Jochen Ott

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein
Westfalen ist der Wirtschaftsstandort und das Verkehrsland Nummer eins in Deutschland. Unsere Verkehrswege sind die Pulsadern für die Mobilität und den Wohlstand der hier lebenden Menschen.
Gleichzeitig sehen wir heute und anhand der Verkehrsprognosen auch für die nächsten Jahre massive Herausforderungen auf uns zukommen; Kollege Rasche hat es beschrieben. Deshalb ist eine genaue Analyse der Engpasssituation der richtige Weg, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Insofern begrüßen wir als SPD den Einsatz der Enquetekommission „Logistik“ ausdrücklich.
Ich will das, was meine Vorredner gesagt haben, ergänzen: Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass sich die Legislative, die Abgeordneten, in diesem Haus einbringt und der Exekutive da, wo nötig, Förderhinweise gibt.
Dabei sind die Ziele klar: Wir setzen vor allem auf umweltverträgliche Verkehrsträger. Wir wollen mit einer integrierten Verkehrspolitik ein vernünftiges Modal Split der Verkehrsträger schaffen, das die überlasteten Straßen unseres Landes von unnötigem Güterverkehr befreit und mehr Kapazität auf Schiene und Wasserstraße verlagert. Eine genaue Analyse der tatsächlich vorhandenen Engpässe ist deshalb genau richtig.
Im Arbeitsprogramm der Enquetekommission sollte bei der Analyse der Engpasssituation jedoch die Ermittlung von Anreizmechanismen für die Verlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel hinzugefügt werden. Denn wir müssen die richtigen Prioritäten setzen. Natürlich geht die Instandhaltung von Infrastruktur aus Sicherheitsgründen erst einmal vor. Die Frage ist dann aber, wie wir es schaffen, in Bezug auf die Kosten, aber auch in Bezug auf die Umwelt die richtigen Prioritäten für den Aus- und Aufbau der Verkehrsnetze zu setzen. Hier sind konkrete, wissenschaftlich fundierte und in die Zukunft gerichtete Analysen, wie sie vorgeschlagen werden, der richtige Ansatz. Deshalb ist diese Kommission ein richtiger Weg.
Besonders wichtig wird dann der konstruktive Dialog mit der Bundesebene sein. Eigner des Schienennetzes ist die Deutsche Bahn AG. Sie gehört zu 100 % dem Bund. Insofern ist der Bund für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes zuständig. Auch für den Erhalt und den Ausbau der Bundes- und der Bundesfernstraßen ist der Bund zuständig. Und die Binnenwasserstraßen sind Bundeswasserstraßen.
Aber es geht bei Logistikfragen nicht allein um die Netze. Es muss auch gewährleistet werden, dass der Schienen- und Binnenwassertransport für die Logistikbranche attraktiver wird als der Transport auf der Straße. Da spielen noch ganz andere Fragen wie Pünktlichkeit und Preise eine Rolle.
Es gibt aber bereits heute einige Projekte, auf die wir gemeinsam schon eine ganze Zeit kurzfristig drängen.
Erstens: der vertraglich vereinbarte Ausbau der Betuwe-Linie. Auch das ist eben angesprochen worden, ich brauche das Projekt nicht mehr zu beschreiben. Aber, Herr Hauser, anschließend an das, was Sie gesagt haben: Es ist ein Beispiel für die Planungsdauer von Projekten in unserem Land, dass dieses zentrale Verkehrsprojekt, das alle von uns immer gewollt haben, 1992 begonnen wurde, wir aber immer noch in den Planungen sind. Daran sieht man, wo unsere Probleme liegen.
Gleichzeitig müssen wir Folgendes sehen: Die Menschen an der Strecke, die vom Lärm besonders geplagt sind – nur exemplarisch herausgegriffen, das gilt für viele Teile von Nordrhein-Westfalen –, auch wenn sie in der Vergangenheit sehr wohl mit dem Güterverkehr leben konnten, rebellieren zu Recht. Die Akzeptanz sinkt. Die Menschen sind wegen der steigenden Gütermenge einfach nicht mehr bereit, die Kosten für das Bundesland NordrheinWestfalen mitzutragen.
Das zweite große Projekt ist die Revitalisierung des Eisernen Rheins als zusätzliche Güterschienenverkehrsachse, die wir gemeinsam hier im Haus mit Nachdruck betreiben wollen. Auch hier wird die europäische Komponente deutlich: Wir müssen mit unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden zusammenarbeiten.
Wir haben Projekte – auch darauf ist Herr Hauser eingegangen – wie die großen Bahnknoten in Köln, Hamm oder Dortmund.
Wir haben das Projekt Rhein-Ruhr-Express zwischen Dortmund und Köln, das natürlich auch deshalb mit betrachtet werden muss, weil die Frage ist, inwiefern der Güterverkehr Ausfluss auf den Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen hat.
Schließlich muss die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Nordrhein-Westfalen leistungsfähig bleiben. Deshalb darf, wie wir hier gemeinsam gesagt haben, die Verwaltung für den Rhein nicht aus NRW heraus nach Mainz verlegt werden. Eine Privatisierung von Aufgaben des WSV durch einen weiteren Ausbau von Fremdvergaben ist aus unserer Sicht nicht nur ökonomisch unsinnig, sondern auch eine gescheiterte Strategie von „Privat vor Staat“.
Nicht zuletzt muss deutlich werden, dass uns allen nicht geholfen ist, wenn wir Verkehrsinfrastrukturpolitik aus reiner Wettbewerbsperspektive betrachten. Was nutzt uns der Hamburger Hafen als europäischer Hafen Nummer eins, wenn sich dafür die Güter in Nordrhein-Westfalen stapeln, weil sich hier der Verkehr staut? Der Bund muss diese Zusammenhänge erkennen.
Es ist sträflich, dass der Bund schon seit Jahren das größte Bundesland und einen der wichtigsten Wirtschaftsmotoren in Deutschland vernachlässigt. Die Bedeutung der Hinterlandverkehre, der ZARAHäfen für Nordrhein-Westfalen und ganz Deutsch
land findet in dem Nationalen Hafenkonzept kaum Berücksichtigung. Das kann nicht der Weg für die Zukunft sein. Deshalb wird der Dialog mit der Bundesregierung entscheidend sein, gerade weil wir für viele Projekte Bundesgeld brauchen.
Der Kollege Rasche hat es gesagt – ich möchte das ausdrücklich unterstreichen –: Parteipolitische Plänkeleien können wir uns bei diesem Thema nicht leisten, schon gar nicht für Nordrhein-Westfalen, weil es unerheblich war und ist, wer an welcher Stelle regiert. Wir haben darüber verschiedentlich diskutiert. Es wird darauf ankommen, das, was wir in der Enquetekommission erarbeiten, gemeinsam zu vertreten.
Deshalb, Herr Hauser, haben Sie mit Ihrer Bemerkung vollkommen recht: Wir müssen uns verständigen, eine gemeinsame Prioritätenliste erarbeiten, gemeinsame Überlegungen nach vorne stellen, dafür werben und wahrscheinlich auch dafür kämpfen, dass wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die nötigen Mittel bekommen.
Wir sollten aber auch die europäische Ebene nicht aus den Augen verlieren. Denn die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ein transnationales Kernverkehrsnetz ausgewiesen. NordrheinWestfalen liegt nun mal mittendrin. Deshalb ist es für uns ganz wichtig, uns hier einzuklinken und zu prüfen, wo wir auf europäischer Ebene Fördermöglichkeiten für Nordrhein-Westfalen abgreifen können. Deshalb sollten wir in der Enquetekommission die Ermittlung von Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Leitlinien ermitteln.
Außerdem haben wir es mit der EU-Verordnung von 2010 zu tun, nach der, wie wir schon verschiedentlich diskutiert haben, Güterverkehre auf der Schiene von Rotterdam über Duisburg nach Genua Vorrang haben. Da sind Konfliktpotenziale vorprogrammiert. Wir brauchen im Rahmen der Enquetediskussion auch eine Analyse der Auswirkungen auf den ÖPNV, damit wir da ein umfassendes Bild haben.
Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders wichtig ist, visionär in die Zukunft zu schauen und nicht immer nur Lücken zu stopfen, wo sie gerade anfallen oder – schlimmer – so gerade zu umgehen sind. Für NordrheinWestfalen wird bei einer solchen Vision nicht zuletzt von Bedeutung sein, ob wir es schaffen, Wertschöpfungspotenziale für uns zu erkennen und zu nutzen. Die Vision kann jedenfalls nicht darin bestehen, nur noch Transitland für den Rest von Europa zu sein mit den entsprechenden Belastungen für unsere Bevölkerung. Den Zielen der Enquetekommission sollte daher die Analyse von Wertschöpfungspotenzialen für Nordrhein-Westfalen hinzugefügt werden.
Wir müssen heute die richtigen Weichen stellen. Ich glaube, dass die Einsetzung der Enquetekommission einen Startpunkt markieren kann. Die Politik wird
dann darauf zu achten haben, dass das, was wir dort gemeinsam entwickeln, anschließend auch umgesetzt wird, damit es den Menschen in Nordrhein-Westfalen zugutekommt.
Ich freue mich auf die Arbeit, auch wenn es für uns viel zusätzliche Arbeit bedeutet. Die zweite Enquetekommission im Bereich Bauen, Wohnen und Verkehr wird uns allen und dem Landtag sicherlich wichtige Impulse geben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Atalan, Sie verfahren auch nach dem Motto: Ich mache mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt. – Dem Antrag der Fraktion der Linken kann man unzweifelhaft bescheinigen, dass er sehr akribisch den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen wiedergibt und in seinen Beschlussformulierungen weitgehend wortgleich zitiert.
Damit habe ich aber auch schon die Gesamtheit der intellektuellen Leistung der Linken wiedergegeben. Ansonsten atmet dieser Antrag den Geist der Vergangenheit, der nicht wahrhaben will, dass sich die
Welt um einen herum ändert und man mit Mustern aus Vorzeiten die Zukunft nicht gestalten kann.
Was die Rückabwicklung der Vollintegration der Wfa anbelangt, so haben wir von der SPD in der Tat aus Sicht der Wohnungspolitik sehr kritisch gesehen, dass das bislang ausschließlich für soziale Wohnraumförderung reservierte Vermögen uneingeschränkt in das Eigenkapital der NRW.BANK integriert wurde. Wir haben in diesem Haus davor gewarnt. Es ging um die Stärkung der NRW.BANK als unverzichtbares Instrument der Strukturpolitik des Landes, um eine Stärkung ihrer Haftkapitalbasis und ihrer Risikotragfähigkeit.
Ob es alternative Wege gab, kann ich hier und heute nicht beurteilen. Der eingeschlagene Weg, dies über die Aufhebung des Sonderstatus des Landeswohnungsbauvermögens in der NRW.BANK zu erreichen, hat sich angesichts der Haushaltslage als nicht rückholbar erwiesen. Alle Alternativen sind damit verbunden, dass der Eigentümer, das Land Nordrhein-Westfalen und damit der Landtag, Milliardenbeträge im Haushalt mobilisieren müsste, um die von der Bankenaufsicht geforderte Haftkapitalverstärkung der NRW.BANK zu stemmen.
Das wissen Sie von den Linken genauso wie alle übrigen Fraktionen in diesem Hohen Haus. Uns bleibt es ein Rätsel, was man angesichts dieser unabweisbaren Faktenlage und unserer Haushaltslage noch großartig prüfen soll. Was wollen Sie der Öffentlichkeit denn vormachen? Es gibt kein Vertun: Dieser Haushalt wird auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, Milliardenbeiträge aus dem Hut zu zaubern.
Durch eine kluge Festlegung im Koalitionsvertrag haben wir dafür Sorge getragen, dass es keine Fördermittelkonkurrenz zwischen der Wohnraumförderung und den übrigen Förderbereichen der
NRW.BANK gibt. Die bislang unter sozialdemokratischer Verantwortung vom Bauminister zu verantwortenden Wohnraumförderprogramme sind so finanziert worden, dass alle im geschlossen Förderkreis „Wohnraumförderung“ erwirtschafteten Ressourcen aus den Rückflüssen herausgelegter Darlehen, aus Haushaltszuweisungen und im System erwirtschafteten Überschüssen revolvierend für das neue Programm eingesetzt werden. Für andere Zwecke sind Mittel der Wohnraumförderung nicht verwendet worden. Darüber wacht der Bauminister als Vorsitzender des Förderausschusses in der NRW.BANK.
Die NRW.BANK hat versichert, dass das konsolidierte Volumen von 850 Millionen € mittelfristig von der Bank für die Finanzierung der kommenden Wohnraumförderprogramme sichergestellt werden kann. Das ist wirtschaftlich darstellbar und für die Bank und ihr Vermögen ohne Risiko darstellbar. Es hebt sich wohltuend realistisch von den Illusionen anderer ab, die meinen, sie müssten sich mit der
populistischen Forderung nach einer Programmhilfe in Höhe von 1 Milliarde € profilieren.
Wenn man weiß, dass die Programmhöhen der Jahre 2009 und 2010 unter Schwarz-Gelb dem Wahlkampf geschuldet waren und vor allen Dingen auf Pump finanziert, wird man nachvollziehen, warum Minister Voigtsberger schon kurz nach seinem Amtsantritt die Reißleine ziehen musste, um Schaden von der Bank und dem Landesvermögen abzuwehren.
Wider besseren Wissens verfolgen Sie weiter die Forderung nach einer Milliarde. Das ist Ideologie, die nur danach guckt, möglichst viel Geld mit der Gießkanne unter die Leute zu bringen, statt danach zu fragen, ob bestimmte Förderungen in bestimmten Regionen unseres Landes überhaupt Sinn machen. Weniger ist manchmal mehr. Das gilt insbesondere in der Eigentumsförderung, wo die schwarz-gelbe Landesregierung die Förderung so üppig ausgestaltet hatte, dass sich nicht die LidlKassiererin sondern der Aldi-Filialleiter ein Haus bauen konnte, wo die Kreditausfälle in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sind und wir Flächenfraß und Pendelverkehre erzeugen, statt die Innenstädte zu stärken.
Wir werden deshalb im Jahr 2012 die Mietwohnraumförderung stärken, damit die Masse der Einkommensschwachen im zunehmend knapper werdenden Mietangebot entlastet werden kann.
Was die Kontrolle und die politische Steuerung angeht, sind wir sicher, dass wir über die gesetzlichen Verfahren in der NRW.BANK steuern können und werden.
Was Sie im Übrigen als bankinterne Risikoeinschätzung bezeichnen, die die Förderpolitik konterkarieren könnte, ist nichts als bankenübliche Sorgfalt im Umgang mit wohnungswirtschaftlichen Investoren. Auch wir sollten ein Interesse daran haben, dass Schaden vom Landesvermögen, das der Bank übertragen wurde, ferngehalten wird. Wir wollen nur gute Investments mit guten Investoren, die nicht nur die Gewähr dafür bieten, ordentlichen Wohnraum zu erstellen, sondern auch auf Dauer die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Wohnungen sicherstellen.
Verabschieden Sie sich also von der SchwarzWeiß-Denke, dass alles das, was eine Bank tut, per se schlecht sein muss. Die NRW.BANK macht einen guten Job im Sinne des Landes NordrheinWestfalen.
Deshalb mein Fazit: Befreien Sie sich von Ihren ideologischen Scheuklappen! Bekennen Sie sich offen zu der wichtigen Funktion, die die NRW.BANK im Fördergeschehen des Landes hat! Erkennen Sie an, dass es zur Zukunftsfestigkeit NRWs eine professionell aufgestellte Förderbank NRW braucht,
die, parlamentarisch kontrolliert, das anvertraute Landesvermögen verwaltet! – Herzlichen Dank.
Herr Rasche, nachdem Sie uns jetzt so schön erzählt haben, wie Staus entstehen: Würden Sie mir Recht geben, dass es bei den besagten Straßen – sowohl was Bundesfernstraßen als auch Landstraßen angeht –, die den Güterverkehr ins Rollen bringen, nicht um die Hauptverkehrsachsen geht und dass gerade das, was Sie gerade gesagt haben, es notwendig macht, dass man sich auf diese Engstellen, die tatsächlich ausgebaut werden müssen, endlich konzentrieren muss anstatt mit der Gießkanne überall im Land Straßen zu errichten, die keine Hauptverkehrsstraßen sind?
Herzlichen Dank an die Wunderheilerin, unsere Präsidentin. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr ist unverzichtbar und für uns in Nordrhein-Westfalen umweltfreundlicher Bestandteil des Verkehrssystems. Mit über 2,1 Milliarden Fahrgästen jährlich und einem Angebot von 100 Millionen Zugkilometern pro Jahr im Schienenpersonennahverkehr, über 100 Regionallinien und mehr als 1.500 Schienenfahrzeugen allein im Personenverkehr gehören wir zum Top-Verkehrsmarkt. Deshalb werden bei uns schon 650 km S-BahnStrecken bedient.
Das Fahrplanangebot auf der Schiene wurde seit 1996 um mehr als 30 % ausgeweitet. Allerdings hat das Schienennetz erhebliche Lücken, Engpässe und Schwachstellen. Dringliche Baustellen sind hier die Bahnknoten in Dortmund und in Köln. Die Region zwischen Rhein und Ruhr als größter europäischer Ballungsraum braucht ein leistungsfähiges, schnelles schienengebundenes Verkehrsangebot für den Personennahverkehr. Deshalb muss es mit den Anforderungen wachsen.
Mit dem Rhein-Ruhr-Express RRX haben wir dafür ein zentrales Infrastrukturprojekt auf die Schiene gesetzt. Wir brauchen den RRX zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftig wachsenden Fahrgastströme. Wir brauchen dringend eine verbesserte Eisenbahninfrastruktur im Rhein-RuhrRaum. Insbesondere für die Berufspendler ist eine zuverlässige und leistungsfähige Schienenver
kehrsverbindung auf der Kernachse zwischen Dortmund, Düsseldorf und Köln unverzichtbar.
Schon seit Jahren verfolgen die nordrhein-westfälischen Landesregierungen das Ziel, das Angebot im Rhein-Ruhr-Raum zu verbessern. Nach mehreren vergeblichen Versuchen ist es 2005 gelungen, die Verwirklichung des Rhein-Ruhr-Express in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land, dem Bund und der Deutschen Bahn nach vorne zu bringen. Die Finanzverantwortung, so wurde festgestellt, muss beim Bund liegen. Nachdem im Jahr 2008 die Sicherstellung der Planungsmittel für den RRX bis zur Erlangung des Baurechts geregelt
wurde, verkündete man auf einem Bahngipfel 2010 den unmittelbaren Baubeginn des RRX nach Erlangung der baurechtlichen Voraussetzungen.
Durch abschnittsweise durchgeführte Planfeststellungsverfahren soll die Angebots- bzw. Qualitätsverbesserung bei uns in der Region zügig vorangetrieben werden. In diesem Jahr hat die Deutsche Bahn bereits das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen Leverkusen-Rheindorf und Düsseldorf-Hellerhof eröffnet. Bis 2013 sollen alle Planfeststellungsverfahren eingeleitet, 2013 die ersten beendet sein. Das bedeutet, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ab 2014 könnte gebaut werden.
Fakt ist, verehrte Damen und Herren insbesondere von der CDU, dass der RRX im Investitionsrahmenplan, der für fünf Jahre gilt, nicht berücksichtigt worden ist. Der Bund beabsichtigt, keine Investitionsmittel für den RRX zur Verfügung zu stellen. Wir konnten in den letzten Jahrzehnten sehen, dass diese Pläne nicht geöffnet wurden. Wenn er es wirklich ernst gemeint hätte – so könnte man es Ihrem Antrag entnehmen –, dann hätte er das Projekt doch mit null Euro einstellen können, so wie es bei anderen Projekten geschehen ist, um es dann auch zu verwirklichen.
Trotz mehrfacher Interventionen des Landes Nordrhein-Westfalen hat es hier keine Korrektur gegeben. Damit steht für Nordrhein-Westfalen ein sehr bedeutsames Projekt infrage. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir als Landtag deutlich machen: Der Bund und die Bahn sind hier gegenüber NRW in der Pflicht.
Der CDU muss ich leider sagen: Wir haben hier gemeinsam mehrfach festgehalten, dass Nordrhein-Westfalen ein Stiefkind der Verkehrsinfrastruktur ist. Wir haben mehrfach darüber gesprochen, dass wir nur gemeinsam Richtung Berlin agieren können. Es geht um die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen, um viele Arbeitsplätze und die Zukunft unseres Bundeslandes.
Die CDU verhält sich heute wieder parteitaktisch. Sie lobt die eigene Regierung in ihrem Entschließungsantrag, nimmt den Bund aus der Verantwortung heraus – den Rest hat sie bei uns abgeschrieben. Das ist eine absurde Arbeit für eine Parlamentsfraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein Rückschritt zur bloßen Absichtserklärung hilft uns nicht weiter. Deshalb appelliere ich an die Vertreterinnen und Vertreter der CDU, an ihre Verantwortung für unser Bundesland: Lassen Sie uns ein starkes Signal nach Berlin senden! Stimmen Sie
unserem Antrag zu! Denn – ceterum censeo – nur gemeinsam werden wir etwas nach vorne bringen. Machen Sie sich nicht zum Büttel des stellvertretenden CSU-Vorsitzenden, für den NRW ein Fremdwort ist und der wiedergewählt worden ist, weil er den Bayern versprochen hat, dass er die Mittel nach Bayern umlenkt. So darf es nicht weitergehen! Lassen Sie uns gemeinsam für NRW Politik machen und nicht für den stellvertretenden CSU-Vorsitzenden aus Bayern! – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Rasche, stimmen Sie mit mir darin überein, dass zu keinem Zeitpunkt – auch in den letzten Plenardebatten nicht –, der Kollege Klocke und ich selbst irgendwo Lobeshymnen über SPD- und Grünen-Politiker in der Vergangenheit gesungen haben, sondern dass wir immer wieder gesagt haben: Ja, man muss auch vor der eigenen Tür kehren. So etwas bringt uns nicht weiter. Wir müssen uns jetzt nach vorne konzentrieren. – Würden Sie akzeptieren, dass wir das gemeinsam so festgestellt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal, Christof Rasche, nur zur Information: Rheinländer können feiern und trotzdem arbeiten und auch wichtige Debatten führen. Das zeichnet uns ja gerade aus. Aber langweilige Reden sind uns ein Graus.
Insofern muss ich sagen, dass die Rede von der FDP stimmungsvoll gewesen ist, aber inhaltlich daneben. Die Rede von Herrn Schemmer war eindeu
tig wieder eine Letschied , wie man in Kölle säd, also übersetzt: keine gute Büttenrede.
Der Herr Wirtz hat zumindest dem Singsang nach eine sympathische, karnevalistisch anmutende Rede gehalten, aber sie war in keiner Weise inhaltlich begründet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Wissen Sie, Herr Wirtz, was soll eigentlich die Besuchergruppe von Herrn Becker auf der Besuchertribüne jetzt denken, wenn Sie weiter das machen, was Verkehrspolitik seit 30 Jahren betreibt, nämlich Volksverdummung? Verkehrspolitiker aller Fraktionen haben bundesweit in den letzten 30 Jahren Verkehrswegepläne mit Hunderten von Projekten aufgestellt, von denen alle Beteiligten wussten, dass sie nicht finanzierbar sind und niemals umgesetzt werden können.
Außer der CDU in Nordrhein-Westfalen: Sie hat in den letzten fünf Jahren den Haushalt im Straßenbereich aufgepumpt, hat Millionen hereingeschoben und eine komplett realistische Verkehrsplanung gemacht. Herzlichen Glückwunsch, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich hoffe, der Sarkasmus ist deutlich geworden. Eines ist doch klar: Es nutzt den Menschen doch nichts, wenn wir alles planen, aber nichts bauen.
Ich glaube deshalb, dass es falsch war, dass jeder Bundestagsabgeordnete und auch jeder Landtagsabgeordnete – und zwar egal, von welcher Fraktion – vor Ort immer verkünden konnte: Ja, wir planen weiter, wir planen weiter! – 30, 40 Jahre lang werden manche Straßen geplant, und die Menschen vor Ort fühlen sich, Herr Präsident, veräppelt, wenn wir so mit ihnen umgehen. Das wissen Sie ganz genau. Deshalb muss man Schluss machen mit einer solch verlogenen Verkehrspolitik, meine Damen und Herren.
Zu den Prioritäten sage ich Ihnen eines – das wissen Sie genauso gut, wie ich es auch weiß –: In den vergangenen Jahren sind auch Prioritäten gesetzt worden, aber wie das bei der CDU so üblich ist, eben durch Einzelpersonen, die durch persönliche Beziehungen irgendwelche Leute bei Straßen.NRW angesprochen haben. Das ist keine vernünftige Verkehrspolitik, wenn sich die durchsetzen können,
die die besseren Zugänge zu den Behörden haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die CDU hat alles anders gemacht – sie ist grundsätzlich auch anders; das ist mir schon klar. Aber ich sage Ihnen:
Wenn Sie Einweihungsfeste in Nordrhein-Westfalen vor der Wahl veranstalten, aber bis heute der Bau nicht begonnen hat,
wenn Sie Baustellenschilder aufstellen und damit kundtun „Hier wird gebaut“, und bis heute wird nicht gebaut, dann ist das Betrug an den Menschen und sorgt für mehr Politikverdrossenheit!
Wir haben gestern in der Debatte … Und da bin ich Christof Rasche dankbar, wenngleich ich seine Rede heute nicht nachvollziehen kann, weil er ja genau weiß, wie die Situation auch im Bund ist. Christof, du weißt, was uns allen auf Bundesebene in den nächsten Jahren drohen wird; die CDU weiß das auch. Die können das Geld ja auch nicht drucken – im Gegenteil, ihr wollt ja die Steuern senken, und damit werdet ihr dem Staat noch mehr Geld entziehen und damit eine noch geringere Finanzierungsgrundlage schaffen.
Aber trotzdem will ich Christof Rasche für gestern danken, weil wir gemeinsam etwas festgestellt haben, was hier in der Anhörung deutlich wurde: In der Logistik, in der Verkehrspolitik müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, gemeinsam Prioritäten setzen und gemeinsam nach vorne gehen. – Ich lade Sie ein, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass in den nächsten Bundesverkehrswegeplan nur noch Straßen aufgenommen werden, die nach 15 Jahren auch verwirklicht sind, um mehr Ehrlichkeit und Wahrheit in diese Debatte zu bringen.
Und lassen Sie uns gemeinsam – und da weiß ich, wovon ich rede – dafür sorgen, in unseren Fraktionen so viel Ehrlichkeit bei den Großprojekten hinzubekommen, dass wir uns gemeinsam auf Prioritäten verständigen, diese Prioritäten auch durchsetzen, sodass die Menschen sehen, dass tatsächlich etwas passiert. Das gilt nicht nur für Straßen, sondern für Prioritäten für den gesamten Infrastrukturbereich. Darauf sind wir dringend angewiesen, weil angesichts der Haushaltsentwicklung nur mit Prioritätensetzung überhaupt noch etwas zu bewegen ist.
Last but not least, meine sehr verehrten Kollegen von der CDU, wenn Sie weiter mit kalten Kriegern an der Spitze im Verkehrsbereich arbeiten, dann sind gemeinsame Wege extrem schwierig. Die Stärke der CDU-Verkehrspolitik zeigt sich ja heute, indem der Kollege Wirtz hier spricht, was ich nicht so ganz nachvollziehen kann. Aber gut.
Herr Kollege Wirtz, was Düren angeht: Die Bundesstraße 56 in Düren ist auf Grün gestellt. Sie ist nur beklagt. Wenn das Klageverfahren zu Ende und gewonnen ist, dann stellt sich die Frage, ob Sie mit Ihrer Bundesregierung und der Kürzung der Bundesmittel für die Bundesstraßen diese Straße überhaupt noch finanzieren werden, werte Damen und Herren.
Dort gleichzeitig eine Bundes- und eine Landesstraße vorzuhalten, ist überhaupt nicht das entscheidende Thema. Daran sehen Sie, wie komplex die Lage in Wirklichkeit ist. Von daher: Kommen Sie in den Verkehrsausschuss; da können wir gemeinsam reden.
Die Art und Weise des Vortrags Ihrer Rede hat mir, wie gesagt, als Rheinländer gefallen; inhaltlich war sie jedoch auch daneben.
Rot-Grün, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht für Wahrheit und Klarheit in der Verkehrspolitik. In diesem Sinne, Herr Minister: Das haben Sie gut gemacht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schemmer, nach Ihrem Beitrag kann ich es mir nicht verkneifen, noch einmal das Wort zu ergreifen.
Nur zur Information: Minister Ramsauer ist meines Wissens Mitglied der CSU und damit Angehöriger der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Dieser Herr Ramsauer – das ist die schwarz-gelbe Politik in Berlin – hat 40 % der Mittel für den Straßenbau gestrichen. Von daher brauchen Sie uns keine Vorlesungen zu halten.
Es ist schon interessant, dass in den Jahren 2005, 2006 und 2007 die Planungskosten in die Höhe gejazzt worden sind, aber insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 – interessanterweise vor Wahlen – die Erhaltungsmittel hochgezogen wurden, die aber 2010 schon in einem Umfang mit globalen Minder
ausgaben unterlegt waren, dass von dem Geld gar nichts mehr übrig gewesen ist.
So kann man es zwar auch machen, aber das ist in keiner Weise ehrlich.
Herr Schemmer, die Klage der CDU-Fraktion gegen den Haushalt hat wohl ohne Schemmer stattgefunden.
Das war also die CDU-Fraktion ohne Schemmer. Das ist interessant. Das muss man hinnehmen.
Herr Schemmer, Sie versuchen uns seit einem Jahr die Welt zu erklären. Ehrlich gesagt, es ist langsam genug. Nur weil man länger im Parlament ist, hat man nicht mehr Ahnung, Herr Schemmer, um das klar zu sagen.
Herr Rasche, ich sage das hier noch einmal deutlich: Wer weiterhin auf Bundesebene sagt, eigentlich müsste man Steuern senken, und gleichzeitig die Unterfinanzierung beklagt, der ist einfach an der Stelle unehrlich. Deshalb kann ich die FDP mit diesen Argumenten nicht ernst nehmen.
Last but not least: Herr Schemmer, ich sage noch einmal ausdrücklich an Ihre Adresse, dass ich glaube, dass es für die Menschen vollkommen egal ist, wenn argumentiert wird: „Rot-Grün hat aber in ihrer Regierungszeit …“, „Schwarz-Gelb hat aber …“, und man sich gegenseitig die Bälle zuschiebt. Das geht bei den Menschen auf der einen Seite rein und auf der anderen Seite raus. Das interessiert die überhaupt nicht mehr. Sie haben nämlich verstanden, was in den letzten 30, 40 Jahren auf diesem Gebiet passiert ist. Die Unehrlichkeit in den Planungen – ich habe sie eben dargestellt – führt dazu, dass wir alle politische Glaubwürdigkeit an dieser Stelle verlieren.
Deshalb bleibe ich bei dem, was ich gestern in der Logistikdebatte und eben gesagt habe: Es geht am Ende nur, gemeinsam Prioritäten zu setzen – bei allen Konflikten, die es dabei vor Ort gibt – und diese dann zusammen zur Verwirklichung zu bringen, damit die Menschen nicht zu ihren Enkeln sagen können: Damals, als ich Kind war, hat man mir schon die Straße versprochen, und bis heute ist sie nicht da.
Mit dieser Verlogenheit muss endlich Schluss sein. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Großteil der Flugpassagiere ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ihre Koffer unbeschädigt und rechtzeitig an ihrem Reiseziel ankommen. Doch welcher Kraftakt oft hinter den Arbeitsabläufen steckt und welcher Stress die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeiten für diese Arbeitsabläufe bedeutet, wird oft ignoriert.
Es sind die Beschäftigten der Bodenabfertigungsdienste an den Flughäfen unseres Landes, die bei Wind und Wetter unter schwersten Arbeitsbedingungen dafür sorgen, dass wir unser Gepäck recht
zeitig in Empfang nehmen können. Wer sich das einmal vor Ort angeguckt hat und sieht, wie Menschen in gebückter Form die Koffer in das Flugzeug hineinstemmen, der kann sich vorstellen, wie lange man diese harte Arbeit bei Wind und Wetter gesund verrichten kann.
Genau über die Arbeit dieser Menschen will die Europäische Kommission nun durch die beabsichtigte Überarbeitung der Richtlinie 96/97/EG über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft entscheiden.
Ziel ist die vollständige Marktöffnung. Schon der erste Versuch der EU, die Bodenabfertigungsdienste zu privatisieren, endete in einer merklichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Ein Beispiel: Der Flughafen Düsseldorf verzeichnet seitdem einen rapide angestiegenen Krankenstand von weit über 17 %.
Die beabsichtigte Verbesserung durch die Überarbeitung der Richtlinie bedeutet nichts anderes als Sozialdumping an deutschen Flughäfen. An einer solchen indirekten Lohndrückerei werden wir uns nicht beteiligen.
Die Marktliberalisierung darf den Arbeitnehmerschutz nicht aushebeln. Der Marktanteil am Geschäft kann nur durch erhebliche Zugeständnisse der Beschäftigten auf der Einkommensseite und durch weitere Leistungsverdichtung erhalten bleiben.
Die Öffnung des Marktes macht nur dann Sinn, wenn der damit verbundene Wettbewerbsdruck für die Unternehmen nicht ruinös wird. Der Einsatz von Leiharbeitsfirmen darf nicht zum Zweck des Sozialdumpings stattfinden.
Ein wichtiges Ziel ist, dass vor allem die Sicherheit und die Qualität der Abfertigung nicht leiden dürfen. Denn nicht selten sind verschlechterte Arbeitsbedingungen, unsoziale Arbeitszeiten und Pausenreduzierungen die Folgen dieser europäischen Regelung. Dies führt zu immer schlechter motiviertem und nicht selten überlastetem Personal.
Gerade die Sicherheitsfragen, die sich die FDP, wie wir heute wieder gehört haben, immer auf die Fahnen schreibt, kann man hier nicht hoch genug bewerten. Wer Sicherheit an Flughäfen will, der muss auch auf geringe Fluktuation und gute Motivation beim Personal der Bodenabfertigungsdienste achten. Und mit Hungerlöhnen ist das nicht zu machen.
Der entstehende Preiskampf bei den Airlines darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden, denn die Gefahr steigt, dass sich die Airlines noch stärker als bisher den preisgünstigsten Anbieter von Dienstleistungen für ihre Bodenabfertigung aussuchen.
Die Konsequenz ist nicht zuletzt, dass die Bodendienstleister den Preisdruck entsprechend ans Personal weitergeben. Das geschieht durch die Senkung von Lohn- und Sozialkosten und durch den Abbau von Stellen. Die Schaffung eines Niedriglohnbereichs führt dazu, dass der Lohn nicht mehr zum Leben reicht.
Die Sicherung von Arbeitsstellen und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Bereich der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen müssen deshalb auf die Tagesordnung kommen. Deshalb haben wir diesen Antrag hier gestellt.
Die Auswirkungen der europäischen Richtlinie zeigen wieder einmal die Notwendigkeit einer Leiharbeitsreform. Sie muss auf ihren Ursprung zurückgeführt werden. Sie muss zur Abdeckung von zeitlich befristeten Spitzenbedarfen dienen. Denkbare Alternativen wären unter anderem, Unternehmen zum Markt zuzulassen, die ihre Beschäftigten nach den ortsüblichen Löhnen bezahlen, und die Einführung eines angemessenen Mindestlohns.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch die Forderung von ver.di, aber auch der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen, denn beide und die betroffenen Unternehmer fordern von der EU-Kommission vor allem eine Garantieverpflichtung für Sicherheit und krisenfeste Koordination der Bodenverkehrsdienste.
Die Vorgabe von Mindest- und Qualitätsstandards sichert eine Mindestqualität an unseren Flughäfen. Darüber hinaus stehen die Zulassung weiterer Dienstleister und die Freigabe der Selbstabfertigung in völligem Widerspruch zu der beabsichtigten Qualitätssteigerung und der Stressfestigkeit der Dienste.
Das Subcontracting-Verbot für Flughäfen – so meinen die Unternehmer – stellt eine Wettbewerbsverzerrung und eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung für die Flughäfen dar. Subcontracting soll nach der EU-Richtlinie für Flughäfen verboten sein, für Drittanbieter jedoch erlaubt.
Deshalb appellieren wir als Landtag heute an das EU-Parlament: Ziel bei allen Forderung und Überlegungen muss es sein, dass die EU für die Menschen da ist und nicht durch Richtlinien wie dieser den Beschäftigten das wirtschaftliche Überleben fast unmöglich macht.
Wer eine starke EU will, muss nicht nur eine Wirtschaftsunion wollen, sondern auch eine Sozialunion. In einer solchen EU darf Lohndrückerei keinen Platz haben. – Herzlichen Dank.
Ist der Ruf erst ruiniert … Sie kennen das. Es ist immer eine Frage des Standpunktes, wenn es um den Ruf geht.
Ich möchte Ihnen die Frage stellen: Sind Sie eigentlich sicher, dass das von Ihnen gerade skizzierte
Modell, dass Rotterdam die Anteile erwirbt, in dem Bieterverfahren überhaupt zum Tragen kommt? Das von Ihnen beschriebene Modell setzt ja eine politisch-strategische Planung voraus. Bei dem von der EU-Kommission vorgesehenen Verfahren geht es aber einzig und allein darum, wer das beste Angebot abgibt. Das kann auch ein Finanzinvestor sein, dem, ehrlich gesagt, die Logistikfrage vollkommen egal ist, der den Duisburger Hafen wie eine Zitrone austrocknet, den Gewinn mitnimmt und den Rest liegen lässt.
Das heißt – erste Frage –, woher nehmen Sie die Sicherheit, dass das passiert?
Zweitens: Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Frage, die Sie angesprochen haben, von grundsätzlicher Bedeutung ist und unabhängig von den Hafenanteilen?
Ich will nur darauf hinweisen, dass auch anglo-amerikanische Länder gerade beim Thema „Infrastruktur“ immer die These vertreten haben, dass sie im Besitz des Staates bleiben müssen. Auf der Grundlage kann dann die Zusammenarbeit, die Sie angesprochen haben, erarbeitet werden – siehe Flughäfen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Logistikantrag der FDP von Anfang des Jahres und der Entschließungsantrag von RotGrün, ebenfalls von Anfang des Jahres, führten am 7. Juni 2011 zu einer Anhörung in diesem Landtag. Dort wurde intensiv über die für NRW so wichtigen Großprojekte im Bereich der Wasserstraßen und der Schienenprojekte diskutiert.
Fachleute, Wirtschaftsvertreter, Verbände, Ingenieure – alle hatten eine einstimmige Bitte: Ausbau, Stärkung und Instandhaltung der Infrastruktur und die Wahrheit über mögliche Finanzierungskorridore. Also, ein klares Prioritätensetzen ist ihnen besonders wichtig, um erfolgreich zu sein. Konsens unter allen hier anwesenden Fachleuten war: Viele Projekte sind finanziert durch den Bund bzw. müssten eigentlich durch den Bund finanziert sein, aber die nötigen Bundesmittel fehlen.
Die dringende Bitte richtete sich deshalb an die Parteien in diesem Hause, einen parteiübergreifenden Konsens für NRW zu erarbeiten, ein Bündnis für Nordrhein-Westfalen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre, ja Jahrzehnte war, dass auf Bundesebene unabhängig von Partei- und Regierungskoalitionen von FDP, CDU, SPD oder Grüne das nord- und süddeutsche Bündnis die deutschen Interessen definiert hat und die 18 Millionen Einwohner in Nordrhein-Westfalen damit oft hinten heruntergefallen sind. Dort wurde formuliert, dass wir gemeinsam Bewegung erreichen müssen, dass wir ein Bündnis
brauchen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, für die Interessen dieses Bundeslandes in Deutschland. Im Rahmen dieser Anhörung gab es einen Schwerpunkt, den Eisernen Rhein. Dieser Schwerpunkt wurde deshalb in der letzten Ausschusssitzung noch einmal aufgegriffen und ausführlich behandelt.
Dieser Eilantrag ist deshalb notwendig, weil uns die Fachleute darauf hingewiesen haben, dass wir im Moment eine Situation haben, in der die Bundesrepublik Deutschland unterwegs ist, die historische Trasse des Eisernen Rheins zu betreiben, und sich schon in der nächsten Woche mit den Niederlanden und Belgien treffen will, um dort über diese Trasse zu beraten und darüber zu entscheiden. Heute erfahren wir durch einen Brief des belgischen Konsuls, dass tatsächlich bereits am 6. Oktober Entscheidungen zugunsten der historischen Trasse erwartet werden. Die Bundesregierung verlässt damit auch den Beschluss dieses Hauses von Dezember 2007.
Die Wahrheit ist einfach: An der Betuwe-Linie kommt man auch aus Bundessicht nicht vorbei, wenngleich sie bis heute nicht ausfinanziert ist. Aber ein zweites Projekt in NRW zu finanzieren, das geht dem Bund dann zu weit. Deshalb überlegen sie, wie sie dieses Projekt verhindern können. Ganz einfach: Sie wählen eine Trasse, von der sie wissen, dass sie niemals Realität werden kann.
Alle Fachleute wissen, dass die historische Trasse nicht kommen kann. Sie ist aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen nicht verantwortbar. Sie geht beispielsweise mitten durch ein Naturschutzgebiet, und sie wird mit Sicherheit auch auf deutscher Seite nur sehr schwer umzusetzen sein.
Die A-52-Variante, in welcher konkreten Linienführung dann auch immer – das ist noch zu klären –, ist sowohl ökologisch als auch vernünftig. Sie muss geprüft und bearbeitet werden, damit man tatsächlich vernünftige Entscheidungen treffen kann. Deshalb müssen wir als Landtag von NordrheinWestfalen heute deutlich machen:
Erstens. Der Bund kann nicht Außenpolitik mit den Niederlanden und Belgien betreiben, ohne NRW zu beteiligen, nein, sogar an NRW vorbei diese wichtigen verkehrspolitischen Fragen regeln.
Zweitens. Der Bund muss endlich europäisch agieren. Es kann nicht sein, dass nur die deutsche Seite der Streckenführung betrachtet wird, sondern wir müssen bei den Verkehrswegen europäisch denken und den Gesamtverlauf von Strecken in den Blick nehmen.
Drittens. Wir müssen deutlich machen, dass die Trassenführung der A52/N280 die realistischere
Option ist, um dann darüber zu reden, wie wir diesen Eisernen Rhein wirklich verwirklichen können.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein breites Bündnis für diesen Eilantrag zu gewinnen. Gemeinsam mit Christof Rasche und Arndt Klocke und den Verkehrspolitikern aller Fraktionen haben wir diesen auf den Weg gebracht. Ich bitte die CDU eindringlich: Lassen Sie uns gemeinsam für NRW in Berlin für die Infrastruktur-Projekte eintreten.
Helfen Sie mit, dass da, wo es um unser Land geht, die Landesinteressen in den Vordergrund gerückt werden, weil wir gesehen haben: Wenn wir es nicht gemeinsam anpacken, dann werden wir in diesen wichtigen, für Nordrhein-Westfalen entscheidenden Fragen keine Bewegung in Berlin erreichen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich darf immer sprechen, wenn Sie den Vorsitz haben. Immer wieder schön! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist überflüssig.
Herr Schemmer, ich sage Ihnen auch, warum er überflüssig ist. Nach der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts ist der Planfeststellungsbeschluss in dieser Form rechtswidrig, und zwar aus zwei Gründen: zum einen, weil tatsächlich die Wahrscheinlichkeit von interkontinentalem Luftverkehr nicht nachgewiesen wurde, und zum Zweiten, weil das Naturschutzgebiet und die Würdigung dessen Unversehrtheit nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
Der Flughafen hat nun ein Planergänzungsverfahren beantragt. Deshalb wird, wie das in einer vernünftigen Republik üblich ist, die Planfeststellungsbehörde prüfen und dieses Verfahren weiter begleiten. Ob die CDU nun einen Antrag stellt oder nicht, ändert daran überhaupt nichts.
Bei der Prüfung wird in Zukunft wesentlich sein, ob die aktuellen Zahlen eine Ausweitung, einen Bau der verlängerten Landebahn möglich machen. Die bisher vorgelegten Zahlen aus dem Jahr 2004 reichen dazu nicht aus. Also müssen wir schnell dafür sorgen, zu erfahren, wie die aktuelle Situation ist. Dann – da bin ich ganz zuversichtlich – werden die Gesellschafter vor Ort entscheiden, ob sie eine Investition für sinnvoll halten oder nicht.
Wenn diese in dem Planfeststellungsverfahren und dem Planergänzungsverfahren vorgelegten neuen Zahlen dargelegt werden, dann werden sich die Gesellschafter entscheiden. Symbolische Anträge, die so tun, als ob die Landesregierung hier nicht handeln würde, helfen uns überhaupt nicht weiter und sind – ehrlich gesagt – auch absurd. Die RotGrünen im Aufsichtsrat vor Ort wollen – das haben sie immer wieder deutlich gemacht – ebenfalls schnell neue Zahlen und die Klärung der offenen
Fragen, die durch das Gerichtsurteil gestellt worden sind.
Nein, jetzt nicht.
Deshalb sollten wir jetzt dafür sorgen, dass die Beteiligten vor Ort arbeiten können. Vielleicht sollten auch die Kontrahenten vor Ort miteinander ins Gespräch kommen und versuchen, Kompromisse zu finden. Das würde das gesamte Verfahren vereinfachen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir den Antrag der CDU ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Klimawandel beschäftigt die Politik seit einigen Jahren intensiv. Klimaschutzziele wurden formuliert. Sie sind gerade für Deutschland sehr ambitioniert.
Nicht immer lässt die Bundesregierung ihren Zielvorgaben Taten folgen. Das gilt insbesondere für die Bau- und Wohnungspolitik. Zu nennen sind hier unter anderem in der Vergangenheit unzureichende Mittel im Bereich der KfW-Förderung und der Städtebauförderung. Die soziale Dimension bei der energetischen Sanierung wird vermehrt ausgeblendet.
Wir in Nordrhein-Westfalen verpflichten uns und fühlen uns den Klimaschutzzielen verpflichtet. Daher muss auch ein Beitrag des Landes erfolgen. Dabei ist der Ausbau der regenerativen Energien ein wichtiges Feld.
Aus Sicht der Baupolitik muss es darum gehen, die baurechtlichen Grundlagen den Erfordernissen anzupassen und bestehende Hemmnisse zu beseitigen.
Die Landesbauordnung ist eine der wichtigen Normen, die es anzupassen gilt. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus aktuellen Problemen hinsichtlich der Nutzungsänderung von Gebäuden. Sofern Solaranlagen und kleine Windkraftanlagen die gewonnene Energie in das öffentliche Netz einspeisen – das ist in der weit überwiegenden Zahl der Fälle so –, ergibt sich für das zugehörige Gebäude eine gewerbliche Nutzung. So hat es das Oberverwaltungsgericht Münster am 20. September 2010 entschieden. Mit der gewerblichen Nutzung entsteht jedoch zugleich die Genehmigungspflicht der jeweiligen Anlage.
Mit der von uns vorgelegten Änderung der Landesbauordnung soll nun ermöglicht werden, dass Solaranlagen und Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern auch unter diesen Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden können. Daher bedarf es einer Veränderung des § 65 Abs. 1 und 2 der Landesbauordnung. Dies muss zeitnah und mit Augenmaß erfolgen.
Eine völlige Liberalisierung darf es aber nicht geben; denn es müssen andere Rechtsgüter in die Abwägung einbezogen werden. Deswegen war es uns wichtig, dass die bestehenden Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung sowie zum Denkmalschutz unverändert bestehen bleiben.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen diesen Gesetzentwurf ans Herz. Lassen Sie uns konstruktiv daran arbeiten. Wir werden sicherlich im Rahmen der Anhörung noch verschiedene Experten dazu hören und am Ende einen vernünftigen Gesetzentwurf im Landtag beschließen. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion im Ausschuss und im Rahmen der Anhörung. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Schemmer, ist Ihnen bekannt, dass in Untersuchungen der NRW.BANK festgestellt wurde, dass bei der Eigenheimförderung ein Drittel der Finanzierungen in Bereiche geflossen ist, die objektiv nicht zu denen gehören, die laut Ministerium und auch Ihrer eigener Regierung hätten gefördert werden müssen, auf Deutsch: dass es sich schon um eine Fehlallokation handelt?
Und ist Ihnen bekannt, dass die NRW.BANK davon ausgeht, dass die investierten Mittel aufgrund des demografischen Wandels in diesen Bereichen vielleicht dazu führen, dass sie schon in wenigen Jahren nichts mehr wert sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Städtebauförderung ist eine föderale Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Sie hat eine über 40-jährige Erfolgsgeschichte. Die Gründe waren vor allen Dingen, dass sie sehr flexibel war, regionale Zielgenauigkeit hatte und die lokale Wirtschaft gestärkt hat.
Heute ist sie wichtiger denn je angesichts der Herausforderungen, die mit dem demografischen Wandel sowie dem sozialen Wandel in unseren Städten
auf uns zukommen. Die Städtebauförderung hat hohe gesamtwirtschaftliche Effekte, weil sie in hohem Maße private Investitionen nach sich zieht. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung in diesem so wichtigen Bereich weiterhin massive Kürzungen vornimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der städtebaulichen Verwahrlosung in Städten, insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen, folgt soziale Verwahrlosung in vielen sozialen Brennpunkten unseres Landes mit immensen sozialen Folgekosten für unsere Volkswirtschaft. Deshalb ist eins deutlich: Eine vernünftige Städtebauförderungspolitik in unserem Land ist Präventionspolitik. Ich hatte es beim letzten Mal schon gesagt: Städtebaupolitik und Städtebauförderung sind die Mutter der Präventionspolitik. Alle Untersuchungen zeigen: Das Wohnumfeld eines Menschen ist zentral für seine Entwicklung.
Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass in diesen Bereich mehr investiert wird, wie es die Bundesregierung selbst in ihrem Gutachten zutage gefördert hat, statt zu kürzen, wie es in Berlin vorgesehen ist. – Lebensqualität und sozialer Frieden sind also das eine Thema.
Das andere Thema ist die Städtebauförderung als enormes Konjunkturprogramm für unser Land, für die Bauwirtschaft und damit für die Ankurbelung der Wirtschaft. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, dass die Städtebauförderung zunächst auf 266 Millionen € im letzten Jahr gekürzt werden sollte.
Wir haben mit vielen Protesten erreicht, dass es wieder auf 455 Millionen € aufgestockt wurde. Jetzt, so lässt Bundesbauminister Ramsauer verlauten, sollen es 410 Millionen € sein. Das sind deutlich weniger Mittel als all die Jahre zuvor. Deshalb brauchen wir eine Wiederaufstockung auf mindestens 610 Millionen € sowie perspektivisch einen weiteren Anstieg.
Was auf Bundesebene stattfindet, kann man am besten dokumentieren, indem man die eigenen Leute, nämlich den ehemaligen Bausenator aus Hamburg, den heutigen Präsidenten des GdW, Axel Gedaschko, mit Ihrer Erlaubnis zitiert, Herr Präsident.
„Das ist zwar ein guter Anfang―,
so sagte er diese Woche, dass man wieder auf 410 Millionen € aufgestockt hat – angesichts der Tatsache, dass es eigentlich auf 266 Millionen € gekürzt werden sollte –,
„aber von einer wirklichen Erhöhung der Mittel kann hier keine Rede sein―.
Weiter heißt es:
„Wir haben hier eine Echternacher Springprozession, zwei Schritte zurück und einen nach vorn―.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Was die Bundesregierung hier veranstaltet, ist schlichtweg falsch. Ich will direkt ergänzen: Für Nordrhein-Westfalen hat das massive Folgen. Wir haben bereits im Herbst letzten Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, dass wir die Städtebauförderungsmittel in Nordrhein-Westfalen nicht kürzen werden, dass das Land seinen Anteil nicht kürzen wird, weil es für dieses Land besonders wichtig ist.
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es für das Projekt „Soziale Stadt― in unserem Land besonders wichtig ist. Dass hier von der Bundesregierung seit dem letzten Jahr ausschließlich auf baulich investive Maßnahmen gesetzt wird und der Deckungsring aufgelöst worden ist, ist ein Riesenfehler angesichts der Herausforderung gerade im Westen der Republik, gerade in unserem Bundesland. Ich fordere insbesondere die Vertreter der CDA und der Sozialen, die es in der CDU in Nordrhein-Westfalen vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch gibt, wie wir gestern gesehen haben, auf,
nicht zuzulassen, dass sich die Linie vom Kollegen Schemmer durchsetzt, der im Ausschuss deutlich gemacht hat: Wohnungspolitik ist allein Beton; alles drum herum hat nichts damit zu tun; darum soll sich der Sozialausschuss kümmern. – Das ist ein völlig verfehlter Ansatz.
Deshalb sage ich für die Sozialdemokraten und die Grünen in diesem Hause: Wir wollen, dass die Städtebauförderung weiter auf einem hohen Niveau stattfindet. Das Land hat mit einem Beschluss in diesem Hause einen klaren Schwerpunkt formuliert. Wir setzen darauf, dass sich all die Experten in diesem Land, die sich dazu geäußert haben, doch noch bei dieser Bundesregierung durchsetzen können. – Herzlichen Dank.
Herr Schemmer, Sie haben gerade Zahlen präsentiert. Die sind ja hochinteressant. Vielleicht können Sie einmal sagen, woher Sie die haben. Denn beispielsweise in der Pressemitteilung des GdW – das ist jetzt keine sozialdemokratische Veranstaltung, auch keine Grüne, wenn ich das richtig sehe, und der Präsident gehört Ihrem Laden an – sind die Zahlen ebenfalls dargestellt. Da wird eindeutig bestätigt, dass die Bundesstädtebauförderung in den Jahren 2002 bis 2010 im Durchschnitt
bei 547 Millionen € gelegen hat, und von 2002 angefangen sind die Zahlen – ich könnte sie jetzt alle vorlesen – immer deutlich über 500 Millionen € gewesen. Wie kommen Sie auf die Vorstellung, dass es sich immer um Zahlen um die 400 Millionen € handelt? Das ist mir ein Rätsel.
Herr Kollege Rasche, in aller Freundschaft – damit halten wir es immer ganz gut –: Finden Sie es nicht doch ein bisschen schwierig, wenn Sie die Wohnraumförderung zum wiederholten Male ansprechen, obwohl Sie genau wissen, dass unter der Verantwortung Ihrer Landesregierung der Finanzrahmen dafür bewusst deutlich überschritten worden ist und die Wohnraumförderung dadurch auf Kosten der folgenden Generationen, auch der Politiker, die jetzt hier sitzen, verbraucht worden ist? Teilen Sie nicht meine Meinung, dass man dieses kleine bisschen Ehrlichkeit zur Geltung bringen sollte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Das, was in Oberhausen geschehen ist, und das Leid, das den Kindern da zugefügt worden ist, ist sehr bedauerlich und das tut uns allen leid. Es ist ganz wichtig, das am Anfang festzuhalten.
Aber, Herr Engel, ich habe den Eindruck – auch nach dem Beitrag, den wir gerade vom Kollegen Rickfelder gehört haben –, dass es sich in Wahrheit hier doch um den Versuch handelt, den Innenminister in die Schusslinie zu bringen, eine Inszenierung, die im Grunde genommen nicht zielführend ist, wenn man Probleme lösen will. Ich denke auch, die FDP hat den falschen Ausschuss gewählt, um diese Frage zu erörtern, da es nicht nur ein innenpolitisches Thema ist, sondern gerade im Hinblick auf Oberhausen bewegen wir uns eindeutig im Baurecht.
Deshalb müssen wir uns eigentlich im Baubereich mit der Frage auseinandersetzen. Es stellt sich somit wieder die Frage: Warum haben Sie den Fokus so gewählt? Eignet es sich eigentlich, in einer solchen Art und Weise mit Überschriften zu arbeiten: „Können Eltern in diesem Land ihre Kinder sicher zu Veranstaltungen schicken?“
Warum muss sich der Bauausschuss mit Oberhausen beschäftigen? – Es handelte sich um eine Veranstaltung in der Coca-Cola-Oase des CentrO, einer sogenannte Versammlungsstätte, die als Bauwerk nicht nur der Bauordnung, sondern auch der Sonderbauverordnung unterliegt.
Die rechtlichen Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit zu sorgen, ergibt sich aus § 38 Sonderbauverordnung,
die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen aus § 43 Sonderbauverordnung. Man kann jetzt darüber streiten, ob für die konkrete Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erforderlich war. Problematisch ist allerdings nach uns vorliegenden Informationen, dass das für das CentrO generell zugleich mit der Erteilung der Baugenehmigung aufgestellte Sicherheitskonzept sich zu Veranstaltungen in der Coca-Cola-Oase schlechthin überhaupt nicht verhält.
Hier stellt sich die Frage, ob sich die Bauaufsicht auf den Standpunkt stellen kann, sie habe mit der Erteilung der Baugenehmigung in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts, in denen ein Sicherheitskonzept noch nicht vorgeschrieben war, ihre Schuldigkeit bereits getan.
Nein, ich will das jetzt erst einmal am Stück ausführen.
Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. In diesen Fällen, bedarf es, anders als für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, keiner weiteren Abstimmung zwischen dem Betreiber und den Behörden. Die Frage, ob die betreffende Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erfordert, ist durch den Betreiber zu prüfen und zu entscheiden.
Wenn ich das einmal sagen darf: „Privat vor Staat“ ist eigentlich Ihre Botschaft, Herr Engel, in den letzten Monaten gewesen.
Und der private Betreiber hat hier eine Verantwortung. Sie sind ja grundsätzlich der Meinung, dass es die Privaten sowieso besser machen.
Die Ereignisse in Duisburg und Oberhausen werfen jetzt die Frage auf, ob es weiter vertretbar ist, dass diese Entscheidung des Betreibers von keiner Behörde geprüft wird. Vor diesem Hintergrund wirft der Fall „Centro Oberhausen“ dann die Frage nach denkbaren Regelungslücken im Spannungsfeld zwischen der baurechtlichen Gefährdungshaftung des Betreibers und den Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Polizei und Ordnungsbehörde auf. Der Innenminister hatte nämlich mit Oberhausen gar nichts zu tun, weil er zu keinem Zeitpunkt eigentlich zuständig gewesen ist.
Womit Sie allerdings Recht haben, Herr Engel, ist im Begründungsteil die veränderte Gesellschaft mit Eventkultur. Wenn sich auf einem Mal von heute auf Morgen 50, 100 oder 200 Leute bei Facebook verabreden und auf der Domplatte in Köln zum Beispiel eine Kissenschlacht veranstalten, ist die Frage: Sind unsere Regeln dann treffend? – Diese Frage muss man sich genau ansehen und überlegen. Da helfen keine populistischen Schnellschüsse.
Nach der Love-Parade in Duisburg hat es also zum zweiten Mal Probleme auch beim Zugang zu einer nach Baurecht genehmigten baulichen Anlage gegeben. Die Bauvorschriften regeln zwar, dass Besucher im Gefahrenfall ein Gebäude sicher verlassen können. Sie regeln aber nicht, dass eine bauliche Anlage einen sicheren Zugang haben muss. In der Landesbauordnung wird lediglich gefordert, dass Baugrundstücke an öffentlichen Verkehrsflächen liegen müssen, damit Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Also müssen wir uns auch hier diesen bauordnungsrechtlichen Ansatz ansehen.
Last but not least ist die Frage: Kann sich der Betreiber wie im Fall Oberhausen tatsächlich darauf zurückziehen, dass der Vorplatz der Versammlungsstätte dem Gemeingebrauch gewidmet ist und daher nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Sicherheitskonzepts einzubinden ist?
Nach § 43 Abs. 2 der Sonderbauverordnung muss der Betreiber einer Versammlungsstätte mit mehr als 5.000 Besucherplätzen – das haben wir eben schon gehört – ein Sicherheitskonzept aufstellen. Veranstaltungen, die im Freien und außerhalb von baulichen Anlagen stattfinden, zum Beispiel die Karnevalszüge, fallen nicht darunter.
Sie haben ja gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Schützenvereine, Karnevalsvereine und viele mehr bedanken werden, wenn wir jeglichen Freiraum für die Gestaltung solcher Veranstaltungen gesetzlich so regeln, dass vor Ort gar nichts mehr stattfinden kann. Deshalb hat das MIK mit seinem Erlass vom 11. August 2010 die Regelung des § 43 Abs. 2 Sonderbauverordnung betreffend Sicherheitskonzepte auch auf die Veranstaltungen im Freien ausgedehnt.
Weil die Bauordnungen in weiten Teilen der Bundesrepublik ähnlich sind, ist es ganz wichtig, dass sich auf der Ebene des Bundesrats die Minister der jeweilig zuständigen Ressorts, insbesondere die Bauminister, dieser Frage annehmen – ich bin sicher, dass die Landesregierungen das gemeinsam tun werden –, um genau diese Abwägung, die der Kollege vor mir auch erwähnt hat, zustande zu bringen.
Deshalb ist es wichtig, hier nicht populistische Anträge zu stellen, die im Grunde genommen in der Öffentlichkeit suggerieren: Die armen Eltern schicken ihre Kinder zu gefährlichen Veranstaltungen.
Zum Liberalismus gehört, dass Menschen an Veranstaltungen in diesem Land teilnehmen können, ohne dass alles reglementiert ist. Restrisiken lassen sich nicht ausschließen. Das weiß jeder Vater und jede Mutter, der oder die ihr Kind zum Kindergarten oder zur Schule oder sonstwo hinbringt. Es kann immer etwas passieren; es kann auch etwas passieren, wenn man am Wochenende in die Disco geht. Deshalb ist es ganz wichtig, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Zweitens. „Privat vor Staat!“ ist das Credo der FDP. Heute wird aber mal eben davon ganz Abstand genommen, denn die Verantwortung der Betreiber und der Veranstalter wird auf einmal komplett vergessen.
Drittens. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die Ehrenamtler in diesem Land und auch diejenigen, die gute Events veranstalten wollen, nicht so einschränken, dass sie sich nicht mehr bewegen können.
Und abschließend: RTL ist ein Fernsehsender, der viel Geld verdient und sicherlich mit seinem Format auch viele Zuschauer gewinnt. Der hat auch eine Verantwortung, wenn seine Stars in eine solche Pressekonferenz gehen.
Dann erwarte ich von RTL, dass dieser große Sender dafür sorgt, dass so etwas vernünftig über die Bühne geht. Das ist eine Verantwortung auch von Privaten in diesem Land. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Jugendlicher habe ich für die Kirchengemeinde Briefe ausgetragen und durfte damals unter anderem in einem Übergangswohnheim kotverschmierte Treppenhäuser, zerstörte Au
ßenumgebungen und Spielplätze sowie verkommene Briefkästen und Aufzüge feststellen. Das hat mich als Jugendlichen sehr mitgenommen. Ich habe mich immer gefragt, was man tun kann, um solche Zustände zu vermeiden.
Rund zwanzig Jahre später stellen wir fest, dass in vielen Wohnsiedlungen ähnliche Verwahrlosungen stattfinden, insbesondere dort, wo es keine ordentli
che Verwaltung gibt. Menschenwürde findet hier nicht mehr statt. Niemand kümmert sich um das Wohnumfeld. Es stellt sich die Frage, wie man damit umgeht.
Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin hat 2010 in einer Untersuchung festgestellt: „Neighborhood does matter.“ Er hat dabei daraufhin gewiesen, dass das Wohnumfeld, in dem man groß wird, maßgeblich für den Bildungserfolg, für die berufliche Entwicklung und für das demokratische Verhalten eines Menschen mitverantwortlich ist. Man kann also sagen, die Mutter der Präventionspolitik ist die Wohnungsbau- und die Stadtentwicklungspolitik. Deshalb ist das ein zentraler Bereich für unsere Landesregierung und für SPD und Grüne in diesem Land.
Was haben Sie in den letzten fünf Jahren getan? Sie haben die Wohnungsbaupolitik wie vieles andere am Thema „Privat vor Staat“ ausgerichtet. Das war ein Irrweg, der nicht gutgehen konnte. Es war eine ruinöse Politik zulasten von Mieterinnen und Mietern, ruinös für das Landeswohnungsbauvermögen und ruinös durch den Abbau des Mieterschutzes. Sie haben einen Scherbenhaufen hinterlassen, den wir nun wegkehren müssen.