Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Ich bitte die Landesregierung, entsprechend aktiv zu werden. Wir fordern die Bunderegierung auf, klare Signale nach Brüssel zu senden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klocke. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lehne.

Herr Präsident! Mehr sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sozialdumping auf Flughäfen zu verhindern ist mit Sicherheit grundsätzlich richtig. Schade ist nur, dass sich die Kollegen Klocke und Ott samt ihren Fraktionen nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Sonst hätten Sie es nicht so erklärt, wie Sie es erklärt haben, und würden diesen Antrag nicht zur Abstimmung stellen.

Das geschilderte Problem ist zwar eines, wird von Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, aber völlig falsch angegangen. Ich glaube, da ist wirklich zunächst Sachaufklärung erforderlich. Deswegen darf ich hier einmal den Oberlehrer geben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie immer!)

“Immer“ ist falsch. – Zunächst einmal darf ich anmerken, dass Sie die falsche Richtlinie als Grundlage Ihres Antrags genommen haben, was ich schon für einen Hammer halte, und dann auch noch falsch zitieren.

Meine Damen und Herren von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wenn Sie schon eine EG-Richtlinie kritisieren, sollte Ihnen zumindest die richtige vorliegen. Bei der Richtlinie 96/97/EG handelt es sich um die Änderung einer alten EWG-Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in sozialen Sicherungssystemen und mitnichten um jene über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft, die Sie wohl meinen. Diese ist vielmehr unter der Bezeichnung 96/67/EG zu finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass das kein bewusster Versuch ist, einem die Oppositionsarbeit zu erschweren.

Die Europäische Gemeinschaft versuchte, durch eben diese Richtlinie 67 aus dem Jahr 1996 den Markt der Bodenabfertigungsdienste für Selbst- und Drittabfertiger zu öffnen. Damit wollte man dem Missstand ein Ende bereiten – den Herrn Klocke gerne wiederhaben möchte –, dass viele Flughafenunternehmer, seien es staatliche oder private, neben der Bereitstellung der Flughafeneinrichtungen auch die Bodenabfertigungsdienste monopolisierten. Zu diesem Zwecke setzte man vor Ort Tochtergesellschaften ein und erließ Zulassungsbeschränkungen für private Unternehmen.

Genau dieser unsinnigen Beschränkung der freien Marktwirtschaft durch die Flughafenbetreiber wurde mit der EG-Richtlinie ein Ende bereitet. Wir begrüßen diese Intention ausdrücklich, Sie hoffentlich auch.

Auch wenn die Richtlinie und die auf ihr basierende BADV – die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen – Mängel aufweisen mögen, so ist mit ihnen doch der Grundstein für einen gerechten Wettbewerb um die Bodenabfertigung gelegt worden, und dies ist gut so.

Bei noch bestehenden Problemen will die Europäische Kommission nun durch eine Änderung der geltenden Richtlinie Abhilfe schaffen. Auch dies ist vernünftig. Das ist vor allem im Sinne einer weiteren Marktöffnung und eines noch umfassenderen Wettbewerbs wünschenswert und zielorientiert und zum Wohle der Arbeitnehmer.

Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Ihr Antrag zeugt von Nichtkenntnis. Sie haben sich mit dem vorliegenden Problem nicht ausreichend auseinandergesetzt. Es ist Wunschdenken, der Verordnung über die Bodenabfertigungsdienste nun weitere Regelungen hinzufügen zu wollen. Dieses Bemühen reiht sich in eine lange Geschichte des Kampfes für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und gegen jegliche gesunde Form von Wettbewerb ein, der ihrerseits bis zum Entwurf eines höchst zweifelhaften und verfassungswidrigen Tariftreuegesetzes geführt hat. Dies wundert mich allerdings bei Ihrer Oberflächlichkeit nicht.

Öffnen Sie die Augen, meine Damen und Herren! Ihre Forderungen nach der Einbindung von Sozialstandards in die Bodenabfertigungsverordnung sind schwerlich mit EU-Recht vereinbar. Durch eine weitere Regulierung bauen Sie künstliche Handelshemmnisse für in- und ausländische Privatunternehmen auf und schließen den Markt wieder, anstatt eine Marktöffnung voranzutreiben. Höhere Sozialstandards mögen vielleicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen; ganz sicher aber gefährden Sie mit diesen Forderungen Arbeitsplätze in einem großen Arbeitsfeld –

(Jochen Ott [SPD]: Lächerlich!)

ganz zu schweigen davon, dass Sie den Wettbewerb dort einschränken wollen, wo ihn die Europäische Gemeinschaft gerade ausdrücklich wünscht.

Deutschland hat sich für den EU-Binnenmarkt entschieden und davon bis heute stark profitiert. Als Mitgliedsland unterliegt die Bundesrepublik EURecht. Das, was die Koalition aus Rot-Rot-Grün mit ihren Anträgen betreiben will, ist Augenwischerei.

Natürlich müssen bestimmte Mindeststandards bei Leiharbeit eingehalten werden. Dies ist richtig und gut. Bereits 2004 wurde dieser Forderung durch die Einbindung eines allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Rechnung getragen. Dieses sieht klar ein Equal Pay als Basis eines wirksamen Leiharbeitsvertrages vor. Für die, die es nicht wissen: „Equal Pay“ bedeutet den gleichen Lohn für Festangestellte und Leiharbeiter.

Arbeitgebern vorzuschreiben, wie sie ihre Unternehmen zu strukturieren haben, ist falsch. Arbeitgebern vorzuschreiben, welchen Lohn sie zu zahlen und welche Sozialstandards sie einzuhalten haben, geht in der Form, wie Sie es vorgeschlagen haben, in der sozialen Marktwirtschaft nur eingeschränkt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Selbst Frau von der Leyen ist schon weiter als Sie! – Weitere Zurufe von der SPD)

Gott sei Dank ist Deutschland der Idee einer sozialen Marktwirtschaft verpflichtet. Eine weitere Regulierung darf nicht gegen die Freiheit des Wettbewerbs und die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit verstoßen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ist Herr Laumann deswegen nicht da, weil er nicht Ihrer Mei- nung ist? – Weitere Zurufe von der SPD)

Dass die Linken eine weitere Verstaatlichung vorantreiben wollen, ist nicht verwunderlich. Dass das System Planwirtschaft weltweit gescheitert ist, dürfte inzwischen jedem Deppen bekannt sein.

Meine Kolleginnen und Kollegen, all diese Argumente sprechen klar gegen Ihre Initiative. Vielmehr sollten wir den noch laufenden Prozess der Folgeabschätzung der Richtlinie durch die Europäische Kommission abwarten, zumal über den Inhalt eines Änderungsvorschlags noch diskutiert werden kann und wird.

Die im Europaparlament vertretenen Fraktionen werden sich hierzu noch ausführlich einbringen können. Über einen späteren Änderungsvorschlag aus Europa wird man diskutieren und dabei seine eigenen Vorstellungen einbringen können.

Das Vorgehen von SPD, Grünen und Linken ist übereilt. Sie sollten einmal die tatsächlichen Auswirkungen der Richtlinie studieren, auch in Bezug auf

die Entwicklung der Arbeitswelt in den letzten zehn Jahren.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Ende. – Ihre Argumentation gegen die Richtlinie kann deshalb nicht überzeugen. Ich darf Ihnen zuletzt wärmstens das Studium der richtigen Richtlinie anraten. Vielleicht kommen Sie dann zu den gleichen Schlussfolgerungen wie ich.

Wir lehnen Ihren Antrag als nicht zielführend ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Klocke, Kollege Ott, damit hier kein Missverständnis oder Gerüchte aufkommen: Auch die FDP ist natürlich grundsätzlich gegen Sozialdumping.

(Beifall von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist nicht überraschend!)

Austauschen können wir drei uns – ab und zu sprechen wir ja miteinander – über die konkrete Definition dieses Begriffes. Zudem können wir uns über vernünftigen Wettbewerb austauschen, der in Europa und damit auch in Deutschland sicherlich gewollt ist.

Um was geht es eigentlich? – Seit etwa 15 Jahren gibt es eine europäische Richtlinie, mit der die Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der EU ein Stück weit für den Wettbewerb geöffnet wurden. Dies betrifft typischerweise im Luftverkehr anzutreffende Dienstleistungen wie Gepäckabfertigung, Reinigung, Betankung, Fracht- und Postabfertigung sowie Vorfelddienste. Ziel der Richtlinie ist es, der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt auch im Bereich der Bodenabfertigungsdienste Geltung zu verschaffen.

Meine Damen und Herren, zur Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt hat sich auch die SPD bekannt. Das ist eigentlich überhaupt kein Streitpunkt.

Über die Auswirkungen der Richtlinie liegt seit Februar 2009 eine umfangreiche Studie vor, die deutlich zeigt, dass es keine allgemeingültigen Einschätzungen gibt. Jeder Flughafen hat andere Angebotsbedingungen, andere Kundenstrukturen, unterschiedliche Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten.

Deshalb gilt auch bezüglich der Bewertung der Arbeitsbedingungen eine sehr große Spannbreite.

Die Öffnung der Bodenabfertigungsdienste entsprechend der Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt hat keinerlei Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr gebracht. Eine solche Gefahr ist bisher überhaupt in keinster Weise darzulegen. Im Gegenteil werden die Bodenabfertigungsdienste in Deutschland im Vergleich zu denen in anderen europäischen Staaten mit höchster Qualität erbracht.

Meine Damen und Herren, ein Teil Ihres Antrages beschäftigt sich mit dem Thema „Zeitarbeit“. Durch Zeitarbeit können Auftragsspitzen sowie kurzfristiger Arbeitskräftebedarf abgefedert werden. Das gilt gerade für die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen, wo beispielsweise in den Sommerferien ein wesentlich höherer Personalbedarf besteht.

Zugleich – um auch an der Stelle Legenden oder Gerüchten vorzubeugen – möchte ich für die FDP betonen: Wenn in einem Betrieb wie Schlecker reguläre Arbeitsplätze abgebaut und die betroffenen Mitarbeiter als Zeitarbeiter zu schlechteren Bedingungen wieder für den Betrieb eingesetzt werden, verurteilt das auch die FDP aufs Schärfste.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüße ich, dass die Bundesregierung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der dort normierten Drehtürklausel Missbrauch der Zeitarbeit unterbinden will.

Es ist zudem noch völlig offen – Herr Lehne hat es eben gesagt –, in welcher Weise die Kommission die Revision der Richtlinie angehen will. Natürlich müssen Mindeststandards eingehalten werden. Aber das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Bundesregierung hat noch vor wenigen Wochen gegenüber dem Bundestag klargestellt, dass sie den weiteren Prozess sehr aufmerksam beobachten und dabei auch darauf achten wird, dass die Ergebnisse der Evaluierung der Richtlinie in eine mögliche Überarbeitung einfließen werden. Also werden Mindeststandards mit Sicherheit gewahrt. Dafür sorgt auch die Bundesregierung.

Insofern ist Ihr Antrag überflüssig. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Beuermann.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Für einen reibungslosen Ablauf des täglichen Flughafenbetriebs bedarf es zahlreicher Dienstleistungen und Sicherungsmaßnahmen, die zu verrichten sind. Hierunter fallen beispielsweise Bodenabfertigung, Passagierhandling

und die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen nach den Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes. Diese Bodenverkehrsdienste sind ein wesentlicher Teil des Systems „Luftverkehr“.

In NRW sind mittlerweile auf vielen Flughäfen die Bodenverkehrsdienste in Tochterfirmen oder an Subunternehmen ausgelagert. Nur der Flughafen Paderborn/Lippstadt bezahlt seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst. Aber auch dort – ich hoffe, dass Ihnen das auch schon zu Ohren gekommen ist – wird eine Ausgründung der Bodenverkehrsdienste betrieben.