Beschränkte Ausschreibungen im Hochbaubereich wären ab dem Jahr 2012 für die Kommunen wie in der Vergangenheit wieder nur bis zu 150.000 € möglich statt wie derzeit bis zu 1 Million €. Die bestehende Wahlfreiheit zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe für Liefer- und Dienstleistungen würde ebenfalls zum Jahresende auslaufen und die Grenzen lägen wieder bei 50.000 € bzw. 12.500 € statt wie zuletzt bei 100.000 €.
Daran kann man sehen: Der Unterschied ist enorm groß. Es kommt jetzt darauf an, in NordrheinWestfalen eine Linie zu finden, die dazwischen liegt, die den Kommunen hilft und die bisherige gute Erfahrung mit der Praxis fortschreibt und gleichzeitig dafür sorgt, dass kein Hoflieferantentum entsteht.
Die Bundesregierung hat inzwischen die damaligen Änderungen, unter anderem betreffend die Vergabegrenzen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II ausgewertet mit dem Ergebnis: Okay, das konnte man so machen; das ist in Ordnung. Auch nach einer ganzen Reihe von Vergaben kann man erkennen: Ein Hoflieferantentum hat sich nicht herausgebildet, sondern wir haben mit den Änderun
Auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen wissen, wie kommunale Vergabepraxis vor Ort aussieht. Auch Sie, gerade die wirtschaftspolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen, aber auch die Fraktionen insgesamt werden ein Interesse daran haben, dass kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen schnell in Kontakt mit den Kommunen kommen, damit die Aufträge vor Ort bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Freude habe ich zunächst die Lobeshymnen auf die Bundesregierung und die ehemalige schwarzgelbe Landesregierung wegen der seinerzeitigen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vernommen. Damals lag im Gegensatz zu heute tatsächlich eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor. Sie hätten diese Erfolge der CDU-geführten Regierungen durchaus noch ein wenig mehr unterstreichen können; denn schließlich hat die deutsche Wirtschaft unter der Regierung Merkel die Wirtschafts- und Finanzkrise im internationalen Vergleich deutlich besser als andere überwunden und ging sogar gestärkt aus ihr hervor, wie alle statistischen Daten belegen.
Die Konjunkturpakete haben sicher ihren Beitrag dazu geleistet, zu denen die heute in Rede stehenden Vergabevorschriften zählen.
Der im Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossene Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes hatte im Wesentlichen Maßnahmen im Baubereich im Blick. Durch die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten Vergabeerleichterungen sollten die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich konjunkturell wirksam werden.
Der Rückgriff auf Vergabeverfahren, die weniger verwaltungs- und weniger zeitaufwändig waren, wurde zugelassen, etwa die beschränkten Ausschreibungen bis 1 Million € sowie freihändige Vergaben bis 100.000 €.
Durch Erlass wurden Bauämter aufgefordert, regelmäßig über die Maßnahmen zu berichten. Im Berichtszeitraum wurden im Baubereich etwa 4.076
Vergaben gemeldet. Vor allem die beschränkten Ausschreibungen wurden von den Bauämtern gut angenommen.
Es bleibt also festzuhalten, wie sich insbesondere aus dem Evaluationsbericht für den Bereich Bauen ergibt: Die Maßnahmen der Bundesregierung haben sich als erfolgreich bewährt und mitgeholfen, Deutschland gut durch die Krise zu bringen.
Die Vergabestellen haben die gebotenen Maßnahmen bestens genutzt, auch wenn der Bericht zu dem Ergebnis kommt, dass mit steigenden Auftragssummen zögerlicher Gebrauch von den Erleichterungen gemacht wurde. So lag der Anteil der beschränkten Ausschreibungen bei Auftragssummen zwischen 500.000 € und 1 Million € nur bei ca. 40 %, während 60 % öffentlich ausgeschrieben wurden. Die Auftragssummen lagen zudem erfreulicherweise in der Regel unter den Schätzkosten.
Auch in dem Bericht für den Bereich Lieferungen und Leistungen wird ein positives Fazit gezogen. Ein Großteil der befragten öffentlichen Auftraggeber bestätigten positive Effekte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben.
Das Vergabeverfahren dient bekanntermaßen dazu, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Staatliches Handeln muss aber auch transparent sein. Auch hierzu leistet das Vergaberecht einen wichtigen Beitrag. – Es ist also richtig, dass über eine Verlängerung der zeitlichen Geltung der vernünftigen und erfolgreichen Regelungen nachgedacht wird.
Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte daher zu Recht flexible und praxisgerechte Regelungen geschaffen. Bürokratieabbau ging damit einher.
Zudem handelte es sich um die kommunalfreundlichste Regelung in der Bundesrepublik Deutschland, da fast 84 % der Mittel an die Kommunen flossen. Der Bund hatte lediglich 70 % vorgeschrieben. Prüfungs- und Berichtspflichten wurden auf ein Minimum beschränkt. Das war eine gute Umsetzung des Konjunkturpaketes.
Überlegungen der Landesregierung zum Tariftreuegesetz lassen indes befürchten, dass Bürokratieabbau zukünftig nicht mehr im Vordergrund steht. Selbst wenn auf der einen Seite die vernünftigen Regelungen, die Schwarz-Gelb eingeführt hat, aufrechterhalten bleiben, straft die Landesregierung auf der anderen Seite mit dem Tariftreuegesetz Kommunen und Wirtschaft. Schwarz-Gelb hat viel beachtet das damalige Tariftreuegesetz abgeschafft, das außer Kosten nur bürokratischen Mehraufwand geschaffen und damit insbesondere den Mittelstand arg belastet hatte.
Rot-Grün will das nunmehr wieder einführen und befrachtet das Vergaberecht mit Fragen, die nicht in diese Rechtsmaterie gehören, etwa Mindestlohn, soziale und ökologische Aspekte sowie Gender. Damit steigen die Kosten der öffentlichen Haushalte, und das rot-grüne Bürokratiemonster schlägt wieder mit seiner Regelungswut zu.
Wenn Sie es also mit der Fortsetzung der unter Schwarz-Gelb eingeführten erfolgreichen Vergaberegelungen ernst meinen, dann verzichten Sie auf das Tariftreuegesetz. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass Sie mit der Festsetzung der erhöhten Wertgrenzen für die beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben auch bei der FDP offene Türen einrennen.
Um hier keine Geschichtsklitterung eintreten zu lassen – mit Verlaub, Herr Kollege Eiskirch –, sage ich: Es war im Jahre 2006 die schwarz-gelbe Landesregierung, die die kommunalen Vergabegrundsätze für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte neu gefasst hat. Es war eben der von Ihnen zu Unrecht oft gescholtene Innenminister Ingo Wolf, der genau dies eingeführt hat. Insofern finden wir es gut und richtig, dass Sie diese Arbeit heute anerkennen und die gute und positive Politik, die FDP und CDU gerade für die Kommunen, für den Mittelstand und für dieses Land betrieben haben, fortsetzen.
Meine Damen und Herren, ich befürchte aber, dass nicht die Einsicht, dass die Wirtschaftspolitik gut war, der Grund Ihres Antrags ist, sondern dass es sich hierbei um ein Ablenkungsmanöver handelt. Denn genau diese beiden Gruppen, die Kommunen und den Mittelstand, werden Sie in einem viel größeren Umfang durch Ihr Bürokratiemonster Tariftreuegesetz belasten.
Meine Damen und Herren, offenkundig ist, dass dieses Gesetz, das Sie gleichzeitig auf den Weg gebracht haben und in dem nicht nur eine Kopplung an den Mindestlohn, sondern eine Vielzahl weiterer vergabefremder Kriterien wie ökologische, soziale und Genderaspekte vorgesehen ist, die Vergabe regelrecht überfrachtet.
Da ist es wirklich nur eine kleine Verbesserung, die Sie für Kommunen und Mittelstand vornehmen. Denn die weitaus größere Belastung schaffen Sie gleichzeitig durch das Tariftreuegesetz.
Meine Damen und Herren, wir werden Sie damit nicht durchkommen lassen. Sie können sich nicht den Mantel umhängen, etwas für den Mittelstand tun zu wollen. Deshalb haben wir die Entschließung eingebracht und werden diese auch in dem weiteren Verfahren zusammen mit Ihrem Antrag beraten.
Meine Damen und Herren, wir sagen Ja zu erhöhten Wertgrenzen und zu einer erleichterten Vergabe. Aber dann muss man auf dieses Bürokratiemonster Tariftreuegesetz verzichten. Wenn Sie das nicht tun, ist die Belastung hinterher viel größer. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Regierungsfraktionen eröffnet die nötige Debatte um die Zukunft der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Jahr 2011. In diesem Sinne begrüßen wir Linke den Aufschlag ausdrücklich.
Nicht begrüßen können wir hingegen die vorschnellen Festlegungen des Antrags. Es wird zu diskutieren sein, ob eine Rückkehr zu den abgesenkten Wertgrenzen sinnvoll ist oder nicht.
Wir Linken halten eine Anhörung im federführenden Wirtschaftsausschuss schon jetzt für unumgänglich. Erst auf Grundlage externer Expertisen wird es überhaupt möglich sein, zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen.
Die Abwägung zwischen Verfahrensbeschleunigung, Transparenz und Korruptionsvermeidung ist nicht einfach. Es gibt keinen Automatismus zwischen freihändiger Vergabe und Korruption, aber transparente Vergabekriterien mindern Korruptionsrisiken.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an eine Forderung von Transparency International erinnern. Transparency fordert, dass der Bund und die Länder vor und nach allen Vergaben die entsprechenden Rahmendaten im Internet veröffentlichen.
Wir Linke halten zusätzliche Transparenzregeln für elementar. Hier bleibt der Antrag entschieden zu vage und muss, wenn er für die Linke zustimmungsfähig werden soll, deutlich nachgebessert werden.
Ebenfalls entschieden zu vage ist uns, wenn im Antrag von angemessener und praxisgerechter Festlegung der Wertgrenzen gesprochen wird.
Die Linke wird der Landesregierung keinen solchen Persilschein ausstellen. Denn es wäre ein Persilschein, wenn die Ministerien mit Verweis auf den
Begründet wird die Fortschreibung der erhöhten Wertgrenzen mit der positiven Evaluation durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium. Der im Antrag zustimmend zitierte Evaluationsbericht des BMVBS zum Baubereich kommt im Fazit aber auch zu folgender Aussage, die ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere:
„Ein wesentliches Ziel der Vergabeerleichterungen lag in der Beschleunigung von Vergabeverfahren. Da keinerlei Daten zur Dauer der Verfahren mit den Evaluationsberichten gefordert worden sind, ist eine Aussage hierzu nicht möglich.“
Das ist eine bemerkenswerte Aussage. Schließlich war es die primäre Intention des Gesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Der Bericht stellt zugleich fest, dass die wirtschaftlichste Art der Vergabe die öffentliche Ausschreibung bleibt. Ich wiederhole das: Wirtschaftlich ist die reguläre öffentliche Ausschreibung.