Bernhard Schemmer

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Herr Minister, Sie haben uns gerade mitgeteilt, dass die Qualität der Antworten in Ihrem Hause höher sei als die Qualität der Antworten, die gegebenenfalls von den Niederlassungsleitern gegeben würden. Nun wissen wir, dass bis vor gut zehn Jahren der ganze Straßenbau in den Händen der Landschaftsverbände war, an
ders herum gesagt: dass es ein unmittelbares Durchgreifen von oben nicht gab.
Deshalb die Frage: Halten Sie die heutigen Niederlassungsleiter für überfordert, Abgeordneten sachlich korrekte Antworten zu geben?
Spricht man nicht mit den Niederlassungsleitern, sondern mit Mitarbeitern der Niederlassungen, die man schon seit 20 oder wie vielen Jahren kennt, erklären die einem, Sinn der Sache sei, dass die Information, die lockerst vor Ort gegeben werden könnte, erst über den Landesbetrieb und das Ministerium – lassen Sie es mich so formulieren – politisch so gesäubert wird, dass inhaltlich wenig übrig bleibt. Das ist auch das Ziel der Beantwortung dieser Fragen.
Von daher meine Frage an Sie: Warum bekommen auf die gleiche Frage an den Landesbetrieb der örtliche Bürgermeister, der örtliche Landrat, die örtliche Bürgerinitiative eine Antwort, während der örtliche Abgeordnete an das Ministerium verwiesen wird?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die weiteste Entfernung des Mondes zur Erde beträgt 406.000 km. Nun werden Sie fragen: Was hat der Mond mit Straßen und Autos in Nordrhein-Westfalen zu tun?
Laut ADAC ist der Verkehr in Deutschland im Jahre 2011 auf insgesamt 450.000 km zum Erliegen gekommen, das heißt, die gesamte Staulänge in Deutschland übersteigt die maximale Entfernung der Erde zum Mond noch um 10 %.
Die Staulänge bei uns hat im wahrsten Sinne des Wortes eine astronomische Dimension erhalten. Nordrhein-Westfalen ist wieder Stauland Nummer eins, und das gilt besonders auch für die A1 und den Abschnitt Münster-Nord bis Lotte/Osnabrück, eine stark belastete Strecke mit extrem hohem LkwAnteil, sehr stauanfällig.
So gehört die Maßnahme zum Ausbau der A1 zu den dringlichsten Maßnahmen in Nordrhein-Westfa
len. Das hat auch der Bund erkannt. Deshalb bietet der Bund ja in einem ersten Schritt an, 125 Millionen € für eine öffentlich-private Partnerschaft, ÖPP, zu finanzieren. Das ist der halbe Gesamtbetrag. Der Bund, also Minister Ramsauer, hat das A1-Problem erkannt, aber für die rot-grüne Landesregierung ist die Welt in Lohmar, an der belgischen Grenze oder eben halt auch in Mülheim zu Ende.
Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen hält den viel längeren Weg mit der herkömmlichen Bundesfinanzierung für den besseren Weg. Tatsächlich lehnt – so ist die Wirklichkeit – die Landesregierung den zügigen Ausbau der A1 aus ideologischen Gründen ab. Sie bezweifelt, dass ÖPP-Projekte volkswirtschaftlich sinnvoll sind, und will konventionell finanzieren.
So kam natürlich auch die Antwort aus Berlin umgehend. Ramsauer: Dann kann der Bund hier keine Anschubfinanzierung leisten. Wer ÖPP ablehnt, kann sich bei mir ganz hinten wieder anstellen. – Ich denke, da hat er recht.
Ich glaube, dass in diesem Lande gar nicht verstanden worden ist, worum es eigentlich geht. Wenn Sie nämlich jetzt auf eine ÖPP-Finanzierung des Bundes verzichten, verschenken Sie das Geld nicht nur in diesem Moment, sondern es würden auch, wenn denn herkömmlich gebaut würde, dem Land Nordrhein-Westfalen zu einem späteren Zeitpunkt
250 Millionen € weniger zur Verfügung stehen. Das scheint entweder so gewollt zu sein, oder Sie haben es nicht verstanden. Das wäre allerdings auch nichts Neues.
Wir haben eine Landesregierung, die sich – auch beim Straßenbau – beim Verteilen der Bundesmittel gerne hinten anstellt. Das ist, wie gesagt, nichts Neues. Sie haben das beim Personennahverkehr und bei der Stadterneuerung gerade gesehen: Mehr als 100 Millionen € allein für Bauen und Verkehr gehen mal eben an den Bund zurück.
Herr Minister, ich will Ihnen das einfach einmal sagen: Jedes Mal, wenn ein Beigeordneter einer Kommune potenzielle Zuschüsse für seinen Ort in dieser Art schlicht verplempert, statt das Geld hereinzuholen, wird sich eine ordentliche Mehrheit finden, um seine Abwahl für eine solche Leistung zu betreiben. Es wäre der richtige Weg, das auch hier so zu machen.
Im Übrigen muss ich noch einmal daran erinnern: Die Grünen auf Bundesebene haben das längst erkannt. Sie wissen, dass Straßen gebraucht werden. Sie haben sieben Projekte genannt. Dazu gehört die A1 zwischen Münster-Nord und Osnabrück. Selbst die Grünen in Berlin befürworten also diesen Autobahnausbau. Sie unterlaufen ihn, wie Sie das auch bei anderen Straßenbaumaßnahmen machen. Dabei weiß jeder, wir brauchen die A1: transeuropäische Netze, Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, Logistikdrehscheibe, wichtiger Zulieferer.
Ich kann nur sagen – wir appellieren an Sie, Herr Minister –: Nehmen Sie das Angebot des Bundesverkehrsministers an! Ermöglichen Sie so den schnellen Ausbau der A1, und lassen Sie die Menschen und auch die Waren nicht länger im Stau stehen! Entfernen Sie sich von den angeblichen Gründen! Herr Minister, das Angebot der Regierung nicht anzunehmen wäre nicht gut. Wenn Sie es annehmen: Es ist nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer Schritt für den Straßenbau in NordrheinWestfalen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle, die sich mit dem Bereich Mobilität und Verkehr in diesem Land auskennen, wissen, dass wir in Nordrhein-Westfalen Stillstand haben. Es bewegt sich in Sachen Infrastruktur nichts. Rot-Grün steht für diesen Stillstand.
Ich finde, es ist intelligent, wie die FDP daraus einen Antrag gemacht hat, indem sie sagt: Wenn sich sowieso einige Zeit nichts tut, lasst uns in NordrheinWestfalen für die Zeit vorbereiten, die nach RotGrün kommt.
Vielleicht haben wir in der Zwischenzeit bei denen, die heute bei Rot-Grün tätig sind und das Fehlen von Wissen durch Dogmen ersetzen, einen solch hohen Erkenntnisgewinn, dass wir wirklich auf Dauer doch etwas für Nordrhein-Westfalen erreichen. – Ich denke, das wäre ein guter Ansatz. Mobilität, Transport und Logistik sind nämlich Schlüsselthemen, die nicht im Nebenjob so abgearbeitet werden können, wie es heute im bevölkerungs- und verkehrsreichsten Bundesland der Fall ist. Eine funktionierende Logistik bildet die ökonomische Basis für ein Land wie Nordrhein-Westfalen. Daran muss gearbeitet werden.
Ich komme noch einmal darauf zurück: Wenn wir das Land weiterentwickeln wollen, wenn wir Erkenntnisse, die ja vorhanden sind, vielleicht über die Enquetekommission auch zu Erkenntnissen bei Rot und Grün machen, dann hätte sich dieser Weg als richtig erwiesen. Nicht umsonst hat Wolfgang Stromps, der Vorsitzende des Verbandes Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen, gesagt:
„Eine solche Kommission ist überfällig. Wir haben uns schon lange gewünscht, dass man für den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen belastbares Zahlenmaterial erarbeitet.“
Der eine oder andere hat bei diesem Thema im Bereich Schienennetz, Straßen, Wasserstraßen und Flughäfen ja wohl Nachholbedarf.
Ich sage dazu: Wenn wir gleichzeitig auch noch dazu kämen, alle Verkehrsträger – Schiene, Straße, Wasser, Flughäfen – gleich zu behandeln, wäre das auch ein Schritt in die Zukunft. Mit all dem, was im letzten Jahr aus Europa gekommen ist, wozu wir noch auf die Umsetzung durch diese Landesregierung warten, nämlich die transeuropäischen Netze voranzubringen, kommen wir vielleicht weiter.
Die Grünen haben schon auf Bundesebene die Notwendigkeit von Straßeninfrastrukturmaßnahmen erkannt. Der Erkenntnisgewinn in Nordrhein
Westfalen kann ja auch noch stattfinden.
Nochmals: Herr Rasche, es war eine kluge Idee, es so zu machen, in den nächsten zwei, drei Jahren – zwei Jahre dauert eine Enquetekommission – Rot und Grün auf Wissensstand zu bringen, damit anschließend wenigstens eine erfolgreiche Verkehrspolitik für dieses Land gemacht werden kann. – Schönen Dank.
Frau Ministerin, die Taskforce soll sich ja auch mit bauordnungsrechtlich relevanten Fragen für die U3-Betreuung beschäftigen. Nun haben wir eine Situation, dass bauordnungsrechtlich relevante Nutzungsänderungen,
wenn sie denn beantragt werden, insbesondere in einigen Städten des Ruhrgebietes wochen- und monatelang liegen bleiben. Meine Frage: Reicht es nicht aus, bei der regelmäßigen Überprüfung der Brandschutzordnung, die ja laufend stattfindet, angepasst an die betriebliche Wirklichkeit die Brandschutzordnung jeweils fortzuschreiben?
Schönen Dank, Herr Minister. – Zunächst eine Vorbemerkung: Es gibt eine Reihe von Bürgern, die mich angesprochen haben. Die sprechen dann weniger von Schlafbaustellen, sondern mehr von Glück-aufBaustellen. Wenn man also Glück hat, ist die Baustelle auch auf.
Wenn das alles so toll wäre, wie Sie das gerade berichtet haben, wer aus Ihrem Hause hat dann und warum bei Bundesverkehrsminister Ramsauer das Abschalten der Telefonhotline gefordert?
Herr Minister, mir wurde zugetragen, dass es Bauaufträge gibt, bei denen die Baustelleneinrichtung und die Sicherung der Baustelle nach der Dauer der Baustelle bezahlt werden. Das heißt, je länger die Bauarbeiten dauern, umso höher ist die Zahlung. Ist das, was man mir mitgeteilt hat, richtig oder nicht richtig?
Herr Minister, vorhin hatte ich gefragt, wer aus Ihrem Hause beim Bundesverkehrsminister das Abschalten der Telefonhotline gefordert hat. Diese Frage haben Sie mir nicht beantwortet.
Ich versuche es mal mit einer anderen Frage. Ich fahre regelmäßig die A 31, auf der im Bereich Schermbeck eine Wildbrücke gebaut wird. Während dort vor einem Jahr auch in den Tagesrandzeiten gebaut wurde – das konnte man an der Helligkeit erkennen – und die Baustelle damals vierspurig, also in beiden Richtungen zweispurig, befahrbar war,
wird jetzt in den Tagesrandzeiten und an Samstagen nicht gebaut, wenigstens immer dann, wenn ich da entlangfahre.
Gleichzeitig ist diese Baustelle nur noch zweispurig, einspurig in jede Richtung, befahrbar.
Warum ist zum Beispiel auch in diesem Bereich das Bauen in den Tagesrandzeiten und am Samstag weiter zurückgefahren worden?
Sie sprachen gerade davon, die Kommunen müssten von den Kosten der Soziallasten profitieren. Da die Kosten einer Bedarfsgemeinschaft, je nachdem wie viele Verwaltungskosten man noch einrechnet, bei 3.000 oder 4.000 € liegen, sollen nunmehr die Kommunen jenseits von 7.000 € profitieren. Meinen Sie, dass es richtig ist, dass die Kommunen, die einen besonders hohen Anteil an Bedarfsgemeinschaften haben, von der Differenz, also 3.000 €, profitieren sollten, also von Kosten, die sie gar nicht haben, was dann zur Genesung Ihres Haushaltes beitragen soll?
Herr Körfges, es war nett, dass Sie uns darauf hingewiesen haben, dass die CDU und die FDP in den Jahren 2000 bis 2005 versagt hätten. Wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, hat in dieser Zeit Rot-Grün
mit einem extrem schlechten Ergebnis für die Kommunen regiert. Wollten Sie damit vielleicht sagen, dass wir das danach eigentlich sehr gut gemacht haben –
im Gegensatz zu Ihrem Tun von 2000 bis 2005?
Herr Minister, Sie haben das Ergebnis der Anhörung vom 05.07.2011 schon sehr einseitig interpretiert. Ich verweise darauf, dass zum Beispiel Frau Anne Feldmann von der DLRG darauf hingewiesen hat, dass jeder Euro, der nicht von Dritten bezahlt wird – bis dahin war das nicht so, und auch jetzt wäre es nur ein Zuschuss –, aus ihren Mitgliedsbeiträgen finanziert werden müsste. Diese Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung hat sie nicht. Frage: Warum wird die DLRG in Nordrhein-Westfalen anders behandelt als in anderen Bundesländern?
Es ist schon ein gewaltiges Ergebnis, dass das „Stotko-Papier“, das Grundlage der Nicht-Zustimmung von Rot-Grün im Ausschuss war, dem Minister nicht vorliegt. Ich frage, ob ihm etwas anderes vorliegt.
Unter der Drucksache 14/9618 haben die damaligen, nicht wiedergewählten Abgeordneten Dr. Karsten Rudolph und Stefanie Wiegand die damalige Landesregierung gefragt: Wann kommt der nordrhein-westfälische „Feuerwehr-Führerschein“?
Welche Erkenntnisse haben bei der SPD und damit auch in Ihrem Hause – Ihr Haus hat damals auch ganz anders geantwortet – zwischen 2009 und 2011 dazu geführt, dass Sie die Frage nach dem Feuerwehrführerschein völlig anders beantworten – im Übrigen auch unter extrem einseitiger Interpretation des Anhörungsergebnisses?
Herr Minister, am besagten 1. Dezember hat unser wissenschaftlicher Mitarbeiter vom wissenschaftlichen Mitarbeiter der SPD um 14:39 Uhr, also 21 Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung, folgende Mail erhalten:
Sehr geehrte Kollegen, beim Thema „Feuerwehrführerschein“ hat es heute Mittag einen Konsens zwischen dem Innenministerium und dem Verkehrsministerium – hier stehen die offiziellen Buchstaben – gegeben. Das bei der Pressekonferenz erhältliche Papier sende ich zu Ihrer Information im Anhang. Damit ist der oben genannte Tagesordnungspunkt obsolet.
Meine Frage: Wenn der Mitarbeiter der SPD behauptet, dass es einen Konsens zwischen den beiden Ministerien gegeben hat, Sie uns aber sagen, dass Sie von Gesprächen, die Ihr Haus in dem Zusammenhang mit wem auch immer geführt hat,
nichts wissen, dass sozusagen das Haus vielleicht selbstlaufend oder aber die SPD-Fraktion in der Presseerklärung die Unwahrheit gesagt hat, bitte ich Sie, uns diesen Zusammenhang ein bisschen ausführlicher zu erklären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oh hättest du geschwiegen, dann wärest du ein Philosoph geblieben. – Das gilt für die letzten beiden Redebeiträge hier im Plenum, die ich gerade gehört habe, das gilt aber insbesondere auch für einige Sätze in der Koalitionsvereinbarung. Ich zitiere das noch mal:
„Wir werden prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK rückabgewickelt werden kann.“
Sie hätten dieses Problem nicht, wenn Sie diesen Unsinn nicht in Ihrem Koalitionsvertrag gefordert hätten.
Ich kann nur noch mal sagen: Die CDU hatte gute Gründe, die Vollintegration in die Wfa zu machen. Ich erinnere daran: Die komplette Haftung war bereits seit 1992 durch die SPD gegeben. Dass Sie darüber hinaus die Wfa-Mittel von über 1 Milliarde € auf 800 Millionen € gekürzt haben, sei nur am Rande erwähnt. Rot-Grün hat sich die Probleme selber geschaffen.
Dass Die Linke jetzt darauf reagiert, von Ihnen das erwartet, was Sie in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben, das ist nun mal eine Selbstverständlichkeit. Deswegen noch mal: Und hättet ihr da geschwiegen, wäret ihr Philosophen geblieben. – Danke schön.
Schönen Dank, Herr Minister. – Durch die Art, wie Sie vortragen, erwecken Sie den Eindruck, als sei das mit der Haftung erst jetzt von Ihnen festgestellt worden. Ich frage daher: Hat sich an der Haftung für das Eigenkapital der NRW.BANK bzw. der Vorläuferbank WestLB seit 1992 irgendetwas geändert?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu spät, einen Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt. – Was möchte ich mit diesen Worten des römischen Dichters Plautus sagen? – Es ist zu spät, Straßen zu planen, wenn kurzfristig Mittel bereitgestellt werden.
Am 6. November haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und der FDP in Berlin das gemeinsame Papier „Wachstumskräfte in Deutschland stärken“ verabschiedet. Die Investitionen für den Verkehrsbereich in der Bundesrepublik werden um insgesamt 1 Milliarde € erhöht. Ein wesentlicher Teil dieser Summe wird für Bundesfernstraßenprojekte nach Nordrhein-Westfalen fließen.
Was heißt das? – Wenn von der 1 Milliarde € über die Hälfte in den Bundesfernstraßenbau geht, sind dies anteilig für Nordrhein-Westfalen über 100 Millionen €. Kaum war die zusätzliche Milliarde aus Berlin bekannt geworden, da forderte einen Tag später Verkehrsminister Voigtsberger in einer Pressemitteilung – ich zitiere –:
„Vor allem für Schienenprojekte, wie den RheinRuhr-Express und den Ausbau der BetuweLinie, muss der Bund dringend die Mittel im Investitionsrahmenplan einstellen.“
Dabei hat Minister Voigtsberger eine wichtige Tatsache schlicht übersehen: In den Investitionsrahmenplan für 2011 bis 2015, der zurzeit erarbeitet wird, werden grundsätzlich nur solche Projekte aufgenommen, für die auch Baurecht vorliegt. Und das ist beim RRX leider bis heute nicht der Fall.
In der früheren rot-grünen Regierungszeit von 1995 bis 2005 hatten wir eine ähnliche Situation. Da kein Planungsrecht vorlag, wurden Millionenbeträge an den Bund zurückgegeben und zum Beispiel in Bayern verbaut. Im Jahre 2004 gab es unter Rot-Grün eine einzige Planfeststellung, 2005 bis 2009 unter Schwarz-Gelb 50 Planfeststellungen. Kurzum: Die Minister Wittke und Lienenkämper haben die Straßenplanung vorangetrieben und in anderen Ländern nicht benötigtes Geld nach Nordrhein-Westfalen geholt. Es hat sich gezeigt: Nur vorausschauendes Planen bringt die Infrastruktur voran.
Herr Minister Voigtsberger, Sie können sich also bei der alten Landesregierung bedanken, dass so viele Projekte vorausschauend in Angriff genommen worden sind,
um diese Mittel tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Ihr jetziges planloses Vorgehen würde dazu führen, dass das Geld in Nordrhein-Westfalen nicht verbaut wird. Wir brauchen die A 33. Ich denke, dass die Bechsteinfledermäuse mit der A 33 gut zurechtkommen werden.
Wir brauchen Ortsumgehungen wie die B 525 in Nottuln, wo Sie den Baubeginn verzögern. Gerade in Ortslagen führen Ortsumgehungen zu weniger Staus und Lärm und zu mehr Sicherheit gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Also, vorausschauend planen! Planen auf Vorrat!
Was sagt dagegen Ihr grüner Staatssekretär?
„So sinnvoll die Ortsumgehung auch wäre, das Land wird keine Planungen für die Schublade produzieren. … Die Planungskosten müssen schließlich vom Land bezahlt werden.“
Aber, wir brauchen diese Schubladenpläne. Ich denke, dass die Minderheitsregierung in dieser Fragestellung noch weit von der Lösung der Probleme entfernt ist.
Im Übrigen sei nur nebenbei bemerkt, dass der Investitionsrahmenplan des Bundes kein Finanzierungsplan ist. Die Landesregierung wäre gut beraten, ihre Hausaufgaben im Straßenbaubereich zu machen.
Zu ihrer Mär „Straßenerhalt vor Neubau“, die Sie immer erzählen, stelle ich noch einmal fest: RotGrün gibt mit 78,5 Millionen € im Jahr 2011 nicht so viel Geld für den Erhalt aus, wie wir es im Jahre 2010 gemacht haben.
2009. Für den eigentlichen Ausbau stellen Sie nicht mehr die 67 Millionen €, sondern nur noch 55 Millionen € zur Verfügung. Das ist gerade einmal das Niveau der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts.
Deswegen fordern wir die Landesregierung auf: Nehmen Sie die Streichliste für den Straßenbau, gerade für Ortsumgehungen, wieder zurück, und kehren Sie zu einer im Vergleich der Bundesländer wettbewerbsfähigen Verkehrspolitik zurück. –
Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung haben wir eine Neupriorisierung bekommen; für die Menschen in NordrheinWestfalen ist das jedoch schlicht eine Streichliste. Für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen ist das schlicht das Ende der Hoffnung auf weniger Verkehr in ihren Ortskernen, auf weniger Lärm, auf weniger Abgase und auf mehr Sicherheit für Kinder und ältere Menschen.
Angeblich hat die Minderheitsregierung eine neue Prioritätensetzung vorgenommen, um Geld aus dem Straßenneubauetat in den Etat für den Straßenunterhalt umzuschichten. Fakt ist aber: Sie kürzt den Etat für den Straßenbau massiv. „Umschichten“ ist also für die Minderheitsregierung das Synonym für „kürzen“.
2011 gibt Nordrhein-Westfalen 6,5 Millionen € weniger für Erhalt und Neubau aus als 2010. Gegenüber dem Jahr 2009 sind es sogar 10 Millionen € weniger. Darüber hinaus verweigert das Verkehrsministerium bis heute die Auskunft darüber, warum die Landesregierung jetzt was wie neu einordnet.
Welche Kriterien hat sie nun tatsächlich bei der Einstufung der einzelnen Straßen angelegt? Wo bleibt die Transparenz, wenn nach rund sechs Wochen all die Kleinen Anfragen, die wir zu den einzelnen Landesstraßen gestellt haben, immer noch nicht beantwortet sind? Wo bleibt die Transparenz, wenn es dem Landesbetrieb Straßenbau NRW untersagt ist, den örtlichen Abgeordneten Auskunft über die Planungsstände zu geben?
Der Landesstraßenbedarfsplan ist nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über den Bedarf und die Ausbauplanung nach fünf Jahren, also in diesem Jahr, fortzuschreiben, neu aufzustellen, mit Bürgerbeteiligung, mit Beteiligung der Regionalräte. Zur notwendigen Infrastruktur muss man auch die Abwägung treffen zwischen Straßen – sehr wichtig –, aber auch Schienen, Flughäfen und Wasserstraßen. Ich stelle fest: Nordrhein-Westfalen ist immer noch ein Stauland. Das ist aber nicht gottgegeben, das ist schlicht von Rot-Grün so gewollt.
Es gehört zum Anspruch an eine neue, moderne Wirtschaftspolitik, dass die heutigen Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur rasch beseitigt werden und dass wir neue Systeme in Bewegung bringen und dem Mobilitätsbedarf, den wir heute haben, Rechnung tragen.
Ich erinnere in dem Zusammenhang noch einmal an das gestrige etwas kindische Verhalten von RotGrün zum Thema RRX. Ich denke, das war wenig hilfreich. Trotz Aufforderung durch den Kollegen Rasche und auch durch den Minister, sich zumindest beim CDU-Antrag zu enthalten, musste mal wieder rot-grüne Arroganz zelebriert werden.
Ich appelliere an die Minderheitsregierung: Kommen Sie mindestens der rechtlich vorgeschriebenen notwendigen Fortschreibung beim Landesstraßenbedarfsplan nach, und sagen Sie den Menschen, was Sie bei welcher Straße und wohin Sie beim Straßenbau insgesamt wollen. – Schönen Dank.
Herr Kollege, Sie behaupten, in meinem Wahlkreis gäbe es eine angefangene Straße, zu der ich nachgefragt hätte. Es kann sein, dass Sie meinen Wahlkreis nicht kennen. In meinem Wahlkreis gibt es die 558 – dazu brauche ich jetzt nicht zu fragen –, unmittelbar angrenzend die L 608. Dazu habe ich nachgefragt, aber bis heute keine Antwort bekommen. Die ist im Übrigen nicht im Bau.
Herr Schmeltzer, können Sie sich schlicht vorstellen, dass einige Medienvertreter etwas überfordert sind, wenn sie eine schlichte Falschdarstellung von Rot-Grün bekommen, der Sache nachzugehen und zu prüfen, ob der Sachverhalt auch wirklich zutrifft?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Normalerweise heißt es: Was lange währt, wird endlich gut. – Die Minderheitsregierung hat mehr als ein Jahr gebraucht, um ihre Vorstellungen zum künftigen Landesstraßenbau in Nordrhein-Westfalen mitzuteilen – eine sehr lange Zeit, Zeit genug, um etwas Vernünftiges und Gutes vorzulegen. Leider muss ich feststellen: Die Zeit wurde nicht genutzt.
Ihre Streichliste ist eine Katastrophe für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Von 174 Bundesfernstraßenprojekten wollen Sie nur noch gut die Hälfte, nämlich 96, weiterverfolgen. Auf Ihrer Streichliste stehen auch für die Wirtschaft wichtige Projekte wie die A52 im Ruhrgebiet oder die A46 im Sauerland.
Gestern haben wir noch eine Debatte über den Eisernen Rhein geführt. Dabei wurde das Hohelied von Logistik und Industriestandort gesungen. Ihre Streichliste spricht eine völlig andere Sprache. Ihnen sind die Logistik und der Industriestandort Nordrhein-Westfalen ziemlich gleichgültig.
Bei den Bundesstraßen werden über 50 Ortsumgehungen gestrichen.
Bei den Landesstraßen werden von den 116 Projekten in der Prioritätenstufe 1 nur noch 37 mit Priorität weiterverfolgt. Von dieser Streichorgie sind fast 50 Ortsumgehungen betroffen. In summa sind das 100 Ortsumgehungen in Nordrhein-Westfalen, die nicht gebaut werden sollen.
Dabei wissen wir: In den Orten sind die Menschen Lärm und Staus ausgesetzt. Und wir sollten auch an die Sicherheit der Kinder denken. Sie betreiben eine Politik zum Schaden der Menschen in unserem Land, Ihnen ist die Ideologie wichtiger als die Gesundheit der Menschen. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Sie betreiben eine Politik zum Schaden der Menschen, und zwar aus falschen und ideologischen Gründen. Sie wollen schlicht keine Straßen bauen. Das ist der Grund für Ihre Streichliste und nichts anderes.
Sie behaupten, die Prioritätenliste sei notwendig, weil sie das Geld aus dem Straßenneubauetat in den Straßenunterhalt umschichten wollen. 2011 geben Sie 12 Millionen € weniger für den Straßenneubau aus als 2009 und 2010. Wenn Ihre Rechnung stimmen würde, müssten 12 Millionen € mehr in den Straßenerhalt gekommen sein. Fakt ist aber: Sie geben in 2011 selbst für den Straßenerhalt 500.000 € weniger aus als wir im Jahr 2009. Sie schichten also
nicht um, wie Sie immer behaupten, sondern Sie kürzen.
Ich hätte mir früher auch mehr Geld gewünscht. Ich denke aber, wir wissen alle: Wenn wir öffentliche Haushalte sanieren, ist nicht mehr drin. Dennoch haben wir nicht gekürzt, wir haben beim Erhalt sogar erhöht.
Ich erwarte nicht mehr Geld als zu unserer Regierungszeit, aber wir sollten uns Folgendes zur Regel machen: Der Schluck aus der Pulle sollte immer noch groß genug sein, dass wir im Verkehr nicht ersaufen.
Sie behaupten, mit der Streichliste endlich Transparenz in den Straßenbau zu bringen. Ich zitiere eine Aussage von Minister Voigtsberger vom 23. September 2011: Wir haben den Mut, Wahrheiten offen auszusprechen und Prioritäten zu setzen. – Ich stelle fest: Keine Transparenz! Welche Kriterien haben Sie bei der Einstufung der einzelnen Straßen angelegt, und – vor allen Dingen – wo kann ich die einsehen?
Ihre Liste ist so „transparent“, dass noch nicht mal die Leute im Landesbetrieb Straßenbau in die Erstellung der Liste eingebunden wurden. Ihre eigenen Fachleute, die seit Jahren bei der Planung der Straßenbauprojekte mitbeteiligt waren, sind schlicht übergangen worden. Deren Expertise, deren Fachwissen um die einzelnen Straßen war doch gar nicht gefragt. Ich frage noch mal: Wo war die Transparenz?
Wo bleibt die Transparenz, wenn Sie den Landesbetrieb Straßenbau anweisen, Landtagsabgeordneten keine Auskunft zu Straßenprojekten mehr zu geben, sondern sie jeweils ans Ministerium verweisen? Das ist ein einmaliger Vorgang in NordrheinWestfalen. Das hat keine Landesregierung vor Ihnen so gemacht.
Sie behaupten, die Vorgängerregierung habe ein völlig überzogenes Landesstraßenbauprogramm
ohne Realisierungschancen aufgelegt, verweisen auf das Gesamtvolumen von 265 Millionen € für 2010, wobei nur 67 Millionen € im Etat stehen, und ziehen daraus den Schluss, dass das Ganze überzeichnet sei. Ich kann nur sagen: Entweder sind Sie zu dumm, oder Sie verschleiern absichtlich Ihre wahren Kürzungsgründe.
Straßen werden nun mal über mehrere Jahre gebaut, gehen aber mit dem Gesamtbetrag ins Budget ein. Oder auf Deutsch – um das zu verstehen; da scheinen einige überfordert zu sein –:
Das Programm hat immer ein höheres Volumen als die tatsächlichen Mittel, die verbaut werden; denn
erst erfolgt der Grunderwerb, dann werden die Brücken gebaut, dann wird die Straße gebaut, und abschließend erfolgt Eingrünung und Abwicklung. Dabei ist es immer hilfreich, mehrere Planfeststellungen auf Vorrat zu haben.
Wir hatten diese beispielsweise, als es das Konjunkturprogramm des Bundes gab. Damals waren wir in Nordrhein-Westfalen in der Lage, Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Andere gingen leer aus.
Während die rot-grüne Landesregierung bis 2005 immer Geld an den Bund zurückgegeben hat, mit dem dann beispielsweise in Bayern Straßen gebaut wurden, haben wir ab 2006 jeweils von zurückgegebenen Mitteln anderer Länder profitiert.
Ihre Politik führt schlicht dazu, dass wir bei künftigen Sonderprogrammen leer ausgehen werden. Andere Länder werden davon profitieren. Ihr Ziel ist: Nordrhein-Westfalen bleibt im Stau.
Wenn die Landesregierung ihre Energie nicht für den Stopp von Straßenbau eingesetzt hätte, sondern die Planungen vorangetrieben hätte, dann hätte sie diesem Land gedient. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Voigtsberger, im Ton haben Sie sich deutlich positiv von der Karnevalsveranstaltung unterschieden, die vorhin von einigen Ihrer Leute aufgeführt wurde. Wenn man so schlechte Argumente hat, hilft Schreien aber auch nicht weiter.
Im Ton haben Sie sich unterschieden. Inhaltlich ist das aber weniger der Fall. Lassen Sie mich noch einmal darauf zurückkommen.
Die Art und Weise, wie Sie gerade auf das von Josef Wirtz Vorgetragene reagiert haben, ist für jeden, der sich das anhören musste, schlicht eine Zumutung.
Ich könnte Ihnen das auch aus der Drucksache 15/1890 vorlesen. Vorher sagt man zu, dass diese Straße kommt, nur wegen fehlender Haushaltsmittel nicht im Jahre 2011; gleichzeitig erklärt man, für 2012 neu zu entscheiden. Das Gleiche gilt für die eben von Herrn Wirtz genannte Straße Ihrer Ministerkollegin. Dann bleibt die Straße Ihrer Ministerkollegin im Rennen, und die bereits planfestgestellte Straße, die Herr Wirtz angesprochen hat, fällt heraus. Ich finde, dass das so nicht geht. So kann man nicht miteinander umgehen –
insbesondere nicht in einer sogenannten Koalition der Einladung.
Ich sage Ihnen noch etwas. Sie können hundertmal behaupten – es gibt auch einige Medienvertreter, die das glauben –, über Jahre sei nicht in den Erhalt investiert worden, und Sie müssten da jetzt etwas tun. – Sie wissen doch selber ganz genau: Im Jahre 2009 hat die Koalition, die jetzt auf der rechten Seite dieses Hauses sitzt,
79 Millionen € für den Erhalt ausgegeben, während Rot-Grün trotz der tollen Steigerung, von der jetzt gesprochen wurde, nur 78,5 Millionen € dafür aufwendet. Wenn man nicht erkennt, dass 78,5 weniger ist als 79, ist das vielleicht ein Schulproblem. Dafür haben Sie eine Ministerin. Mit ihr können Sie darüber sprechen, um dieses Problem zu lösen.
Dann vergleichen Sie die 267 Millionen € mit den 67 Millionen €, die im Jahr ausgegeben werden. Wenn die Planung fertig ist, führen Sie zunächst den Grunderwerb durch. Dann bauen Sie die Brücken. Danach machen Sie den Straßenbau, gegebenenfalls in Teilabschnitten. Dann kommt die Begrünung. Anschließend führen Sie – das kenne ich ja selber – die Schlussabwicklung der Projekte insgesamt durch. Bei kleinen Projekten sind Sie vielleicht in drei oder vier Jahren fertig. Regelmäßig brauchen Sie dafür fünf oder sechs Jahre. Ich muss ganz ehrlich sagen: Der Vergleich hinkt so sehr, wie es schlimmer nicht sein könnte.
Lassen Sie mich auch noch etwas zum Umgang sagen. Sie haben sich gestern beschwert, dass der Bundesverkehrsminister nicht lieb genug zum Land Nordrhein-Westfalen ist.
Darüber können wir durchaus diskutieren. Aber was ist denn mit einem Landesverkehrsminister, der, nachdem er ein Jahr befragt worden ist, zwei oder drei Stunden vor der Sitzung die Vorlage herausgibt, dann eine Presseerklärung absetzt und nach der Presseerklärung seinen Auftraggeber, nämlich den Bundesverkehrsminister, darüber informiert, was er als Aufragnehmer nunmehr bereit ist, weiterzumachen, und was er nicht mehr weitermachen will? Ich sage einmal so: Da hört es nun wirklich auf!
Dann erwarten Sie vom Bundesverkehrsminister, dass er sich auch noch dafür bedankt?! In welchem Land leben Sie denn? Das glaubt hier doch keiner selber!
Herr Minister Voigtsberger, ich will Ihnen noch etwas sagen. Hören Sie auf damit, Ihr Ministerium im Bereich Verkehr von Ihrem Staatssekretär leiten zu lassen,
und machen Sie es selber! Kümmern Sie sich darum. Sehen Sie zu, dass solche Fauxpas, wie eben angesprochen, nicht passieren. Ich glaube, dann wird es wirklich besser.
Von Herrn Ott sind dumme Sprüche – neben dem, wie laut und wie beleidigend er gesprochen hat –
wie „hoffnungslos unterfinanziert“ und „dann auch noch kürzen“ gekommen.
Sie haben doch gekürzt. Wenn Sie etwas, was vorher schon hoffnungslos unterfinanziert war, auch noch kürzen, obwohl es gar nicht notwendig ist, dann zeigen Sie genau genommen die Doppeldeutigkeit Ihres Vorgehens.
Es gäbe hierzu noch vieles andere zu sagen.
Das Beste hat dann zum Schluss Herr Klocke geliefert – neben dem, dass bei ihm in Bezug auf die 4 Milliarden € für die Bundesverkehrsstraßen und die jährlich 60 bis 70 Millionen € für die Landesstraßen alles durcheinanderflog.
Noch einmal, bevor es wieder falsch beschrieben wird: Die CDU/FDP-Koalition hat von 2005 bis 2010 mehr Radwege gebaut als Rot-Grün von 2000 bis 2005.
So viel zu den Radwegen.
Mit den Radwegen auch noch die 80%ige Zunahme des Lkw-Verkehrs lösen zu wollen, treibt die ganze Sache auf die Spitze. Mit einer solchen Verkehrspolitik mit viel Geschrei und wenig Inhalten kommt Nordrhein-Westfalen nicht weiter. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Scheindebatte, die wir über den Showantrag, den Rot und Grün hier
gestellt haben, jetzt führen, zeigt wieder: Aktionismus, aber kein reales Handeln.
Der heutige Antrag ist eigentlich gar nicht notwendig, da der Beschluss bereits vorliegt, auch wenn sich die Minderheitsregierung bisher nicht besonders daran gehalten hat. Der Landtag hat sich am 7. Dezember 2007 klar zum Eisernen Rhein positioniert, und alle Fraktionen haben sich in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22. September – ich würde empfehlen, sich unseren Antrag noch einmal durchzulesen, Sie auch – klar zu diesem Beschluss aus dem Jahr 2007 bekannt.
Es ist – von wem auch immer, Herr Klocke hat es gerade auch noch einmal gemacht – unanständig, zu verbreiten, die CDU-Landtagsfraktion habe sich von dem gemeinsamen Beschluss aus dem Jahr 2007 entfernt. Ich sage dazu noch einmal: Lesen Sie den Entschließungsantrag, den wir im Ausschuss gestellt haben.
Der heutige Antrag ist nur notwendig, wenn man die Beschlussfassung aus der letzten Woche oder aus dem Jahr 2007 abändern will. Sollte die Regierung oder die sie tragenden Fraktionen den Beschluss aus dem Jahr 2007 ändern wollen, sollte im Plenum und in den Ausschüssen darüber ausführlich diskutiert werden.
Das Problem ist aber nicht, dass sich NordrheinWestfalen neu positionieren muss. Das Problem ist doch ein ganz anderes: Es ist schlicht die Untätigkeit dieser Landesregierung, seitdem sie im Amt ist, also seit gut einem Jahr.
Gerne.
Um Ihnen das ganz einfach zu beantworten, gehen wir einmal ein bisschen in die Historie. Es ist so, dass zwischen 1998 und 2005 ebenfalls nichts passiert ist: Trotz Bodewig, trotz Müntefering – die kamen aus NRW – und vor allem trotz Stolpe und Tiefensee
bewegte sich bei dem Thema „Verkehr“ in der SPD gar nichts, obwohl im Bund und im Land die Minister sieben Jahre lang aus derselben Partei kamen. Es hat sich schon etwas bewegt, aber in eine ganz andere Richtung – und dann auch wieder zurück –: Beispielsweise wurden erst 100 Millionen € in den Metrorapid gesteckt, und dann ist man wieder davon abgegangen.
In Holland wurde zu der Zeit die Betuwe-Linie gebaut. In Nordrhein-Westfalen wurde von der damaligen rot-grünen Regierung noch nicht einmal etwas geplant.
Ich kann nur sagen: Seit November 2009 ist Ramsauer Verkehrsminister. Ganz schnell, nämlich im März 2010, wurden insbesondere Betuwe und RRX auf das Gleis gebracht. Seitdem – gleich danach kamen die Landtagswahlen – ist Stillstand.
Das Einzige, worin sich diese Landesregierung und diese Koalition bisher ausgezeichnet haben, ist Kritik an der Bundesregierung – ich bleibe jetzt einmal bei dem Bereich Bauen und Verkehr –: ÖPP an der A1, Nachtflugverbote an den Flughäfen, Streichen von fast der Hälfte dessen, was im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen ist. Darüber reden wir morgen.
Es hat vor allen Dingen kein Verhandeln – es gab doch einen Auftrag aus dem Jahr 2007 – mit Belgien, den Niederlanden und der Bundesregierung gegeben. Zumindest seit einiger Zeit gibt es dort wieder Regierungen. Daher wären Verhandlungen möglich gewesen. Wenn man etwas will, muss man die Beteiligten an einen Tisch holen und mit ihnen – auch mit der Bundesregierung – konstruktiv zusammenarbeiten.
Was wird stattdessen gemacht? – Opposition total, selbst bei der energetischen Gebäudesanierung. Sie machen wie immer Opposition, um vom eigenen Unvermögen abzulenken.
Wenn der NRW-Verkehrsminister bei der A52Trasse nicht weiterkommt, ist vielleicht die Ministerpräsidentin gefragt. Sie fährt auf Besuch in die Niederlande, bespricht dort aber das Thema „Eiserner Rhein“ überhaupt nicht. Wie ist das Ergebnis? – Wunderschöne Fernsehbilder, keine Inhalte. Das ist die Politik dieser Koalition.
Ich warne nur davor, diesen Konsens zu verlassen. Der gemeinsame Antrag aus dem Jahr 2007 zeichnete sich dadurch aus, dass er Regelungen zum Lärmschutz und zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung enthielt. Seine Inhalte sind sorgsam abgewogen worden, und er war wesentlich ausführlicher.
Wenn es denn notwendig ist.
Ich weiß jetzt nicht, wer die Intention hatte. Aber ich will Ihnen eine simple Antwort darauf geben. Wenn denn diese Landesregierung befürchten musste, dass der Beschluss aus dem Jahr 2007 nicht umgesetzt wird und es andere Entwicklungen gibt, frage ich mich: Wo haben die denn im letzten Jahr, seitdem es in Belgien und in den Niederlanden wieder eine Regierung gibt, verhandelt? Wo haben denn die Gespräche stattgefunden, um zu klären, wie die Position von NRW, die bereits aus dem Jahr 2007 stammt, aussieht? Ich frage mich tatsächlich, was die da gemacht haben.
Ich kann nur noch einmal sagen: Wir sind für den alten Antrag. Wir sind für Lärmschutz. Wir sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Ich kann nur noch einmal sagen: SPD und Grüne sollten nicht den Eindruck erwecken, als wenn es andere Überlegungen unsererseits gäbe. Für uns gilt die alte Regelung. Wir stehen zu den Beschlüssen aus 2007.
Wir halten insofern eine neue Beschlussfassung auch für völlig überflüssig. Wenn es Rot-Grün beruhigt, werden wir das tun. Aber eigentlich können wir auf den Beschluss von 2007 verweisen. Wir haben auf jeden Fall nicht die Absicht, einen völlig neuen Antrag zu verabschieden, der wie der jetzige Antrag von Rot-Grün die Interpretationsmöglichkeiten etwa zum Lärmschutz offen lässt. Insofern sind wir gegen
einen Schnellschuss und für unseren Entschließungsantrag.
Ansonsten gilt Folgendes: Die Landesregierung hat den Auftrag – sie hatte ihn schon immer –, den Eisernen Rhein und die A52-Trasse endlich auszuverhandeln. Wir haben kein „Landtagsbeschlussdefizit“, wir haben ein Umsetzungsdefizit in diesem Kabinett, und es muss daran gearbeitet werden, dass sich das ändert. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 1,4 Millionen Passagiere nutzen jährlich den Flughafen Münster/Osnabrück, 40 Ziele in Europa werden nonstop angeflogen, 1.600 Arbeitsplätze bestehen auf oder am Flughafen,
1,5 Millionen Menschen leben in der Region, und der Anreiz für viele Firmen, sich dort anzusiedeln und vor allen Dingen Arbeitsplätze zu schaffen, ist sehr groß.
Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass allein schon aus Sicht des Münsterlandes und der dort lebenden Menschen der Flughafen weitere Entwicklungsperspektiven braucht.
Deutschlandweit beträgt das Fluggastaufkommen derzeit 190 Millionen Fahrgäste jährlich. Bis 2025 wird sich das Aufkommen auf 300 Millionen Fluggäste erhöhen. Insbesondere der Langstreckenverkehr soll sich bis 2025 verdoppeln. Große internationale Flughäfen stoßen dabei zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Flughafen Münster/Osnabrück spielt aus diesem Grund auch eine wichtige Rolle in der Luftverkehrskonzeption des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit der Flughafenkonzeption will das Land daher zu Recht Münster/Osnabrück neben Düsseldorf und Köln/Bonn als dritten internationalen Flughafen in Nordrhein-Westfalen ausbauen. Derzeit verfügt der Flughafen über eine 2.170 m lange Start- und Landebahn. Das heißt, Langstreckenflüge werden dort zurzeit nicht angeboten. Aber gerade der Bedarf an Langstreckenflügen wird in den kommenden Jahren steigen. Ohne eine Verlängerung der Start- und Landebahn wird der Flughafen also einen Wettbewerbsnachteil erleiden und vor allem seine Aufgabe für das Luftverkehrsnetz in Nordrhein-Westfalen nicht ausüben können.
Die Verlängerung der Start- und Landebahn ist daher dringend geboten, und zwar sowohl aus Sicht der Region als auch aus Sicht des Landes. Nicht umsonst fordert das derzeitige Luftverkehrskonzept Nordrhein-Westfalens – übrigens damals einstimmig im Landtag verabschiedet – diese Verlängerung.
Seit 1994 arbeitet der Flughafen nun daran, die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.600 m zu bekommen. Fast 20 Jahre Planung und Gerichtsverfahren sind eigentlich genug. Eine Verlängerung auf 3.600 m sichert dem Flughafen dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit und versetzt ihn in die Lage, seine Aufgaben zu erfüllen.
Nun hat am 31. Mai das Oberverwaltungsgericht in Münster den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn für rechtswidrig erklärt. Allerdings hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, da die Rechtswidrigkeit im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens geheilt werden kann.
Das Gericht hat zudem festgestellt, dass keine naturschutzrechtlichen Gründe bestehen, den Ausbau zu behindern. Frau Höhn konnte damals mit dem Bachneunauge am Eltingmühlenbach die Planung zwar verzögern, aber nicht verhindern. Übrigens hat die Regierung Rüttgers 10 Millionen € für den überzogenen Ökoausgleich zugesagt, und mir ist kein Kabinettbeschluss bekannt, dass dies nicht mehr gilt.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Flughafenausbau nicht länger zu verzögern,
sondern schnellstmöglich das Planergänzungsverfahren einzuleiten. Um es klar zu sagen: Wir wollen kein Planverfahren für eine neue, auf 3.000 m verkürzte Start- und Landebahn – das würde noch einmal 20 Jahre in Anspruch nehmen –, sondern wir wollen, dass der Flughafen, der derzeit auf einem soliden Fundament steht, auch weiter darauf stehen kann. Das unterscheidet ihn beispielsweise von einem Flughafen wie dem in Dortmund, wo die Bürger an die Stadtwerke 20 bis 30 Millionen € jährlich zahlen, damit der Flughafen subventioniert wird.
Also: Region und Land brauchen die Startbahnverlängerung. Sie haben es in der Hand, den Ausbau zum Wohl der Menschen in unserem Land voranzubringen oder ihn aus ideologischen Gründen zu verzögern. Ich gehe einmal davon aus: Da kein grüner Staatssekretär in der Einflugschneise wohnt, sollte aus diesen Gründen die Verhinderung des Projekts auch nicht gegeben sein. – Schönen Dank.
Ich habe eine Frage. Wenn ich es etwas vereinfacht ausdrücke, so hat das Gericht die Begründung in einigen Teilen für nicht ausreichend gehalten. Die Planfeststellungsunterlagen hatte das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2004 zur Verfügung gestellt.
Meine Frage dazu: Ist es nicht so, dass es unterschiedliche Sichtweisen der jeweiligen Gerichte gab – im originären Verwaltungsstreitverfahren hatte der Flughafen ja gewonnen –, dass das also individuell sehr unterschiedlich von den Gerichten gesehen wird, dass aber gleichzeitig, da es eine Beschlusslage des Landes gibt, aktiv daran gearbeitet werden muss, das nunmehr auch umzusetzen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht alles, was die FDP macht, ist richtig. Aber der heutige Antrag auf eine Milliarde für die Wohnraumförderung ist richtig, und zwar ganz richtig.
Das haben wir gemeinsam zugesagt, als wir die Wfa in die NRW.BANK integriert haben. Damals lautete die Forderung von SPD und Grünen, mindestens eine Milliarde für den sozialen Wohnungsbau ins Gesetz zu schreiben.
Das kann ich Ihnen im Plenarprotokoll zeigen. – Das Wahlprogramm der Grünen war genauso, und die Forderung des Mieterbundes und des Abgeordneten von Grünberg sogar noch im Juni 2010 lautete: mindestens eine Milliarde.
Wir fordern Sie, die Abgeordneten von Rot-Grün, auf: Beenden Sie den Wortbruch und kehren Sie zu dem eben von Herrn Rasche genannten inhaltlichen Konsens, der über Jahrzehnte bis zum letzten Sommer galt, zurück.
Aber Rot-Grün begeht nicht nur Wortbruch, sondern hat auch ein sehr gespaltenes Verhältnis zur Verfassung – ihr Partner wahrscheinlich noch mehr.
Ich erinnere an Art. 29 der Landesverfassung, wonach breite Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit erhalten sollen, Eigentum zu erwerben. RotGrün verhindert das systematisch in ihrer Vorgehensweise.
Für Rot-Grün ist das so: Da sind Mieter angeblich die besseren Bürger oder vielleicht auch die potenzielleren Wähler. Sie haben weder eine rechtliche noch eine politische Legitimation, private und öffentliche Wohnungsunternehmen gegenüber Normalbürgern zu bevorzugen, so wie Sie es tun.
Jede bau- und erwerbswillige Familie mit einem Einkommen unterhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen darf nicht schlechter gestellt werden und schlechter behandelt werden als ein Großinvestor.
Würde ich zulassen.
Herr Ott, ich fange einmal mit dem Letzten an. Das ist SPD-Denken: nicht den Bürger selber entscheiden zu lassen, sondern ihn zu bevormunden. Es geht ja nicht nur um den Neubau, sondern gegebenenfalls auch um den Ersatzbau. Sie wollen nicht den Bürger selber entscheiden lassen, sondern ihn quasi staatlich bevormunden, von oben entscheiden. Und das möglichst nur in Köln, da sind Sie ja in der Gesellschaft involviert, aber nicht woanders im Land! Schauen Sie sich mal die demografische Verteilung und den Bedarf an zusätzlichen Wohnungen an! Das ist uns vor 14 Tagen in einer Studie vorgestellt worden.
Das gehört nicht nur nach Köln, sondern geht in weite Teile des Landes, wo zumindest bis 2025 noch zusätzlicher Wohnraum gebraucht wird. Die Einäugigkeit, mit der Sie das Thema behandeln, die sollten Sie bitte beenden.
Sinn und Zweck der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen war seit jeher, breite Bevölkerungsschichten mit preiswertem Wohnraum zu versorgen.
Das muss so bleiben, sonst läuft das Ganze ins Leere.
Und was macht Rot-Grün? – Aus der Presseerklärung der Architektenkammer vom 14. November 2011 entnehme ich, dass der Finanzminister erklärt: Bei 800 Millionen € ist Schluss. – Gleichzeitig hört man – seit gestern noch lauter –, dass der Bauminister auf die Idee gekommen ist, zusätzliche 50 Millionen € zur Verfügung zu stellen, und zwar die 50 Millionen €, die er vorher bei den Häuslebauern als erhöhte Zinsen abkassiert hat.
Also: erst die Eigenheimförderung kürzen, dann bei den Häuslebauern abkassieren, um das Geld dann zusätzlich in den Mietwohnungsbau zu stecken.
Das Wohnraumprogramm sollte 850 Millionen € umfassen – das ist uns jetzt gesagt worden –, ich weiß aber immer noch nicht: Gilt das, was Herr WalterBorjans sagt, oder gilt das, was Herr Voigtsberger sagt? Die Landesregierung sollte sich da erst einmal festlegen.
Ich kann aber auch noch an die „Westfälischen Nachrichten“ vom 18. Juli erinnern. Darin wird festgestellt, dass von den 200 Millionen € für die energetische Sanierung erst 47 Millionen € abgerufen worden sind. Da war große Ratlosigkeit. Ich zitiere – SPD, Schmeltzer –:
„Wie kann der Subventionsstau möglichst aufgelöst werden? Seit dem letzten Treffen vor drei Monaten ist offenbar wenig bis nichts geschehen. ‚Es braucht dringend eine pfiffige Kampagne‘, will Stinka Dampf auf den Kessel bringen. … Viele Hausbesitzer scheuen noch die Kosten. Stinka mutmaßt, dass sie die Fördermöglichkeiten nicht kennen.“
So ist es.
Wir stellen fest: Das 200-Millionen-Programm zur energetischen Sanierung ist inhaltlich zu unbekannt, zu bürokratisch und wird deshalb schlecht angenommen. Das 200-Millionen-Programm für die Eigentumsförderung ist zu klein, und die Häuslebauer werden zunehmend bei der Verzinsung benachteiligt. Das 400-Millionen-Programm für den Mietwohnungsbau ist an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Wir haben da überforderte Koalitionsfraktionen – das haben wir gerade noch mal an der Frage von Herrn Ott gesehen – und offensichtlich auch ein überfordertes Ministerium. Breit angelegte Wohnraumförderung ist keine Spielwiese, sondern eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Rot-Grüner Kahlschlag, wie Sie ihn vorgenommen haben, muss beendet werden. – Schönen Dank.
Nachdem Sie sich eben über das Thema „Verzinsung von Darlehen“ geäußert haben, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass es noch Darlehen aus den Jahren 1965 bis 1979 gibt, die teilweise über 40 Jahre alt sind und alle längst zurückgezahlt sein müssten, und zwar über 2,5 Milliarden, die mit 0,5 % verzinst sind, und dass wir aufgrund dieser Altzinsen für die Altunternehmen nicht in der Lage sind, den Wohnungsbau besser zu gestalten und die 1 Milliarde € zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag las, fiel mir ein: Da war doch noch was. Ich habe nachgeguckt und festgestellt: Am 7. September 2010 hatten wir eigentlich dasselbe in Grün. Wenn man selber nichts geregelt kriegt, richtet man Forderungen an den Bund. Das ist sozusagen das Einzige, das diese Landesregierung im Bereich Bauen und Verkehr schafft.
Ich erinnere daran: Da war die Rede von 300 Millionen € für die Städtebauförderung. Der Kollege Rasche und ich haben auch das eine oder andere Gespräch geführt. Real waren es dann 455 Millionen €. Jetzt wird wieder vor dem Jahr 2012 gewarnt. Das ist auch nicht alles so koordiniert. Dann gibt es da die Forderung 600 Millionen €, 610 Millionen €. Minister Voigtsberger laut Presseerklärung von vorgestern: 535 Millionen €. – Jeder hat da einmal so ein kleines Wünsch-dir-was: Was hätten Sie denn gerne? Was brauchen wir denn? Ich denke, wir sollten uns mit realer Politik beschäftigen und nicht mit Wünsch-dir-was-Politik.
Im Übrigen: Als Sie im September 2010 den Städtebauförderungsantrag gestellt haben, hatten Sie parallel auch einen KfW-Antrag gestellt. Wo bleibt der eigentlich jetzt? Real ist es so, dass 1,5 Milliarden € KfW-Mittel weiter zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Da hätten Sie eigentlich ein Dankesschreiben an die Bundesregierung fertigmachen sollen.
Stadterneuerungsmittel: Wir haben in den vergangenen Jahren vor der Finanzkrise immer round about 450 Millionen € gehabt und lediglich im Jahre 2010 wegen des Konjunkturprogrammes und wegen des christlich-sozialen Ministers Ramsauer 608 Millionen €. Ich erinnere einmal daran. Ich lasse einmal die Zahlen Revue passieren, so wie ich sie im Haushalt des Bundes sehe. Da gab es auch diese Vielzahl an „tollen― Wohnungsbauministern. Nur zur Erinnerung: Müntefering, Klimmt, Bodewig, IM Stolpe, Tiefensee.
Ich komme einmal zu den Tiefensee’schen Zahlen: 2007 453 Millionen €, 2008 458 Millionen €, 2009 446 Millionen €. Das war alles noch Tiefensee. Dann Ramsauer: 608 Millionen €. Und dann im letzten Jahr: 455 Millionen €. Das heißt, wir bewegen uns in der gleichen Größenordnung.
Wenn es ihm denn hilft.
Herr Ott, dann würde ich mir die Zahlen einmal angucken. Natürlich haben wir beispielsweise im Jahre 2003 auch 612 Millionen € gehabt. Ich habe aber jetzt von der Tiefensee-Periode, der Periode Ihres Bau- und Verkehrsministers Ihrer Partei, und von den Jahren 2007, 2008 und 2009 gesprochen. Der Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2010 liegt oberhalb von 500 Millionen €. Die Zahlen der letzten drei Jahre von Tiefensee lauten 453 Millionen €, 458 Millionen € und 446 Millionen €. Sie sollten sich die Zahlen einmal in Ruhe ansehen und die Dinge nicht so falsch erklären, wie Sie es gerade gemacht haben.
Dann sage ich Ihnen noch etwas dazu: Sie hatten angesprochen, dass sich die Beschränkung der Förderfähigkeit nur auf Beton bezieht. Nein, das bezieht sich auf Baumaßnahmen, weil für soziale Maßnahmen der Sozialminister bzw. die Sozialministerin zuständig ist. Das war von 1974 bis 1998 so. Das ist jetzt wieder so. Ich denke, das ist auch vernünftig. Wir machen im Bauministerium auch keine Schulpolitik und keine Kulturpolitik. Da macht jeder schön sein Ding. Im Bauministerium muss keine Sozialpolitik gemacht werden.
Dass die Baupolitik und die Städtebaupolitik auch sozial ausgerichtet sein müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dem kommen wir ausdrücklich nach.
Ich empfehle Ihnen ganz einfach: Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Der Finanzminister muss nicht so oft 1,3 Milliarden € finden. Dafür sollte er sich besser bei Verhandlungen um die Situation der NRWSteuerzahler kümmern.
Ich sehe beim Bau- und Verkehrsminister kein Konzept „Bauen―. Ich sehe kein Konzept „Verkehr―.
Ich nenne Ihnen noch einmal ein Beispiel. Wir haben die planfestgestellte Straße B 525. Die meldet der Verkehrsminister nicht einmal beim Bund an, um die Fördermittel dafür zu bekommen.
Durch lautes Schreien, Herr Ott, wird das Ganze nicht besser. Hausaufgaben machen statt Forderungen gegenüber den Bund erheben! Ihre Politik könnte deutlich besser werden für unser Land und für Nordrhein-Westfalen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich gibt es keine besseren und schlechteren Vermieter. Bei öffentlichen Wohnungsunternehmen, bei freien Wohnungsunternehmen – ob größer oder kleiner – oder bei Privatpersonen –: Es gibt in allen Fällen sowohl sehr ordentliche und faire als auch weniger mieterfreundliche Vermieter.
Da gerade auf die LEG abgehoben wurde, erlaube ich mir folgenden Hinweis: Bis 2005 wurde an teil
weise sehr dubiose Erwerber verkauft. Die Bilanzen wurden damit frisiert. Ich erinnere nur an die Schlottschleife in Hamm. Als 2005 die neue Geschäftsführung in die LEG kam, wurde das ganze Verhalten der LEG deutlich besser. Wir haben gesehen, dass die Sozialcharta, die wir dort – einzigartig – eingerichtet haben, funktioniert. Die freiwillige Mieterhöhung ist ein gutes Beispiel dafür, dass die LEG sich auf Kritik einlässt und sehr ordentlich reagiert.