Wolfram Kuschke
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die antragstellenden Fraktionen, Herr Kollege Biesenbach, haben in der Überschrift dieser Aktuellen Stunde nicht nur das Thema „Verfassungsschutz“ genannt, sondern auch die Bedeutung der Zivilgesellschaft vor einem veränderten Hintergrund. Das nur als Hinweis zur Einordnung. Hier ist kein Thema verfehlt worden. Ich wusste gar nicht, in welcher Situation Sie sich befinden. Das klang fast wie eine Bewerbungsrede für die Stelle des Leiters eines Verfassungsschutzamtes.
Nach meinem Kenntnisstand ist da im Augenblick aber nichts frei.
Lassen Sie mich zu Beginn nur einen Punkt zum Verfassungsschutz sagen. Ich finde, es wäre den Schweiß der Edlen wert, wenn dieses Hohe Haus dazu eine eindeutige Meinung hätte. Das sage ich vor dem Hintergrund, dass ich lange Jahre Mitglied dieses Hohen Hauses war und bin und auch Mitglied der Landesregierung war. Die Frage, ob es uns gelingt – nur diesen Punkt will ich hervorheben –, den Verfassungsschutz – das gilt auch für die anderen Bundesländer und den Bund – so neu zu justieren, dass solche eindeutigen Pannen, wie sie aufgetreten sind, nicht mehr auftreten, ist auch ein Lackmustest für die Zukunftsfähigkeit des Föderalismus – um das ganz klar und eindeutig zu sagen.
Das, was Herr Kollege Körfges und Frau Kollegin Schäffer angesprochen haben, was den Verfassungsschutz direkt anbelangt, ist nur ein Teil des Problems. Ich will darauf hinweisen, was sich mittlerweile verändert hat.
Wenn wir über den Verfassungsschutz reden, dann reden wir auch über andere Maßnahmen, beispielsweise über Reaktionen. Wir gehen Dingen nach. Es müssen Dinge erst passieren. Wir sind nicht in einer Situation, in der wir präventiv, in der wir vorbeugend tätig sind, in der wir auch nach den Ursachen fragen.
Warum werden diese Bereiche der Zivilgesellschaft bei der Auseinandersetzung noch wichtiger? Wir haben in der Vergangenheit, wenn solche schrecklichen Vorfälle wie die mit dem NSU passierten, gesagt: Da muss jetzt aber die Zivilgesellschaft aufstehen! – Das ist auch nach wie vor richtig. Nur, die Situation ist insofern verändert, als wir leider Gottes den begründeten Verdacht haben, dass auch diejenigen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, in dieser Zivilgesellschaft sind, meine Damen und Herren!
Wir haben leider Gottes Hinweise – in Dortmund – auf subkulturelle Zusammenhänge zwischen
Rechtsextremisten, Faschisten und anderen Szenen. Wir haben Hinweise darauf – so stellte es Gregor Mayntz vor Kurzem in einem Bericht dar –, dass hier so etwas wie ein Marsch durch die Institutionen geplant ist. Insofern haben wir es mit einer veränderten Strategie zu tun.
Daher bedarf es eines anderen Verfassungsschutzes, eines Verfassungsschutzes, der Sensibilität, der Aufmerksamkeit mit sich bringt. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, den dieses Parlament nach meinem Aufgabenverständnis in einer ganz anderen Art und Weise kontrolliert, als das bislang der Fall ist.
Und um auch das deutlich zu sagen: Die jetzige Konstruktion des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist keine ausreichende für die Frage, wie wir uns in Zukunft damit auseinandersetzen müssen.
Ich glaube, dass wir vier Punkte für die zukünftige Auseinandersetzung insbesondere mit der Zivilgesellschaft festhalten müssen:
Erstens die grundlegenden Voraussetzungen im Bereich von Lernen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe auf allen Feldern. Das ist das wichtigste Präventionsglied, um solche Dinge zu vermeiden.
Zweitens. Null Toleranz! Dinge, wie sie in Köln mit „pro Köln“ passieren und passiert sind, dürfen nicht
mehr an der Tagesordnung sein! Es muss die Aufgabe der demokratischen Parteien sein, deutlich zu machen: Wir gehen dort keine Kompromisse ein! Es gibt dort keine Kompromisse!
Der dritte Punkt ist bereits erwähnt worden – auch ich habe ihn schon angesprochen –: die Notwendigkeit und die Herausforderung, kontinuierlich, nachhaltig tätig zu sein.
Den vierten Punkt erachte ich heute als den wichtigsten, Kollege Biesenbach, und darum geht es mir. Ich glaube, dass dieses Hohe Haus, dieses Landesparlament, die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus als seine originäre Aufgabe begreifen muss. Das überlassen wir nicht der Landeszentrale für politische Bildung, das überlassen wir nicht dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden.
Nein, meine Damen und Herren! Die Rechten haben uns den Kampf angesagt! Wir nehmen diese Herausforderung an! Das Parlament von NordrheinWestfalen sagt nicht nur Wort und Widerwort, sondern in seiner historischen Verantwortung auch: Nie wieder Krieg und nie wieder Faschismus!
Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und zugleich Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herr Nikolaus Schneider hat gesagt – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –:
„Ein biblisch-theologisch gegründeter Glaube ruft Christinnen und Christen und unsere Kirche in den Widerspruch und Widerstand gegen die menschenfeindliche Ideologie des neuen Rechtsextremismus …“
Meine Damen und Herren, vor Kurzem hat die „Süddeutsche Zeitung“ dargestellt, welchen Antrag das NPD-Präsidium an den letzten NPD
Bundesparteitag gestellt hat. Ich darf auch hier zitieren:
„Die NPD hat sich für den parlamentarischen Weg entschieden, einerlei wie aussichtsreich, aussichtslos oder widerwärtig er auch sein mag.“
So lautete die Formulierung eines Antrags des NPD-Präsidiums auf dem letzten NPD-Bundesparteitag!
Meine Damen und Herren, das ist die Herausforderung für uns, für dieses Parlament, für den Präsidenten, für das Präsidium, den Ältestenrat. Dem müssen wir gerecht werden in den Auseinandersetzungen hier, aber auch dadurch, dass wir uns vor Ort auseinandersetzen und unseren Worten auch Taten folgen lassen. Deshalb ist diese Auseinandersetzung an dieser Stelle heute und auch zukünftig richtig. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg sagen, weil das eine große Boulevardzeitung in einer Frage vor zwei Tagen aufgegriffen hat, und ich hoffe, dass es nicht respektlos wirkt: Die Prüfung der SPD-Fraktion, was Ihren Antrag angeht, Frau Böth, hat eindeutig ergeben: Gott bleibt in der nordrheinwestfälischen Landesverfassung.
Lassen Sie mich eine erste Bemerkung zu der grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit, Verfassungen zu ändern, machen. Da ist sicherlich 1990 auf der Ebene des Bundes, möglicherweise auch der Länder eine große Chance verabsäumt worden, grundlegende Verfassungsreformen vorzunehmen. Aber das ist Schnee von gestern; das ist Geschichte. Es gab möglicherweise auch gute Gründe dafür, es nicht zu tun.
Der zweite Punkt ist meine Frage an Sie. Mir ist auch durch Ihre Ausführungen, Frau Kollegin Böth, nicht klar geworden, welchen Hintergrund die Notwendigkeit einer Änderung hat. Wir fragen uns doch bei der Einbringung von Gesetzesänderungen, neuen Gesetzen, Verfassungsänderungen: Gibt es überhaupt ein materielles Interesse daran, das zu verändern? Ich war gespannt darauf, welchen Grund Sie vorbringen würden. In Ihrer Rede kommen Sie mit dem Hinweis: Rücksicht auf Migrantinnen und Migranten. Da liegen Sie absolut falsch, Frau Böth.
Es handelt sich eben nicht nur um den christlichen Gottesbezug. Wie verschiedentlich – auch von meinem Vorredner – schon deutlich gemacht worden ist, bezieht sich dieser Gottesbezug eben auch auf Jahwe, auch auf Allah und auch auf transzendentale Zusammenhänge. Lassen Sie mich das an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen. Das heißt: All
das bezieht sich auf eine Mehrheit in diesem Hause und eine Mehrheit in der Bevölkerung.
Im Übrigen haben Sie – das ist Ihnen überlassen; ich will es aber doch einmal anmerken; Sie nehmen mir das nicht übel – mit Frau Kollegin Böth an dieser Stelle auch die falsche Rednerin in die Debatte geschickt; denn für perfide, überzogene Angriffe gegen die Kirchen ist eigentlich Kollege Michalowsky zuständig, wie wir in den letzten Monaten erfahren haben.
Ich will Ihnen aber auch deutlich sagen, dass eine Mehrheit in diesem Hause sich das, was dort passiert, auch nicht mehr bieten lässt.
Das gilt auch für Diskussionen, die es im Zusammenhang mit dem „Raum der Stille“ gegeben hat. Man wird sie an anderer Stelle auch noch einmal erörtern müssen.
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung des Art. 7 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich mich wirklich gefragt: Was ist da eigentlich der Hintergrund? Sie kommen dann mit der klippschulpädagogischen Anmerkung, dass „Liebe ein intrinsisch entstehendes Gefühl“ sei. Entschuldigung! Beziehung ist ein ganz entscheidender Bestandteil von Bildung und Pädagogik. Liebe, Hass, Zuneigung, Sympathie und Respekt entstehen durch die Vermittlung von äußeren Rahmenbedingungen. Und das wollen Sie nicht mehr zulassen? Sie liegen auch an dieser Stelle eindeutig und völlig falsch.
Ja, gerne.
Nein, das sehe ich absolut nicht.
Aber mir ist an Ihrer Veränderung noch etwas anderes aufgefallen. Sie wollen ja „nicht nur“ – „nicht nur“ in Anführungszeichen – „Liebe zu Volk und Heimat“ streichen. Übrigens verstehe ich auch das nicht, weil doch eindeutig klar ist, dass mindestens im heutigen Verfassungsverständnis unter „Volk“ natürlich die deutschen Staatsangehörigen und alle hier lebenden Menschen zu verstehen sind.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie den Begriff der Heimat hier herausstreichen wollen.
Noch weniger kann ich verstehen, warum Sie die Völkergemeinschaft herausstreichen wollen. Mir ist das auch vor Ihrem eigenen ideologischen Anspruch überhaupt nicht verständlich.
Gestatten Sie mir noch zwei ganz kurze Anmerkungen, die mir wichtig zu sein scheinen.
Frau Kollegin, Sie liegen auch falsch, wenn Sie vom historischen Entstehungshintergrund dieser Verfassung sprechen. Es war eben auch ein antifaschistischer Hintergrund, der dazu geführt hat –
aus den Erfahrungen von 1933 bis 1945 und auch aus den Erfahrungen einer relativ hilf- und wehrlosen Weimarer Republik,
wie wir es vorhin bei der Debatte auch noch einmal miteinander diskutiert haben.
Möglicherweise geht es auch gar nicht so sehr um den Respekt vor Atheisten – damit haben wir keine Probleme –, sondern es geht um eine ganz andere Gruppe von Menschen, nämlich um Nihilisten, meine Damen und Herren. Das war damals ein Impetus für die Verfassungsväter und -mütter, zu sagen: Bei allem, was wir an Respekt aufbringen, kommt es auch darauf an, einen eigenen Standpunkt und eigenen Standort zu haben.
Das folgende Zitat ist nicht von mir. Ich darf es trotzdem vortragen. Der Verfasser Chesterton, der Schöpfer von „Pater Brown“, hat in unnachahmlicher Art und Weise formuliert:
„Wenn Menschen aufhören, an Gott“
auch in diesem weit beschriebenen Sinne –
„zu glauben, dann glauben sie nicht an nichts, sondern an alles Mögliche.“
Meine Damen und Herren, Gott bleibt in der nordrhein-westfälischen Verfassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Reden der Kollegen Atalan und Golland bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, worum es Ihnen bei der Linken und bei der CDU eigentlich geht. Geht es Ihnen um das, was Sie vermeintlich vorgeben, nämlich um das Schicksal der Roma? Oder geht es Ihnen um die Darstellung der letzten Wochen und Monate? Das ist eine Aufarbeitung der Geschichte von Nordrhein
Westfalen, die wir aber auch bei anderer Gelegenheit machen können, die aber nichts mit der Verbesserung der Situation der Menschen zu tun hat. Das ist das, was wir in unserem Entschließungsantrag deutlich machen.
Herr Sagel, gehen Sie einmal in Ihre münsterländische Heimat und kümmern sich dort um die Dinge, bevor Sie sich auf das Parkett des Landes und noch dazu der Welt bewegen.
Ich nenne – das will ich auch ganz deutlich erklären – fünf Punkte:
Erstens. Unsere Fraktion – ich denke, das gilt für unseren Koalitionspartner genauso – hat in der Vergangenheit, und das wird auch in der Zukunft so bleiben, immer unterstrichen, welch hohe Bedeutung wir der Rolle der Kirchen und der Flüchtlingsorganisationen im Rahmen dieses Diskussionsprozesses beimessen. Daran ändert sich auch nichts. Ich erkläre hier ganz deutlich für unsere Fraktion: Wir sind auch für die Hinweise dankbar, die wir in den letzten Wochen aus dem Bereich der Kirchen – insbesondere dem der Evangelischen Kirche – erhalten haben. Es ist aber auch – übrigens auch zwischen den Kirchen und uns übrigens – unbestritten: Wir erklären gegenseitig auch den Respekt vor den jeweiligen Aufgaben, die wir haben. Das ist etwas, was man nicht aus den Augen verlieren kann. Herr Kollege Sagel, bei Ihnen kommt noch erschwerend hinzu, dass Sie als jemand nicht ganz ernst genommen werden, der bei solchen Debatten die Kirchen abschaffen will.
Zweitens. Im Entschließungsantrag haben wir es noch einmal deutlich gemacht: Wir als Land Nordrhein-Westfalen haben uns nun weiß Gott generell keinen Vorwurf zu machen, wenn es um die Frage geht, ob wir die Lösung dieses Problems ernst nehmen. Wir sind das einzige Bundesland, meine
Damen und Herren, welches das ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt.
Drittens. Ich will hinzufügen, dass wir auch aus diesen jährlichen Diskussionen herauskommen möchten. Auch wir möchten zu einer Rahmenregelung kommen, die es überflüssig macht, jedes Jahr in diese schwierigen Diskussionen eintreten zu müssen. Als SPD-Fraktion wollen wir Anfang des Jahres – wir laden alle dazu ein – mit denjenigen, auf die es ankommt, diese Diskussion führen, um dann zu einer vernünftigen, tragfähigen und zukunftsfähigen Lösung zu kommen.
Viertens – ich habe es vorhin angesprochen –: Worum geht es? Wer zeigt hier eine deutliche Hilfestellung zur Lösung des Problems auf? Im Entschließungsantrag haben wir deutlich gemacht, dass es uns in der Tat vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes – wie ist die Situation im Kosovo? – und der Prüfung von Einzelfällen – wie es gerade vom Kollegen Golland dargestellt worden ist – um eine Lösung geht, die in der Mitte liegt; das will ich gerne einräumen. Diese Lösung ist aufseiten des Innenministers in den letzten Tagen deutlich geworden. Ich denke, er wird das gleich auch noch einmal verdeutlichen. Bei dieser Lösung geht es darum, dass es bei den Rückführungen in die Republik Kosovo im Winter für besonders schutzbedürftige Personen der Minderheitenangehörigen – Familien, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, alte Menschen über 65 Jahre, Kranke und Pflegebedürftige – darauf ankommt, jedes Risiko auszuschließen.
Wenn Sie sich einmal vergegenwärtigen, was das auch in der Summe, in der Quantität ausmacht, dann erkennen Sie, dass wir dort einen breiten Bereich der infrage kommenden Personen abdecken. Ich will an der Stelle auch hinzufügen, weil ich glaube, dass das auch zu einer offenen und ehrlichen und einer im Interesse der Menschen zu führenden Diskussion gehört: Straffällige Männer würden, unabhängig davon, ob sie Roma oder Deutsche sind, behandelt, wie es die Justiz, wie es die entsprechenden Gesetzeslagen vorsehen. Das ist eine Diskussion, die wir hier nicht führen müssen.
Uns geht es in der Tat um die Frage und das Schicksal der besonders schutzbedürftigen Personen. Ich glaube, dass wir vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionslage einen Weg gefunden haben, den wir im Entschließungsantrag noch einmal verdeutlicht haben, wobei wir davon ausgehen, dass die Landesregierung bereits auf dem Weg ist, dies umzusetzen.
Aber wir brauchen – auch das will ich gerne einräumen, das werden wir Anfang des Jahres angehen – Diskussionen über eine vernünftige, zukunftsfähige Regelung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren – der Präsident hat den Tagesordnungspunkt gerade genannt – über freien Personenverkehr und Datenschutz in Europa und eine mögliche Videoüberwachung an Grenzen.
Lassen Sie mich erstens unterstreichen, dass diese Diskussion nichts von dem nimmt, was sich an guter nachbarschaftlicher Beziehung zwischen den Niederlanden und Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen entwickelt hat. Auch dieser Sachverhalt und die heutige Debatte, verehrter Herr Generalkonsul, werden nichts daran ändern: Wir waren gute Nachbarn. Wir sind gute Nachbarn. Und wir werden es auch in der Zukunft bleiben.
Mein zweiter Punkt: Ich will deutlich machen, dass wir es mit unterschiedlichen Diskussionsebenen zu tun haben, wenn wir über dieses Thema diskutieren.
Denn natürlich findet diese Debatte in der allgemeinen europapolitischen Diskussion statt. Diese Diskussion – ich nenne als Stichwort nur die Staatschuldenkrise und alles, was damit zusammenhängt – ist eine Diskussion, die teilweise sehr skeptisch, sehr kritisch geführt wird und daher von allen Beteiligten verlangt, dass wir auch bei anderen Themen mit enormer Sensibilität ans Werk gehen und dass wir das insbesondere dann tun, wenn wir es mit Handlungen im grenznahen Bereich zu tun haben. Denn das Zusammenleben der Menschen, der Völker kristallisiert sich in diesem grenznahen Bereich, und gerade im grenznahen Bereich erfahren wir, ob diese Beziehungen, die sich entwickelt haben, auch belastungsfähig sind.
Neben diesem – wenn Sie so wollen – Überbau gibt es das Problem der Videoüberwachung als Maßnahme im technischen Sinne und ihrer möglichen Auswirkungen unter anderem auf den Datenschutz. Da sind wir – ich sage das ganz offen an dieser Stelle – auch durch Erklärungen der niederländischen Regierung nicht wesentlich schlauer geworden. Vielmehr bleibt die Notwendigkeit, dass die Europäische Kommission – so ist es auch angekündigt worden – in der Tat die Fragen klärt, die zu klären sind, und die zentrale Frage wird lauten: Ist das, was dort beabsichtigt ist, mit dem Schengener Vertrag vereinbar, ja oder nein? Das ist die entscheidende Frage.
Denn der Hinweis in der Erklärung des niederländischen Ministers für Einwanderung und Asyl, Herrn Leers, dass insgesamt keine Erfassung stattfinde, dass es sich nur um Stichproben und um einen Abgleich mit Profilen handle, wird in seiner Erklärung konterkariert, in der es heißt – ich darf zitieren –: Außerdem verschaffen die Kameras einen besseren Einblick in den Grenzverkehr.
Das ist mehr als Stichproben. Der Vergleich mit Profilen bedarf in der Tat einer Klärung.
Der vierte Punkt: Ich glaube, dass auch unser Innenminister Interesse daran hat, dass dieser Punkt geklärt wird. Nach unseren Informationen sind die Bundesregierung und die entsprechenden Bundesbehörden schon vor 14 Monaten über die Absichten der niederländischen Regierung informiert worden. Wenn das so ist, aber bis vor Kurzem dieser Informationsstrang nicht in Richtung der Landesregierung gegangen ist, dann ist das ein Thema, bei dem wir im Rahmen unseres föderalen Systems nachfragen müssen: Was stimmt dort eigentlich? Was stimmt dort nicht? Was muss dort verbessert werden?
Abschließend will ich einen fünften Punkt nennen. Ich bin mir felsenfest sicher, dass auch dieses Thema, das wir jetzt diskutieren, als ein Thema in den nordrhein-westfälisch-niederländischen Beziehungen auch noch einmal ein Anstoß, eine Motivation für uns sein muss, insgesamt unser Profil der Beziehungen weiterzuentwickeln. Wir sind sehr
dankbar dafür, dass unsere Europaministerin in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen hat, dass ihr Haus gerade an dieser Weiterentwicklung arbeitet. Wir wissen – und nehmen das auch mit Freude zur Kenntnis –, dass das auf der niederländischen Seite ebenfalls der Fall ist.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, wir gehen davon aus, dass wir durch die EU-Kommission und ihre entsprechenden Fragen eine Klärung des Sachverhalts haben werden. Wir möchten aber nicht, dass wir ohne Anlass – dieser Anlass ist uns bis heute nicht dargestellt worden – dort ein System haben mit Auswirkungen auf Menschen beiderseits der Grenzen, das nicht abschätzbar ist und das für uns erhebliche Mängel in der Frage des Datenschutzes und der inneren Sicherheit insgesamt umfasst. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, ich wollte meinem Vorredner etwas helfen, indem ich – wenn ich mir das erlauben darf, Herr Minister – die Frage etwas präziser stelle. Ist ein rechtsfreier Raum entstanden: Ja oder nein?
Vielen Dank, Herr Kollege. Ihnen ist ja bekannt, dass die FDP vor Kurzem im Landtag einen Antrag zur Qualität des Fernsehens eingebracht – mit eindeutiger Stoßrichtung gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Wären Sie nicht mit mir der Meinung, dass wir einmal thematisieren müssten, inwieweit unsere Landesanstalt für Medien – leider ist die Aufsicht bei einer andere LfM – auch dort einmal tätig werden sollte, und dass wir uns mit den Dingen befassen sollten, die etwas außerhalb der Fernsehprogramme stattfinden, die aber – genau wie Sie es
am Beispiel von CentrO geschildert haben – auch eine große Rolle spielen?
Herr Kollege Witzel, Sie stürzen mich wieder in Verwirrung: Vorhin wurde bemängelt, dass die Landesregierung nicht innovativ und kreativ sei – und ich unterstelle, dass Sie Herrn Staatssekretär Eumann gerade in einen solchen Zusammenhang eingeordnet haben –, doch jetzt kommen wieder kritische Untertöne. Sie müssen sich jetzt schon einmal entscheiden!
Herr Kollege Witzel, können Sie bestätigen, dass die Vorarbeiten zu dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über den Sie jetzt sprechen, nach meinem Erinnerungsstand in den Jahren 2007/2008 begonnen haben? Erinnern wir uns noch daran, welche Landesregierung wir damals hatten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen.
Die erste Vorbemerkung richtet sich noch einmal an den Kollegen Solf. Herr Solf, von einem humanistisch gebildeten Kollegen – das nehmen Sie häufiger für sich in Anspruch – hätte ich eine solch verquere Dialektik eigentlich nicht erwartet.
Der Hinweis, der Islam sei ein Teil von Deutschland und der Islam sei kein Teil von Deutschland – beides ist richtig –, entspricht ungefähr der Aussage – damit kommen wir auf Galilei zurück –: Die Erde ist eine Scheibe, und die Erde ist keine Scheibe. – Anders kann ich das im Augenblick nicht einordnen.
Was die durchaus notwendige kritische Auseinandersetzung mit den Aufenthalten des türkischen Ministerpräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland anbelangt, so glaube ich, dass man anders damit umgehen muss. Sie sind stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe. Vielleicht nehmen Sie das einfach mit, und dann kann man in dieser Gruppe darüber reden, wie man vernünftig, sachlich und auch diplomatisch damit umgeht.
Zweite Vorbemerkung. Ja, diese Studie wäre nicht notwendig gewesen, um Sarrazin zu widerlegen. Aber ich will darauf hinweisen, dass ihn diese Studie auch im Detail widerlegt. Das ist das Interessante und Spannende an dieser Studie.
Lassen Sie mich vier Punkte nennen. Erster Punkt. Ich habe mich auch gefragt – und das durchaus selbstkritisch –: Wie haben wir es eigentlich in dieser Unkenntnis, ohne den Datenbestand, den wir jetzt haben, so lange aushalten können?
Wir alle waren es. – Ich komme zu dem Ergebnis, dass wir uns in dieser Situation des Nichtwissens oder des nicht genauen Wissens vielleicht ganz wohl gefühlt haben, weil uns das der Notwendigkeit enthoben hat, die Integrationspolitik noch zielgenauer auszurichten. Ich denke, mit der Studie ist diese Situation beendet.
Aber ich werbe dringend für eine Fortsetzung, und ich bitte auch die Landesregierung, darüber nachzudenken, wie man dort eine Fortsetzung auf den Weg bringen kann, sodass wir zukünftig nicht mehr in eine solche Situation kommen.
Wie treffsicher diese Studie ist, wird einem noch einmal deutlich, wenn man sich eine Gallup-Studie aus dem Jahr 2007 anschaut, die bei einem Vergleich der islamischen mit der amerikanischen Bevölkerung zu ähnlichen Ergebnisse kommt. Auch das unterstreicht die Ergebnisse der Studie.
Zweiter Punkt. Es ist oft genug das differenzierte Bild angesprochen worden, das wir mit dieser Studie erhalten haben. Ich erinnere noch einmal an die eindeutige Aussage, dass Religion und Religiosität ein – ich betone: ein – wichtiger Bestandteil sind, auf den wir zu achten haben. Aber auch das sage ich durchaus selbstkritisch: Wir haben in der Vergangenheit bei der Diskussion über die Integration häufig so etwas wie einen Tunnelblick gehabt und uns auf diesen Bereich konzentriert.
Ich fand sehr überzeugend, was Winfried Dolderer am 30. März in der „Westfalenpost“ geschrieben hat, als er den Staat Bundesrepublik erwähnte, der sich nicht als laizistisch versteht, und dann weiter ausführte – ich zitiere –: Er ist bestrebt, sich zu den Religionsgemeinschaften in ein Verhältnis zu setzen. – Das ist nicht mehr und nicht weniger die Aufgabe des Staates an diesem Punkt.
Im Übrigen kommt es darauf an, dass der Dialog insbesondere über das Thema „Religion und Religiosität“ auch von den Kirchen insgesamt geführt wird. Ich habe die herzliche Bitte, dass sie sich dort noch stärker engagieren, als sie es schon tun.
Dritter Punkt: Stichwort „islamischer Religionsunterricht“. Das sage ich ganz deutlich in Richtung des Kollegen Solf, aber auch in Richtung des Kollegen Atalan: Frau Ministerin, ich glaube, es ist ein historischer Durchbruch, den die Landesregierung dort unter Ihrer Federführung erzielt hat.
Seien wir an der Stelle doch einmal ehrlich – auch dort komme ich auf das Stichwort „Tunnelblick“ zu
rück –: Wir waren auf eine Lösung fixiert, die ausschließlich in der Anerkennung der Religionsgemeinschaften bestehen sollte, natürlich auch verbunden mit der schwierigen Frage der Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts. An der Stelle müssen wir ein bisschen ehrlicher miteinander sein. Im Hintergrund stehen nämlich ganz andere schwierige Fragen, die dann zu lösen wären – übrigens auch, wie man sich vorstellen kann, für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die gar nichts mit dem Islam zu tun haben.
An dieser Stelle sei noch einmal deutlich ausgeführt: Es ist ein wichtiger Schritt, der dort gemacht worden ist. Vielleicht ist er auch beispielhaft für die Integrationspolitik der Zukunft. Wir verlieren das Ziel nicht aus dem Auge, aber wir gehen Schritt für Schritt über pragmatische Lösungen.
Vierter Punkt – das ist durch die Studie noch einmal deutlich geworden und wurde auch hier erwähnt und unterstrichen –: Ich habe gerade auf den einen, allerdings begrenzten Faktor Religion hingewiesen. Das Gleiche gilt für die begrenzte Reichweite staatlicher Bemühungen. Die Studie unterstreicht zu Recht die Wichtigkeit der zivilgesellschaftlichen Bemühungen und macht in quantitativ überzeugender Art und Weise noch einmal deutlich, was wir alle eigentlich schon wussten, nämlich dass in unserer Stadt, in unserer Gemeinde und in unserer Nachbarschaft sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund, auch solche muslimischen Bekenntnisses, zum Beispiel Mitglieder in einem Fußballverein sind, dass sie sich also in Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass neue Elemente hineingebracht werden.
Das ist etwas – Herr Minister Schneider hat in der Tat auf den möglicherweise schwierigen Fall CSU hingewiesen –, was für uns alle gilt. Die Politik hat die Aufgabe, die Einladung weitaus deutlicher auszusprechen, als es bislang der Fall war.
Wir freuen uns darüber, dass der Entschließungsantrag, den wir vorlegen, eine solch breite Zustimmung gefunden hat. Ich denke, dass diejenigen, die ihn unterstützen, nichts dagegen haben, wenn ich noch einen Punkt nenne, der in dem Entschließungsantrag so nicht deutlich wird, der aber uns als Landtag, als Parlament, betrifft.
Ich fände es gut, wenn wir über die DeutschTürkische Parlamentariergruppe, aber auch über andere Gremien noch einmal darüber nachdenken: Wie können wir eigentlich als Landtag zu diesem Prozess beitragen und deutlich machen, welche Einladung wir aussprechen?
Herzlichen Dank für die zustimmende Unterstützung, für die Vorlage der Entschließung und herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur mein volles Vertrauen in das Präsidium hat mich vorhin davon abgehalten, darüber nachzudenken, ob wir zwischenzeitlich die Tagesordnung verändert haben. Herr Kollege Berger, zu dem Tagesordnungspunkt haben Sie ja nicht gesprochen.
Ich hatte gedacht, das wäre jetzt eine Aktuelle Stunde zu der Fragestellung: Wie gelingt es der Regierungskoalition, immer eine Mehrheit zu bekommen? Oder: Warum gelingt es uns als CDU nicht, eine Mehrheit zu bekommen, auch wenn wir mit allen anderen Fraktionen hier im Landtag zusammen abstimmen – außer mit den Regierungsfraktionen? Oder: Geschichte des Kommunismus unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Fragestellungen. – Das können Sie alles machen, Herr Kollege, aber zum richtigen Zeitpunkt.
Ich will Ihnen aber noch einmal sagen, warum Sie das nicht machen dürfen und das, was Sie hier präsentiert haben, jämmerlich und erbärmlich war. Stellen Sie sich einmal vor, auf der Zuschauertribüne hätten bei Ihrem Beitrag Vertreterinnen und Vertreter von solchen Initiativen gesessen, über die wir heute reden!
Welches Gefühl hätten die denn gehabt, Jugendgruppen aus dem katholischen, aus dem evangelischen Bereich?!
Welches Gefühl hätten diese Gruppen gehabt, wenn sie den Kollegen Berger, mich oder jemand anderen aus diesem Raum zwei Tage vorher noch hätten reden hören über die Notwendigkeit von bürgerschaftlichem Engagement, wie wichtig es doch ist, dass sich gerade Jugendliche politisch engagieren – und das möglichst für Demokratie und Toleranz? Jetzt kommt jemand und erklärt ihnen, warum eine solche Erklärung mit bürokratischem Aufwand – völlig unrealis
tisch – unterzeichnet werden soll –, womit Initiativen unter einen Generalverdacht gestellt werden, Herr Kollege.
Das ist doch das Problem. Das ärgert mich, weil ich Sie ja hier auch schon anders erlebt habe – sachlich, nüchtern, nachdenkend.
Wovon reden wir überhaupt? – In der Bundesrepublik Deutschland, in Nordrhein-Westfalen werden Milliarden an Geldern zugewiesen. Da gibt es Zuwendungsbescheide. Es gibt ein klares Verfahren, das überhaupt keinen Zweifel aufkommen lassen kann, dass wir – ob der Bund, das Land oder wer auch immer – unterstellen, dass diese Gelder an Zuwendungsempfänger gelangen, die sich damit entsprechend dem Zuwendungszweck verhalten und die das auf dem Boden der demokratischen Verfassung tun.
Wenn man dazu kommt, Herr Kollege Berger, meine Damen und Herren, dass man ein zusätzliches anderes Verfahren will, dann muss es doch eine Vermutung geben, dass das notwendig ist. Auch wenn Sie jetzt zum hundertsten Mal MecklenburgVorpommern und Frau Schwesig zitieren: Das Ganze ist in Mecklenburg-Vorpommern in einem ganz anderen Zusammenhang passiert.
Es ist im Zusammenhang mit der Befürchtung passiert, dass eine Unterwanderung einer Trägerschaft von Kitas stattfindet. Und das Interessante ist, dass auch in der Bundestagsdebatte vom 10. Februar diesen Jahres Beispiele genannt worden sind, die explizit damit zu tun hatten, dass es Verdacht auf Unterwanderung durch rechtsextremistische Gruppierungen bei Projekten und Vorhaben gegeben hat.
Wie realistisch ist denn die Vermeidung einer solchen Gefahr, wenn Sie jetzt einem wirklichen, bösen Verfassungsfeind, der in einer solchen Initiative sitzt, eine Demokratieerklärung rüberschieben? Was glauben Sie, würde der denn unterschreiben? Glauben Sie, er würde unterschreiben: Ich bin ein Verfassungsfeind? – Herr Kollege, so naiv und unbeholfen ist doch niemand von uns im Raume.
Das heißt: Ganz praktisch schon scheidet das als Mittel aus – unbeschadet der Tatsache, dass Sie Prof. Battis nicht richtig gelesen haben. Prof. Battis kommt eindeutig zu dem Urteil, dass diese Demokratieerklärung und das damit verbundene Verfahren weder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch dem Bestimmtheitsgebot Rechnung trägt.
Das ist der entscheidende Satz aus dem Gutachten.
Noch mal, Herr Kollege Berger: Wenn wir in dem Ziel übereinstimmen, dass wir in diesem Land Begeisterung und Engagement für Demokratie und Toleranz erhalten und weiter stärken wollen, dann lassen Sie uns über Verfahren nachdenken, mit denen wir Menschen nicht verprellen, die wir dafür gewinnen können. Das ist in meinen Augen ein Lehrstück dafür, wie man bürgerschaftliches Engagement verprellt, indem man die falschen Verfahren und dabei auch noch die falschen Instrumente wählt.
Lassen Sie mich Ihnen aber auch noch Folgendes mit auf den Weg geben: Ich habe schon das Gefühl, dass es Ihnen bei Ihrem heutigen Redebeitrag – und wer weiß, was da gleich noch kommen wird – gar nicht darum geht, zur Lösung dieses Problems beizutragen. Nein, Herr Kollege! Sie wollten hier doch wieder die Extremismus-Debatte führen und alles ansprechen, was damit zusammenhängt. Machen Sie das …
Ja, ich fand es auch nicht glücklich; denn ich hatte zwischenzeitlich das Gefühl, dass Frau Kollegin Beuermann fast dabei war, Ihnen auf den Leim zu gehen.
Sie haben es aber mindestens versucht, Herr Kollege. – Führen Sie die Debatte irgendwo und irgendwann zu einem anderen Zeitpunkt, aber bitte nicht in einem Zusammenhang, der uns allen sehr ernst sein sollte – und vor allen Dingen den Gruppen und den Betroffenen in ihrer praktischen Arbeit ernst ist.
Lassen Sie uns das eindeutige Signal aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen nach Berlin senden: Dieses Verfahren ist so nicht haltbar und sollte abgeschafft werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Berger, ich habe eine Bitte: Machen Sie uns hier nicht „den zu Guttenberg“.
Erstens und in aller Deutlichkeit: Die Regeln dieses Parlamentes bestimmt dieses Hohe Haus und nicht Sie.
Zweitens. Ich hoffe stark, dass Sie sich noch bei Frau Kollegin Schäffer entschuldigen. Schon gestern bei der Diskussion um Studiengebühren hat es seinen Anfang genommen, und heute wollen Sie es fortsetzen, nämlich Mitgliedern dieses Hohen Hauses persönliche Motive bei ihrem Abstimmungsverhalten zu unterstellen. Da müssen Sie sich noch entschuldigen.
Drittens. Herr Kollege Dr. Berger, ich weiß nicht, ob so etwas machbar ist. Aber wenn es Ihnen tatsächlich darum geht zu vermeiden, dass bei Projekten andere Ziele als Demokratie und Toleranz entstehen, haben Sie doch bitte den Mut, vielleicht zusammen mit der Ministerin zum Zentralrat der Juden in Deutschland, zur Evangelischen Kirche von Westfalen bzw. zur Lippischen Landeskirche oder zu vielen anderen Organisationen zu gehen und ihnen diese Erklärung einschließlich der von Ihnen so oft gepredigten Ausführungsbestimmungen vorzulegen.
Dann möchte ich erleben, wie die Reaktionen dort sein werden. Was Sie demokratischen Organisationen zumuten, ist abstrus und ungeheuerlich.
Viertens. Herr Kollege Dr. Berger, ich habe mir gerade erlaubt nachzusehen, aus welchem Geburtsjahrgang Sie stammen. Bei Männern kann man das machen.
Sie sind Jahrgang 1969.
Dann haben Sie nicht aktiv mitbekommen, aber es sich vielleicht erzählen lassen bzw. sich im Unterricht damit auseinandergesetzt: die 70er-Jahre und die Versuche, die in Deutschland gestartet worden sind, Verfassungstreue und Demokratieorientierung festzustellen. Was damals gelaufen ist – Stichworte: Berufsverbote, Gesinnungsschnüffelei usw. –,
kennzeichnet völlig untaugliche Versuche, diesen Staat demokratiefest zu machen.
Diesen Staat demokratiefest zu machen, ist der gemeinsame Konsens von Demokraten auch in diesem Hohen Hause. Zerstören Sie ihn bitte nicht durch solche Äußerungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf – er weiß noch nichts davon – in Arbeitsteilung mit dem Kollegen Keymis fortsetzen.
Sie haben von den drei Peitschen gesprochen. Da fehlte noch ein bisschen das Zuckerbrot. Das Zuckerbrot besteht durchaus darin – verstehen Sie es nicht schulmeisterlich –, dass man sich manchmal wundern muss, dass nur ein Tagesordnungspunkt zwischen zwei ganz unterschiedlichen Welten von Debattenkultur liegt. Ich empfand es – abgesehen von Kritik im Detail – als eine hervorragende Debatte, und alles spricht dafür, dass wir sie auch fortsetzen.
Lassen Sie mich dazu einige wenige Anmerkungen machen.
Punkt 1 ist eine kritische Anmerkung zum FDPAntrag. Es taucht an keiner einzigen Stelle das Wort Föderalismus auf.
Wir reden hier über Staatsverträge, die sich aus unserer föderalen Struktur bedingen.
Moment! Das ist nicht nur logisch, sondern verdient es auch, erwähnt zu werden. Dies gilt übrigens auch in einem Zusammenhang, den Herr Dr. Brinkmeier dargestellt hat. Er hat den europäischen Bezug erwähnt; ich komme auf das Stichwort ADR noch zurück.
Wir haben uns – die Ministerin war damals noch an anderer Stelle an diesen Diskussionen beteiligt – die starke Mitwirkung der Länder in den Bereichen Bildung, Medien und Kultur auf der europäischen Ebene, sprich: im Ministerrat, erkämpft. Wir müssen bei dem Thema Staatsverträge natürlich auch unsere Rolle bedenken: Wie sieht eigentlich das Ende aus? – Wenn wir es vom Verfahren her nicht ermöglichen, auch innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums zu eindeutigen Staatsverträgen zu kommen, dann erschwert dies unsere Position innerhalb europäischer Diskussionen; dies möchte ich ergänzend erwähnen. Nichtdestotrotz ist dies kein Argument, um nicht in die Diskussion und Debatte über Verbesserungen einzusteigen.
Zweiter Punkt. Hier würde ich noch einen Schritt weiter gehen, als es der Kollege Witzel getan hat. Bei all diesen Fragen – ob es Staatsverträge oder ähnlich gelagerte Situationen sind, beispielsweise unser Verhältnis zum Bundesrat und vieles andere mehr – ist eine ganz entscheidende Grundlage, wie das Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung geregelt ist. Insofern ist die Frage der Weiterentwicklung der Parlamentsinformationsvereinbarung eine ganz wesentliche.
Frau Ministerin, da Sie auch vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund den Standpunkt der Landesregierung sehr pointiert dargestellt haben, will ich deutlich sagen, dass wir schon der Auffassung sind – Kollege Bovermann hatte es angedeutet –, dass wir hier eine Weiterentwicklung benötigen – Sie haben das Stichwort „rechtlich“ genannt –, die einer gesetzlichen Grundlage mit all dem, was dazugehört, bedarf. Hier verweise ich nur einmal darauf – ich mache es auch nicht noch einmal in meinem Redebeitrag, Herr Witzel –, dass dies eine Forderung war, die wir in der vergangenen Legislaturperiode zwar gestellt haben, die aber an Ihrem Widerstand gescheitert ist.
Dritter Hinweis – auch das ist angesprochen worden, und Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren hat es sehr ausführlich formuliert –: Wir haben bereits so etwas wie ein verschränktes Verfahren der Beratung. Sie haben die einzelnen Phasen der Informations- und Diskussionsmöglichkeiten genannt. Ich glaube, dass das etwas sehr Pragmatisches ist, an dem man weiterarbeiten müsste.
Ich glaube aber, dass die Vorteile eines solches informellen Verfahrens durch ein stärker formalisiertes Verfahren abgelöst werden. Vielleicht müsste man in der Tat schauen, ob es gelingt, sich auf Zeitpunkte der Zwischeninformation und Zwischendiskussion zu verständigen, verbunden mit Empfehlungen und Hinweisen des Parlamentes. Das wäre möglicherweise ein Weg, auf dem wir ohne größere Veränderungen von rechtlichen Grundlagen weiterkommen könnten.
Vierter Punkt: Ich möchte uns alle darauf hinweisen, dass es in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag „Optimierung der Gesetzgebung im Land Nordrhein-Westfalen“ von Bündnis 90/Die Grünen gegeben hat. Der ist sozusagen nicht weitergekommen. Ich will an dieser Stelle aber noch einmal das unterstreichen, was damals Frau Kollegin Gödecke und ich in der Debatte gesagt haben, dass wir das nämlich für bemerkenswert halten und eigentlich der Auffassung sind, weiter über die Anregungen, die es dort gibt, diskutieren zu müssen.
Herr Kollege Witzel, in dem Zusammenhang kann ich Ihnen allerdings einen Hinweis nicht ersparen. Ich habe nämlich noch einmal in der Beschlussempfehlung nachgelesen. Dort steht:
„Die Koalitionsfraktionen sahen sich in ihrer Kritik an den Forderungen des Antrags bestätigt und betonten, dass der weit überwiegende Teil der Gesetzentwürfe von der Landesregierung eingebracht werde.“
Das ist natürlich eine Argumentation, die Sie jetzt nicht mehr aufrechterhalten können. Damals haben Sie das vorgebracht, weil die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen ja lautete: Wir brauchen bei einem veränderten Gesetzgebungsverfahren auch stärkere Rechte des Parlamentes. – Ihr Argument war, dass wir das eigentlich nicht brauchen, weil die meisten Gesetzentwürfe von der Landesregierung kommen. – Wir müssten jetzt auf einem guten Wege sein, zu einer gemeinsamen Schnittstelle zu kommen.
Meine fünfte Anmerkung! Schon bei anderer Gelegenheit habe ich es so formuliert und tue das auch noch einmal in dieser Pointierung: Ich glaube, dass dieses Parlament in einer historischen Situation ist, was die Durchsetzung seiner Rechte anbelangt. Die schnelle Abfolge der Regierungswechsel hat es mit sich gebracht: Wenn man die Positionen nebeneinander legt, die einerseits 2000 bis 2005 seitens der Regierung und der Opposition eingenommen wur
den und andererseits 2005 bis 2010 in gewechselten Rollen – wir sehen, dass jetzt wieder eine neue Situation eingetreten ist –, lassen die eigentlich nur ein einzigen Schluss zu: Wir müssen darauf achten und dafür sorgen, dass wir unsere Rolle als Parlament als kontinuierliche Rolle deutlich machen.
Ich will nicht so weit gehen zu sagen, dass Regierungen kommen und gehen, wobei ich natürlich hoffe, dass diese Regierung möglichst lange bleibt. Das wäre noch ein notwendiger Zusatz. Aber dieses Parlament muss sich in den weiteren Verfahren bewusst sein, welche Rolle es hat und einnehmen muss, natürlich eingedenk der Hinweise, die Frau Dr. Schwall-Düren gegeben hat, was Machbarkeit, Verfassungsmäßigkeit, Rollenverteilung und vieles andere mehr anbelangt. Das ist ein spannender und interessanter Prozess, der dort stattfindet.
Meine allerletzte Anmerkung zum Stichwort „Ausschuss der Regionen“ von Dr. Brinkmeier: Ich halte den Hinweis für so interessant, dass man ihm noch einmal nachgehen müsste, bin mir aber nicht sicher, ob wir es beim AdR-Verfahren nicht doch mit einem nachgehenden Verfahren zu tun haben, sodass uns das bei der Diskussion um die Frage, was man vorschalten kann, nicht sehr viel weiter bringen würde.
Ich freue mich mit allen anderen, die bisher gesprochen haben, auf die Diskussion und Beratung und glaube, dass wir – wenn wir als Parlament ein Gespür dafür haben, welche Chance wir haben – etwas Vernünftiges zum Nutzen dieses Hohen Hauses machen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Kollegin, da der Kollege Krautscheid vor lauter Freude, diesem Hohen Hause bald den Rücken kehren zu können, übermütig wird: Können Sie bestätigen – Sie waren ja die letzten fünf Jahre auch dabei –, dass er in seiner Funktion als Medienminister zig Millionen Euro Schulden gemacht hat, um Projekte in seinem Ressort finanzieren zu können?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, zunächst ein Dankeschön dafür, dass diese Fragestunde doch langsam anerkennungsfähig im Sinne des nordrhein
westfälischen Weiterbildungsgesetzes wird.
Meine Frage an Sie: Können Sie bestätigen, dass auch die schwarz-gelbe Landesregierung zwischen 2005 und 2010 mit Ausnahme von Befrachtungen keinen Zusammenhang hat herstellen können zwischen der jeweiligen Struktur des GFG und politischen Schwerpunkten oder Aussagen des Koalitionsvertrages?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es bei dieser Debatte um Klarheit und Transparenz, aber auch
um die Frage geht, welches Selbstbewusstsein und Selbstverständnis auch diese Hohe Haus gegenüber dem hat, worüber wir heute sprechen.
Ich will gleich zu Beginn Frau Kollegin Beuermann sagen: Der Einstieg war schon ein bisschen realitätsfern. Das war nicht dieser Staat, den Sie dort beschrieben haben, das konnte der nicht sein. Ein Staat, in dem eine solche Beobachtung stattfindet, wie Sie es hier dramatisiert haben – welcher Staat das möglicherweise sein könnte, bleibt der Fantasie überlassen.
Was aber Ihre konkreten Anträge anbelangt, sind diese handwerklich schludrig und teilweise falsch gemacht. Ich will das gleich zu Beginn deutlich machen: Sie können nicht davon sprechen, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums zu Beginn jeder Wahlperiode nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt würden; das gelte dann für einen Teil der Mitglieder, und ein anderer werde entsandt. – Das ist nun ein Verständnis, das mit demokratischen Wahlverfahren und der Wahl für ein Gremium, das ja das Vertrauen dieses Hohen Hauses haben soll, überhaupt nicht zu vereinbaren ist.
In dem anderen Antrag heißt es bei Ihnen: Der Landtag fordert die Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen auf, die Beobachtung einzustellen. – Das kann der gar nicht.
Wir können es natürlich machen, aber der Verfassungsschutz wird gut daran tun, einem solchen Appell nicht zu folgen. Wir wollen auch gar nicht, dass eine Verfassungsschutzbehörde ein Wurmfortsatz des Parlaments oder einer Regierung ist.
Nein, ist er nicht. Und deshalb ist auch Ihr Einstig falsch gewesen, bei dem Sie gesagt haben, das Innenministerium beobachte.
Ich denke, Innenminister Jäger wird gleich etwas dazu sagen.
Allein dieser Einstieg ist schon falsch, also verfahrenstechnisch nicht machbar, aber auch nicht mit dem Verständnis eines in einer parlamentarischen Demokratie arbeitenden Verfassungsschutzes vereinbar.
Dann stellt sich natürlich die Frage, welcher Zusammenhang sich eigentlich zwischen diesen beiden Anträgen ergibt. Wenn der Antrag richtig ist, den Sie gestellt haben, dann braucht es ein Verfahren, das Die Linke auf jeden Fall in das Kontrollgremium bringen soll. Das ist doch die Intention und die Absicht, die dahinter steckt und die da auch offen und ehrlich genannt werden muss.
Oder man muss es so sehen: Wenn der Antrag richtig ist, ergibt sich ein bestimmtes Verhalten im Kontrollgremium, das Sie erwarten und das die Mehrheit möglicherweise bezüglich der Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz ausüben wird. – Das sind doch die Gedanken, die einem durch den Kopf gehen, wenn man sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag liest und dann über einen Zusammenhang nachdenkt.
Dann will ich Ihnen noch etwas anderes sagen. Der Antrag ist überschrieben mit „Die LINKE. NRW ist eine verfassungsgemäße Partei“. – Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe vom Grundsatz her etwas dagegen, dass wir hier im Hohen Hause Anträge beraten nach dem Motto: Die Partei XY ist die liberalste der Welt, die Partei AB ist eine saubere Partei usw. – Was ist das denn für ein Selbstverständnis, mit dem Sie hier antreten, sozusagen ein Markenzeichen oder Label, das Sie für sich selbst haben, in dieses Hohe Haus hineinzubringen und dann zu erwarten, dass eine Mehrheit dem zustimmt? Das ist unter der Tradition, unter dem Anspruch und auch der Qualität der Arbeit dieses Hohen Hauses, meine Damen und Herren.
Aber ein ganz entscheidender Punkt ist etwas anderes. Kollege Sagel, Sie können ja auch lesen,
was zum ersten Mal am 23. Juli von Christian Tretbar im „Tagesspiegel“ verdeutlicht worden ist. Ich finde, das ist dort so treffend formuliert worden, dass ich mit Erlaubnis der Präsidentin daraus zitieren will. Er schreibt nämlich:
„Nicht Gerichte sollten entscheiden, ob die Linke beobachtet werden muss, sondern die Partei selbst. Sie hat es in der Hand. Sie muss aufhören, sich wie ein kleines Kind zu gebärden, das sagt: Der da ist aber auch böse zu mir. Wenn sie sich unumkehrbar von der SED- und StasiVergangenheit löst, wenn sie mit ihren extremistischen Strömungen bricht, und wenn sie glaubhaft macht, dass alle auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen – dann wird der Verfassungsschutz die Beobachtung einstellen.“
Ich kann das nur unterstreichen. Es liegt an Ihnen, an der Partei selbst und ihren Mitgliedern, an den unterschiedlichen Gruppierungen und Strömungen, was dort passiert.
Dazu will ich Ihnen ganz klar etwas sagen – das sage ich jetzt um 18:43 Uhr, und Sie haben auch noch eine Chance, das zu korrigieren –: Ich halte es für ein Armutszeugnis, dass vor dem Hintergrund des eingebrachten Antrages und des Gesetzentwurfs mit dem Datum 11. Januar und einer Diskussion um die sogenannte K-Frage vom 3. Januar hier kein einziges Wort von Ihnen dazu gesagt worden ist.
Ich habe mich ja, wie andere aus unseren Fraktionen, gefragt, ob denn Herr Sagel mit seinen politisch manchmal etwas selbstmörderischen Zügen die Oberhand bei Ihnen gewonnen hat, dass Sie ausgerechnet zu einem solchen Zeitpunkt mit einem solchen Antrag und Gesetzentwurf kommen. Sie müssen doch wissen, welchen Reflex Sie bei Herrn Kruse und anderen auslösen – bis hin zu einem törichten Antikommunismus. Ich will das an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen. Man konnte ja fast jede Wette darauf eingehen, dass er so agieren würde.
Dass Sie aber überhaupt kein Wort über den Artikel „Wege zum Kommunismus“ in der „Tageszeitung junge Welt“ verlieren! Ich sage auch ganz deutlich, obwohl ich nun bar jeden Verdachts bin, ein törichter Antikommunist zu sein, dass es keine Semantik ist, mit einem solchen Beitrag bei einer Diskussionsveranstaltung aufzutreten, die nicht „Wo, bitte schön, geht es hin zum demokratischen Sozialismus?“ oder „Wie sieht die ideale Gesellschaft aus?“ heißt. Vielmehr trug diese wunderschöne Diskussionsveranstaltung den Titel: „Wo bitte geht’s zum Kommunismus?“
Dort werden nicht die Wege thematisiert, sondern es wird über das Ziel gesprochen.
Bei dieser Gelegenheit füge ich hinzu: Ich hätte mir auch eine Äußerung darüber gewünscht, dass es eine maßlose Unverschämtheit gewesen ist, auf dem Podium Inge Viett mit der Bezeichnung „radikale Linke“ sitzen zu haben
und von ihr Äußerungen in der Richtung zu hören, wie sie dort gefallen sind.
Die Chance, sich zu positionieren, hätten Sie heute gehabt.
Außerdem geht es gar nicht um die Frage von Ansatzpunkten für den Verfassungsschutz. Das sei Ihnen, Herr Kruse, und Ihren Kolleginnen und Kolle
gen auch ins Stammbuch geschrieben. Der Verfassungsschutz sowie die Frage des Kontrollgremiums und seiner Besetzung sind nicht der Lackmustest für parlamentarische Demokratie. Vielmehr findet der Lackmustest für die Gestaltung und Entwicklung einer Gesellschaft und die Frage, wie sich demokratische Parteien an dieser Entwicklung beteiligen, hier statt, meine Damen und Herren: Wort und Widerwort.
Das finden Sie im Eingangsbereich dieses Hohen Hauses vergegenwärtigt und verdeutlicht. Dieses Hohe Haus hat nun mit Heinz Kühn, Franz Meyers, Johannes Rau und vielen anderen eine jahrzehntelange Tradition, sich über den richtigen Weg auseinanderzusetzen und auch zu beschreiben, unter welchen Rahmenbedingungen er stattzufinden hat.
Herr Kollege Kruse, dann gilt es auch, etwas zu pflegen, was nach meiner Überzeugung zutiefst demokratisch ist. Man sollte nämlich Gelassenheit als eine demokratische Tugend begreifen und sich gelassen auseinandersetzen, statt anstelle des etwas merkwürdigen Plakats von früher „Alle Wege führen nach Moskau“ jetzt möglicherweise ein Plakat mit den Worten „Alle Wege führen nach Pjöngjang“ oder so ähnlich zu beschriften.
Das, was Sie vorgelegt haben, Frau Kollegin Beuermann, ist nicht handhabbar. Es ist für uns kein Weg, den wir gehen. Wir fordern Sie auf: Führen Sie die Auseinandersetzung in sachlichen, in inhaltlichen Fragen.
Dann wird es möglicherweise auch Entwicklungen geben, dann wird es eine Zukunft und eine Perspektive geben. Möglicherweise wird sich in einigen Jahren die Frage, die Sie heute stellen, ganz anders darstellen. Aber es liegt an Ihnen. Es liegt in Ihrer Hand. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin auf den Sachverhalt hingewiesen, dass der amtierende Medienminister Laschet die Geschäfte geführt hat. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hatte sich der damalige Medienminister, Herr Krautscheid, vom Acker gemacht,
um Generalsekretär der CDU in Nordrhein
Westfalen zu werden.
Sind denn einige Monate nicht genutzt worden, in denen man all das hätte auf den Weg bringen können, was Herr Krautscheid jetzt mit einer gewissen Perfidie einfordert?
Von Herrn Kuschke immer.
Vielen Dank. – Herr Kollege Witzel, ich liebe diese Wenn-dann-Fragen und möchte auch gerne eine stellen. Wenn der Entwurf heute zu einer Zustimmung käme, würden
Sie denn unter Federführung des früheren Verfassungsministers Wolf zum Verfassungsgericht gehen?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, ob die Weihnachtsfeier bei der FDP schon angefangen hat und welche Getränke dort gereicht werden.
Aber ich möchte gerne von Ihnen wissen, Herr Kollege, welche Städte mit welchen politischen Mehrheiten denn bisher Initiativen in Richtung Gemeinschaftsschule ergriffen haben. Ich suche krampfhaft Städte, die über rot-grüne Mehrheiten verfügen. Helfen Sie mir doch bitte auf die Sprünge.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das gleich zu Beginn sagen, da wir ja im Ausschuss auch noch die Gelegenheit zur Beratung haben: Wir stimmen den wesentlichen Forderungen inhaltlich zu, Herr Dr. Geerlings. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir auch dem Antrag zustimmen.
Ich will das mit wenigen Anmerkungen auch begründen. Denn auch ohne die Vorgänge in diesem Hohen Hause vor einer Stunde gibt es Anträge, bei denen man auch ein bisschen auf Form und Stil und auf die Frage achten muss: Was ist strategisch richtig, um Dinge auch durchsetzen zu können?
Dazu gibt es bei uns Unverständnis, es sei denn, Sie klären darüber auf, dass wir heute, am 2. De
zember 2010, in diesem Hohen Hause über einen Antrag beraten, der im Bundesrat mindestens so ausführlich, wie Sie es in Ihrem Antrag gemacht haben, beraten worden ist – nämlich am 24. September dieses Jahres, als sich der Bundesrat mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme befasst und dort sehr klar Position bezogen hat. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich in diesem Beratungs- und Beschlussverfahren sehr klar positioniert.
Wenn man nun weiß, dass die Kommission im Zweifelsfalle zur Frage der jeweiligen Ansprechpartner mit Sicherheit die Bundesregierung als Ansprechpartner betrachtet, über den dann der Bundesrat die Dinge an die Kommission heranträgt, dann haben wir gewisse Zweifel an unserer Durchsetzungskraft im Rahmen des von Ihnen hier vorgeschlagenen Vorgehens.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Komplex „Subsidiaritätsrüge“. Auch das halten wir nicht für ein geeignetes Instrument. Ich denke, dass Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – dort im Bundesrat die richtigen Ausführungen gemacht hat, als sie sagte:
„Ich meine, dass wir in diesem Fall mit einer Subsidiaritätsrüge das falsche Instrument ergreifen; denn – ich sagte es vorhin schon – die Einlagensicherung ist schon europäisch geregelt, wenn auch nicht in ausreichendem Umfang. Insofern liegt aus unserer Sicht ein rechtlicher Subsidiaritätsverstoß nicht vor.“
Der würde sicherlich dann vorliegen, wenn es vorher keine europäische Regelung gegeben hätte.
Eine zweite Anmerkung, die ich Ihnen nicht ersparen will, nicht unbedingt Ihnen persönlich, Herr Kollege; Sie sind ja erst seit dieser Legislaturperiode Mitglied dieses Hohen Hauses, aber ich habe vorhin noch Herrn Kollegen Weisbrich und auch Frau Freimuth gesehen. Beide haben sich – Sie werden sich erinnern – im Juni 2008 sehr aktiv mit einer beabsichtigten Novelle zum Sparkassengesetz auseinandergesetzt. Unser Gedächtnis reicht noch so weit, dass wir da einen erheblichen Sinneswandel feststellen können; denn damals war die schwarzgelbe Landesregierung auf einem Wege, über diese Novelle die Sparkassenlandschaft so zu verändern, dass wir sie nicht wiedererkannt hätten.
Das ist so, Herr Kollege Weisbrich. Entschuldigung, aber die Spatzen pfeifen es doch von den Dächern, dass Sie überhaupt kein Ansprechpartner mehr für die Sparkassen und Sparkassenverbände sind, weil diese von Ihnen im Zusammenhang mit der damals beabsichtigten Novelle des Sparkassengesetzes maßgeblich enttäuscht worden sind. Gott sei Dank konnte das Schlimmste verhindert werden. Sie hatten bei diesem Vorhaben nieman
den mehr auf Ihrer Seite und entdecken jetzt die Sparkassen wieder – und ihren Beitrag, den unser Sparkassensystem in der Krise geleistet hat und von dem wir hoffen, dass es dort auch noch in den kommenden Jahren ein Bollwerk sein wird.
Der dritte Punkt betrifft die Stabilitätssicherung des europäischen Finanzmarktes. – Gut und schön, Herr Kollege Dr. Geerlings, im Wesentlichen ist das ein richtiger Ansatz. Aber wir würden uns dieses Engagement der CDU – möglicherweise auch von der FDP, aber das kann ich mir noch weniger vorstellen – natürlich auch wünschen, wenn es um andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes gehen würde. Dazu will ich nur ein Beispiel nennen, nämlich die Finanzmarkttransaktionssteuer.
Wir wissen, dass die konservative Fraktion im Europäischen Parlament eine solche Steuer vehement ablehnt; übrigens mit einem Argument, das nach Ihrer Auffassung – so lautet nämlich die Begründung in Ihrem Antrag – nicht unterstützt werden kann. Es wird dort behauptet, eine solche Steuer sei nur global sinnvoll.