Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schemmer, nach Ihrem Beitrag kann ich es mir nicht verkneifen, noch einmal das Wort zu ergreifen.
Nur zur Information: Minister Ramsauer ist meines Wissens Mitglied der CSU und damit Angehöriger der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Dieser Herr Ramsauer – das ist die schwarz-gelbe Politik in Berlin – hat 40 % der Mittel für den Straßenbau gestrichen. Von daher brauchen Sie uns keine Vorlesungen zu halten.
Es ist schon interessant, dass in den Jahren 2005, 2006 und 2007 die Planungskosten in die Höhe gejazzt worden sind, aber insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 – interessanterweise vor Wahlen – die Erhaltungsmittel hochgezogen wurden, die aber 2010 schon in einem Umfang mit globalen Minder
Herr Schemmer, Sie versuchen uns seit einem Jahr die Welt zu erklären. Ehrlich gesagt, es ist langsam genug. Nur weil man länger im Parlament ist, hat man nicht mehr Ahnung, Herr Schemmer, um das klar zu sagen.
Herr Rasche, ich sage das hier noch einmal deutlich: Wer weiterhin auf Bundesebene sagt, eigentlich müsste man Steuern senken, und gleichzeitig die Unterfinanzierung beklagt, der ist einfach an der Stelle unehrlich. Deshalb kann ich die FDP mit diesen Argumenten nicht ernst nehmen.
Last but not least: Herr Schemmer, ich sage noch einmal ausdrücklich an Ihre Adresse, dass ich glaube, dass es für die Menschen vollkommen egal ist, wenn argumentiert wird: „Rot-Grün hat aber in ihrer Regierungszeit …“, „Schwarz-Gelb hat aber …“, und man sich gegenseitig die Bälle zuschiebt. Das geht bei den Menschen auf der einen Seite rein und auf der anderen Seite raus. Das interessiert die überhaupt nicht mehr. Sie haben nämlich verstanden, was in den letzten 30, 40 Jahren auf diesem Gebiet passiert ist. Die Unehrlichkeit in den Planungen – ich habe sie eben dargestellt – führt dazu, dass wir alle politische Glaubwürdigkeit an dieser Stelle verlieren.
Deshalb bleibe ich bei dem, was ich gestern in der Logistikdebatte und eben gesagt habe: Es geht am Ende nur, gemeinsam Prioritäten zu setzen – bei allen Konflikten, die es dabei vor Ort gibt – und diese dann zusammen zur Verwirklichung zu bringen, damit die Menschen nicht zu ihren Enkeln sagen können: Damals, als ich Kind war, hat man mir schon die Straße versprochen, und bis heute ist sie nicht da.
Vielen Dank, Herr Ott. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es wäre auch kaum noch Redezeit vorhanden. Wir sind damit am Ende der Aktuellen Stunde, die ich somit schließe.
motivierte Gewalt – Die brutalen Angriffe Linksautonomer auf die Polizei am 3. September 2011 in Dortmund sind durch nichts zu entschuldigen
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kruse das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 3. September 2011 haben Tausende Bürgerinnen und Bürger in Dortmund friedlich gegen eine Kundgebung von Neonazis demonstriert und damit ein eindeutiges Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde abgegeben. Mit diesem außerordentlich positiven Signal für Zivilcourage und die demokratische Kultur in unserem Land haben sie bewiesen, dass Demonstrationen gegen Rechtsradikale keinesfalls mit Gewalt einhergehen müssen.
Ich glaube, dass sich unsere demokratische Gesellschaftsordnung in den letzten gut 60 Jahren gefestigt hat und im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankert ist. Zu dieser Gesellschaftsordnung, zu unserem freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaat gehört auch das Versammlungsrecht als außerordentlich bedeutsames Grundrecht. In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder das Recht, sich friedlich und ohne Waffen – ich betone: ohne Waffen – zu versammeln. In Art. 8 des Grundgesetzes ist das Versammlungsrecht ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert.
Unter der Voraussetzung, dass der Versammlungsteilnehmer sein Recht friedlich und, wie gesagt, ohne Waffen ausübt, gehört es zu den Aufgaben der Polizei, ordnungsgemäß durchgeführte Versammlungen zu schützen. Denn die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfasst auch den Schutz unserer Rechtsordnung.
Die Polizei als Organ der exekutiven Gewalt ist integraler Bestandteil des parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems. Ihre rechtssichernden und rechtserhaltenden Aufgaben ergeben sich aus
Art. 20 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Hiernach ist die Polizei im Sinne des Rechtsstaatsprinzips an Recht und Gesetz gebunden.
Bei der Gewährleistung dieser in der gebotenen Kürze angesprochenen Ziele hat sich – ich denke, darin sind wir uns einig – die Polizei über die Jahre außerordentlich großes Vertrauen erworben.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die CDU-Fraktion möchte ich erneut betonen, dass wir Hochachtung vor der Arbeit der Polizei haben und ihr unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung für die Erfüllung ihrer schwierigen Aufgabe aussprechen und auch deswegen den vorliegenden Antrag eingebracht haben.
Die Polizei hat im Grundsatz die uneingeschränkte Rückendeckung durch die Politik verdient. Ich bin Ihnen, Herr Minister Jäger, dankbar dafür, dass Sie an dieser Grundeinstellung sowohl durch Ihren Bericht zum Einsatz der Polizei am 3. September 2011 als auch durch Ihren Bericht in der vergangenen Woche und durch Presseverlautbarungen keinen Zweifel gelassen haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Vertrauen der Bevölkerung und die Achtung vor dem polizeilichen Einsatz darf nicht zerstört bzw. aufs Spiel gesetzt werden. Die Art und Weise, wie die Polizei das angesprochene Grundrecht zu schützen hat, hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem in folgende Grundsätze gefasst: Versammlungsfreundlichkeit der Polizei gegenüber dem Veranstalter und den Teilnehmern, Kooperation mit den Anmeldern der Demonstrationen, Differenzierungsverbot zwischen friedlichen Teilnehmern und gewaltbereiten Personen sowie eine mögliche Isolierung von Gewalttätern und konsequentes Einschreiten gegen Straftäter.
Ich erwähne diese vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grundsätze auch deswegen, weil die Erfüllung dieser beachtlichen Vorgaben aus meiner Sicht schwieriger geworden ist und auch die friedlichen Proteste am 3. September 2011 in Dortmund durch aus Sicht der CDU-Fraktion unerträgliche Gewaltexzesse gegen die Polizei überschattet wurden.
Sie, Herr Minister Jäger, sprechen in Ihrem Bericht vom 22. September 2011 von exzessiver und teils eruptiver Gewaltanwendung gegenüber Polizeibeamten.
Man kann über Einsatzstrategien der Polizei immer wieder trefflich streiten, die so gut wie immer vor- und nachbereitet werden und auch im Innenausschuss gelegentlich auf der Tagesordnung stehen. Aber im Grundsatz ist und bleibt gültig: Die polizeili
che Arbeit hat die volle Rückendeckung durch die Politik verdient, und allen Straftaten bei den Gewaltexzessiven am 3. September 2011 muss entschlossen nachgegangen werden. Von daher ist es unerträglich, dass Vertreter der Partei Die Linke die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes anzweifeln.
(Beifall von der CDU – Wolfgang Zimmer- mann [LINKE]: Freie Meinungsäußerung, Herr Kruse! Das zeichnet unsere Republik auch aus!)
Ich glaube und hoffe, dass niemand von uns die von Extremisten ausgehenden Gefahren auf die leichte Schulter nimmt. Die von ihnen ausgehende Kriminalität stellt heute ebenso eine schwerwiegende Sicherheitsstörung dar wie die neue Qualität der Gewalt bei Demonstrationen. Wir müssen uns gemeinsam gegen diesen Randaletourismus, gegen diese Wochenendextremisten, wie Sie es, Herr Minister, auch ausgesprochen haben, gegen Feuer legende, Flaschen und Steine werfende sowie Polizisten verletzende gewalttätige Demonstrationsteilnehmer
Aus dem angesprochenen Bericht des Innenministers geht unmissverständlich hervor, dass Linksextremisten und linksautonome Gruppen am 3. September 2011 in Dortmund an Gewaltexzessen in besonderer Weise beteiligt waren. Was wir brauchen, ist eine bedingungslose Verurteilung und Ächtung jeglicher Gewalt, sei es von Rechts- oder von Linksextremisten. Dies muss gesellschaftlicher