Diese Änderung hält die Landesregierung für nachvollziehbar und wird sich selbstverständlich bei der Ausgestaltung daran halten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bisher liegen mir keine Fragen vor. – Herr Abgeordneter Witzel hat sich gemeldet. Bitte schön.
Frau Ministerin, wenn Sie die Verbundschule wohlwollend und positiv sehen und nach Recht und Gesetz korrekt weitere Verbundschulgründungen auf den Weg gebracht haben, frage ich Sie: Warum halten Sie es für berechtigt, die Verbundschulen auf mittlere Sicht auslaufen zu lassen, auch wenn es eine Reihe von Beispielen gibt, die erfolgreich arbeiten?
Die Entscheidung, welche Schulformen es im Land Nordrhein-Westfalen gibt – in diesem Fall war es keine Schulform, sondern ein organisatorischer Zusammenschluss von Schulformen –, trifft der Gesetzgeber.
Zunächst, Frau Ministerin, sehr herzlichen Dank für die Beantwortung, die aber nicht die tatsächliche Beantwortung meiner Frage war. Denn gefragt habe ich – das wiederhole ich nur feststellend –: Was bedeutet der von der Landesregierung zugesagte Bestandsschutz?
Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie aktuell – gestern – die Verbundschule in Beverungen genehmigt haben. Das zeigt mir, dass für Sie das heute noch gültige Schulgesetz zählt. Meine Anschlussfrage lautet: Wird die Landesregierung Verbundschulen, die nach dem gegenwärtig noch geltenden Gesetz beantragt worden sind,
auch noch genehmigen? Denn das Datum der Beantragung liegt vor dem Datum, zu dem das Schulgesetz in Kraft treten wird.
Frau Kollegin Pieper-von Heiden, ich habe wie auch in der Vergangenheit nach Recht und Gesetz gehandelt und alle mir zu dem Zeitpunkt vorliegenden Anträge genehmigt. Ich werde mich auch weiterhin an Recht und Gesetz halten.
Frau Ministerin, wenn man die Internetseiten Ihres Hauses liest, kann sich der Eindruck aufdrängen, dass Sie einerseits sagen: „Jawohl, Bestandsschutz für Verbundschulen“, aber andererseits kommt infolge des jetzt in Beratung befindlichen Gesetzes der Gedanke auf, dass sie dann doch nur abgewickelt werden. Zwischen Bestandsschutz und Abwicklung sehe ich ein Spannungsfeld. Habe ich das, was Sie gesagt haben, so falsch verstanden?
Sehr geehrter Herr Ellerbrock! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Formulierungen auf dem Internetauftritt beziehen sich auf die geltende Rechtslage.
Wir werden wahrscheinlich ab morgen eine andere Rechtslage haben, die dann Grundlage für das Handeln der Landesregierung ist.
Frau Ministerin, wie ist Ihre Aussage zu verstehen, dass die Sekundarschule – ich zitiere – „auch, aber nicht nur 100 % Verbundschule“ enthält?
ich es streng nähme, sehr geehrter Herr Brockes, durch die Fragestellung nicht gedeckt. Aber ich will Ihnen gern eine Antwort geben.
Die Aussage – sie wurde in der letzten Debatte von mir etwas flapsig gemacht; das räume ich gern ein – hatte den Hintergrund, vor dem Hintergrund der Frage, wie viel Gemeinschaftsschule in der Sekundarschule enthalten sei, deutlich zu machen, dass auch die Verbundschule in der Sekundarschule drin ist, aber im Grunde sogar eben mehr in der Sekundarschule drin ist als in der Verbundschule, nämlich die gymnasialen Standards, die in allen Organisationsformen in der Sekundarschule zu gewährleisten sind, weil zumindest die Landesregierung damit die Erwartung verbindet, dass das eine zukunftsfeste Schule ist, die dem Elternwunsch entspricht, weil die Bildungsgänge länger offengehalten werden und weil es ein attraktives Angebot ist, was dem Interesse der Eltern an einer Schullandschaft entspricht, die vielfältig, leistungsstark und gerecht ist.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Ministerin, müssen Verbundschulen, wenn sie ab dem 1. August 2020 in Sekundarschulen überführt werden, dann auch verbindlich gymnasiale Standards anbieten und in den fünften und sechsten Klassen integriert unterrichten?
Frau Kollegin Pieper-von Heiden, ja, ich gehe davon aus, dass die Schulen, die dann entsprechende Schulen werden, die laut Gesetz vorgegeben sind, den gegebenen Anforderungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, entsprechen müssen.
Ich glaube aber, dass das gar nicht so schwierig ist, weil wir auch im letzten Jahr die Erfahrung gemacht haben, dass eine Verbundschule, die die Vorgängerregierung genehmigt hatte, Gemeinschaftsschule werden wollte, weil sie ohnehin schon in den Klassen 5 und 6 und darüber hinaus integriert gearbeitet hat bzw. arbeiten wollte. Deshalb war offenbar die Umstellung für die Kolleginnen und für die Schulen gewünscht und gewollt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Löhrmann, ich glaube, dass Sie mehrfach auf den Gesetzgeber verwiesen, der formal völlig richtig ist und von niemandem in Frage gestellt wird, und deutlich gemacht haben, das sei kein Gesetzentwurf der Landesregierung, was auch formal richtig ist, resultiert aus dem Umstand, dass, so intensiv wie in den letzten Wochen die Einbindung Ihres Hauses war, Sie auch selbst medial den Konsens verkauft haben, er Ihnen als Schulministerin mindestens mit einer positiven Begleitung zugerechnet wird.
Deshalb möchte ich Sie fragen, weil Sie gerade in Fortsetzung Ihrer konzeptionellen Überlegungen zu Ihrem früheren MSW-Modell der Gemeinschaftsschule gerade noch einmal deutlich gemacht haben, dass gymnasiale Standards für Sie auch immer zur zukünftigen Sekundarschule dazugehören, warum Sie das für richtig halten, wenn doch eine Heutenur-Hauptschule mit einer Heute-nur-Realschule fusioniert: Warum muss dann automatisch für die gleiche Schülerschaft ab morgen gymnasialer Standard dabei sein?
Sehr geehrter Herr Witzel, die Ausgestaltung der Sekundarschule hat der Gesetzgeber, der Landtag von Nordrhein-Westfalen, bisher vorgenommen. Er wird sie, denke ich, morgen vornehmen. Das ist dann handlungsleitend für die Regierungen und für die Ausgestaltung der Schulen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben eben durch Ihre Aussagen klargestellt, dass die Verbundschulen praktisch in den Sekundarschulen enthalten sind.
Deshalb meine Frage: Bedeutet das dann auch, dass für die bestehenden Verbundschulen bereits jetzt dieselben Privilegien wie bei der Sekundarschule genutzt werden können? Bekommen die Verbundschulen auch kleinere Klassen? Müssen die Lehrer weniger unterrichten etc.? Oder müssen sie sich dafür in eine Sekundarschule umwandeln?
Sehr geehrter Herr Brockes, ich teile Ihre Beschreibung von Privilegierung und von Schulformen ausdrücklich nicht; das habe ich hier im Hohen Hause mehrfach getan.
In die Verbundschulen sind zum Beispiel die kleineren Lerngruppen der Hauptschulen eingegangen, die unter denen der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule liegen.
Der 20%ige Ganztagszuschlag gilt für die Gemeinschaftsschulen und für die Sekundarschulen. Die Hauptschulen hatten, wenn sie in Verbundschulen eingegangen sind, zum Teil 30%ige Ganztagszuschläge. Das macht schon deutlich, dass die Begrifflichkeit, wie Sie sie wählen, nicht zutreffend ist – auf die verschiedenen Schulformen bezogen.
Wenn die Verbundschulen aus ihrer Sicht andere Rahmenregelungen, die sie für attraktiver als im bisherigen Verbund halten, wünschen, kann der Schulträger die Umwandlung der Verbundschule oder aber der Gemeinschaftsschule in die Sekundarschule vorzeitig beantragen.
Frau Ministerin, Sie hatten eben dargestellt, dass Sie noch vor kurzem eine Verbundschule genehmigt hatten; Frau Pieper-von Heiden sprach das an. Wie viele Anträge auf Zulassung von Verbundschulen liegen den Bezirksregierungen jetzt noch vor?
also, ob Anträge in Bezirksregierungen vorliegen. Das ist die obere Schulaufsicht; das Ministerium ist, wie Sie wissen, die oberste Schulaufsicht. Mir liegt – Stichtag: heute –