Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Schauen wir uns Art. 81 unserer Landesverfassung an, so stellen wir fest, dass es sich dort nicht um eine Soll-Bestimmung handelt, sondern dort wird festgestellt, dass eben nach Jahren getrennt vor Beginn des ersten Haushaltsjahres ein Haushaltsgesetz durch das Parlament festgestellt wird.

Ich will nur darauf hinweisen, dass wir nicht nur mit großem Konsens und mit Blick auf die jeweiligen Wahljahre von dieser Verfassungsbestimmung abgewichen sind, sondern es im Übrigen – bei welchen Konstellationen auch immer – im Parlament auch immer wieder Verabschiedungen eines Haushaltsgesetzes im jeweils laufenden Haushaltjahr gegeben hat. Das gehört, glaube ich, auch zur Lauterkeit.

Im Haushalts- und Finanzausschuss hat der Finanzminister einige Begründungen vorgetragen. Ich gehe davon aus, dass er sie gleich noch einmal wiederholen wird. Ich habe ihn jedenfalls bisher so kennengelernt, dass er seine Argumentationslinie nicht innerhalb von zwei Tagen ändert.

Bei den Linken scheint das anders zu sein. Im Haushalts- und Finanzausschuss stimmen die Linken erst der Vorlage der Landesregierung zur Genehmigung der Einstellungszusagen zu, dann wird das hier aber kritisiert.

Ich will zur Begründung, die der Finanzminister im Haushalts- und Finanzausschuss gegeben hat, zwei Anmerkungen machen. Wir kritisieren ausdrücklich nicht, dass die Landesregierung in Ruhe das Urteil des Verfassungsgerichts zum Nachtragsetat 2010 ausgewertet hat. Ich hoffe, sie hat es auch wirklich ausgewertet. Die Verfassungsmäßigkeit der Haus

halte ist ein hohes Gut. Auch die Landesregierung hat die Einhaltung der Verfassung zu beachten, insbesondere dann, wenn man zuvor vor dem Verfassungsgericht so krachend gescheitert ist.

Dass es einige neue Überlegungen und Abstimmungsprozesse zwischen den Ressorts geben muss, nachdem auch die Ministerpräsidentin den Schwenk vom Schuldenkurs auf einen vermeintlichen, vielleicht sogar tatsächlichen Sparkurs beschlossen hat, ist aus unserer Sicht ebenfalls verständlich. Wenn es aber um das Thema Sparen beziehungsweise Konsolidieren geht, dann ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ein so wichtiges Ziel, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Denn mit einem eilig zusammengeschusterten Konzept ist niemandem geholfen. Ob das dann tatsächlich gelingen wird oder auch nicht, das werden wir bei der Einbringung und im Verlauf des weiteren Beratungsverfahren bis zur Abstimmung über den Haushaltsentwurf 2012 beurteilen können.

Die spätere Einbringung des Haushaltsentwurfes, als sie die Landeshaushaltsordnung vorsieht, und eine Verabschiedung des Haushaltsplans im nächsten Jahr hat es, wie gesagt, in der Vergangenheit immer wieder gegeben, auch in unterschiedlichen Konstellationen. Ob der interne Fahrplan, den sich die Regierung für das Verfahren bis zur Einbringung gegeben hat, die kürzeste und schnellste Variante ist, daran haben wir allerdings unsere Zweifel. Ich will aber auch nicht, dass wir mit Sicherheit nicht verurteilen werden, wenn die Landesregierung, wie jetzt angekündigt, tatsächlich Einsparungen und Konsolidierungen im Haushaltsentwurf vornehmen wird.

Meine Damen und Herren, wir bleiben, anders als die Linke, nach wie vor dabei, dass wir im Haushalt strukturelle Konsolidierungen vornehmen müssen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Linken ab.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Geräuschpegel immer dann, wenn Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung hereinkommen oder sich auf diese vorbereiten, relativ hoch wird. Das ist für die Rednerinnen und Redner sehr unangenehm. Es wäre schön, wenn dies künftig ein bisschen ruhiger geschehen könnte.

Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Walter-Borjans das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Sagel und Herr Weisbrich – das ist eine seltsam anmu

tende Einigkeit –, was tun Sie nicht alles auf der Suche nach Aufmerksamkeit? Wenn man zu inhaltlichen Fragen offenbar keine Ideen mehr hat, sucht man nach dem einen oder anderen formalen Aufhänger.

Herr Weisbrich, Sie sind gerade mit Ihrem unglaublich geschickten Kommunikationsgebaren im Haushalts- und Finanzausschuss mit Ihrer Fraktion in die Sackgasse gefahren. So verkämpfen Sie sich immer noch an der Frage um die Finanzlage und die Verschuldung. Dabei bemerken Sie nicht, was in Berlin vor sich geht. Ihre Fraktion in Berlin glänzt sicherlich nicht mit Solidität und Sicherheit, sodass sich die Menschen darauf verlassen könnten, dass man bei der Finanzplanung den richtigen Weg geht.

Auf der anderen Seite kommen Sie hier in das Problem, dass Sie zwar die ganze Zeit nach Ausgabensenkungen gerufen haben, aber plötzlich damit glänzen, dass Sie den Gemeinden 700 Millionen € geben wollen und dass Sie die Zahl der Förderschulen für zu gering halten. Auf einmal stehen Sie vor dem Problem, dass Sie eigentlich eine Menge Geld brauchen, aber Ihnen nichts einfällt, wo man sparen kann.

Jetzt geht es also ins Formale. Da wird ein ganz und gar übliches Verfahren der Haushaltsausstellung problematisiert. Ich nenne dazu nur einmal ein paar Zahlen. Die Bundeshaushalte der Jahre 1999, 2003, 2006 und 2010 sind alle erst im laufenden Haushaltsjahr verabschiedet worden. Das waren in der Tat die Jahre nach Wahlen. So etwas hält Sie aber in Nordrhein-Westfalen nicht davon ab, für das Jahr 2011 Verfassungsklage gegen einen Haushalt zu erheben.

Die Landeshaushalte Nordrhein-Westfalens der Jahre 2001, 2004, 2006, 2007, 2009 und 2011 sind alle im laufenden Haushaltsjahr verabschiedet worden. Das waren immer unbeanstandete Verfahren. Das geschah auf der Grundlage von Landeshaushaltsordnung und der Landesverfassung, weil – das ist hier gelegentlich wiederholt worden, zuletzt von Frau Freimuth – es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, die in der Tat besagt: Man soll den Haushalt im vorangegangenen Jahr verabschieden, um dann vom 1. Januar an eine Grundlage zu haben. Aber es gibt in dieser Verfassung eben auch ein Regelwerk dafür – das zeigt eben auch, dass das üblich sein kann, darüber hinauszugehen –, was passiert, wenn der Haushalt erst im nächsten Jahr verabschiedet wird.

Lieber Herr Sagel, das ist dann kein Nothaushalt, sondern das ist eine ganz normale vorläufige Haushaltsführung. So ist das auch beschrieben. Das ist alles andere als mutwillig, parteitaktisch oder wahltaktisch – wobei Sie mir vielleicht noch ein bisschen Nachhilfe geben müssten, wie das zusammenhängen soll. Dass wir uns gedacht haben, es könnte zu einer Wahl kommen, bei der Sie keinen Bestand haben?

Dass es keine triftigen Gründe für unseren Zeitplan gibt, ist eine Behauptung, die können Sie zwar in Ihre Anträge schreiben; den Tatsachen entspricht das aber nicht. Diese triftigen Gründe, die, wie ich vermute, auch in den vielen Jahren, die ich eben genannt habe, dazu geführt haben, dass ein Haushalt später verabschiedet wurde, habe ich schon im Haushalts- und Finanzausschuss aufgezählt. Mittlerweile ist offenbar doch anerkannt – außer bei Ihrer Verfassungsklage –, dass es in Nachwahljahren Verzögerungen geben kann.

Wer das einmal für das Jahr 2011 zugrunde legt, wird doch wohl auch nicht von der Hand weisen können, dass die Verzögerung in diesem Jahr besonders groß war. So groß war sie wegen des Nachtragshaushalts und der Tatsache, dass dieser Nachtragshaushalt beklagt worden ist. Es ist aber nicht so, dass er mutwillig verfassungswidrig aufgestellt worden wäre. Nach unserer Auffassung war er verfassungsgerecht – nach Ihrer nicht. Es hat eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gegeben. Diese Entscheidung gilt. Sie hatten wir umzusetzen. Danach haben wir den Haushalt für 2011 gemacht. Der Haushalt für 2012 ist auf dem Weg. Das hat zu einer Verschiebung geführt – die im Übrigen auch einen Zusatzeffekt oder eine Zusatzbelastung mit sich gebracht hat.

Ja, diese Regierung macht den schwierigen Versuch und arbeitet daran, die Reparaturkosten, die wir aufgrund der Versäumnisse von vorher noch zu leisten haben, und die Präventionsausgaben, die wir jetzt für die Zukunft zu leisten haben, mit einer soliden Haushaltsplanung für die nächsten Jahre zusammenzubringen. So etwas braucht seine Zeit. Deswegen kann ich auf Forderungen, dass wir, bitte schön, umgehend und unverzüglich an unserem Haushalt zu arbeiten hätten, nur sagen, dass das überhaupt kein Problem ist. Das tun wir nämlich. Dem könnte man also zustimmen.

Dahinter steckt allerdings etwas ganz anderes, was Sie nicht in der Beschlussvorlage erwähnt haben, sondern nur in Ihren Begründungen gesagt haben. Ich finde es sehr interessant, dass mir Die Linke auf der einen Seite mit einem Antrag vorgaukelt, dass es ihr eigentlich um die Fortsetzung präventiver Politik geht, die sie gefährdet sieht. Da sie jetzt schon merkt, dass sie mit ihrem Text nicht durchkommt, dass wir womöglich keine Millionärsteuer, keine entsprechenden Erbschaftsteuersätze und keine Einführung der Vermögensteuer bekommen werden, hat sie sich allerdings dafür entschieden, dann eben bei dem CDU-Antrag mitzustimmen, obwohl er einen völlig anderen Inhalt hat und in eine völlig andere Richtung geht – nur damit man mal in Volkskammer-Manier eine Mehrheit hinkriegen kann,

(Lachen von der LINKEN – Lebhafte Zurufe von der CDU)

wozu sich glücklicherweise die FDP möglicherweise nicht bereit erklären wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Fortgesetzt Zurufe von der CDU)

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen also nicht vor. Damit schließe ich die Beratungen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag Drucksache 15/2846 der Fraktion Die Linke, die um direkte Abstimmung gebeten hat. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2910. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Schönen Gruß von Herrn Rösler! – Weitere Zurufe – Unruhe)

Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls abgelehnt. – Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Wir kommen zu:

7 Nordrhein-Westfalen steht zum Erhalt der Ar

beitsteilung Bonn/Berlin und zur Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 15/2860

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/2907

Ich eröffne die Beratungen und erteile für die antragstellenden Fraktionen zunächst Herrn Kollegen Hauser das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

Ich denke, dass wir mit der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beginnen können, sobald etwas mehr Ruhe in diesem Raum eingekehrt ist.

Herr Hauser, lassen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist das Schicksal eines Redners, der nach einem Tagesordnungspunkt, bei dem sehr wenig Einigkeit im Haus vorhanden ist, zu einem Tagesordnungspunkt zu sprechen hat, bei dem die Einigkeit im Haus relativ groß ist, dass die Aufmerksamkeit deutlich nachlässt. Das hat dieses Thema aber nicht verdient. Vor allen Dingen haben es die Kolleginnen und Kollegen nicht verdient, die noch hiergeblieben sind, um sich diesem Thema zu widmen.

Auch wenn einen manche Meldungen zum Thema „Bonn/Berlin“ etwas optimistischer stimmen könnten, bleibt es dabei, dass wir stets aufmerksam auf die Einhaltung von abgeschlossenen Vereinbarungen und Gesetzen achten müssen. Äußerungen des Bundesverteidigungsministers machen da sehr besorgt. Man könnte sie als Abkehr vom Gesetz interpretieren. Mindestens deutet sich der Versuch an, die Dehnung des Gesetzes so weit zu strapazieren, dass es unterhöhlt wird.

Damit haben wir das Thema „Bonn/Berlin“ wieder einmal auf dem Tisch. Es ist ein Thema, das wie das Monster von Loch Ness immer wieder auftaucht und das bedauerlicherweise immer wieder aufs Neue auf die Tagesordnung gesetzt werden muss, weil es – und dies gilt parteiübergreifend – zahlreiche und zähe Bemühungen gibt, das Berlin/BonnGesetz und seine Festlegungen zu unterminieren.

Erfreulich ist, dass dieses Thema ebenso parteiübergreifend hier im Haus kein Streitpunkt ist, sondern der Landtag sich auch heute wieder – davon bin ich überzeugt – klar und deutlich zum Berlin/Bonn-Gesetz bekennen wird. Wir sagen in Richtung derjenigen, die das Gesetz für hinfällig, mindestens aber sehr dehnbar halten: Finger weg!

Zur Historie ist oft und viel gesprochen worden, auch hier im Hause. Dennoch lohnt sich die Wiederholung mindestens eines Sachverhalts. Der Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 1991 zur Verlegung des Parlamentssitzes und im Ergebnis auch des Regierungssitzes nach Berlin ist mit denkbar knapper Mehrheit erfolgt. Diese knappe Mehrheit im Bundestag ist zustande gekommen, weil für Bonn und die Region, aber auch – dieser Hinweis ist mir wichtig – für die föderalistische Struktur unserer Bundesrepublik Deutschland Regelungen getroffen worden sind.

Ich will noch einmal klarstellen: Es geht nicht nur um Zusagen für die Region, die für die Zukunft unabdingbar sind. Natürlich entwickelt sich Bonn gut, aber eben wegen der Rahmenbedingungen, die im Berlin/Bonn-Gesetz festgeschrieben wurden. Es ist nicht nur ein Interesse der Region Bonn/Rhein-Sieg, welches wir hier mit dem Antrag vertreten.

Es ist auch ein essenzielles Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, das als Standort von ministeriellen Strukturen des Bundes, von Verbänden und Organisationen im Zusammenhang mit der Bundesstadt Bonn profitiert.

Außerdem ist es ein Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass das Berlin/Bonn-Gesetz eingehalten wird:

Erstens, weil wir ein föderales Staatswesen wollen, in dem eben keine zentralistischen Strukturen nach dem Motto „Nur in Berlin spielt die Musik“ Zielsetzung sein können.