Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Allein die Tatsache, dass Dormagen Schlüsselzuweisungen verloren hat, ist überhaupt kein Hinweis darauf, dass durch Umstellung im Gemeindefinanzierungsgesetz Sie persönlich oder Ihre Stadt benachteiligt worden wären, im Gegenteil. Dass Dormagen Schlüsselzuweisungen verloren hat, kann nur zwei Gründe haben: entweder einen systematischen Grund. Der systematische Grund ist der, dass mit der Aktualisierung der Soziallastendaten festgestellt worden ist, dass Dormagen in den vergangenen Jahren zu Unrecht zu hohe Schlüsselzuweisungen bekommen hat und die Wirklichkeit draußen eine andere ist.

(Zuruf von Wiljo Wimmer [CDU])

Das ist die erste Möglichkeit.

Aber die wirkliche richtige Möglichkeit ist eine zweite, Herr Wimmer, nämlich dass die Stadt Dormagen über deutlich mehr Steuereinnahmen verfügt und durch diesen Zuwachs an Steuerkraft der Anspruch auf Schlüsselzuweisungen faktisch sinken muss. Beides ist bei Ihrer Stadt der Fall.

Von daher rate ich Ihnen, bei solchen Dingen etwas vorsichtiger zu sein und nicht zu glauben, das könne man miteinander verknüpfen.

(Zuruf von Wiljo Wimmer [CDU])

Ich will auch sagen, Herr Wimmer: Zu glauben, dass man Defizite kosmetisch besser dadurch darstellen kann, dass man auf Abschreibungen verzichtet, ist, glaube ich, wirklich ein bisschen zu kurz gesprungen.

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie …

Bitte nicht, Frau Präsidentin.

Tatsache ist – da schließe ich mich der Einschätzung von Herrn Mostofizadeh deutlich an –: Es ist gerade der Vorteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, nicht nur Produktgruppen und tatsächliche Kosten einer kommunalen Dienstleistung darzustellen, sondern auch darzustellen, welcher Substanzverlust jährlich stattfindet.

Diesen Substanzverlust muss man in einer Bilanz – im Übrigen nicht nur in der Bilanz, sondern auch in der Wirklichkeit – irgendwo auffangen. Das heißt, selbst wenn man kurzfristig durch Verzicht auf Abschreibungen zu besseren Ergebnissen kommen wollte – das mag ein Bestandteil einer Diskussion sein –, auf der langen Reise kann es nicht die Alternative sein, zu glauben, dass man Abschreibungen innerhalb des kommunalen Finanzmanagements gänzlich außer Acht lässt. Es sind Kosten, die in der Kommune entstehen, und sie müssen faktisch ausgewiesen werden.

Ich glaube, was den Gesetzentwurf der FDP angeht, können wir als Landesregierung mit den beabsichtigten Veränderungen der Artikel 1 bis 3 sehr gut leben. Das sind gute Ansätze. Da liegen wir faktisch auf einer Linie. An den Formulierungen gibt es sicherlich noch das eine oder andere zu feilen, aber ich glaube, die Grundrichtung stimmt.

Ich bitte aber darum, bei den weiteren Beratungen etwas in die Betrachtung einfließen zu lassen. Es geht um die Gemeindehaushaltsverordnung. Eine Quintessenz der letzten fünf Jahre mit NKF ist die, dass diese Gemeindehaushaltsverordnung auch 2005 Bestandteil des Gesetzes war, aber die Technik, die dort im Wesentlichen beschrieben ist, eigentlich einer permanenten Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden bedarf und, wenn man das akzeptiert, der daraus resultierende Änderungsbedarf möglichst flexibel umgesetzt werden sollte, und zwar untergesetzlich, sodass nicht für jede einzelne technische Veränderung im NKF immer ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden muss.

Mein Vorschlag wäre, dies auf dem Verordnungsweg zu regeln, aber dies natürlich immer im kommunalpolitischen Ausschuss miteinander zu diskutieren und zu bewerten. Ich glaube, das wäre eine vernünftige, eine flexible Regelung, um immer aktuell auf Änderungsbedarf innerhalb des NKF, was die technische Seite angeht, ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren reagieren zu können.

Ansonsten freue ich mich wirklich auf die weiteren Beratungen. Ich glaube, es kann auf Grundlage dieses Gesetzentwurfs gelingen, noch in diesem Jahr eine Novellierung des NKF hinzubekommen. Sofern die Landesregierung mit Formulierungen und Ähnlichem behilflich sein kann, steht sie natürlich gern zur Verfügung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Das ist doch Ihre Aufga- be!)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als Nächstes habe ich die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hübner für die Fraktion der SPD auf der Wortmeldeliste, der damit das Wort hat. Bitte schön, Herr Kollege.

Um die Irritationen aufzulösen: Herr Kollege Löttgen hat seine Wortmeldung zurückgezogen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt, was zu dem Thema zu sagen ist. Es ist auf jeden Fall nicht so, Herr Wimmer, dass das Problembewusstsein zu diesem Thema – wie Sie es eingeworfen hatten – aufseiten der Koalitionsfraktionen nicht vorhanden wäre. Minister Jäger hat gerade deutlich gemacht, welchen Fahrplan wir uns in diesem Jahr vorgenommen haben. Alle diejenigen, die dem kommunalpolitischen Ausschuss angehören, kennen den engen Fahrplan.

Ich will noch etwas zum Verfahren sagen. Hier wird diskutiert, ob man den 11.11. überhaupt als Anhörungstermin nutzen darf. Aus dem rheinischen Bereich gibt es da erklärtermaßen entschiedene Gegner. Es ist aber auch klar, dass wir die Fahrpläne ansonsten überhaupt nicht halten können. Deshalb bitte ich in der Frage einfach ein wenig um Nachsicht.

Die FDP hat in der Tat einen ordentlichen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Herr Biesenbach hat auf ein Gespräch verwiesen, an dem er nicht teilgenommen hat. Aber Herr Löttgen hat ja an dem Gespräch heute Morgen teilgenommen.

Bei dem Gespräch hat auch eine Rolle gespielt, wie das beim kreisangehörigen Raum und beim kreisfreien Raum ist.

Gucken wir uns den Stärkungspakt an, dann ist ja die große Mehrzahl der Städte im kreisangehörigen Raum, nämlich 28 Städte. Dann müssen wir uns ja sehr dezidiert auch über Abschreibungsregelungen unterhalten.

Nehmen wir als ein Beispiel einmal den Kreis Recklinghausen, über den wir heute Morgen gesprochen haben. Herr Hovenjürgen ist ja noch da. Wie ist das denn mit Investitionen, die über die Kreisumlage finanziert werden? Wie sind denn dann die Abschreibungsmöglichkeiten? Beziehungsweise: Werden die Abschreibungen dann über die Kreisumlagen finanzwirksam abgebildet, führt das natürlich dazu, dass es einen extrem hohen Liquiditätsbedarf aus den Städten in den Kreisraum gibt. Genau das haben wir ja heute Morgen diskutiert. In der Tat: Dazu gibt die NKF-Evaluation auch Anzeichen, die hier schon einzeln dargestellt worden sind.

Zu Frau Demirel möchte ich auch noch einen Satz sagen. Ich kann Ihre Kritik an der Doppik – die wird ja auch von vielen Kämmerern geteilt –in gewisser Weise nachvollziehen, weil es ja auch ein Versprechen gab. All diejenigen, die kommunale Haushaltsberatungen schon häufiger gemacht haben, werden das Versprechen vielleicht noch kennen, dass es nämlich bei den Haushaltsberatungen zu mehr Transparenz kommen soll.

Beim kameralen System hatten Sie Buchungsstellen, die Sie herausfinden mussten. Das ist jetzt gegen Listen ausgetauscht worden, wo Sie die Unterprodukte heraussuchen müssen. Transparenz – da müssen wir einmal ganz ehrlich bleiben – ist damit nicht eingeführt worden.

Nur: Ich will vor einem warnen. Wir können jetzt nicht den einmal beschrittenen Weg, das NKF zu machen und den Ressourcenverbrauch transparenter zu machen, stoppen, sondern wir müssen sozusagen in dem Boot bleiben und da nach Verbesserungen suchen. Denn einen kompletten Rückfall in das alte System kann die kommunale Familie sicher nicht brauchen. Hinzu kommt dann die Schwierigkeit, die Abgrenzbarkeit von dem jetzt neuen in das dann wiederum neue System zu finden. Das wird nicht so ganz leicht.

Ich will es zumindest, weil es der Landkreistag ja auch beschrieben hat, auch noch einmal benennen. Ein weiteres Beispiel ist natürlich – das wird nicht nur im kreisangehörigen Raum, in den Kreisen selbst, sondern auch in den kreisfreien Städten diskutiert –, wie wir mit Vermögensgegenständen wie Aktienvermögen umgehen.

Das Beispiel sind ja immer die RWE-Aktien, die häufiger einmal vorhanden sind. Die Aktienmärkte haben bei RWE so agiert, wie sie agiert haben. Ich will jetzt keine energiepolitische Debatte darüber erzeugen, wie sich RWE zuletzt aufgestellt hatte. Aber wie geht man denn damit um, dass man das Vermögen sozusagen rücklaufend hat? Das ist auch

eine Frage, der wir uns stellen müssen, wie gesagt, auch in der Kombination kreisangehöriger Raum zu Kreisraum. Was ist da mit den Abschreibungen passiert?

Von daher, Herr Engel: Ich nehme die Einladung gerne an. Sie können bei uns ganz sicher sein, dass wir konstruktiv damit umgehen werden. Wir hoffen auch vor dem Hintergrund des Stärkungspaktgesetzes und der Auswirkungen, die ich gerade an meinem Heimatkreis deutlich zu machen versucht habe, auf eine zügige Beratung, in der wir vielleicht das eine oder andere auch noch klarstellen können.

Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn die Runde nicht mehr ganz gefüllt ist. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von Horst Engel [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Hovenjürgen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Jäger ist gerade im intensiven Gespräch mit den neuen Freunden. Herr Minister Jäger, wenn wir über die Gerechtigkeit und Fortentwicklung des NKF reden, dann erinnere ich Sie an 2008, als ich auch schon einmal an dieser Stelle gestanden und beschrieben habe, was verschiedene Situationen auch in meinem Heimatkreis, von dem Herr Hübner auch gerade vorgetragen hat, bedeuten.

Ich habe damals auch zum Beispiel die Systematik von Rückkoppelungseffekten beschrieben. Es ist zu Recht so, wenn wir einen neuen Sozialansatz finden im GFG, dass zum Beispiel eine Gemeinde wie meine Heimatgemeinde Haltern am See, die eine bessere Sozialstruktur hat, weniger Zuweisungen bekommt.

Aber Realität ist, dass sie ja gar nicht Träger der Sozialhilfe ist, sondern der Kreis. Das heißt, sie bekommt einen Abzug dafür, dass Strukturen bei ihr besser sind, ist aber über die Kreisumlage an der Gesamtfinanzierung der Sozialproblematik im Kreis Recklinghausen beteiligt und zahlt somit den Sachverhalt zweimal.

Wenn das bei Ihnen Gerechtigkeit ist, dann müssen Sie mir erklären, was daran gerecht ist.

Im Übrigen haben Sie damals, 2008, nachweislich des Plenarprotokolls erklärt, dass Sie diese Analyse für messerscharf und treffend halten.

Insofern: Was hat sich eigentlich bei Ihnen in der Wahrnehmung geändert, dass das plötzlich alles nicht mehr gilt? Da bin ich wirklich an dieser Stelle ein Stück weit erschüttert, dass man nicht bereit ist,

solche Dinge auch mit wahrzunehmen und sie einer Änderung anheim zu führen.

Es kommt ja übrigens noch schöner: Das, was die Kommunen des Kreises Recklinghausen in Brennpunktbereichen über den Sozialschlüssel mehr erhalten, erhält der Kreis weniger. Dieses Geld holt er sich bei den Kommunen wieder, die gerade gestärkt werden sollten.

Also: Wenn Sie diese Effekte nicht abstellen, werden Sie nichts erreichen mit dem, was Sie hier groß und voluminös ankündigen. Sie werden nicht weiterkommen, die Rückkoppelungseffekte im kreisangehörigen Raum zu beseitigen.

Im Übrigen noch etwas: Die Entlastung des Bundes über die Grundsicherung landet im kreisangehörigen Raum zuerst einmal beim Kreis. Wenn dieser Kreis, wie zum Beispiel der Kreis Recklinghausen, in der bilanziellen Überschuldung steckt und die GPA sagt, er lebt immer noch nicht auskömmlich, obwohl er schon die höchste Kreisumlage im Lande hat – die Kreisumlagenhöhe stimmt also noch nicht –, dann kann ich Ihnen schon sagen, wo die Mittel der Grundsicherung verbleiben werden: beim Kreis Recklinghausen. Nicht eine Kommune des Kreises Recklinghausen wird davon einen Cent sehen.

Deswegen: Wenn Sie als Landesregierung nicht in der Lage sind, diese Unschärfen abzustellen, wird es keine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation im kreisangehörigen Raum geben. Wenn Sie sich diesem Problem nicht stellen und weiter verweigern in der Art und Weise, wie Sie das hier tun, dann wird es auch keine Lösung der Problematik geben, und Sie werden dann derjenige sein, der das zu verantworten hat. Ich gebe Ihnen gerne noch einmal die Rede von 2008 mit an die Hand. Sie dürfen sie sich noch einmal zu Gemüte führen. Es wäre schön, wenn Ihr Gedächtnis so gut wäre, dass Sie das, was Sie 2008 für richtig erklärt haben, auch heute noch für richtig halten würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hovenjürgen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch mit Blick in die Runde so. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2988 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Gibt es zu dieser Überweisungsempfehlung Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu der Überweisungsempfehlung fest; sie ist damit angenommen.

Ich rufe auf:

4 Neoliberale und unsoziale Sparpolitik – SPD