Ich erinnere gern noch einmal an das Jahr 2004, als die SPD unter ihrem Finanzminister Eichel eine generelle Amnestiemöglichkeit für Steuersünder geschaffen hat. Vielleicht sollten Sie sich daran erinnern: Die jetzt so vehement geforderte Verhinderung von Steuerhinterziehungen beim unterzeichneten Abkommen war sozusagen ein Eigentor, wurden doch die Steuerhinterzieher bei Ihrem damaligen Abkommen viel großzügiger behandelt.
Der damaligen Brücke der Steuerehrlichkeit war im Übrigen auch kein wirklicher Erfolg beschieden. Bis heute sind statt der geschätzten zweistelligen Milliardensumme – ich glaube, es waren 25 Milliarden € – gerade 1,4 Milliarden € aus der Amnestie in die Staatskassen geflossen.
Das jetzt mit der Schweiz unterzeichnete Abkommen ist erstens viel restriktiver als die damalige Amnestie, und zweitens sieht es schon mit dem Inkrafttreten eine Garantiezahlung der Schweizer Banken in Höhe von 2 Milliarden Franken vor.
Außerdem stellt das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis die Interessenlager beider Staaten zufrieden. Auf der einen Seite wird der in der Schweiz geltende Schutz der Privatsphäre – wir reden hier von einem souveränen Staat; ich denke, das sollte man nicht vergessen – der Bankkunden garantiert, auf der anderen Seite werden die deutschen Interessen zur Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wüsste wirklich gerne, welche Absichten Sie mit der hier vorgetragenen Absicht, im Bundesrat gegen den Vertragsentwurf zu stimmen, verfolgen. Fakt ist doch, dass der unterzeichnete Vertrag nicht mehr zu verhandeln ist. Er müsste in den Rundordner geworfen und völlig neu ausgehandelt werden.
Bis dahin kämen die Steuerhinterzieher erst einmal ungeschoren davon. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ziel sein, Herr Link.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch einen Appell an Sie, Herr Minister, richten. Wir, die CDU-Fraktion, würden uns freuen, wenn Sie sich mit der gleichen Intensität um die finanzpolitischen Belange des Landes Nordrhein-Westfalen kümmern würden,
mit der Sie jetzt auf bundepolitischer Ebene Herrn Schäuble Konkurrenz machen wollen. NRW hat Ihren vollen Einsatz verdient. Oder mit anderen Worten, westfälisch ausgedrückt: Fassen Sie sich bitte an Ihre eigene Nase! – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rickfelder. – Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Hahnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne, nachdem Herr Rickfelder und Herr Sieveke sich hier über Haushalt, über Schuldenbremse, über Karneval in Köln ausgelassen haben, zum Thema „Besteuerungsabkommen mit der Schweiz“ sprechen.
Wir reden heute über das Doppelbesteuerungsabkommen – so heißt das nämlich richtig. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt werden soll, wie Einkünfte aus den jeweiligen Hoheitsgebieten besteuert werden, in dem geregelt werden soll, dass Menschen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, nicht in beiden Staaten besteuert werden, also nicht doppelt besteuert werden. Das ist die Theorie.
Die Praxis dieses Abkommens, so wie es vorliegt, macht deutlich: Hier geht es um ganz andere Ziele. Hier geht es um eine klare Begünstigung des Klientels von CDU und FDP.
Hier geht es, meine Damen und Herren, um die Begünstigung verbrecherischen Handelns oder, anders gesagt, um modernen Ablasshandel.
Sehr geehrte Frau Freimuth, da Sie soeben meinten, Sie könnten das alles als positiv erklären, würde ich Ihnen gerne mit Genehmigung der Präsidentin aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 23. September dieses Jahres zitieren:
„Der Schweiz ist ein großer Coup gelungen.“ … In einer ersten Analyse des Vertragstextes haben Steuerexperten herausgefunden, dass
Steuerhinterzieher auch weiterhin ihr Geld vor dem deutschen Fiskus verstecken können und so der vereinbarten einmaligen Abschlagszahlung und der künftigen Abgeltungssteuer entgehen können. So erfasse das Abkommen bestimmte Liechtensteiner Stiftungen mit Konten in der Schweiz nicht, die gerade von Steuerbetrügern häufig genutzt werden. …
Die Umwandlung eines Personenkontos in eine Stiftung erfolgt in wenigen Minuten, die entsprechenden Formulare liegen in einer Schweizer Bank immer griffbereit in der Schublade …“
Ende des Zitats. – Meine Damen und Herren, Frau Freimuth, vielleicht akzeptieren Sie das Fachwissen anderer, wenn Sie schon die Meinungen der SPD, der Grünen und auch der Landesregierung nicht bereit sind zu akzeptieren.
Deutsche Steuerpflichtige – auch das müssen Sie akzeptieren – haben bereits seit Jahren ihr Geld vor dem deutschen Fiskus sicher in der Schweiz angelegt. Und sie haben damit nichts anderes betrieben als aktive Steuerhinterziehung.
Meine Damen und Herren, gerade erst war der Papst in Deutschland. Ich würde gerne das Verfahren des Steuerabkommens der Bundesregierung mit dem Verfahren, das wir im Mittelalter in der Kirche hatten, dem Ablasshandel, vergleichen.
Vorsichtig, ich bin katholisch und bekennender Katholik. Ich kenne mich da ganz gut aus. – In der kirchlichen Sprache, meine Damen und Herren, ist der Ablasshandel der Nachlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld getilgt ist.
In der Sprache der Bundesregierung, in der Sprache von CDU und FDP wird Steuersündern Ablass gewährt, Strafnachlass gewährt, und zwar deshalb, weil sie immer schön brav konservativ gewählt haben. Das ist der Hintergrund dieses Verfahrens, das der Bundesfinanzminister anstrebt.
Bleibt noch die Frage zu stellen, ob es dem Bundesfinanzminister, der Bundesregierung zusteht, sich in die Rolle von Gott zu begeben. Meine Damen und Herren, da sage ich Ihnen: Lieber gar kein Abkommen mit der Schweiz als dieses Abkommen!
Die Amerikaner haben uns deutlich gemacht, dass es alles anders gehen kann. Darauf ist verwiesen worden.
Ich will noch einmal den Vergleich des Finanzministers mit dem Bankräuber aufgreifen, der 1 Million erbeutet hat und bereit ist, eine halbe Million zurückzugeben, wenn ihm Straffreiheit gewährt wird. Meine Damen und Herren, Polizei und Staatsanwaltschaft würden sich über ein solch großzügiges Angebot, dann auch noch mit einer langen Rückzahlungsfrist, sicherlich freuen.
Aber was ist das eigentlich für ein Finanzminister, der gar nicht auf die Angebote der Steuerhinterzieher, der Bankräuber, wartet, sondern sich ihnen vor die Füße schmeißt und sagt: Bitte, bitte, hier ist das Abkommen!
Was der Bundesfinanzminister da ausgehandelt hat, ist, wenn man es unter dem Aspekt der rechtlichen Würdigung sieht, nichts anderes als Rechtsbruch, und zwar Rechtsbruch zulasten der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.
Da ist in der Tat die Frage ganz wichtig: Warum diskutieren wir das heute hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen? – Weil es auch um das Geld von Nordrhein-Westfalen und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen geht, meine Damen und Herren!
Der Bundesfinanzminister wird keinen Beifall ernten. Er hat ausgerechnet die Täter mit Anonymität in einen Bereich besonders niedriger Besteuerung gebracht. Und das ist für alle, die ein Stück weit die Steuerehrlichkeit im Blick haben, ein Schlag ins Gesicht, meine Damen und Herren.
Ich bin der Landesregierung und dem Finanzminister ausgesprochen dankbar, dass sie nicht bereit sind, diesen Ablasshandel mitzumachen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahnen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Mostofizadeh das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Freimuth, ich kann mich, was die Steuerhinterziehung betrifft, eines Eindrucks nicht erwehren: Erst sagen Sie, das, um was es hier geht, sei strafbar und könne so nicht sein; aber immer, wenn sich der Staat
bemüht, das zu bekämpfen, ziehen Sie dieses Bemühen ins Illegale, ins Schmutzige mit dem Argument, der Kauf von Steuer-CDs sei Hehlerei.