Sie fügen aber nicht hinzu, dass die auf diesen CDs enthaltenen Daten gar nicht unmittelbar verwendet werden. Vielleicht hätten Sie dem geneigten Publikum mitteilen sollen, dass die Finanz- und die Strafverfolgungsbehörden natürlich eigene Ermittlungen anstellen müssen. Sie können sich nämlich nicht auf die auf den CDs gespeicherten Daten beziehen, sondern müssen eigene Ermittlungen und entsprechende Nachforschungen anstellen. Auf dieser Basis finden im Zweifelsfall auch die Strafverfolgung und Festsetzungen statt.
Sie zeichnen hier ein völlig schiefes Bild, und ich kann mir nicht ganz erklären, woher das bei Ihnen kommt. Das möchte ich klarstellen.
Bei dem Thema „Grunderwerbsteuer“ haben sie eine super Vorlage geliefert. Es ist doch die Folge des Nicht-Eintreibens von Steuern – von Geldern, die uns, dem Staat und der Gemeinschaft, zustehen –, dass an anderer Stelle geschraubt wird: entweder durch den Verzicht auf Bildungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen seitens des Staates oder durch Erhöhungen an anderen Stellen. Wie auch soll es denn sonst gehen?
Deswegen setzen sich doch SPD und Grüne so vehement dafür ein, dass das, was laut Steuergesetzbuch eingetrieben werden kann, auch eingeholt wird und dass nicht aufgrund von Amnestien und anderen Regelungen darauf verzichtet wird.
Herr Kollege Sieveke und Herr Kollege Rickfelder, den folgenden Schlenker kann ich Ihnen nicht ersparen – Sie hören mich ja immer gerne reden –: Eine Fraktion, die bei den Haushaltsberatungen einen Entwurf vorlegt, der mit globalen Minderausgaben von 1,1 bis 1,4 Milliarden € operiert, die gestern noch einmal erklärt hat, 350 Millionen € zusätzlich ausgeben zu wollen, und dann behauptet, sie würde damit um 1,5 Milliarden € unter dem Entwurf der Landesregierung liegen, muss anfangen, die Grundrechenarten neu zu erlernen und sollte sich nicht an der Haushaltsberatung beteiligen.
Herr Kollege Rickfelder, dass Sie dem Finanzminister unterstellt haben, er mache quasi als Karnevalist Finanzpolitik, finde ich ein Stück weit schäbig.
Ich wundere mich auch ein bisschen darüber, wer hier ans Pult gegangen ist. Offensichtlich bedarf es innerhalb der CDU-Fraktion bei den Rednern zu diesem Thema einer besonderen Auswahl.
ist – ich meine gar nicht die Amnestie für die Vergangenheit, über die wir noch ausführlicher reden könnten, sondern das, was nach vorne gerichtet ist –, nämlich dass die Strafverfolgung von zukünftigen Taten und sogar die Ermittlung von Steuertatbeständen nicht mehr möglich sein sollen, dass das auf 500 Fälle pro Jahr begrenzt wird und dass ausgerechnet diejenigen, die zur Steuerhinterziehung geraten und das System aufgebaut haben, für die Überwachung der Abführung der Quellensteuer zuständig sind, ist nicht nur absurd, sondern das ist so – damit könnte man es vergleichen –, als ob die russische Mafia künftig dazu beitragen würde, dass die illegal eingeführten Zigaretten ordnungsgemäß besteuert werden. Sie machen sich doch lächerlich, wenn Sie das auch noch verteidigen.
Abschließend will ich Ihnen sagen: Sie haben behauptet, wir würden uns hinter bundespolitischen Themen verstecken. – Was ist denn originärer als diese Aufgabe, also als das, was wir im Bundesrat vorzubereiten und abzustimmen haben und was zu massiven Finanzierungslücken in unserem Landeshaushalt und in den Kommunalhaushalten führt? Darum sollen wir uns nicht kümmern? Das soll der Finanzminister ganz allein entscheiden? – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Ich hatte nach einem Bild gesucht, um zu verdeutlichen, dass ausgerechnet diejenigen, die früher zur Steuerhinterziehung geraten haben, zukünftig das Eintreiben der Quellensteuer überwachen sollen. Ich bin dabei auf einige Vergleiche gekommen: Das wäre genauso klug, wie es damals war, den Kollegen Farthmann zum Frauenbeauftragten der SPDFraktion zu machen, oder: Das ist genauso klug, als ob man den Papst zum Überwacher der Geburtenkontrolle machen würde. Beides würde ich in diesem Parlament niemals vortragen.
Das Steuerabkommen, das Sie hier auf den Tisch gelegt haben, ist der Bundesrepublik Deutschland nicht würdig! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Mostofizadeh, Sie haben ein Rechtsstaatsverständnis, das Sie keinem mehr erklären können. Sie werfen der Kollegin Freimuth vor, dass sie – wie wir Liberale alle – Probleme damit hat, dass der Staat mit geklauten Daten arbeitet. Auf der anderen Seite werfen Sie sich gegen das Abhören in die Bresche: Sie sind dagegen, dass der
Wo sind denn da die Wertigkeiten? – Das müssen Sie sich einmal fragen. Das ist hier heuchlerisch vorgetragen worden.
In Wirklichkeit haben wir es hier mit einem Ablenkungsmanöver zu tun. Sie wollen von Ihrer Schuldenpolitik ablenken. Im Mittelalter – das hat der Kollege Hahnen eben zitiert; es gibt noch ein anderes Zitat – gab es den Schuldturm. In den sind alle die geworfen worden, die bald nicht mehr bezahlen konnten. Da hinein gehören Sie in meinen Augen.
Der Kollege von der CDU hat eben auf Herrn Eichel hingewiesen. Auch ich möchte auf Herrn Eichel zurückkommen. Es geht um das Rechtsstaatsverständnis der Sozialdemokratie.
Was war denn rechtsstaatlicher an dem, was Herr Eichel unter rot-grüner Ägide alles verhandelt hat? – Nichts. Es war viel schlimmer. Herr Eichel hat nämlich für ein Verwertungsverbot gesorgt: Wenn man im Zuge von Steuerverfahren gezahlt hatte, galt ein Verwertungsverbot für den Fall, dass außer dem Steuervergehen etwa ein Sozialbetrug, eine Verletzung der Arbeitszeitverordnung oder die Verletzung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vorlag. All das unterlag einem Verwertungsverbot, nur damit er die Kohle kassieren konnte! Das gibt doch eher zu Bedenken Anlass als das, was in dem Steuerabkommen heute hier vorliegt.
Das Konstrukt von Herrn Eichel war so angelegt, dass es ausreichte, in der Steuererklärung einzuräumen „Ich habe die Kohle in der Schweiz“, und dann war alles gut.
Wir haben die Möglichkeiten der straffreien Selbstanzeige verschärft. Dazu haben Sie bisher nichts gesagt. Da könnten Sie wenigstens einmal in einen Teiljubel ausbrechen.
Insofern ist doch all das inkonsequent. Sie picken sich das heraus, was Sie meinen, schön über die Medien spielen zu können, verschweigen aber Ihre eigene Geschichte, dass Sie viel schlimmere Abkommen geschlossen oder viel schlimmere Gesetze verabschiedet haben.
Sie waren letztendlich die Gehilfen der Steuerhinterzieher von damals und nicht wir, meine Damen und Herren.
Ein kritisches Wort von Ihnen vermisse ich auch in Sachen „Deals in Strafverfahren“. Zum einen sagen Sie: Den Banken in der Schweiz muss es schon schlechtgehen, wenn sie bereit sind, 150 Millionen zu geben. – Ja, was ist das denn für ein Rechtsstaatsverständnis? Wenn Sie auf der einen Seite solche Deals zulassen, meine Kolleginnen und Kollegen, dann müssten Sie konsequenterweise auch die Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung beantragen. Diese Deals müssten dann doch genauso verwerflich sein. Aber nein, da kassieren Sie die Kohle klammheimlich ein. Das finde ich nicht in Ordnung.
Sie sprechen immer vom Dunkelfeld. Das ist eine schöne Sache, die mit dem Dunkelfeld. Ich wüsste auch gerne einmal, wie viel Geld in der Schweiz ist und wie viel hinterzogen wird. Sie werfen einfach eine Zahl in den Raum. Ich halte dagegen: „Ihre“ Kriminalitätsstatistik ist viel schlimmer als die, die Sie veröffentlichen. Sie beruht auf reiner Spekulation. Sie spielen mit dem Sozialneid, mit den Ängsten, mit dem Unwissen der Leute. Das finde ich einfach nicht in Ordnung. Ein Dunkelfeld ist und bleibt dunkel, und ich beteilige mich an den Spekulationen nicht.
Wenn ich dann auch noch höre: Ja, die schwarzgelbe Koalition macht das jetzt. – Was hat denn dann bitte schön Rot-Grün, was hat denn dann Schwarz-Rot all die Jahre gemacht? Herr Steinbrück, der gerne Kanzler werden würde, hat sich in einer Art und Weise verhalten, dass man nur froh sein kann, dass er kein Kanzler ist; sonst hätten wir Schwierigkeiten, wollte er uns in der Schweiz repräsentieren.
Sie schreien: Westerwelle. Das ist ja wunderbar. So hat sich Herr Westerwelle nie aufgeführt. So würde sich Herr Westerwelle auch nie aufführen. Er hat nämlich im Vergleich zu anderen Kolleginnen und Kollegen bei Ihnen Stil.
Meine Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde dient einzig dazu, von Ihren Schulden abzulenken. Glauben Sie mir, das wird Ihnen nicht gelingen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung ist ein schwerer Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren zu ahnden ist. In besonders schweren Fällen sieht § 370 der Abgabenordnung sogar Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Ich wiederhole das mal für die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Für Steuerhinterzieher sind bis zu zehn Jahre Knast möglich.
Dass hier Gefängnisstrafen – von der Höchststrafe ganz zu schweigen – in den seltensten Fällen verhängt werden, sagt viel über die Justiz in unserem Lande aus. Wer arm ist und deshalb dreimal schwarzfährt, kommt in den Knast. Wer Millionen Steuern hinterzieht, wird nun mit einer Amnestie belohnt, die nicht nur vor Strafe schützt, sondern auch legal erlaubt, einen Teil der hinterzogenen Millionen zu behalten. Das ist skandalös!