Wie dies funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in unserem Antrag „Den Strompreisanstieg stoppen – Strom ist ein Menschenrecht!“ aufgezeigt, der gestern in diesem Hause diskutiert wurde.
Die Linke verfolgt im Übrigen die Intention, eine dezentrale Lösung zur Energiespeicherung in kommunaler Trägerschaft herbeizuführen. Sicher wird hier den örtlichen Verteilernetzen eine besondere Bedeutung zukommen. Die Rekommunalisierung der Verteilernetze wäre ein denkbar positiver Schritt und würde damit dezentrale Erzeugerstrukturen stärken.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Kommunen beim Rückkauf der Netze offensiv zu unterstützen. Denn nur so kann aus unserer Sicht eine grundlegende Energiewende eingeleitet werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt den von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des § 65 der Landesbauordnung.
Das Gesetz wird dazu beitragen, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, zu beschleunigen und – das füge ich hinzu – viel Unsicherheit bei den Menschen, Herr Rasche, zu beseitigen. Sie haben ja die Diskussion in der Öffentlichkeit und in der Presse nachvollzogen. Insofern besteht in der Tat die Notwendigkeit, dies vorzuziehen, um Sicherheit zu schaffen. Das ist sicherlich nachvollziehbar. Insgesamt arbeiten wir natürlich an der Novellierung der Landesbauordnung.
Eine Änderung des Baugesetzbuchs des Bundes war zwingend erforderlich, um gesetzgeberische Maßnahmen des Landes zu ermöglichen. Ich persönlich habe wiederholt mit Dr. Ramsauer gesprochen, und wir haben mehrere Anschreiben an ihn gerichtet, bis er letztendlich das Baugesetzbuch des Bundes geändert hat. Erst dann waren wir in der Lage, die Landesbauordnung in diesem Verfahren anzupassen. Letztendlich hat auch Herr Dr. Ramsauer gesehen, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Die Unsicherheit ist auch bei ihm angekommen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes dürfen nicht in vermeidbare Konflikte mit den Bauaufsichtsbehörden geraten. Durch diese Änderung des Baugesetzbuches des Bundes als auch der Landesbauordnung wird für Klarheit gesorgt.
Damit ist es zukünftig möglich, im Außenbereich im wesentlich größeren Umfang als bisher Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie zu errichten und die erzeugte Energie in öffentliche Netze einzuspeisen.
Es fehlt noch die ebenfalls erforderliche Änderung der Baunutzungsverordnung. Wir müssen eine allgemeine Zulässigkeit alternativer Energiegewinnung in den Bebauungsgebieten erreichen. Diese ist beispielsweise in allgemeinen Wohngebieten bislang nur ausnahmsweise zulässig.
Das Gesetz wird die Errichtung von Solaranlagen bei baulichen Anlagen von der Genehmigungspflicht freistellen, die Änderung der Nutzung dieser baulichen Anlagen dahin gehend ermöglichen, dass mit der Einspeisung der gewonnenen Energie auch Gewinne erzielt werden dürfen, und die Möglichkeit eröffnen, dass Kleinwindenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10 m genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.
Bis zu der bereits angesprochenen Änderung der Baunutzungsverordnung werden die Bauaufsichtsbehörden entsprechende Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich dulden.
Ich bin dafür, dass überall dort, wo es sich anbietet, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, Bauvorhaben auch ohne vorherige Baugenehmigung durchzuführen. Das wird uns in Zukunft sicherlich noch intensiv beschäftigen.
Mit diesem Verfahren schaffen wir viel Sicherheit bei den Bürgern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2359 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl ich es eben schon gesagt habe: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne!
Beim Thema Wohnraumförderung gibt es in diesem Hohen Hause einen breiten Konsens. Drei Punkte möchte ich dazu anführen:
Erstens. Die Landeswohnraumförderung ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung des sozialen Mietwohnungsbaus, zur Eigenheimförderung für Familien mit geringem Einkommen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Bau demografiefester Wohnungsbestände.
Zweiter Punkt, wo ein breiter Konsens besteht: Die Wohnraumförderung löst ein Vielfaches an Folgeinvestitionen aus.
Dritter Punkt, und auch hier besteht Konsens: Bis zur Landtagswahl waren wir uns alle darüber einig, dass für die Landeswohnraumförderung jedes Jahr mindestens 1 Milliarde € zur Verfügung gestellt werden muss. SPD und Grüne haben dieses immer wieder mit erhobenem Zeigefinger gefordert. Die Grünen wollten die Milliarde laut Wahlprogramm sogar gesetzlich festschreiben.
SPD und Grüne brachen ihr Wahlversprechen. Die Landesregierung kürzte die Mittel für die Wohnraumförderung auf 800 Millionen €. Trotz der Widerstände aus Architektenkammer, Mieterbund und vieler Verbände.
Das stimmt nicht, Herr Ott; das sind wir nicht. – Innerhalb von fünf Jahren würde sich diese Kürzung auf 1 Milliarde € belaufen. Ein wahrer Kahlschlag, meine Damen und Herren. Das muss verhindert werden!
Das Landeswohnungsbauvermögen ist auch in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen und beträgt heute mehr als 18,5 Milliarden €. Das jährliche Fördervolumen aus diesem Fonds ergibt sich aus erwirtschafteten Überschüssen, aus Rückflüssen früherer Darlehen sowie planmäßigen und außerplanmäßigen Tilgungen. Die NRW.BANK verfügt vor diesem Hintergrund über eine Vielzahl von Stellschrauben, die Höhe des jährlichen Fördervolumens zu beeinflussen. Auch das dürfte völlig unbestritten sein.
Eine dieser Stellschrauben – aber es ist nur eine – ist das Zinsniveau neuer und zu verlängernder Kreditverträge. Da das allgemeine Zinsniveau für Baukredite im vergangenen Jahr nach historischem Tiefstand wieder angezogen hat, wäre es aus unserer Perspektive sozial vertretbar, sich einer Niveauänderung durch moderate Zinserhöhungen anzupassen. Hierdurch würde sich das verfügbare Fördervolumen substanziell erhöhen.
Durch Staffelungen kann man das so organisieren, dass Kreditanträge, die auf der Kippe stehen, also von eher schwachen Kreditnehmern gestellt, wie in der Vergangenheit bewilligt werden können. Da muss nicht ein einziger Kreditantrag unter den Tisch fallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, halten Sie Ihr Wahlversprechen ein, nutzen Sie die verschiedenen Stellschrauben, wie Sie wollen, und stellen mindestens 1 Milliarde € an Wohnraumförderung bereit. Die Menschen in unserem Land, die Architektenkammer, der deutsche Mieterbund und zahlreiche Akteure aus dem Bau- und Wohnungswesen werden es Ihnen danken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht alles, was die FDP macht, ist richtig. Aber der heutige Antrag auf eine Milliarde für die Wohnraumförderung ist richtig, und zwar ganz richtig.
Das haben wir gemeinsam zugesagt, als wir die Wfa in die NRW.BANK integriert haben. Damals lautete die Forderung von SPD und Grünen, mindestens eine Milliarde für den sozialen Wohnungsbau ins Gesetz zu schreiben.
Das kann ich Ihnen im Plenarprotokoll zeigen. – Das Wahlprogramm der Grünen war genauso, und die Forderung des Mieterbundes und des Abgeordneten von Grünberg sogar noch im Juni 2010 lautete: mindestens eine Milliarde.
Wir fordern Sie, die Abgeordneten von Rot-Grün, auf: Beenden Sie den Wortbruch und kehren Sie zu dem eben von Herrn Rasche genannten inhaltlichen Konsens, der über Jahrzehnte bis zum letzten Sommer galt, zurück.
Aber Rot-Grün begeht nicht nur Wortbruch, sondern hat auch ein sehr gespaltenes Verhältnis zur Verfassung – ihr Partner wahrscheinlich noch mehr.