Grundsätzlich greift erst einmal das Steuer- und Abgabengesetz des Bundes. Eine Möglichkeit, da aktiv zu werden, könnte in einer Bundesratsinitiative der Bundesländer bestehen, die einem solchen Staatsvertrag zukünftig beitreten, und dadurch möglicherweise zu Veränderungen zu kommen.
Ein mögliches Ziel könnte beispielsweise darin bestehen, bei Steuern und Abgaben inländische und ausländische Sportwettenanbieter gleich zu behandeln. Das ist ein Ziel, dem man sich nach einer Prüfung unter Umständen anschließen könnte.
Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem es darum geht, um eine möglichst gemeinsame Haltung aller 16 Bundesländer zu ringen, nicht klar ist, wer dem Staatsvertrag beitritt. Treten ihm alle 16 Bundesländer bei oder nur 15? – Meine persönliche Prognose ist, dass es entweder 15 oder 16 sein werden, nicht weniger. Welche Vorgehensweisen dann erforderlich sind, um für die Destinatäre die entsprechenden Einnah
men zu sichern, muss man, wenn man einen solchen Kompromiss gefunden hat, in einem nächsten Schritt miteinander erörtern.
Herr Minister, nur kurz zu den Ausführungen, die Sie eben auf meine erste Frage gemacht haben: Da wir das Thema hier schon häufiger hatten, möchte ich nur kurz anführen, dass Sie beim letzten Mal sogar noch bezweifelt haben, dass der Gesetzentwurf der Bundesländer, dem sich Nordrhein-Westfalen angeschlossen hat, die Notifizierung nicht erhalten würde – was mittlerweile Realität ist und was Sie hoffentlich auch schon zur Kenntnis genommen haben.
Es ist schade, dass Sie das Parlament jetzt nicht über den aktuellen Stand informieren wollen. Auch wenn das, was dort stattfindet, sicherlich ein Prozess ist, hat das Haus ein berechtigtes Interesse daran, wie Sie sich in dem Ringen um eine gemeinsame Position dort als Land einbringen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, die Gelegenheit zu nutzen, das Parlament mit einzubinden. Den Medien war zu entnehmen, dass eine Überlegung ist, die Zahl der Konzessionen von sieben auf zwölf oder 20 hochzusetzen. Dazu möchte ich die Frage stellen: Ist das einer der Punkte, den Sie unterstützen würden? Und wenn ja: Was würde Sie so sicher machen, dass es nur um die Anzahl geht und nicht generell die Problematik, dass man hier eine zahlenmäßige Begrenzung vornimmt, von der Kommission kritisiert wird?
Vielleicht noch einmal grundsätzlich: Diese Notifizierung ist ja nicht, so wie Sie es darstellen, in Brüssel abschließend gescheitert. Im Gegenteil: Es gibt eine Stellungnahme der Kommission und Argumente, die vonseiten der Kommission vorgetragen werden. Diese Stellungnahme und diese Argumente sind hinsichtlich der Frage zu bewerten, ob das zu einer
Veränderung des Gesetzentwurfes führt, möglicherweise mit dem Ziel, schneller und zielgerichteter eine Notifizierung zu erreichen. Das muss man in der Tat bewerten. In der Phase, diese Stellungnahme entsprechend auszuwerten, sind wir gerade.
Ich will jetzt nicht einer Antwort ausweichen, im Gegenteil. Aber, Herr Brockes, Sie müssen verstehen, dass wir nicht an Medienspekulationen teilnehmen hinsichtlich der Frage, ob jetzt sieben, neun oder zwölf Anbieter zukünftig Bestandteil des Staatsvertrages in der Frage, wer Zugang zum Markt bekommt, sein sollen. Das ist in der Tat jetzt offen, auch im Rahmen der Erörterung mit den anderen Bundesländern.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ganz herzlichen Dank, Herr Minister Jäger. Ich habe eine einfache Zusatz- und Verständnisfrage: Sieht die Landesregierung denn nun die Situation der Destinatäre aus der Glücksspielabgabe derzeit als gesichert an oder nicht?
Herr Abruszat, es gibt ein geltendes Glücksspielgesetz in Nordrhein-Westfalen. Darin ist geregelt, welche Abführungen zu leisten sind. Diese Abführungen sind gesichert.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ebenfalls eine Nachfrage an Herrn Minister Jäger: Herr Minister, ich glaube, wir alle haben hier als Abgeordnete im Saal großes Verständnis dafür, dass Sie heute noch nicht in der Lage sind, so wie Sie ausgeführt haben, das exakte Volumen denkbarer Einnahmeeinbrüche für Destinatäre im folgenden Jahr zu quantifizieren, weil wir in der Tat auch die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein und die sich daraus ergebenden Veränderungsbewegungen abwarten müssen.
Dennoch stellt sich heute eine Frage, die ich an Sie richten möchte, unabhängig von der genauen Quantifizierung dieses Betrages, was den Mechanismus angeht, wie mit den Betroffenen umgegangen wird. Deshalb frage ich Sie, für den Fall, der durchaus denkbar ist und auch von Ihnen nicht ausgeschlossen werden kann, dass für bestimmte Destinatäre bei einer entsprechenden Marktattraktivität Schleswig-Holsteins in zukünftigen Jahren möglicherweise 50 % der bisherigen Einnahmebasis wegfällt: Wie gehen Sie dann damit um? Gibt es
Herr Witzel, eine solche Bewertung kann sich nur im spekulativen Bereich bewegen. Ich sehe mich außerstande, dies sogar in der Tendenz verbindlich aufzuzeigen. Ich sehe mich allenfalls in der Lage, Risiken bei bestimmten Entwicklungen aufzuzeigen. Ich habe das vorhin und in den letzten Sitzungen schon getan: Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes wie beispielsweise in England würde tatsächlich zu erheblichen Einbrüchen führen. Davon bin ich überzeugt. Hier dient der Glücksspielmarkt nicht vorrangig dazu, Einnahmen zu erzielen. Wir haben das staatliche Monopol deshalb, um die Menschen vor Spielsucht zu schützen. Die Einnahmen sind sozusagen ein Nebenprodukt dieser Regelung.
Deshalb ist es auch der feste Willen der Landesregierung, sofern es abwendbar ist, dies in NordrheinWestfalen noch nicht zuzulassen.
Alles andere, Herr Witzel – da bitte ich wirklich um Verständnis –, hängt beispielsweise davon ab, inwieweit der Bundesgesetzgeber bereit ist, in das Steuer- und Abgabengesetz einzugreifen, ob und welche Zahl von Anbietern tatsächlich zugelassen werden sollen und Ähnliches. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine verlässliche Tendenz seriöserweise nicht abgegeben werden kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gerade in den Ausführungen sehr deutlich gemacht, dass es zwischen den 15 wohl immer noch keine klare Position gibt, wie man sich verständigen könnte, sodass es zu Notifizierungen kommt. Sie haben nicht ausgeschlossen, dass es Versuche gibt, auch eine Lösung für alle 16 zu finden. Wenn es zu dieser Verständigung kommt, müssten dann anschließend auch die Landesparlamente, also 15 oder 16, dem zustimmen. Sehen Sie denn da überhaupt noch eine Chance, dass der Glücksspielstaatsvertrag noch bis zum Jahresende zustande kommt?
Herr Brockes, die Tendenz, die Sie aufzeigen, zumindest auf dieser Zeitschiene, mag richtig sein, dass es schwierig wird, dies noch in diesem Jahr zu machen. Es spricht vieles dafür, dass dies nicht mehr gelingt. Auf der anderen Seite: Die Landesregierungen verhandeln an dem Entwurf eines Staatsvertrages, hinsichtlich dessen sie richtiger
weise festgestellt haben, dass er durch die Landesparlamente, durch die Gesetzgeber noch beschlossen werden muss. Das führt zu Verfahren.
Das Bestreben der Landesregierung ist es immer noch, an einem Staatsvertrag mitzuwirken, dem 16 und nicht nur 15 Bundesländer in Deutschland beitreten. Da ist auch durchaus mal tolerierbar, dass es etwas langsamer geht, wenn gleichzeitig die Chance besteht, einen 16. Partner miteinzubeziehen. Das ist der Preis der Demokratie, Herr Brockes.
Ich will nur deutlich machen, dass es das Bestreben dieser Landesregierung auch in Vorbereitung der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober ist, uns in den Diskussionsprozess einzubringen und möglichst viele hinter diesen Staatsvertrag zu bekommen, der dann in der Tat noch in die Beratung der Parlamente muss.
Herr Minister, wenn es richtig ist, dass der jetzt gültige Staatsvertrag europäischem Recht nicht entspricht, aber trotzdem noch nach diesem Recht gehandelt wird, frage ich: Wie beurteilen Sie dieses Spannungsfeld? Wie kommen Sie damit klar? – Jetzt kommt die Antwort von Ihnen, dass Sie damit gut klarkommen. Aber das ist eine inhaltliche Frage.
Herr Kollege Ellerbrock, ich habe Sie akustisch nicht ganz verstehen können. Können Sie Ihre Frage wiederholen?
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag entspricht ja nicht europäischem Recht. Dennoch wird weiter nach diesem Vertrag gehandelt. Wie kommen Sie mit diesem Spannungsfeld klar? Einerseits ist dieser Staatsvertrag gerichtlich bescheinigt nicht rechtens, andererseits handeln wir aber noch danach. Wie kommen Sie damit klar?
Erstens. Es gibt hinsichtlich des geltenden Glücksspielstaatsvertrages sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Die Landesregierung macht sich nicht jede zu eigen.
Zweitens ist uns aufgetragen, bestimmte Veränderungen an diesem Staatsvertrag vorzunehmen. In genau diesem Prozess befinden wir uns. Ich gehe davon aus, dass wir das alles, selbst wenn wir die Jahresfrist überschreiten, nach Recht und Gesetz hinbekommen werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, ich wollte meinem Vorredner etwas helfen, indem ich – wenn ich mir das erlauben darf, Herr Minister – die Frage etwas präziser stelle. Ist ein rechtsfreier Raum entstanden: Ja oder nein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Fragen sind nicht angezeigt. – Das bleibt auch so. – Damit kann ich feststellen, dass die Mündliche Anfrage 49 von Herrn Kollegen Brockes damit auch beantwortet ist.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich die Fragestunde komplett schließen und den Tagesordnungspunkt 6 verlassen.