der Landesregierung erwarten, ist die Durchführung der angekündigten Prüfung einer Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens.
Wir erwarten, dass die Ergebnisse sowohl hier im Landtag als auch in der Öffentlichkeit ausführlich dargelegt und diskutiert werden können. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst sagen, dass ich es schon etwas störend finde, dass diese wichtigen Initiativen zum Thema „Bleiberecht“ heute alle in einem Block im Schnellverfahren behandelt werden sollen. Ich werde mich hier trotz der kurzen Redezeit dennoch bemühen, auf alle Anträge angemessen einzugehen; es geht schließlich in allen Anträgen um Menschenrechte, und es geht um Abschiebungen.
Sieben Sammelabschiebungen haben allein in diesem Jahr vom Düsseldorfer Flughafen nach Jugoslawien stattgefunden. Regelmäßig spielen sich dort bekanntermaßen menschliche Dramen ab. Mit Menschenverachtung werden hier Jugendliche und Kinder, Schüler, unsere Nachbarinnen und Nachbarn, aus ihrem Lebensumfeld gerissen. Wir haben in den letzten Monaten oft genug über Jugoslawien und die Lage der Roma dort geredet. Aus humanitärer Sicht ist ein Abschiebestopp für Roma aus ExJugoslawien während der Wintermonate absolut notwendig.
Das ist die Essenz, um die es in diesem Antrag geht; denn eine Abschiebung in die Staaten des ehemaligen Jugoslawien bedeutet Hunger, bedeutet Verfolgung und Elend. Wir bekommen Berichte,
wonach es die serbischen und mazedonischen Behörden ihren Staatsbürgern nicht mehr erlauben, visumsfrei in die Schengen-Staaten auszureisen. Dies gilt offenbar vor allem für die Roma, wenn die Grenzbeamten bei ihnen das Risiko sehen, dass sie einen Asylantrag in einem Schengen-Staat stellen könnten. Berichten zufolge betrifft das vor allem Personen, die aufgrund ihrer Hautfarbe bzw. Sprache als Roma zu erkennen sind.
Die beschriebene Praxis der Behörden ist wohl auf den Druck der EU-Kommission zurückzuführen. Mit solch diskriminierenden Methoden schottet sich Europa also vor dem Elend ab. Es ist natürlich richtig, dass Abschiebungen von Roma letztlich nicht durch einen Erlass auf Landesebene beendet werden können. Das ist gar keine Frage.
Die Flüchtlingsräte, die Wohlfahrtsverbände und die beiden großen Kirchen in Deutschland setzen sich deshalb bekanntermaßen bereits lange auf allen politischen Ebenen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Geduldete und Asylsuchende ein.
Damit komme ich zu dem anderen Antrag, der in diesem Zusammenhang behandelt wird. Es gibt bundesweit mehr als 73.000 Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus. Davon hangeln sich rund 60.000 Personen teils schon Jahrzehnte von einer Duldung zur nächsten. Viele andere drohen im Januar wieder in die Duldung zurückzufallen, wenn die Innenministerkonferenz keine Verlängerung der alten Regelung beschließt.
Die eigenständige Lebensunterhaltssicherung darf aus unserer Sicht nicht zur Vorbedingung für den Aufenthalt gemacht werden.
Besonders für Traumatisierte, für Kranke und für kinderreiche Familien ist dieses Ausschlusskriterium oft das Fallbeil.
Eine großzügige Regelung wurde bislang leider stets mit dem Argument verhindert, man wolle keine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Diese Angst vor einer sogenannten Zuwanderung in die Sozialsysteme hat aus unserer Sicht geradezu pathologische Züge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können eine solche Sichtweise, die nicht die Bedürfnisse der Menschen, sondern die Perspektive der ökonomischen Verwertbarkeit in den Mittelpunkt stellt, nicht zur Grundlage einer Entscheidung über das Bleiberecht machen.
Menschen leben hier und machen dieses Land zu ihrer Heimat. Deshalb müssen sie Anspruch auf Teilhabe an dieser Gesellschaft haben – ob mit oder ohne Duldung, ob mit oder ohne Arbeit.
Diese Tatsache muss unser Ausgangspunkt sein – sonst nichts. Diesen Menschen muss vor allen Dingen endlich eine sichere Perspektive mit klaren Regelungen geboten werden, die sich an der Aufenthaltsdauer und nicht an einem Stichtag orientieren. NRW hat nun die Gelegenheit, eine Bleiberechtsregelung zu initiieren, die endlich einmal greift.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich hierfür auf Bundesebene einzusetzen. Wo ein politischer Wille ist, ist bekanntermaßen auch ein Weg da und möglich.
Ich freue mich auf der einen Seite, dass wir SPD und Grüne in dieser Hinsicht immer dazu bringen, initiativ zu werden.
Seltsam finde ich auf der anderen Seite aber auch, dass Sie nicht den Mut haben, unseren Anträgen zuzustimmen, sondern eigene Entschließungsanträge einbringen, welche unsere Forderungen in abgeschwächter Form enthalten. Weil der Antrag in der Sache gewisse Verbesserungen für betroffene Menschen bedeutet, lassen wir ihn trotzdem passieren.
Über den dritten Antrag sind wir uns mit den Regierungsfraktionen in der Zielsetzung einig. Menschen aus Syrien dürfen nicht in dieses Land abgeschoben werden; denn auf Initiative der syrischen Regierung wird auf die Bevölkerung geschossen, lediglich deshalb, weil sie demonstriert.
An dieser Stelle möchte ich abschließend betonen, dass die Zustimmung zu diesen Anträgen eine Frage der Humanität und keine Frage der Parteipolitik ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke begrüßt es sehr, dass NordrheinWestfalen ein Integrations- und Teilhabegesetz haben wird. Es sollte diesen Namen allerdings auch verdienen. Dabei ist an dieser Stelle grundsätzlich anzumerken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe und eine soziale Gleichstellung nicht allein durch ein Gesetz erreicht werden können.
Viel zu lange vertraten die etablierten Mehrheiten in dieser Gesellschaft die falsche Auffassung, dass die Integration allein eine Bringschuld der Migrantinnen
und Migranten ist. Genau aus diesem Grund sind wir sehr dafür, nun die interkulturelle Kompetenz in den Landesbehörden, aber auch in allen relevanten Ausbildungen und Studiengängen zu verankern.
Ich möchte Ihnen aber nicht verschweigen, dass der vorgelegte Entwurf aus unserer Sicht auch manch große Enttäuschung birgt: Genau da, wo man Mut beweisen sollte, bleibt man zögerlich, vage oder rudert sogar zurück.
In keiner Weise akzeptabel ist aus unserer Sicht der ständige Verweis auf die Bundesgesetzgebung. Wir halten es für einen großen Fehler, eine falsche Integrationspolitik auf der Bundesebene im Land zu wiederholen, mit dem Argument, dies falle nicht unter unsere Zuständigkeit. Da, wo das Bundesrecht die Menschen im Stich lässt und ausgrenzt, sollte das Land NRW diese Diskriminierung durchbrechen, statt sie zu verfestigen. Diese Aufgabe ist und bleibt eine der entscheidenden Zukunftsherausforderungen für die Politik und damit auch für die gesamte Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, jenseits mancher Stellen und der Begrifflichkeiten, die aus unserer Sicht zu ändern sind, haben wir folgende Kritikpunkte an dem vorgelegten Gesetzentwurf, die ich nun zusammenfasse:
Erstens. Es fehlt ein klares und deutliches Bekenntnis zur politischen Partizipation.
Zweitens. Wir vermissen die deutliche Bereitschaft, auch denjenigen Integrationsangebote zu machen, die einen prekären Aufenthaltsstatus haben.
Drittens. Der Wert der natürlichen Mehrsprachigkeit der Migrantinnen und Migranten wird nicht entsprechend gewürdigt, sondern komplett ignoriert.
Vierter Punkt. Die im Gesetzentwurf veranschlagten Finanzmittel können beim besten Willen nicht ausreichen.
Der abschließende fünfte Punkt: Aus unserer Sicht fehlt der konsequente Wille zur Bekämpfung der Diskriminierung und der ausgrenzenden Strukturen.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Teilhabe gehört notwendigerweise die politische Partizipation. Deshalb muss das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, für alle Menschen gelten, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
Deshalb müssen wir weiterhin dafür kämpfen, dass sich auf der Bundesebene Mehrheiten für eine solche schon längst überfällige Verfassungsänderung finden. Konkret: Aus unserer Sicht hat das Land die Möglichkeit, durch eine Reform der Gemeindeordnung die Teilhabe- und die Mitgestaltungsrechte der gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertreter auf kommunaler Ebene zu verankern und zu optimieren. Die wichtige Rolle von Migrantenselbstor
ganisationen bei der Integration würdigt der Gesetzentwurf zwar in den Zielen; es wird aber im Anschluss nirgendwo erklärt, wie die versprochene Einbeziehung der Migrantenselbstorganisationen erreicht werden kann.
Ich komme zu dem anderen wesentlichen Versäumnis des Gesetzentwurfs. Unserer Ansicht nach gehören zu Nordrhein-Westfalen alle Menschen, die hier leben. Die Diskriminierung nach dem Aufenthaltsstatus, wie sie auf der Landesebene stattfindet, finden wir integrationspolitisch fatal und menschlich ohnehin inakzeptabel.
Es wird dem Anliegen des Gesetzentwurfs einfach nicht gerecht, wenn da steht, dass Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus – ich zitiere – „wie im bisherigen Umfang an Maßnahmen zu Integration und Bildung teilhaben können“. Das bedeutet in Wirklichkeit praktisch den Ausschluss dieser Menschen: von Deutschkursen, von der Arbeitsmarktteilhabe, von der Ausbildung – vom ganzen gesellschaftlichen Leben.
Wenn es in dem Entwurf darüber hinaus heißt, das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Gelingen der Integration von zentraler Bedeutung, spricht man damit nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit an. Für die Betroffenen und ebenso für solche, die gerade erst zugewandert sind, klingt diese Formulierung des Gesetzentwurfs unfair.
Fakt ist, Kolleginnen und Kollegen: Viele Zugewanderte wollten schon lange Deutsch lernen. Aber es gab bis 2005 überhaupt keine Angebote für Neuzuwanderer, außer für Aussiedler und Spätaussiedler. Wie wir alle wissen, gibt es derzeit viele Interessierte, die keinen Platz in einem Deutschkurs bekommen können. Obendrein wird die Legende von den sogenannten Integrationsverweigerern in die Welt gesetzt. Auch das wissen wir alle.
Für die Mehrheit der Migrantinnen und Migranten ist die Schule der Ort, an dem die sprachliche Integration stattfindet. Hier weist der Gesetzentwurf einen blinden Fleck auf: Die Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit wird da nämlich komplett außen vorgelassen.
Der Europarat erklärt die Mehrsprachigkeit zum Menschenrecht und verpflichtet sogar die Staaten zur Förderung. Wir wollen, dass das Land die Schulen zum Angebot eines herkunftssprachlichen Unterrichts verpflichtet und sie entsprechend mit qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern ausstattet.
Weiter brauchen wir gerade in NRW ein landesweites Antidiskriminierungsgesetz, um die Arbeit gegen die Diskriminierung flächendenkend auf eine solide Basis zu stellen.
Ein entscheidender Schwachpunkt des Entwurfs ist die mangelnde finanzielle Ausstattung der kommunalen Integrationsaufgaben.
Zusammenfassend muss ich sagen: Ein Teilhabe- und Integrationsgesetz ist wichtig und notwendig. Was uns aber die Landesregierung bis jetzt vorgelegt hat, ist immer noch eine Baustelle. Der Gesetzentwurf hat einen hohen Anspruch, den er leider aber nicht erfüllt. Wir wollen ein Gesetz, das sowohl echte Teilhabe beinhaltet als auch eine Integration, die allen eine Perspektive für ein gutes, sozial gerechtes, weltoffenes und solidarisches Zusammenleben ermöglicht und bietet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst wenn die Zeit bis zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes sehr knapp bemessen ist: Wir werden sicherlich nach der Expertenanhörung noch intensiv in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren und dazu dann abschließend unsere Änderungsvorschläge einbringen können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist das zweite Mal, dass wir uns im Plenum mit diesem Thema beschäftigen. Dem zweiten Antrag der FDP liegt leider dieselbe verfehlte Denkweise zugrunde; dazu gleich mehr. Abgesehen davon besteht zweifelsohne diesbezüglich ein dringender Handlungsbedarf. Insofern wäre eine parteiübergreifende Initiative auf Landesebene vonnöten, damit eine grundlegende Verbesserung in dieser Fragestellung vonstattengehen kann.
Der vorliegende Antrag zielt lediglich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und hebelt jene der Betroffenen aus. Wer die FDP kennt, dürfte darüber nicht überrascht sein. Wenn die Unternehmen sich weigern, selbst Fachkräfte auszubilden, stattdessen aber fertig Ausgebildete aus anderen Ländern beschäftigen wollen, ist das aus deren Sicht nachvollziehbar. Das geschieht aber auf Kosten der Löhne hier im Land und auf Kosten anderer Länder, deren Bildungssysteme jene Fachkräfte, die sie dringend benötigen, qualifiziert haben. Die deutschen Unternehmen wollen diese jedoch abwerben. – So viel zur Entwicklungspolitik der FDP, für die auf Bundesebene Herr Niebel zuständig ist.
Wir möchten die Aufnahme von Menschen grundsätzlich nicht von ihrer Nützlichkeit abhängig machen.
Wir wollen auch nicht, dass die Anerkennung der Bildungs- und Berufsabschlüsse im Kontext der Profitlogik von Unternehmen vorgenommen wird. Das ist nicht akzeptabel.
Was für Unternehmen nützlich erscheint, kann bekanntermaßen für die Gesellschaft oft auf Dauer sehr schädlich sein. Die gegenwärtige Realität im Weltmaßstab hat das überdeutlich gemacht. Das brennende Problem ist, dass die im Ausland erworbenen Abschlüsse der Eingewanderten nicht anerkannt werden. Sie werden somit seit Jahren von der Teilhabe komplett ausgeschlossen. Diese Menschen fahren bei uns Taxi oder gehen putzen, obwohl sie beispielsweise einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss haben. Den Eingewanderten müssen Informationen zu Anerkennungsverfahren einfach zugänglich gemacht werden. Das Gleiche gilt für Informationen über Qualifizierungsmöglichkeiten.
In dem Antrag gibt es jedoch auch einzelne Punkte, die wir durchaus unterstützen können, zum Beispiel den Ausbau berufsbezogener Sprachförderung oder die Verbesserung der Servicequalität von Ausländerbehörden.
Wir möchten mit Ihnen gerne weiter darüber diskutieren, wie eine sinnvolle Regelung auf Landesebene aussehen kann. Unser entscheidendes Anliegen
dabei ist, dass die Regelung den Menschen dient und nicht den Interessen der Wirtschaftsunternehmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesinitiative zur Änderung der Landesbauordnung, über die wir heute beraten, ist eine überfällige und infolgedessen richtige Initiative, die wir natürlich unterstützen. Das Urteil des OVG Münster hat zu einer enormen Verunsicherung von Betreibern und Bauherren von Solaranlagen geführt. Insofern sind die Anpassung und die zu erreichende Rechtssicherheit ein kleiner, aber dennoch notwendiger Schritt, um hoffentlich das Aufholen des Rückstands beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein wenig zu ermöglichen.
Aus unserer Sicht steht außer Frage, dass jeglicher Ausbau erneuerbarer Energien nur begrüßt und unterstützt werden kann. Die Linke hat sich daher immer und nachhaltig gegen eine zu starke und überzogene Absenkung der EEG-Vergütungssätze für Solarstrom ausgesprochen. Wir leugnen natürlich nicht gewisse Kosten, die hieraus für die Verbraucher entstehen können.
Wir wollen beides, nämlich faire Preise und 100 % erneuerbare Energien. Das ist und bleibt unser Hauptziel.
Wie dies funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in unserem Antrag „Den Strompreisanstieg stoppen – Strom ist ein Menschenrecht!“ aufgezeigt, der gestern in diesem Hause diskutiert wurde.
Die Linke verfolgt im Übrigen die Intention, eine dezentrale Lösung zur Energiespeicherung in kommunaler Trägerschaft herbeizuführen. Sicher wird hier den örtlichen Verteilernetzen eine besondere Bedeutung zukommen. Die Rekommunalisierung der Verteilernetze wäre ein denkbar positiver Schritt und würde damit dezentrale Erzeugerstrukturen stärken.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Kommunen beim Rückkauf der Netze offensiv zu unterstützen. Denn nur so kann aus unserer Sicht eine grundlegende Energiewende eingeleitet werden.
Im Ausschuss werden wir hinreichend Gelegenheit haben, uns auszutauschen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gar keine Frage: Auch die Linke missbilligt die Kürzung der Wohnraumförderung, die die SPD/GrüneLandesregierung zu verantworten hat.
Ich rufe einige Fakten in Erinnerung. Die 115.000 Haushalte, die Ende Dezember 2010 als Wohnungssuchende gemeldet waren, verdeutlichen beispielhaft, wie angespannt die Lage auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt ist. Hiervon sind bekanntlich vor allem einkommensschwache Haushalte betroffen.
Folgt man der Untersuchung, die das Forschungsinstitut empirica im Auftrag der Landesregierung zur Entwicklung der Neubaunachfrage auf den Woh
nungsmärkten in NRW angefertigt hat, dann ist auch für die Zukunft keine Entspannung zu erwarten. Die jüngst vorgestellten Ergebnisse waren deutlich: Bis 2030 müssen in NRW noch gut 711.000 Wohnungen neu gebaut werden, um die demografisch bedingte und qualitätsbedingte Nachfrage zu befriedigen. Für die Wohnraumförderung wurden im Jahre 2010 1,039 Milliarden € bewilligt. Selbst diese Mittel reichten nicht aus, um die Nachfrage nach Wohnraumförderung zu decken. Dennoch stellt die Landesregierung im Jahre 2011 nur 800 Millionen € zur Verfügung.
Gerne greife ich als Beispiel die Situation in der Heimatstadt des wohnungspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion auf. Der Kollege Ott kommt bekanntlich aus der rheinischen Metropole Köln. Der dortige Stadtrat hat am 1. März 2011 folgenden Beschluss gefasst. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Der Rat der Stadt Köln appelliert daher an die Landesregierung, auch in 2011 für die soziale Wohnraumförderung Landesmittel in gleicher Höhe wie in 2010 zur Verfügung zu stellen.“
Also die auch von der Linken geforderte 1 Milliarde €!
Bemerkenswert ist auch, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, dass dieser Beschluss mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linker bei Stimmenthaltung der Fraktionen von CDU und FDP gefasst worden ist.
Herr Schmeltzer, ich frage Sie: Sind Ihre Kollegen in Köln auch unsozial?
Liebe Kollegen Ott und Börschel aus Köln, Sie und die gesamte SPD-Fraktion haben jetzt die Möglichkeit, im Landtag dem Wunsch Ihrer Kollegen in Köln zu entsprechen.
Ich bin auf Ihr Abstimmungsverhalten gespannt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Eigenlob der FDP, mit dem sie in ihrem Antrag die Wohnungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung abfeiert, ist ganz und gar nicht angebracht und völlig realitätsfremd.
Als ein Beispiel unter vielen erinnere ich an die Landesentwicklungsgesellschaft und an die 98.000 Wohnungen, die von der schwarz-gelben Landesregierung an private Fonds verscherbelt wurden.
Um die im Antrag geforderte Erhöhung der Wohnraumförderung auf mindestens 1 Milliarde € zu erreichen, müssen verschiedene Instrumente genutzt werden. Die von der FDP vorgeschlagene moderate Anpassung neuer und alter bzw. verlängerter Kreditverträge an das steigende Zinsniveau ist aus unserer Sicht ein vertretbarer Schritt. Allein mit einer solchen moderaten Anpassung werden die erforderlichen 150 Millionen € aber nicht zu erzielen sein.
Wahr ist aber auch, meine Damen und Herren, dass SPD und Grüne zu Oppositionszeiten vieles gefordert haben, was sie nun in der Regierung leider nicht umsetzen.
Kollegen von der SPD: Zuhören! – Es ist ein skandalöser Wählerbetrug, wenn Sozialdemokraten und Grüne hier Wortbruch begehen.
Wir erwarten von beiden Fraktionen konsequente Haltung.
Wir bitten im Übrigen darum, die Punkte im Forderungskatalog des Antrags der FDP getrennt abzustimmen. Weiterhin bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir von den Linken sind gelegentlich für gewisse Symbolpolitik zu haben. Das ist gar keine Frage. Naheliegend ist aber auch, dass Symbolpolitik leicht in die politische Lächerlichkeit verfallen kann, wenn sie nicht durch eine real greifende und ernsthafte Politik gestützt und untermauert ist.
Wir können dem vorliegenden Antrag der CDU deswegen nicht zustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass solch einem Antrag politisch ein lang und hart erarbeiteter Integrationsprozess vorausgehen muss. Wir halten es einfach für falsch, eine Jubelveranstaltung abzuhalten, der die Zustimmung zu einem CDU-Antrag zugrunde liegt. Die CDU kann sich gerne selbst feiern, dazu muss sie aber nicht den gesamten Landtag verdonnern.
Selbst wenn der Antrag gewisse positive Aspekte benennt: Es besteht kein Grund, sich auf die Schultern zu klopfen. Insgesamt betrachtet ist die Integrationspolitik in Bund und Land derzeit eine große Katastrophe. Und schuld daran ist nicht zuletzt auch die CDU.
Natürlich gibt es gewisse positive Entwicklungen in der Migrationsdebatte, in der zum Beispiel über die strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen noch in der zweiten und dritten Generation immerhin endlich diskutiert wird. Leider herrscht aber im politischen Diskurs weiterhin die Verwertungslogik vor.
Das neue integrationspolitische Credo scheint zu lauten: Zuwanderung ist gut, aber sie darf nichts kosten und muss der Wirtschaft nutzen. Gerade wegen dieses Politikverständnisses und weil ökonomische Verwertbarkeit die entscheidende Maxime ist, bekommen alle Parteien, von der CDU bis zu den Grünen, seit Jahren keine vernünftige Bleiberechtsregelung hin.
Bekanntermaßen werden auf völlig hanebüchene Weise sogenannte Integrationsverweigerer konstruiert und diese dann regelrecht sanktioniert, während gleichzeitig den Menschen ohne Daueraufenthaltsrecht hartnäckig die Möglichkeit verweigert wird, die deutsche Sprache zu erlernen.
Ein solches Verständnis von Integration lehnen wir entschieden ab!
Der CDU gebührt insofern Dank, als sie uns mit ihrem Antrag auch daran erinnert, wie langsam Veränderungsprozesse stattfinden. Beim Durchsehen des aktuellen Integrationsmonitoring habe ich wirklich schockiert festgestellt, dass das Armutsrisiko von Migrantinnen in NRW fast dreimal so hoch ist wie bei Einheimischen. Daran wird deutlich: Bildungsbenachteiligung vererbt sich.
Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer sind vor mittlerweile 50 Jahren als Gastarbeiter nach NRW gekommen und haben hier für das Wirtschaftswunder geschuftet. Sie standen im Arbeitsleben und im Bildungssystem meist ganz weit unten. Das gilt für ihre Kinder und Enkelkinder immer noch.
Wir finden, es gibt wenig Grund, uns zu feiern, am wenigsten die CDU. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die KiBiz-Reform, über die wir heute beraten, gehört zu den zentralen Wahlversprechen der Landesregierung. Noch in ihrer Antrittsrede im September 2010 erklärte Ministerpräsidentin Kraft – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin wörtlich –:
„Wir wollen das sogenannte Kinderbildungsgesetz … grundlegend verändern, sodass bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 ein Kinderbildungsgesetz gilt, das den Anforderungen an ei
ne gute frühkindliche Bildung und Betreuung … gerecht wird.“
Diese Ankündigung hat die Landesregierung nicht erfüllt.
Sie haben schon beim Zeitplan geschludert und bringen diesen Gesetzentwurf so spät in den Landtag ein, dass Sie das Inkrafttreten der KiBiz-Reform zum 1. August 2011 ernsthaft gefährden.
Durch diesen Zeitdruck verhindern Sie eine ausreichende Beratung Ihres Gesetzentwurfes; denn Sie wissen, dass der Gesetzentwurf eine gefährliche Schieflage hat. Sie investieren zu wenig, und von dem Wenigen, das Sie investieren, geht das meiste in die Beitragsfreiheit und nicht in die Betreuungsqualität. Das ist der falsche Weg; denn beide Ziele sind gleichwertig.
Statt der von Ihnen geplanten Politik der Verwaltung des Mangels müssten Sie mindestens das Fünffache investieren. Anders können Sie Ihre Versprechen nicht erfüllen und werden gegenüber dem Wähler wortbrüchig.
Allein um die Personalsituation zu entlasten und die Kürzungen bei den Personalkosten der vergangenen Jahre rückgängig zu machen, müssten Sie rund 450 Millionen € investieren. Dann haben wir noch nicht einmal über die Investitionskosten für ein U3Ausbauprogramm gesprochen, das dem Bedarf an U3-Plätzen auch tatsächlich gerecht wird.
Meine Damen und Herren, wenn Sie in diesen drei Punkten nicht deutlich mehr machen, enthalten Sie den Menschen eine Zukunftsdividende vor und brechen mit Ihrer Politik der sogenannten Prävention. Das wäre unverantwortlich und würde von den Menschen nicht verstanden. Das schreibe ich Ihnen heute ins Stammbuch. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst sollte man es natürlich positiv bewerten, dass die Landesregierung offenbar nicht beabsichtigt, ausgerechnet bei der Integration der Zugewanderten in Nordrhein-Westfalen einzusparen.
Ähnlich wie zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendarbeit wären auch hier, meine Damen und Herren, die Folgekosten in der Zukunft ungleich höher als das, was man jetzt aus dem Haushalt herausradieren könnte.
Positiv ist auch, dass beispielsweise die RAAs – Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien – und die Elternnetzwerke weiter ausgebaut werden. Denn die Unterstützung von migrantischen Eltern und Kindern, gerade auf dem Feld der Bildung, ist absolut notwendig, richtig und wichtig, und das nicht einmal aufgrund einer angeblichen Bildungsferne von Migranten und Migrantinnen, sondern weil die Strukturen in vielen Schulen, Kindertagesstätten und Behörden immer noch integrationsfeindlich und ausgrenzend sind.
Während die gesellschaftlichen Eliten in gewissen Talkshows gegen angebliche Integrationsverweigerer hetzen, kämpfen etliche Eltern, insbesondere die Mütter, gegen die Schulämter, damit ihre Kinder
nicht in Sonderschulen abgeschoben werden. Sie kämpfen darum, dass ihre Kinder wirklich gefördert werden, dass sie zum Beispiel Nachhilfeunterricht bekommen.
Die RAAs und Elternnetzwerke können diese Kämpfe unterstützen und gleichzeitig darauf hinarbeiten, dass es die jüngeren Geschwister dieser Kinder und nicht erst deren eigene Kinder einfacher haben werden.
Die Integration, meine Damen und Herren, ist nicht zum Nulltarif zu haben. Herr Kollege Ünal, die Integration ist zwar nicht mit Geld zu kaufen, sie ist aber auch nicht ohne ernsthafte finanzielle Unterstützung zu erreichen.
Darüber müssen wir uns im Klaren sein, denke ich. Das Land NRW muss unserer Meinung nach hier Geld in die Hand nehmen und kann nicht einfach auf die Zuständigkeit des Bundes verweisen, wenn es um wichtige Dinge wie zum Beispiel Integrationskurse geht. Wir finden es nach wie vor ausgesprochen wichtig, dass die Integrationskurse auch für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge angeboten werden.
Für Integrationsangebote muss es kompetentes Fachpersonal geben, was auch heißt, dass man die Leute in diesem Bereich angemessen zu bezahlen hat.