Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

Frau Präsidentin, ich habe nur eine zusammenhängende Frage gehört und antworte Herrn Ott natürlich gerne.

(Günter Garbrecht [SPD]: So arbeiten wir gut zusammen!)

Zwei Drittel bleiben in öffentlicher Hand, wenn der Bund sein Drittel verkauft. Daher ist die öffentliche Federführung gesichert. Wenn bei der Organisation durch absolute Fachleute zusätzliches Know-how in den Hafen Duisburg einwirken kann, kann sich das Zusammenspiel, glaube ich, nur positiv auswirken.

Gerade die Stellung des Hafens Rotterdam ist uns allen bekannt. Ich sage es noch mal ganz deutlich: Sie werden Beteiligungen im Hinterland erwerben, sie werden das organisieren. Dort, wo sie sich beteiligen, werden die Häfen davon profitieren. Da, wo sie sich nicht beteiligen, werden die Häfen ein Stück

weit benachteiligt. Ich möchte, dass die Häfen in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft gut dastehen und die Vorteile, die diese Möglichkeit bietet, genießen und nutzen können.

Deswegen lege ich mich hier heute noch nicht fest. Ich warte das Verfahren ab. Aus Berlin weiß ich, dass viele Bundestagsabgeordnete und auch Ministerielle gerade mit dem Hafen Rotterdam in Kontakt sind, weil auch Sie die Möglichkeiten und Chancen sehen und beurteilen.

Ich rate uns in diesem Hohen Haus zwei Dinge: erstens den Antrag der Linken konsequent abzulehnen und zweitens ein Stück weit offen zu sein für die Möglichkeiten, die sich da bieten. Denn bei dem, was hinterher passiert, spielen Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg eine gehörige Rolle. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung jetzt in Vertretung von Herrn Minister Voigtsberger Herr Minister Schneider.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Duisburger Hafen ist die Handels- und Verkehrsdrehscheibe der Rhein-RuhrRegion, also der größten industriellen Zusammenballung in Europa. Der Hafenstandort Duisburg als weltgrößter Binnenhafen ist Zentrum der nordrheinwestfälischen Logistikwirtschaft. Er generiert im Wasser- und Bahnumschlag rund 50 % der gesamten Umschlagsmenge in NRW.

Die Entwicklung des Hafens war in den letzten Jahren nicht zuletzt deshalb so erfolgreich, weil das Land insbesondere die Logport-Projekte aus Mitteln der Wirtschaftsförderung umfangreich unterstützt hat. Dies wird auch weiterhin, soweit finanziell möglich, der Fall sein.

Auch über die finanziellen Möglichkeiten hinaus wird die Landesregierung ihre Unterstützung anbieten. Die Bedeutung des Logistikstandorts Rhein-Ruhr und letztlich Nordrhein-Westfalens müssen wir weiter festigen und ausbauen. Die Absicht des Bundes, seinen Anteil an der Duisburger Hafen AG zu veräußern, wird daher von der Landesregierung aufmerksam verfolgt und begleitet.

Die Veräußerungen der Unternehmensanteile bedürfen allerdings der Zustimmung der Gesellschaft. Dies ist in der Unternehmenssatzung verankert. Gemeint sind damit die Geschäftsführung des Unternehmens und die Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrates. Das Land und natürlich auch die Stadt Duisburg haben daher bei einem möglichen Verkauf und bei der Auswahl des künftigen Erwerbers ein entscheidendes Mitspracherecht. Auf diese Weise

kann Vorsorge getroffen werden, dass die Interessen des Landes auch nach einem Gesellschafterwechsel ausreichend Berücksichtigung finden.

Die Landesregierung wird alles dafür tun, dass die Interessen des Hafens und des Landes gewahrt bleiben. Die Landesregierung wird über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten darauf Einfluss nehmen, wer neuer Gesellschafter bei der Duisburger Hafen AG wird.

Alle im Antrag der Fraktion Die Linke benannten Aspekte sind der Landesregierung bekannt. In diesem Sinne werden bereits intensive Gespräche geführt.

Herr Minister Schneider, der Kollege Ellerbrock würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Bitte schön.

Herr Minister, Sie hatten gerade sachgerecht die positiven Leistungen der Logistikwirtschaft in Duisburg dargestellt. Es gibt ja nun zahlreiche Häfen, die privatwirtschaftlich auch im operativen Bereich betrieben werden. Wie sieht denn die Landesregierung auch privatwirtschaftliches Engagement im operativen Betrieb solcher auch öffentlichen Häfen?

Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt hervorragende Beispiele für unternehmerischen Erfolg im öffentlichen Bereich und im privaten Bereich. Beides ist möglich. Beides findet natürlich die Zustimmung der Landesregierung. Wir haben nicht die Absicht, die elende Formel des „Privat vor Staat“ zu ersetzen durch die Formel „Staat vor Privat“. Auch dies ist nicht akzeptabel und widerspricht ökonomischem Sachverstand.

(Beifall von Ministerin Sylvia Löhrmann – Gegenruf von Dr. Gerhard Papke [FDP] – Gegenruf von Ministerin Sylvia Löhrmann: Ich hatte gerade ein Zittern!)

Herr Papke, haben Sie auch eine Frage?

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: An Ihre Kollegin! Nicht an Sie!)

An meine Kollegin.

Also noch einmal: Die Landesregierung bedenkt alle Aspekte, die im Antrag der Partei Die Linke angesprochen worden sind. Dies wird sich auch bei den Beratungen im Ausschuss zeigen.

Ich hoffe, dass ich der Wissbegierde der Kollegin Beuermann Rechnung getragen habe. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Beratung, denn weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/2850 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend. Mitberatend sollen tätig werden der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie der Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dieser Überweisung widersprechen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

8 Attraktivitätsverlust von studentischen Hilfs

kraftstellen an Hochschulen vermeiden – Mehr Bürokratie schadet Hochschulen und Studierenden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2862

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Hafke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach über einem Jahr rot-grüner Regierung ist es interessant zu sehen, welcher Minister welches Amtsverständnis entwickelt hat. Bei Frau Schulze kann man manchmal das Gefühl haben, sie verstehe sich nicht als Ministerin für Hochschule, sondern als Ministerin für Hochschulsteuerung. Dazu kommt ihre Schwäche in der Informationspolitik.

Noch immer haben Sie dem Landtag und der Öffentlichkeit nicht gesagt, welche Änderungen am Hochschulfreiheitsgesetz Sie planen. Stattdessen dürfen wir der Presse einzelne unkonkrete Ankündigungen entnehmen, die aber alle eine gewisse Freude an neuen Eingriffsrechten befürchten lassen. Damit sorgen Sie für Verwirrung an den Hochschulen und schüren Ängste vor bürokratischen Eingriffen. An den Bedürfnissen der Hochschulen geht das vollkommen vorbei.

Die neueste Idee aus dem Hause Schulze ist eine Stärkung der studentischen Hilfskräfte. Was zunächst durchaus Sympathie hervorrufen mag, erweist sich bei näherem Hinsehen als problematisch. Es steht zu befürchten, dass hier neue Bürokratie

zulasten der Hochschule geschaffen wird und dass Sie damit sogar das Gegenteil Ihrer Absichten erzielen, nämlich einen Attraktivitätsverlust der Hilfskraftstellen.

Studentische Hilfskraftstellen sind mehr als eine einfache Geldquelle. Sie sind ein Baustein für die berufliche Zukunft vieler Studierender. Sie führen gezielt an die wissenschaftliche Forschung heran. Gerade die Hilfskraftstellen sind also auch eine Chance für den talentierten wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch die Flexibilität der Stellen sind sie nicht nur für die Lehrstühle wichtig, um auf Anforderungen von Forschung und Lehre reagieren zu können, sondern sie sind auch für die Studierenden attraktiv, die ihr Arbeitspensum an die Studienbelastung anpassen können.

Es darf also nicht darum gehen, mit neuen Regelungen zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Es darf auch nicht darum gehen, die hochschulinterne Organisation zu belasten. Letztlich geht das doch zulasten der Studierenden.

Bei Ihrer Ankündigung blenden Sie außerdem die bestehenden Strukturen der Interessenvertretungen völlig aus. An zahlreichen Hochschulen vertreten nämlich bereits die ASten die Anliegen der studentischen Hilfskräfte. Das ist auch ihre Aufgabe. Denn die Hilfskräfte sind im Ergebnis immer noch Studierende. Und ihre Interessen vertreten sie dann selbst. Das nennt man übrigens studentische Selbstverwaltung. Frau Schulze, das sollten Sie als ehemalige AStA-Vorsitzende ja auch noch wissen.

Diese Zusammenhänge haben Sie doch auch selbst erkannt und deshalb explizit die studentischen Hilfskräfte, und zwar mit Bezug auf die bereits existierende Vertretung, im Landespersonalvertretungsgesetz ausgenommen. Daher muss Ihnen im Ergebnis klar sein, dass Ihre Ankündigungen erhebliche Unruhe hervorrufen. Die Hochschulen werden zunehmend verunsichert.

Legen Sie uns also heute offen, wie genau Ihre beabsichtigte Stärkung der Hilfskräfte aussehen soll und stellen Sie dies zur Diskussion! Ich bin gespannt, was wir gleich hierzu hören werden. Ich wage aber mal die mutige Prognose, dass Ihr Lieblingsbegriff „offener Dialogprozess“ auf jeden Fall wieder eine prominente Rolle spielen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion der CDU hat Frau Kollegin Birkhahn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Der vorliegende Antrag lenkt den Blick auf einen Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses an unseren Hochschulen. Studieren

de, die als studentische Hilfskräfte arbeiten, streben nicht immer eine Hochschulkarriere an, aber sie gestalten durch die enge Verbindung von Studium und Arbeit ganz bewusst ihren beruflichen Weg. Sie nutzen nach ihren persönlichen und zeitlichen Ressourcen die Möglichkeit, weitergehende Einblicke zu erhalten, sich im wissenschaftlichen Arbeiten weiterzuentwickeln und sich an Forschungsprojekten zu beteiligen.

Die Hilfskraftstellen an unseren Hochschulen sind geschätzt und gesucht. Wir möchten, dass die damit verbundenen Chancen erhalten bleiben.

Die Parteien, die die Minderheitsregierung in unserem Land bilden, geben sich gern den Anschein, zuverlässige Sachwalter studentischer Angelegenheiten zu sein. Deshalb starten sie alle Jahre wieder Vorstöße wie jenen, der kürzlich in der „Rheinischen Post“ zu lesen war: Man stelle Überlegungen an, sich für besondere Personalmitwirkungsrechte für studentische Mitarbeiter einzusetzen.

Frau Ministerin, diese Ankündigung hat nicht unerhebliche Unruhe in die Hochschulen getragen. Wie sollen die Hochschulen diese Aufgabe organisatorisch lösen? Und – grundsätzlich gefragt –: Wie verträgt sich dieses Ansinnen mit dem Postulat des Abbaus von Bürokratie?

Darüber hinaus hat der Zeitpunkt der Verlautbarung für Irritation gesorgt. Wenn das Thema so bedeutend ist, warum wurde es dann nicht schon kürzlich bei der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes mit beraten? Vielleicht, weil sich in der Begründung zur Änderung des LPVG noch die Aussage findet, dass studentische Hilfskräfte weiterhin nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollen?